Fundamentalanalyse beim Aktienhandel – das Kurs-Buchwert-Verhältnis

Das Kurs-Buchwert-Verhältnis (KBV) ist ebenfalls eine wichtige Kennzahl. Durch sie erfahren Sie, wie weit der Börsenwert des Unternehmens über dem Buchwert liegt. In den meisten Fällen spiegelt der Wert einer Aktie die Zukunftsaussichten und die Gewinnchancen eines Unternehmens wider, d.h. die Aktie stellt nicht den realen Wert eines Unternehmens dar, sondern schließt schon zukünftige Erwartungen mit ein.
Den realen Wert eines Unternehmens, den Buchwert, erhalten Sie, wenn Sie sämtliche Vermögensgegenstände (Grundstücke, Gebäude, Fahrzeuge, Maschinen, Erzeugnisse, Waren, Vorräte, Kontoguthaben, Wertpapiere usw.) im Unternehmen zusammenzählen und davon die Schulden abziehen. Was dann übrig bliebt, ist das, was das Unternehmen tatsächlich hat. Diesen Wert nennt man Buchwert. In der Praxis wird der Buchwert je Aktie berechnet, d.h. Sie dividieren den Buchwert durch die Anzahl der umlaufenden Aktien. Das ist notwendig, damit Sie diesen Wert mit dem Kurs einer einzelnen Aktie vergleichen können. Den aktuellen Börsenkurs einer Aktie dividieren Sie dann durch den Buchwert je Aktie.

Wenn der Aktienkurs um ein Vielfaches über dem Buchwert liegt, dann bedeutet das Folgendes: Die Marktteilnehmer sind bereit, ein Mehrfaches für das Unternehmen zu zahlen. Sie erwarten, dass in Zukunft die Aktiengesellschaft deutliche Gewinne und steigende Umsätze erzielt. Der im Vergleich zum Buchwert hohe Aktienkurs signalisiert glänzende Perspektiven. Falls Ihnen der Zusammenhang noch nicht klar sein sollte, möchte ich es mit Hilfe einer Analogie verdeutlichen: Stellen Sie sich vor, Sie kaufen das Bild eines noch wenig bekannten Malers, der aber nach Auskunft bekannter Galeristen ein bedeutender Künstler werden könnte. Das Gemälde, das Sie kaufen, hat vielleicht einen Substanzwert von wenigen Euro; denn es besteht nur aus einer Leinwand, ein wenig Farbe und einem Rahmen. Sie zahlen aber für das Bild beispielsweise 2000 Euro. Diese Summe spiegelt Ihre Erwartungen wider, dass der noch wenig bekannte Maler eines Tages berühmt werden könnte.
Genauso verhält sich mit dem Verhältnis von Buchwert und Börsenwert. Der Börsenwert liegt meist deutlich höher, weil er die Zukunftsaussichten des Unternehmens repräsentiert.

Die entscheidende Frage ist nun: Was ist als Anlagestrategie besser? Ein Unternehmen, dessen Börsenwert nahe dem Buchwert oder sogar darunter liegt? Oder eines, dessen Börsenwert sich weit vom Buchwert entfernt hat? Auch hier scheiden sich leider die Geister, und man muss bei der Beurteilung einige wichtige Gesichtspunkte beachten.

Wenn der Börsenwert eines Unternehmens weit über dem Buchwert, also der Substanz des Unternehmens, liegt, dann ist es überteuert; denn Sie müssen als Aktionär ein Vielfaches für das Unternehmen zahlen, als es eigentlich wert ist. Andererseits könnte der hohe Preis gerechtfertigt sein, weil das Unternehmen in der Vergangenheit ständig steigende Umsätze und Gewinne vorweisen konnte. In unserem Beispiel mit dem Kunstmarkt würde es bedeuten, dass Sie – vorausgesetzt Sie haben das nötige Kleingeld – einen Picasso oder van Gogh kaufen.
Ist der Börsenwert niedrig oder entspricht er ungefähr dem Buchwert (dann ist der Quotient bei 1,0), werden die Gewinnperspektiven von den Marktteilnehmern eher schlecht eingeschätzt oder falsch bewertet. Es kann natürlich sein, dass sich aus einer solchen „grauen Ente“ ein prächtiger Schwan entwickelt.
Noch kritischer ist es natürlich, wenn der Börsenwert unter dem Buchwert liegt; dann erreicht der Quotient des Kurs-Buchwert-Verhältnisses (KBV) einen Wert von unter 1,0. Dies bedeutet, dass Sie – zumindest theoretisch – über die Börse ein Unternehmen billiger einkaufen können, als es wert ist. Das wäre etwa so, als würde ein Galerist ein Bild, dessen Rahmen allein 30 Euro kostet, für 10 Euro verschleudern.

Eine solche Situation zieht natürlich unsere bereits bekannten „Raubritter“ oder Raider an, die nun ein solch unterbewertetes Unternehmen kaufen, in die Einzelteile zerlegen und dann Stück für Stück verkaufen.

Als Anleger sollten Sie aber beachten, dass nicht jedes unterbewertete Unternehmen wirklich ein lukratives Schnäppchen ist. Wenn die Marktteilnehmer schon so sehr das Unternehmen abwerten, dann kann dies an schlechten Gewinnperspektiven liegen. Möglicherweise hat die Aktiengesellschaft über viele Jahre hinweg nur dürftige Ergebnisse erzielt und nichts getan, um die Ertragslage zu verbessern. Auch wenn ein solches Unternehmen wie ein Schnäppchen wirkt, ist es in Wirklichkeit möglicherweise eine Niete. Denn wenn das Unternehmen jahrelang auf diesem Niveau vor sich hindümpelt, haben Sie als Aktionär verloren. Erst bei einer Liquidation, d.h. bei der Auflösung des Unternehmens, können Sie die noch wertvollen Grundstücke, Gebäude, Patente oder Maschinen zu Geld machen.
Das Kurs-Buchwert-Verhältnis lässt sich nur dann für eine interessante Anlagestrategie nutzen, wenn Sie den Eindruck haben, dass das Unternehmen die Wende schafft und sich wieder verbessert. Dann könnte eine unterbewertete Aktiengesellschaft, die unter ihrem Buchwert an der Börse notiert, ein guter Kauf sein. Leider ist dies in der Praxis für Außenstehende nur schwer zu beurteilen. Als weiteres Hindernis kommt hinzu, dass viele Aktiengesellschaften über stille Reserven verfügen, was insbesondere bei der deutschen Bilanzierungspraxis der Fall ist. Das deutsche System ist auf den Gläubigerschutz ausgerichtet, deshalb erlaubt es im Vergleich zum europäischen oder US-amerikanischen Standard großzügige Abschreibungen – vor allem bei Immobilien. Dadurch ist es dem Unternehmen möglich, sich ärmer zu machen, als es ist. Wenn ein Unternehmen beispielsweise ein Gebäude in der Innenstadt von München besitzt, sinkt der Bilanzwert dieser Immobilie nach mehreren Jahrzehnten praktisch auf fast Null wegen der unzähligen Abschreibungen. In der Realität aber steigt der richtige Wert, der Verkehrswert, einer Immobilie im Laufe der Jahre. Allein das Grundstück in der Münchener Innenstadt kann sich in den Jahrzehnten im Wert vervielfachen. Durch diesen krassen Unterschied zwischen dem Wert in der Bilanz und dem tatsächlichen Wert entstehen stille Reserven, die nirgends auftauchen. Erst wenn das Unternehmen die Immobilie verkaufen würde, könnte man den tatsächlichen Wert erkennen. Aus diesem Grund ist der Buchwert aufgrund der vielen stillen Reserven in den meisten Fällen zu niedrig angesetzt. Bei amerikanischen Aktien ist dieses Problem geringer ausgeprägt, da bei der dortigen Bilanzierung Immobilien anders bewertet werden.

Sie sollten daher das Kurs-Buchwert-Verhältnis kritisch betrachten. Eine unterbewertete Aktie ist nur dann einen Kauf wert, wenn viele Indizien dafür sprechen, dass sich das Unternehmen in der Zukunft besser entwickelt. Trotz dieser schwierigen Beurteilung beruhen einige Anlagestrategien gerade auf einem niedrigen
KBV. Auch der Begründer der Fundamentalanalyse, Benjamin Graham, machte diese Kennzahl zum Angelpunkt seiner Anlagestrategie. Man spricht in diesem Zusammenhang auch von einer Value-Strategie, da man auf den Substanzwert eines Unternehmens setzt.

Fundamentalanalyse beim Aktienhandel – das Kurs-Gewinn-Verhältnis

Das Kurs-Gewinn-Verhältnis (KGV) gibt an, das Wie vielfache des Gewinns der Anleger für die Aktie bezahlt. Das KGV ist eine sehr wichtige Kennzahl, die in fast allen Publikationen angegeben wird. Dabei wird zuerst der Jahresgewinn des Unternehmens durch die Anzahl der umlaufenden Aktien geteilt; so erhält man den Gewinn pro Aktie. Danach dividiert man den aktuellen Börsenkurs durch den Jahresgewinn pro Aktie.

Für Sie als Anleger ist es wieder wichtig, die Zahl richtig zu interpretieren. Eine allgemeine Regel lautet, dass Aktien mit einem hohen Kurs-Gewinn-Verhältnis relativ teuer sind, da Sie ein Vielfaches des Gewinns für die Aktien bezahlen müssen. Die Modellvorstellung ist, dass der Kaufpreis einer Aktie gleichsam über den Gewinn an den Anleger zurückfließt, da zumindest ein Teil des Gewinns als Dividende ausgeschüttet wird. Demnach sollten Sie Aktien mit einem hohen KGV meiden und solche mit einem niedrigen Kurs-Gewinn-Verhältnis bevorzugen.
Diese vermeintlich einfache Regel ist aber in der Praxis wesentlich komplizierter. Stellen Sie sich vor, eine Aktie ist über Monate gesunken. Dann ist der aktuelle Börsenkurs relativ niedrig. Wenn aber der Gewinn des Unternehmens in den letzten Jahren konstant war oder sogar zurückgegangen ist, ergibt sich beim KGV trotzdem ein vergleichsweise guter Wert, denn der Zähler des Quotienten ist wegen der Kursrückgangs verringert worden. Diese vermeintlich gut bewertete Aktie kann sich aber dann als schlechtes Investment erweisen, denn wenn eine Aktie über Monate sinkt, sollten Sie warten, bis eine Trendumkehr erfolgt. Die schlechte Gewinnentwicklung spricht von fundamentaler Seite dafür, die Aktie nicht zu kaufen.
Die eherne Regel „niedriges KGV gute Aktie, hohes KGV schlechte Aktie“ ist zu schablonenartig, um richtig zu sein. Viel mehr gilt: Das KGV kann ohnehin nur innerhalb einer Branche verglichen werden. Wenn eine Bankaktie ein KGV von 11 und eine Internetaktie von 30 besitzt, sagt dies gar nichts aus. Denn Bankaktien haben traditionell ein niedriges KGV, da die Gewinne bei vielen Kreditinstituten relativ kontinuierlich fließen. Risiken, wie sie im Technologiesektor vorherrschen, sind im Finanzwesen nicht von Bedeutung. Dennoch können natürlich auch Finanzdienstleister durch Umbrüche im Markt deutlich in eine Schieflage geraten. Aber die Risiken sind ganz anderer Natur als in anderen Branchen.

Technologieaktien sind hingegen fast immer Wachstumswerte, deren Kurs in Boomzeiten deutlich ansteigen kann. Die Gewinnentwicklung bleibt hinter dieser Euphorie meist weit zurück. Ein charakteristisches Beispiel sind Biotechnologiewerte, die in den ersten Jahren der Gründung meist nur das Geld der Investoren „verbrennen“, was man mit dem Begriff „Cash Burn Rate“ zu umschreiben versucht. Der Grund dafür ist, dass die Entwicklung neuer Medikamente mit extrem hohen Investitionen verbunden ist und dass der Erfolg der aufwändigen Forschung sich erst ganz um Ende zeigt. Viele anfangs als erfolgversprechend eingestuften Wirkstoffe zeigen in der klinischen Erprobung erhebliche Nebenwirkungen oder sind weniger wirksam als bereits auf dem Markt etablierte Standardpräparate. Aufgrund all dieser Umstände haben Biotechnologieaktien meist ein hohes KGV, da die Aktienkurse bei jeder Pressemitteilung, die die Marktreife des neuen Medikaments ankündigt, in die Höhe getrieben werden. Bis ein neues Arzneimittel jedoch zugelassen wird, können viele Jahre vergeben. Während dieser langen Zeit verdient das Unternehmen buchstäblich nichts, da es noch kein Produkt verkaufen kann. In dieser Phase lebt es ausschließlich von den Geldern der Investoren.

Wenn ein Unternehmen bislang nur Verluste eingebracht hat, lässt sich das KGV erst gar nicht berechnen. Dass manche Bio – technologieunternehmen dennoch zumindest geringe Gewinne vorweisen können, liegt daran, dass manche Firmen noch ein anderes Geschäftsfeld haben, das für Umsätze sorgt, wie beispielsweise die Diagnostik, die Analyse von Gensequenzen oder die Produktion von Laborgeräten.
Wenn Sie folglich ein Kurs-Gewinn-Verhältnis angemessen einschätzen möchten, sollten Sie die Kennzahl nur innerhalb derselben Branche vergleichen. Bei Wachstumswerten wie Technologieaktien kann auch ein höheres KGV noch gerechtfertigt sein. Allerdings sollten es keine astronomisch hohen KGVs sein. Zur Zeit des Internetbooms im Jahre 1999 erreichten manche Internetaktien ein Kurs-Gewinn-Verhältnis von 100 oder 200. Bei solch hohen Bewertungen ist die Aktie viel zu teuer, und ein Kursrückgang ist in absehbarer Zeit vorprogrammiert. Ein KGV von 100 bedeutet nichts anderes, als dass Sie hundertmal den Jahresgewinn erwirtschaften müssen, um das entsprechende Kursniveau zu erreichen. Solche hohen Bewertungen deuten auf eine Übertreibung oder gar eine Spekulationsblase hin, die jederzeit platzen kann. Selbst gut positionierte Technologiewerte rechtfertigen keine solch hohen KGVs.

Umgekehrt sollten Sie sich auch vor scheinbaren Schnäppchen hüten. Wenn eine Aktie nur ein KGV von 5 aufweist, sieht dies zwar günstig aus, aber der niedrige Wert kann dadurch zustande gekommen sein, dass der Aktienkurs ständig gesunken ist. Außergewöhnlich niedrige KGVs sind meist ein Anzeichen für eine Aktie, die zu den Verlierern zählt. Erkenntnisse aus der Finanzmarktforschung deuten darauf hin, dass das optimale Kurs-Gewinn-Verhältnis geringfügig unter dem Branchendurchschnitt liegt. Eine Aktie, die zu stark nach oben oder unten vom Durchschnitt abweicht, ist nicht empfehlenswert. Zur Sicherheit sollten Sie aber stets noch andere Kennzahlen zur Beurteilung heranziehen und die gesamte Ertrags- und Finanzlage betrachten.
Das KGV gibt auch Aufschluss über die Bewertung eines Aktienmarktes; obwohl die Branchendurchschnitte unterschiedlich sind, spielen länderspezifische Besonderheiten eine Rolle. Der Aktienmarkt eines Landes, das einen längeren Boom hinter sich hat, hat stets viel höhere KGVs, und dies wirkt sich auf alle Branchen aus. Insofern kann es sinnvoll sein, Länder, die bereits ein sehr hohes Kurs-Gewinn-Verhältnis aufweisen, zu meiden. Denn es ist, als ob Sie in letzter Minute auf einen bereits anfahrenden Zug aufspringen.

Die Aktienanalyse richtig verstehen

Die Aktienanalyse ist ein sehr umfassendes Gebiet, das man in einem Artikel nicht erschöpfend behandeln kann. Dennoch möchte ich Ihnen zumindest einige Grundlagen vermitteln, damit Sie die Ertrags- und Finanzlage einer Aktiengesellschaft besser und sachkundiger beurteilen können.
Die Aktienanalyse wird in zwei Hauptbereiche untergliedert: in die Fundamentalanalyse, die sich auf Bilanzkennzahlen bezieht, sowie die Chart- und die technische Analyse, die auf der Auswertung des Aktienkurses beruht. Die meisten Börsenprofis setzen beide Richtungen in der Aktienanalyse ein. Die Fundamentalanalyse hat den Vorteil, dass sie auf Bilanzkennzahlen zurückgreift und daher einen wissenschaftlich fundierteren Ansatz verfolgt. Dennoch ist auch die Fundamentalanalyse kein Königsweg zu großen Aktiengewinnen, denn Kritiker wenden ein, Bilanzkennzahlen seien stets vergangenheitsbezogen und könnten keine prognostischen Aussagen über die Zukunft machen. Dieser Einwand ist durchaus berechtigt, denn die Rahmenbedingungen eines Unternehmens können sich sehr schnell ändern und neue Verhältnisse schaffen. Ein Unternehmen, das gestern noch als profitabel galt, kann durch Marktveränderungen, eine höheren Wettbewerbsdruck, Steuererhöhungen und andere Unwägbarkeiten schnell in die Verlustzone geraten. Trotz all dieser Vorbehalte wird die Fundamentalanalyse von vielen Analysten bevorzugt, denn sie hat aufgrund der quantitativen Auswertung der Bilanzkennzahlen einen objektiveren Anstrich. Letztlich sollte Ihnen aber bewusst sein, dass jede Vorhersage aufgrund dieser Kennzahlen nur eine Fortführung und somit eine Projektion einer bisherigen Entwicklung darstellt.

Die technische Analyse, die sich seit den 1990er dank der besseren Verfügbarkeit von schnellen Rechnern und moderner Software stark verbreitet hat, ist unter Experten umstritten. Vielfach wird sie als „Kaffeesatzleserei“ disqualifiziert und als Unfug abgetan. Die gesamte technische Analyse beruht auf der Vorstellung, dass die Aktienkurse bestimmte Muster abbilden; und sobald man eine solche Formation erkannt habe, könne man den weiteren Verlauf des Aktienkurses Vorhersagen. Die technische Analyse hat darüber hinaus Kennzahlen entwickelt, die den Aktienkurs mit dem Marktdurchschnitt oder anderen Parametern vergleichen.
Der wissenschaftliche Wert der technischen Analyse bleibt weiterhin kontrovers, da niemand genau beurteilen kann, ob man wirklich einen Trend aus dem Verlauf des Aktienkurses Vorhersagen kann. Die empirische Finanzmarktforschung, die sich dieses Themas längst angenommen hat, kommt zu keinem eindeutigen Resultat. Bereits Anfang der 1970er Jahre wurde die Hypothese aufgestellt, der Verlauf der Aktienkurse sei rein zufällig und nicht vorhersehbar. Die Annahme ist unter der Bezeichnung „Random- Walk-Hypothese“ in die Geschichte eingegangen. Um die Zufälligkeit der Aktienkurse zu beweisen, hat man künstliche Aktienkurse generiert, indem man Würfel geworfen hat. Jedes Mal wenn der Würfel eine gerade Augenzahl zeigte, wurde der Aktienkurs nach oben fortgeführt, wenn der Wurf hingegen ungerade war, ließ man den Aktienkurs nach unten korrigieren. Aus diesem Zufallsmuster ergibt sich dann ebenfalls ein realistisch aussehender Aktienkurs. Andererseits bewiesen andere Studien, dass zumindest in einem kurzfristigen Zeitraum die einzelnen Kurse miteinander Zusammenhängen, was man als Korrelation bezeichnet.

In der Praxis sollten Sie sich nicht ausschließlich auf die technische Analyse verlassen, sondern immer auch Fundamentaldaten zur Beurteilung heranziehen. Es kann aber nicht schaden, vor dem Kauf einer Aktie eine genauen Blick auf den Aktienchart zu werfen. Wenn der Kurs Ihrer favorisierten Aktien stetig nach unten zeigt, sollten Sie vorerst auf den Kauf verzichten und warten, bis der Kurs einen Boden erreicht hat. Ein solcher steiler Abschwung kann nämlich ein deutliches Warnsignal sein, und Sie sollten noch einmal prüfen, ob es nicht irgendwelche Unternehmensnachrichten gibt, die einen solchen Kursabschwung begründen. Immerhin argumentieren die Verfechter der technischen Analyse, der Aktienkurs bilde anders als die Auswertung der Bilanzkennzahlen die aktuelle Lage des Unternehmens ab und spiegele unmittelbar die Veränderungen wider.

Die Welt Emerging Markets verstehen

Die Emerging Markets sind Schwellenländer, die auf dem Sprung zu einer Industrienation sind oder sich gleich zu einer fort geschrittenen Dienstleistungsgesellschaft entwickeln. Zu den Emerging Markets zählen die osteuropäischen Länder (wie Polen, Tschechien, Ungarn, die Slowakei, Slowenien, Rumänien, Bulgarien, Kroatien, Russland, das Baltikum) und viele Länder in Asien (China, Indien, Vietnam) und speziell in Südostasien (Thailand, Malaysia, Indonesien, Philippinen). Aber auch die Länder in Lateinamerika rechnen zu den Emerging Markets. In letzter Zeit haben auch Länder wie Ägypten und Marokko an Bedeutung gewonnen.

Einige Länder haben sich bereits so gut entwickelt, dass sie das Niveau einer fortgeschrittenen Volkswirtschaft erreicht haben und über ein Einkommen verfügen, das dem Durchschnittseinkommen in der Europäischen Union vergleichbar ist. Beispiele für solche Erfolgsgeschichten sind Südkorea und Singapur.
Als Anleger sollten Sie beachten, dass solche Märkte enorme Risiken mit sich bringen; denn wirtschaftliche und politische Unsicherheiten sind nicht zu übersehen. Die Bilanzierungspraxis unterscheidet sich oft erheblich von den Standards, die in der Europäischen Union oder Nordamerika üblich sind. Korruption, Misswirtschaft und ein instabiles Rechtssystem machen Geldanlagen in den Emerging Markets zu einer Gefahr. Hinzu kommen deutliche Währungsschwankungen und Investitionseinschränkungen für Ausländer, wenngleich dies inzwischen in vielen Schwellenländern abgeschafft wurde.

Angesichts dieser Risikofaktoren sollten Sie auf keinen Fall Einzelwerte kaufen; denn es ist äußerst schwierig, eine geeignete Aktie in einem solchen Markt zu finden. Wesentlich besser ist es, sich am Gesamtmarkt über ein Indexzertifikat zu beteiligen. Aber hierbei sollten Sie stets die Risiken beachten. In den letzten Jahren gab es einen regelrechten Boom der Schwellenländer. Innerhalb weniger Jahre konnte man in manchen Regionen einen Wertzuwachs von mehreren hundert Prozent erreichen.
Den Emerging Markets wird eine große Zukunft vorhergesagt, denn schon jetzt wächst beispielsweise die chinesische Volkswirtschaft um über 10 Prozent pro Jahr. Es ist nur noch eine Frage von Jahrzehnten, bis China zur größten Wirtschaftsmacht aufsteigen wird. Auch Länder wie Indien wachsen enorm schnell und haben
ein beträchtliches Potenzial. Die neuen Beitrittsländer der EU, Bulgarien und Rumänien, zeichnen sich durch eine ausgeprägte Dynamik aus, von der auch Kroatien beflügelt wird.

In Lateinamerika zählen Peru und Venezuela zu den Spitzenreitern; aber auch Mexiko und Brasilien sind bevorzugte Aktienmärkte, da insbesondere Mexiko vom Handel mit den USA und günstigen Produktionsbedingungen profitiert.

Region Börse
Asien Bangkok
Bombay
Hongkong
Karachi
Kuala Lumpur
Manila
Osaka
Seoul
Shanghai
Shenzhen
Lateinamerika Buenos Aires
Caracas
Lima
Managua
Mexiko
Santiago de Chile
Sao Paulo
Karibik Cayman Islands
Jamaica
Afrika Botswana
Kairo
Johannesburg
Nairobi
Ozeanien Sydney
Neuseeland

Zu den Stars der letzten Jahre gehörten Vietnam und Ägypten. Die vietnamesische Volkswirtschaft boomt seit langem, denn das Land zeichnet sich durch noch niedrigere Löhne als China, kaufmännisches Geschick und großen Fleiß aus. Seit dem Beitritt zur Welthandelsorganisation (WTO) konnte das Land deutlich zulegen. Innerhalb eines Jahres stieg die Börse in Hanoi um mehr als hundert Prozent. Noch eindrucksvoller war die Wertentwicklung in Ägypten. Der dortige Aktienindex CASE 30 stieg innerhalb von fünf Jahren um mehr als 1000 Prozent.

Land Emissionsbank des Zertifikats ISIN
Tschechien ABN Amro DE0003937520
Polen ABN Amro DE0003937504
Ungarn Commerzbank DE0007748998
Rumänien Raiffeisen Centrobank AT0000481403
Bulgarien ABN Amro NL0000732295
Kroatien Erste Bank AT0OOOAO42X6
Slowenien Raiffeisen Centrobank ATOOOOA038L9
Baltikum ABN Amro NL0000757417
Russland Deutsche Bank DE0007749004
Türkei Deutsche Bank DE000DB0AMD2
China Deutsche Bank DE0003721437
Thailand ABN Amro NL0000322865
Indonesien ABN Amro NL0000400166
Vietnam Deutsche Bank DE000DB6GSC5
Malaysia ABN Amro NL0000400182
Indien ABN Amro NL0000202166
Mexiko ABN Amro NL0000162527
Brasilien ABN Amro NL0000411478
Chile ABN Amro NL0000756583
Argentinien Goldman Sachs DE000GS0KCV2
Ägypten Goldman Sachs DE000GS0J632
Marokko ABN Amro NL0000716439

Auch wenn Ihnen die Emerging Markets verlockend erscheinen, sollten Sie stets die Risiken berücksichtigen. Ein Aktienmarkt, der innerhalb kürzester Zeit um 100 Prozent gestiegen ist, kann auch über Nacht dramatisch fallen. Die Schwankungen an den Aktienmärkten in Schwellenländern sind enorm. Wenn Sie fl dennoch auf Emerging Markets setzen wollen, haben Sie neben den Indexzertifikaten auch die Möglichkeit auf ganze Regionen oder alle Emerging Markets zu setzen. Die Länder Brasilien, Russland, Indien und China, die mit ihrer Größe das Schwergewicht bilden, werden durch so genannte BRIC-Zertifikate abgebildet. Darüber hinaus gibt es Wertpapiere auf den Index MSCI Emerging Markets, der die wichtigsten Schwellenländer zusammenfasst.

Für das Investment in Schwellenländern eignen sich auch spezialisierte Investmentfonds, die vor Ort die Aktiengesellschaft analysieren und dadurch Einzeltitel auswählen können. Für einige Schwellenländer gibt es noch keine Indexzertifikate, da die Börsen in den meisten Fällen zu klein sind, nicht über genügend Liquidität verfügen und die notierten Werte einseitig bestimmte Branchen wie Banken oder Rohstoffe repräsentieren.

Fundamentalanalyse beim Aktienhandel

Die Fundamentalanalyse entstand in der ersten Hälfte des zwanzigsten Jahrhunderts und bezieht sich auf die Bilanzkenn- zahlen, die über dem Geschäftsbericht der Aktiengesellschaft jährlich und meist auch im Quartal veröffentlicht werden. Zugegeben: Für viele Anleger sind eine Bilanz oder eine Gewinn- und Verlustrechnung ein Buch mit sieben Siegeln. Sie werden, wenn Sie einen solchen Geschäftsbericht durchlesen, ihn schon nach wenigen Seiten gelangweilt weglegen. Tatsächlich haben es viele Unternehmen noch nicht geschafft, den unverständlichen Jargon der Bilanzbuchhalter und Wirtschaftsprüfer in normales Deutsch zu übersetzen.

Dennoch gibt es einige sehr aussagekräftige Kennzahlen, die Sie in den meisten Geschäftsberichten als Zusammenfassung finden oder zur Not selbst berechnen können. Aber in über 95 Prozent der Fälle werden Sie die wichtigsten Kennzahlen in einer Übersicht auf den ersten Seiten des Geschäftsberichts vorfinden. Alternativ können Sie auch im Internet ein Finanzportal aufrufen und dort die Kennzahlen bereits ausgerechnet ablesen. Wichtige Finanzportale sind die Eingangsseiten von Direktbanken oder spezialisierten Dienstleistern wie Onvista (onvista*de).

Die Indizes an der Börse verstehen

Ein Index fasst die wichtigsten Aktien einer Börse in einer Punktzahl zusammen. Der Index ist quasi ein Börsenbarometer, das die Wertentwicklung nachvollzieht, jede Börse hat ihren eigenen Index. Der DAX beispielsweise umfasst die 30 wichtigsten Aktiengesellschaften, die in Deutschland notiert sind. Daneben gibt es auch Indizes, die sich auf einzelne Börsensegmente beziehen wie etwa der MDAX, der die mittelgroßen Aktiengesellschaften umschreibt, der TecDAX, der die Technologieaktien abbildet, und der SDAX mit den kleineren Aktiengesellschaften.

Die Indizes sind nicht nur ein Messinstrument für die Performance eines Aktienmarktes, sondern sie können auch als Anlageinstrument dienen. Wenn Sie beispielsweise Aktien aus Ungarn, Italien oder Griechenland kaufen möchten, dann kann es sehr kompliziert sein, sich über einzelne Titel zu informieren. Die Geschäftsberichte werden manchmal nicht einmal auf Englisch veröffentlicht, und Sie werden nicht so oft aktuelle Informationen in Deutschland erhalten. Aus diesem Grund haben bei vielen Anlegern deutsche Aktien im Depot ein Übergewicht. Diese Bevorzugung des Heimatmarktes ist ein weltweites Phänomen und kann auf Sprachbarrieren, unterschiedliche gesetzliche Rahmenbedingungen und ein Informationsdefizit zurückgeführt werden.

Dennoch sollten Sie auch auf ausländische Aktien setzen, denn dadurch wird Ihr Portfolio stärker gestreut. Wenn die Aktienmärkte in Deutschland gerade schlechter laufen, kann es sein, dass irgendwo anders in der Welt die Aktien rapide steigen. In den Jahren nach dem Niedergang der New Economy liefen die meisten Börsen in Westeuropa und Nordamerika bis zum Jahr 2003 sehr schlecht. Die Kurse stürzten in den Kelter, ln Osteuropa hingegen boomten die Märkte; und die Börsen in Russland, Polen, Tschechien, der Slowakei und in Ungarn brachen innerhalb kürzester Zeit immer neue Rekorde.

Die einfachste Art, in diesen Märkten Geld anzulegen, ist es, ein Indexzertifikat zu kaufen. Ein solches Wertpapier bildet relativ genau die Wertentwicklung des Index ab. Indem Sie ein Indexzertifikat kaufen, partizipieren Sie unmittelbar an der Performance des Marktes. Man unterscheidet übrigens zwischen Performance- und Kursindizes. Bei den Kursindizes bleiben die ausgeschütteten Dividenden unberücksichtigt, deshalb entwickelt sich ein Performanceindex stets besser als der reine Kursindex. Der DAX ist ein Performanceindex. Aber viele Indizes anderer Aktienmärkte sind Kursindizes.

Der DAX
In Deutschland werden die großen Standardwerte im DAX zusammengefasst, in dem die 30 Aktien mit der größten Marktkapitalisierung enthalten sind. Er wurde erstmals am 1. Juli 1988 veröffentlicht. Die Ausgangsbasis des Index bildeten 1000 Punkte, die für den 30. Dezember 1987 festgelegt wurden. Der DAX wird jährlich in der Zusammensetzung revidiert und als Index jede Sekunde neu berechnet. Seine Handelzeit reicht von 9.00 h bis 17.30 h. Nach dem Handelsschluss wurden zusätzlich die Indexstände von 17.45 h bis 20.00 h ermittelt. Dieser spezielle DAX wird L-DAX (late DAX) genannt. Zum DAX-30, der ein Performanceindex ist und somit die Dividendenausschüttung mit einbezieht, gehören Unternehmen wie Siemens, DaimlerChrysler, Deutsche Bank, Metro, BMW, SAP und Volkswagen.

Der MDAX
Die Aktien mit mittlerer Marktkapitalisierung werden im MDAX zusammengefasst, der 50 Titel umfasst. Diese Unternehmen folgen in der Rangordnung den Standardwerten, was die Marktkapitalisierung und den Börsenumsatz anbelangt.

Der MDAX wird alle

Land Index
Deutschland DAX
Deutschland MDAX
Deutschland SDAX
Deutschland TecDAX
Österreich ATX
Schweiz SMI
Großbritannien FTSE-100
Frankreich CAC 40
Italien MIB 30
Niederlande AEX
Schweden OMXS30
Spanien IBEX 35
Portugal PSI 20
Griechenland ASE 20
Tschechien CTX
Polen PTX
Ungarn HTX, BUX
Russland RDX
Türkei ISE 30
Südafrika JSE Top40
Israel Tel Aviv 25
USA Dow Jones Industrial Average
USA NASDAQ-100
USA S&P500
Japan Nikkei 225, Topix
Hongkong HSI
China HSCEI
Südkorea KOSPI 200
Thailand S.E.T. 50
Taiwan MSCI Taiwan
Indonesien ABN Indonesia
Malaysia KLCI
Indien Nifty 50
Australien ASX 200

60 Sekunden neu berechnet und seine Zusammensetzung halbjährlich überprüft.
In den letzten Jahren schnitt der MDAX gegenüber dem DAX deutlich besser ab. Anleger, die auf solche Aktien gesetzt hatten, konnten wesentlich höhere Kurszuwächse verbuchen.

Der SDAX
Der SDAX, der die kleineren Aktiengesellschaft zusammenfasst, enthält 50 Werte. Seine Zusammensetzung wird in einem vierteljährlichen Abstand überprüft, und der SDAX wird an der Börse im 60-Sekunden-Takt aktualisiert. Der SDAX ist wie der MDAX und derTecDAX ausländischen Unternehmen zugänglich.
Manche Werte im SDAX haben den Nachteil, dass sie sehr märkten sind und nur über ein geringes Handelsvolumen verfügen, so dass Großinvestoren und Investmentfonds diese Titel eher meiden. Schon geringe Stückzahlen können nicht erworben oder veräußert werden, ohne beim Aktienkurs große Schwankungen auszulösen. Die meisten Investment- oder Pensionsfonds kaufen erst bei einer Mindestkapitalisierung von 50 Millionen Euro, um hohe Kursschwankungen zu vermeiden. Einige der Aktien im SDAX sind nur von regionaler Bedeutung.

Der TecDAX
DerTecDAX umfasst die 30 größten, an den deutschen Börsen notierten Technologieaktien. Er wird alle sechs Monate neu überprüft und im 15-Sekunden-Takt aktualisiert. Der TecDAX, den es seit dem 24. März 2003 gibt, ist Nachfolger des berüchtigten NEMAX, des Neuen-Markt-Index, der 1997 einführt wurde. Auf dem Neuen Markt wurden Unternehmen notiert, die damals zu den gewinnträchtigen Internet- und Technologiewerten zählten. Im Jahre 1999 gab es Aktien, deren Kurs sich bereits am Tag der Emission vervielfacht hatte. Nach dem Zusammenbruch des Neuen Marktes hat der NEMAX mehr als 90 Prozent seines ursprünglichen Wertes eingebüßt. Er wurde daher abgeschafft und durch den TecDAX ersetzt, bei dem man darauf achtete, nur solide Technologieaktien mit einzubeziehen.

Der DivDAX
Der DivDAX enthält die dividendenstärksten Aktien. Der DivDAX ist vom DAX abgeleitet und umfasst die 15 Unternehmen mit der höchsten Dividendenrendite. Er wird einmal im Jahr auf seine Zusammensetzung überprüft. Die maximale Gewichtung einer Aktie darf zehn Prozent nicht überschreiten. Durch diese Regelung möchte man vermeiden, dass Schwergewichte im DAX wie die Deutsche Telekom zu großen Einfluss auf die Performance des DivDAX gewinnen. Die enthaltenen Werte sind stets hoch liquide und zeichnen sich durch hohe Börsenumsätze aus, da sie dem DAX angehören.

Der GEX
Seit Anfang 2005 gibt es einen neuen Index aus deutsche Aktien – den GEX. Die Abkürzung steht für „German Entrepreneurial Index“, und dieses neue Börsenbarometer bezieht sich auf deutsche Familienbetriebe oder eigentümerdominierte Unternehmen. Anders als beim DAX oder MDAX sind kapitalmarktbezogene Kriterien wie die Börsenkapitalisierung oder die Handelsumsätze für die Aufnahme in den GEX nicht entscheidend. Ausschlaggebend ist die Aktionärsstruktur, also der Streubesitz, und die Dauer der Börsennotierung. Die Eigentümer (Vorstände, eventuell auch Aufsichtsräte oder deren Familien) müssen einen großen Einfluss auf das Unternehmensgeschehen besitzen. Der Anteil ihrer Stimmrechte liegt bei mindestens 25 Prozent und höchstens bei 75 Prozent. Konzerne können nicht in den GEX aufgenommen werden ebenso Unternehmen, die nur Vorzugsaktien herausgeben, um das Stimmrecht der anderen Aktionäre zu beschneiden.

Der Dow Jones
Einer der bedeutendsten und wichtigsten Indizes der New Yorker Börse, der New York Stock Exchange, ist der Dow Jones Industrial Average (DJIA). Am 16. Februar 1885 veröffentlichten Charles H. Dow und sein Mitarbeiter Edward Jones diesen für 10 Aktienwerte. Er ist einer der ältesten Aktienindizes überhaupt. Neben dem Dow Jones Industrial Average (DJIA) gibt es noch andere Dow Jones Indizes wie den Dow Jones Transport und den Dow Jones für Versorgungswerte.
Der Dow Jones ist ein reiner Kursindex, d.h. Dividendenausschüttungen oder Bezugsrechtsveränderungen bleiben völlig unberücksichtigt. Die Gewichtung einer Einzelaktie im Index wird nur unzulänglich berücksichtigt. Bestimmte Branchen sind unter diesen Standardwerten nicht oder nur teilweise vertreten. Obwohl der Dow Jones täglich in den Nachrichten Erwähnung findet, ist er aus den oben genannten Gründen als Indexinvestment weniger geeignet. Der marktbreitere S&P500 bildet die Performance des amerikanischen Aktienmarktes besser ab.

3M Honey well International
Alcoa IBM
Altria Group Intel
American Express J. P. Morgan Chase
American International Group Johnson & Johnson
Boeing McDonald’s
Caterpillar Merck & Co.
CitiGroup Microsoft
Coca-Cola Pfizer
Du Pont Procter & Gamble
Exxon Mobil SBC Communications
General Electric United Technologies
General Motors Verizon Comm.
Hewlett-Packard Wal-Mart Stores
Home Depot Walt Disney

Der Standard & Poor’s 500 (S&P 500)
Der Standard & Poor’s 500 (kurz: S&P 500) umfasst 500 nordamerikanische Aktiengesellschaften; neben den USA sind auch kanadische Werte enthalten. Die Zusammensetzung der 500 Einzelwerte wird monatlich erneuert. Kriterien für die Überprüfung sind der jeweilige Börsenwert und das Handelsvolumen, so dass der S&P 500 die Marktentwicklung einer großen Bandbreite von Aktien in Nordamerika exakt wiedergibt. Aufgrund seines Umfangs und seiner Branchenvielfalt ist der S&P 500 die erste Wahl für ein Indexzertifikat, das den gesamten nordamerikanischen Markt repräsentiert. Der S&P 500 ist als Kurs- und als Performanceindex erhältlich.

Aktie Branche
General Electric Konglomerat
Exxon Mobil Öl
Microsoft Software
Citigroup Banken
Wal-Mart Stores Handel
Pfizer Pharma
Bank of America Banken
Johnson & Johnson Pharma
American International Group Versicherung
IBM IT

Neben den großen Standardwerten, wie sie auch im Dow Jones zusammengefasst sind, sind auch mittelgroße und kleine Aktiengesellschaften vertreten.

Der NASDAQ 100
Der NASDAQ 100 fasst die wichtigsten Technologiewerte der USA zusammen. Die Technologietitel beziehen sich auf Branchen wie Biotechnologie, Halbleiterindustrie und Software. Die Computerbörse NASDAQ, die in den siebziger Jahren entstand, ist vor allem ein Markt für innovative, technologiebezogene Branchen. Als die New Economy ihren Niedergang erlebte, sank auch der NASDAQ-100 drastisch. Die Technologiebörse ist sehr schwankungsanfällig und eignet sich für Ihr Depot nur, wenn Sie einen Schwerpunkt auf Technologieaktien setzen wollen.

Fundamentalanalyse beim Aktienhandel – das Kurs-Umsatz-Verhältnis

Diese Kennzahl, die auch in einer Anlagestrategie eine zentrale Rolle spielt, ist sehr aufschlussreich, denn anders als beim Jahresergebnis kann eine Aktiengesellschaft die Umsätze nicht durch bilanzpolitische Maßnahmen schönen. Der Umsatz ist eine ungemein aussagekräftige Kennziffer, die als Faktum viel über das Unternehmen aussagt. Ein Unternehmen, das ständig sinkende Umsätze ausweist, schlittert früher oder später in eine Krise. Es ist auch kein gutes Omen, wenn die Umsätze über Jahre auf dem gleichen Niveau stagnieren. Von einem soliden Unternehmen wird erwartet, dass es jedes Jahres die Umsätze steigert.

Sie sollten in diesem Zusammenhang die Umsätze mit dem Jahresüberschuss über einen Zeitraum vergleichen. Wenn die Umsätze zwar stetig zunehmen, aber der Jahresüberschuss zurückgeht, dann bedeutet dies, dass das Unternehmen die Kosten nicht im Griff hat. Hält diese Situation langfristig an, kann es sein, dass das Unternehmen trotz steigender Umsätze irgendwann Probleme hat. Umgekehrt ist es seltsam, wenn eine Aktiengesellschaft zwar steigende Gewinne verbucht, aber die Umsätze stagnieren oder sogar fallen. In solch einem Fall hat das Unternehmen das Jahresergebnis durch bilanzpolitische Maßnahmen schön gefärbt, beispielsweise indem es die Abschreibungen höher angesetzt hat, was in manchen Situationen zulässig ist, oder indem es Beteiligungen oder Grundstücke verkauft hat. Durch solche Sondermaßnahmen kann eine Krisensituation in einem Unternehmen geschickt kaschiert werden. Sie sollten sich daher nie von einem guten Jahresergebnis blenden lassen: Entscheidend ist, wie das Ergebnis zustande kam.
Bei den Umsätzen sollten Sie eventuell prüfen, ob es bestimmte Geschäftsfelder gab, die den Löwenanteil der Umsätze auf sich vereinen. In vielen Industrieunternehmen gibt es Sparten, die besser laufen als andere. Dann ist es wichtig zu beurteilen, ob sich der Konzern langfristig von den maroden Geschäftsfeldern trennen möchte oder ob sie noch längere Zeit quersubventioniert werden.

Um den Umsatz besser beurteilen zu können, verwendet man die Kennzahl Kurs-Umsatz-Verhältnis (KUV). Dabei wird der aktuelle Börsenkurs durch den Umsatz je Aktie geteilt. Auch hier gilt, was bereits beim Kurs-Gewinn-Verhältnis (KGV) oder dem Kurs-Cashflow-Verhältnis (KCV) erwähnt wurde: Ein Vergleich ist stets nur innerhalb der Branche sinnvoll. Der faire Wert beim Kurs- Umsatz-Verhältnis ist 1,0. Sie sollten diese Regel allerdings bei der Aktienanalyse nicht schematisch anwenden. Der Branche durchschnitt ist als Richtgröße maßgeblich. Gute Aktiengesellschaften liegen knapp unter dem Branchendurchschnitt. Ein hoher Wert (beispielsweise 3,0 bis 6,0 oder noch mehr) beim KUV deutet darauf hin, dass das Unternehmen zu wenig Umsätze erwirtschaftet. Der Aktienkurs ist dann vorausgeeilt, aber die Umsatzerlöse konnten nicht mithalten. Eine solche Bewertung kann darauf hindeuten, dass die Marktteilnehmer glauben, das Unternehmen werde in Zukunft bessere Ergebnisse vorweisen und den Absatz steigern. In der Regel ist aber ein zu hohes Kurs-Umsatz- Verhältnis eher ein negatives Zeichen.

Umgekehrt signalisiert ein niedriges KUV (weniger als 1,0 oder im Extremfall weniger als 0,5), dass das Unternehmen zwar hohe Umsätze vorweisen kann, aber der Aktienkurs nicht steigt. Dann muss man sich als Anleger fragen: Warum steigt der Aktienkurs nicht mit den wachsenden Umsätzen? Ist das Unternehmen ein Small Cap, also ein wenig beachteter Nischenwert? Oder gibt es möglicherweise andere Umstände, die das Unternehmen an einer weiteren Expansion hindern wie Managementprobleme oder andere Faktoren?
Sie sollten als Anleger keine Aktien kaufen, die ein zu hohes Kurs-Umsatz-Verhältnis haben. Die Umsätze dieser Unternehmen stehen in keiner günstigen Relation zum Börsenkurs. Ein niedriges KUV ist immer vorteilhafter; jedoch sollte der Branchendurchschnitt als Richtschnur dienen. Weicht das KUV zu sehr nach unten ab, sollten Sie herausfinden, wie sich der Aktienkurs entwickelt hat und weshalb er hinter dem Umsatzwachstum zurückblieb.

Fundamentalanalyse beim Aktienhandel – die Eigenkapitalquote

Die Eigenkapitalquote gibt an, wie hoch der Eigenkapitalanteil ist. Wenn Sie sich schon einmal mit Bilanzen befasst haben, wissen Sie sicherlich, dass jede Bilanz aus einer rechten und einer linken Seite besteht. Die rechte Seite, deren Posten Passiva genannt werden, sagt aus, woher die Mittel des Unternehmens kommen (Mittelherkunft). Die linke Seite der Bilanz hingegen, die so genannten Aktiva, zeigt Ihnen, wie die Mittel verwendet wurden (Mittelverwendung), d.h. was das Unternehmen mit den Geldern erworben hat.
Die Passivseite, die die Herkunft der Mittel beschreibt, besteht nun vereinfacht aus zwei Hauptposten: den Mitteln, die das Unternehmen selbst aufgebracht hat, nämlich das Eigenkapital, und den Mitteln, die es sich als Kredit leihen musste, das Fremdkapital. Wenn man nun Eigen- und Fremdkapital zusammennimmt, erhält man das Gesamtkapital eines Unternehmens. Die Eigenkapitalquote gibt Ihnen nun an, wie hoch der Anteil des Eigenkapitals ist – Sie müssen also nur das Eigenkapital durch das Gesamtkapital (das in den meisten Geschäftsberichten als Bilanzsumme bezeichnet wird) dividieren und in Prozent umrechnen.

Diese Zahl werden Sie in allen Geschäftsberichten schon ausgerechnet vorfinden. Die entscheidende Frage lautet nun: Welcher Wert ist am besten? 10%? 30%? 60%? Sie werden kein Unternehmen finden, dass über 100 Prozent Eigenkapital verfügt, denn bei jeder Neugründung ist nicht genügend Eigenkapital vorhanden; selbst Personengesellschaften oder Einzelunternehmen sind fast immer auf zusätzliche Kredite angewiesen, was die Existenzgründung nicht gerade einfach macht. Die meisten börsennotierten Konzerne in Deutschland, wie sie im DAX zusammengefasst sind, haben eine Eigenkapitalquote, die zwischen 30 und 40 Prozent liegt.
Der optimale Wert der Eigenkapitalquote ist von der Branche abhängig, deshalb gibt es in diesem Zusammenhang keine eindeutige Zahl, aber zumindest einige Anhaltspunkte. Stellen Sie sich vor, Sie gründen ein Maschinenbauunternehmen. Dann benötigen Sie Grundstücke und Gebäude, einen Fuhrpark und eine Vielzahl sehr teurer Maschinen in der Produktion (wie Industrieroboter) und zusätzlich Vorräte (wie Rohstoffe – beispielsweise Stahl, Kunststoff, Glas) und möglicherweise Fertigbauteile. Sie können sich sicherlich ausmalen, dass Sie zur Anschaffung viele Kredite benötigen und am Anfang nur wenig Eigenkapital haben. Die Banken erwarten aber bei so umfangreichen Investitionen, dass Sie zumindest genügend eigene Mittel vorweisen können, da die Banken nicht von vornherein bereit sind, solche Millionensummen zur Verfügung zu stellen. Ein Maschinenbauunternehmen hat daher meist eine Eigenkapitalquote von mehr als 30 Prozent.
Anders sieht es im Einzelhandel aus. Ein Supermarkt benötigt nur einen Laden, den man nicht unbedingt kaufen, sondern auch mieten kann. Die Innenausstattung besteht nicht aus extrem teueren Maschinen, sondern nur aus vielen Regalen, die nicht besonders teuer sind. Auch wenn man berücksichtigt, dass ein solcher Supermarkt Scanner-Kassen und eine komplizierte Software für die Lagerhaltung braucht, ist der Kapitalbedarf viel geringer als bei einem Maschinenbauunternehmen. Darüber hinaus verkauft der Supermarkt täglich Lebensmittel an viele Kunden, die mit großer Wahrscheinlichkeit kommen. Die Experten sagen, die Umschlagshäufigkeit der Waren ist sehr hoch.

Anders sieht es bei einem Maschinenbauunternehmen aus: Es ist im Bereich der Investitionsgüterindustrie tätig und muss äußerst anspruchsvolle, wählerische und sachkundige Industriekunden zufrieden stellen. Einen Schokoriegel kauft man täglich, denn er kostet nur ein paar Cents. Eine Verpackungsmaschine, die mit mehreren Hunderttausend Euro zu Buche schlägt, ist eine kostspielige, wohlüberlegte Anschaffung. Aus all diesen Gründen kann ein Supermarkt mit einer sehr dünnen Eigenkapitaldecke auskommen; in der Regel liegt deshalb die Eigenkapitalquote im Einzelhandel bei unter 10 Prozent und gelegentlich sogar unter 5 Prozent.

Wenn Sie also beurteilen möchten, ob die Eigenkapitalquote Ihres Unternehmens angemessen ist, sollten Sie folgende Aspekte beachten: Vergleichen Sie die Kennzahl immer nur innerhalb derselben Branche. Es macht keinen Sinn, wenn Sie ein Automobilunternehmen mit einem Einzelhändler vergleichen. Eine hohe Eigenkapitalquote innerhalb der Branche ist eine gute Absicherung. Denn das Unternehmen ist weniger auf Kredite angewiesen und wird weniger durch Fremdkapitalzinsen belastet. Es hat insgesamt ein solideres Fundament und kann auch Krisen und Umsatzrückgänge besser durchstehen.
Besonders positiv ist es, wenn das Unternehmen den Eigenkapitalanteil in den letzten Jahren noch erhöhen konnte – vor allem wenn diese Erhöhung aus eigenen Gesellschaftsmitteln stammt. Sie müssen dazu wissen, dass Gewinne, wenn Sie nicht an die Aktionäre ausgeschüttet werden, in die Gewinnrücklage fließen können.
Schlechter ist es, wenn das Eigenkapital durch die Ausgabe junger Aktien erhöht wurde, denn dann kam der Zufluss von außen, von den Aktionären.
Ist die Eigenkapitalquote außergewöhnlich hoch, dann kann dies in seltenen Fällen einen gewissen Nachteil darstellen; denn das Unternehmen nutzt dann zu wenig die Möglichkeiten der Kreditaufnahme.

Die Eigenkapitalquote ist zudem länderspezifisch. In manchen Ländern wie den USA ist die Eigenkapitalausstattung besser als in Deutschland oder gar in Schwellenländern. Eine dünne Eigenkapitaldecke ist immer ein Risiko – insbesondere bei Unternehmen, die erst vor einigen Jahren gegründet wurden oder aus Emerging Markets stammen. Wenn Sie den Eindruck haben, dass die von Ihnen bevorzugte Aktiengesellschaft zu wenig Eigenkapital besitzt, sollten Sie die anderen Kennzahlen sehr sorgfältig unter die Lupe nehmen und im Zweifelsfall auf den Kauf verzichten.

Fundamentalanalyse beim Aktienhandel – Kennzahlen für den Gewinn

Neben dem Jahresgewinn, der in der Bilanz angegeben wird, ins eine Reihe anderer Kennziffern üblich. Hierzu gehören die Begriffe EBIT und EBITDA. Die englische Abkürzung EBIT steht für „earnings before interest and taxes“. Darunter versteht man das Ergebnis vor Zinsen und Ertragssteuem. Das Akronym EBITDA bedeutet „earnings before interest, taxes, depreciation and amortisation“; es handelt sich um das Ergebnis vor Zinsen, Steuern, Abschreibungen und Eigenkapital-Amortisation.
Die Berechnung dieser beiden Kennzahlen ist relativ komplex und setzt umfangreiche Bilanzkenntnisse voraus. Vereinfacht kann man sagen, diese Kennzahlen wurden entwickelt, damit man den operativen Gewinn eines Unternehmens besser ermitteln kann. Außerordentliche Ereignisse werden ausgeklammert. Darüber hinaus werden die Steuerbelastung und die Zinsen für das Fremdkapital außer Betracht gelassen. Der Grund für diese Maßnahme ist, dass die steuerliche Belastung des Unternehmens länderspezifisch ist und je nach Unternehmenslage variiert; die Zinsen für das Fremdkapital werden ebenfalls nicht berücksichtigt, damit die Vergleichbarkeit von Unternehmen eher gegeben ist, denn manche Firmen sind auf ein hohes Maß an Fremdkapital angewiesen, während andere sich selbst finanzieren können.

Eine weitere wichtige Kennzahl ist der häufig genannte Cashflow. Der Cashflow kann auf mehrere Weisen berechnet werden, und es gibt außerdem unterschiedliche Varianten des Cashflows wie beispielsweise den Brutto und Netto Cashflow sowie freie Cashflows. Simpel ausgedrückt versteht man unter dem Cashflow die Differenz zwischen sämtlichen Ein- und Auszahlungen, die in einem Geschäftsjahr anfallen. Was unter dem Strich übrig bleibt, ist der Cashflow. Natürlich ist es in der Praxis etwas komplizierter, denn es dürfen lediglich zahlungswirksame Vorgänge berücksichtigt werden. Man könnte auch sagen: Der Cashflow ist das um die Abschreibungen und Zinsaufwendungen bereinigte Jahresergebnis und spiegelt die Innenfinanzierungskraft des Unternehmens wider. Insofern ist der Cashflow viel aussagekräftiger als das Jahresergebnis.

Eine interessante Aktiengesellschaft zeichnet sich durch einen positiven oder sogar stetig steigenden Cashflow aus. Ist der Cashflow hingegen negativ, bedeutet dies langfristig immer finanzielle Probleme, so dass selbst dringende Investitionen hinausgeschoben werden müssen. Analog zum Kurs-Gewinn-Verhältnis berechnet man das Kurs-Cashflow-Verhältnis (KCV), das genauso interpretiert wird wie das KGV. Das KCV sollte geringfügig unter dem Branchendurchschnitt liegen.

Börse für Anfänger – Börsenkontroll, Regeln usw.

Der zahnlose Tiger, genannt Bundesaufsichtsamt für den Wertpapierhandel (BAWe), hat schon wieder zugebissen. Um die Transparenz für die Anleger zu verbessern, sollten die Mitglieder von Geschäftsführungs und Aufsichtsorganen börsennotierter Gesellschaften künftig ihre Aktienverkäufe offen legen, so BAWe-Präsident Georg Wittich. Und fast flehend: Dies sollte auf gesetzlicher Grundlage verpflichtend- geschehen. Dem Aufruf mit dem doppelten Konjunktiv fehlt irgendwie der rechte Biss.

Die Börsenkontrollettis
Die Marktaufsicht ist leider völlig zersplittert. Jede der sieben Wertpapierbörsen in Deutschland wird von drei verschiedenen Institutionen überwacht. Das sind das Bundesaufsichtsamt für den Wertpapierhandel, das sich um alle kümmert, die Börsenaufsicht auf Landesebene und die Handelsüberwachungsstelle der jeweiligen Börse als Selbstkontrolle.

Das Bundesaufsichtsamt für den Wertpapierhandel BAWe mit Sitz in Frankfurt wurde 1995 gegründet. Heute hat es 140 Mitarbeiter (die entsprechende Börsenaufsicht in den USA beschäftigt 3 000 Personen), die sich im Schwerpunkt um den Schutz des Anlegers vor Insiderhandel, die Verfolgung von Insiderhandel, die Bekanntgabe von kursrelevanten Meldungen börsennotierter Unternehmen und die Überwachung der internen Organisationspflichten der Wertpapierdienstleister kümmern sollen. Man muss also vielen Tausenden von Beteiligten scharf auf die Finger schauen. Schon rein statistisch kann die Trefferquote unter diesen Bedingungen nur klein ausfallen. Wie soll es da erst in der Praxis sein?

Im Jahr 2000 hat das BAWe 51 Insideruntersuchungen neu aufgenommen, 24 davon wurden eingestellt und 22 an Staatsanwaltschaften abgegeben. Am Jahresende waren inklusive der noch laufenden Untersuchungen aus den Vorjahren insgesamt 50 Untersuchungen offen. Die Staatsanwaltschaften haben in diesem Zeitraum von den gesamten Insiderverfahren 40 abgeschlossen, 37 davon wurden eingestellt, nur in zwei Fällen gab es rechtskräftige Strafbefehle und in einem Fall rechtskräftige Verurteilungen. Weiter gab es zu Beginn des Jahres 2000 beim BAWe insgesamt 218 anhängige Bußgeldverfahren, dann kamen im Laufe des Jahres noch 252 neue hinzu. Innerhalb dieser Zeit wurden 271 Verfahren abgeschlossen. Davon wurden 189 eingestellt und in 81 Fällen Bußgeld verhängt. Ein Fall wurde an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet. Zum Jahresende 2000 blieben dann noch 199 Bußgeldverfahren offen.

Außerdem musste sich das BAWe im Jahr 2000 mit 5693 Ad-hoc-Meldungen beschäftigen. Der Aufgabenberg wird also immer größer. Die beiden anderen Aufsichtseinrichtungen sind personell natürlich deutlich knapper ausgestattet, da sie ja nur regional begrenzte Aufgaben haben. In Frankfurt sind es jeweils rund 20 Mitarbeiter, die für Transparenz, Sicherstellung eines fairen Handels, ordnungsgemäße Abwicklung abgeschlossener Geschäfte und eine ordnungsgemäße Kursfeststellung und Preisbildung beim Börsenhandel zu sorgen haben.

Das hört sich zwar gut an, aber das, was in den USA und vor allem Großbritannien hart geregelt und streng geahndet wird, ist bei uns ein lasches privatrechtliches Regelwerk der Aktiengesellschaft Deutsche Börse AG. Zwar wurde es zum Jahreswechsel wegen diverser Ereignisse in den drei Jahren Existenz des deutschen Neuen Marktes geändert und zum 1. März 2001 nochmals erweitert, aber absolut halbherzig.

Gut, es gibt anders als bei der Nasdaq in New York die Haltefrist (lock-up) der Altaktionäre: Nach dem Börsengang (Initial Public Offering = IPO) muss sechs Monate gewartet werden, ehe eigene Aktien des Unternehmens verkauft werden dürfen. Die Deutsche Börse richtet für diese Aktien auch eigene Wertpapierkennnummern ein. Jeder vorzeitige Verkauf würde also entdeckt. So weit, so gut. Es gibt auch weiterführende Verpflichtungen (soft lock-up) der Altaktionäre durch die Konsortialbanken: Verkauf nach den sechs Monaten nur mit deren Zustimmung. Aber wie sieht die Realität tatsächlich aus? Wer will, der kann – umgehen und manipulieren. Die dazu passenden Stichworte sind bekannt: Strohmann, Familie, Verpfändung, Leerverkäufe über andere Banken und so weiter. Der Fall EM.TV hat es doch gezeigt: Ohne Zustimmung der WestLB haben die Gebrüder Haffa mal eben 34 Millionen gezogen. Durch Verkäufe eigener Aktien – natürlich vor ihrer (hausgemachten) Krise und dem Verfall der EM.TV-

Papiere. Die WestLB gibt sich beleidigt und der Haffa-Anwalt ganz locker: Man betrete juristisches Neuland. Deshalb rechne er sich für seinen Mandanten gute Karten aus.

Schlechte Karten für Wittichs Behörde! Dass Vorstände und Aufsichtsräte ab 1. März drei Tage nach einem Verkauf eigener Aktien diesen öffentlich machen müssen, reicht nicht. Wie in New York (Nasdaq) muss vorher darüber informiert werden. Damit sich Anleger darauf einstellen und die Lage bewerten können. Alle Personen in führenden Positionen müssen zudem zur Bekanntgabe verpflichtet werden. Zwei Jahre Haltefrist sollten das Minimum sein. Auch gestaffelte Fristen sind denkbar. Bei Unternehmen ohne Gewinn sollten Vorstand und Aufsichtsrat die Papiere so lange im Depot halten, bis ihre Firma in den schwarzen Zahlen ist. Das wäre eine vertrauensbildende Maßnahme den anderen Aktionären gegenüber! Auch sollten den Vorständen Aktiengeschäfte mit eindeutig kurzfristiger Gewinnorientierung untersagt werden. Ein Blick ins britische Unternehmensrecht von 1985 sollte Ihnen die Augen öffnen, Herr Wittich. Auf geht’s: für einen besseren Anlegerschutz und gegen Machenschaften von Haffa und anderen Absahnern! Auf dass der Anwalt bald nicht mehr feixen und frohlocken kann!

Wer unser Geld will, muss uns schützen
In den USA sind Anleger besser geschützt als in Deutschland, sagt auch Ulrich Hocker, Hauptgeschäftsführer der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz. Während in den USA Schadensersatzklagen gegen Aktiengesellschaften fast an der Tagesordnung sind, haben es deutsche Anleger wesentlich schwerer, ihr Recht zu bekommen.

Allein im Jahr 2000 wurden in den USA etwa 200 Unternehmen von Aktionären verklagt. Seit Beginn der neunziger Jahre mussten US-Firmen mehr als 6 Milliarden Dollar an geschädigte Aktionäre zahlen. Dass deutsche Anleger wesentlich weniger Klagen an die Aktiengesellschaften richten, liegt laut Hocker an den unterschiedlichen Rechtssystemen. In den USA sind die Anteilseigner ganz einfach stärker geschützt als bei uns. Zudem gibt es dort Sammelklagen, bei denen sich mehrere Aktionäre zusammenschließen können, um Schadensersatz zu fordern. Das macht das Risiko für den einzelnen Anleger wesentlicher geringer, als wenn er allein die Klage anstrengen würde. Ein weiterer Unterschied ist, dass in den USA der Nachweis der Fahrlässigkeit genügt, um Anleger zu entschädigen. Bei uns muss der Vorsatz bewiesen werden.

Zurzeit ist in Deutschland die direkte Schadensersatzklage durch Aktionäre noch nicht möglich. Hocker hofft, dass dies mit In-Kraft-Treten des vierten Finanzmarktförderungsgesetzes der Fall sein wird, doch das wird frühestens Ende 2002 verabschiedet werden. Heute muss man noch auf das Bürgerliche Gesetzbuch zurückgreifen. Verstöße gegen den § 15 Wertpapierhandelsgesetz bezüglich der Ad- hoc-Mitteilungen sind keine gesetzliche Grundlage für Schadensersatzansprüche der Aktionäre. Es sind lediglich Strafzahlungen für die Unternehmen vorgesehen. Zu den wichtigsten gesetzlichen Grundlagen für Schadensersatzansprüche im deutschen Rechtssystem gehören folgende:

Gesetz über den Wertpapierhandel (Wertpapierhandelsgesetz – WpHG)

  • 15 Veröffentlichung und Mitteilung kursbeeinflussender Tatsachen.

(1) Der Emittent von Wertpapieren, die zum Handel an einer inländischen Börse zugelassen sind, muss unverzüglich eine neue Tatsache veröffentlichen, die in seinem Tätigkeitsbereich eingetreten und nicht öffentlich bekannt ist, wenn sie wegen der Auswirkungen auf die Vermögens- oder Finanzlage oder auf den allgemeinen Geschäftsverlauf des Emittenten geeignet ist, den Börsenpreis der zugelassenen Wertpapiere erheblich zu beeinflussen, oder im Fall zugelassener Schuldverschreibungen die Fähigkeit des Emittenten, seinen Verpflichtungen nachzukommen, beeinträchtigen kann.

Für Anlagebetrug sieht der § 264a Strafgesetzbuch vor, dass der Vorsatz nachgewiesen werden muss.

Strafgesetzbuch (STGB)

  • 264a Kapitalanlagebetrug (1) Wer im Zusammenhang mit
  1. dem Vertrieb von Wertpapieren, Bezugsrechten oder von Anteilen, die eine Beteiligung an dem Ergebnis eines Unternehmens gewähren sollen, oder
  2. dem Angebot, die Einlage auf solche Anteile zu erhöhen, in Prospekten oder in Darstellungen oder Übersichten über den Vermögensstand hinsichtlich der für die Entscheidung über den Erwerb oder die Erhöhung erheblichen Umstände gegenüber einem größeren Kreis von Personen unrichtige vorteilhafte Angaben macht oder nachteilige Tatsachen verschweigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Absatz 1 gilt entsprechend, wenn sich die Tat auf Anteile an einem Vermögen bezieht, das ein Unternehmen im eigenen Namen, jedoch für fremde Rechnung verwaltet.

Ebenfalls ist eine Bilanzfälschung als Verstoß gegen den § 400 Aktiengesetz und § 331 Handelsgesetzbuch nur unter Nachweis des Vorsatzes strafbar.

Aktiengesetz

  • 400 Unrichtige Darstellung

(1)     Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer als Mitglied des Vorstands oder des Aufsichtsrats oder als Abwickler

  1. die Verhältnisse der Gesellschaft einschließlich ihrer Beziehungen zu verbundenen Unternehmen in Darstellungen oder Übersichten über den Vermögensstand, in Vorträgen oder Auskünften in der Hauptversammlung unrichtig wiedergibt oder verschleiert, wenn die Tat nicht in § 331 Abs. 1 des Handelsgesetzbuchs mit Strafe bedroht ist, oder
  2. in Aufklärungen oder Nachweisen, die nach den Vorschriften dieses Gesetzes einem Prüfer der Gesellschaft oder eines verbundenen Unternehmens zu geben sind, falsche Angaben macht oder die Verhältnisse der Gesellschaft unrichtig wiedergibt oder verschleiert, wenn die Tat nicht in § 331 Abs. 4 des Handelsgesetzbuchs mit Strafe bedroht ist.

(2)     Ebenso wird bestraft, wer als Gründer oder Aktionär in Aufklärungen oder Nachweisen, die nach den Vorschriften dieses Gesetzes einem Gründungsprüfer oder sonstigen Prüfer zu geben sind, falsche Angaben macht oder erhebliche Umstände verschweigt.

Handelsgesetzbuch

  • 331 Unrichtige Darstellung

Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer

  1. als Mitglied des vertretungsberechtigten Organs oder des Aufsichts

rats einer Kapitalgesellschaft die Verhältnisse der Kapitalgesellschaft in der Eröffnungsbilanz, im Jahresabschluss, im Lagebericht oder im Zwischenabschluss nach § 340a Abs. 3 unrichtig wiedergibt oder verschleiert,

  1. als Mitglied des vertretungsberechtigten Organs oder des Aufsichtsrats einer Kapitalgesellschaft die Verhältnisse des Konzerns im Konzernabschluss, im Konzernlagebericht oder im Konzernzwischenabschluss nach § 340i Abs. 4 unrichtig wiedergibt oder verschleiert,
  2. als Mitglied des vertretungsberechtigten Organs einer Kapitalgesellschaft zum Zwecke der Befreiung nach § 291 oder einer nach § 292 erlassenen Rechtsverordnung einen Konzernabschluss oder Konzernlagebericht, in dem die Verhältnisse des Konzerns unrichtig wiedergegeben oder verschleiert worden sind, vorsätzlich oder leichtfertig offen legt oder
  3. als Mitglied des vertretungsberechtigten Organs einer Kapitalgesellschaft oder als Mitglied des vertretungsberechtigten Organs oder als vertretungsberechtigter Gesellschafter eines ihrer Tochtemnternehmen (§ 290 Abs. 1 und 2) in Aufklärungen oder Nachweisen, die nach § 320 einem Abschlussprüfer der Kapitalgesellschaft, eines verbundenen Unternehmens oder des Konzerns zu geben sind, unrichtige Angaben macht oder die Verhältnisse der Kapitalgesellschaft, eines Tochterunternehmens oder des Konzerns unrichtig wiedergibt oder verschleiert.

Ob bei Kursmanipulationen aufgrund von Verletzungen des § 88 Börsengesetz eine Haftung möglich ist, ist unklar.

Börsengesetz (1)

  • 88 Strafvorschrift

Wer zur Einwirkung auf den Börsen- oder Marktpreis von Wertpapieren, Bezugsrechten, ausländischen Zahlungsmitteln, Waren, Anteilen, die eine Beteiligung am Ergebnis eines Unternehmens gewähren sollen, oder von Derivaten im Sinne des § 2 Abs. 2 des Wertpapierhandelsgesetzes

  1. unrichtige Angaben über Umstände macht, die für die Bewertung der Wertpapiere, Bezugsrechte, ausländischen Zahlungsmittel, Waren, Anteile oder Derivate erheblich sind, oder solche Umstände entgegen bestehenden Rechtsvorschriften verschweigt oder
  2. sonstige auf Täuschung berechnete Mittel anwendet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Wenn die Altaktionäre die Lock-up-Periode nicht einhalten, könnte die Emissionsbank zu Schadenersatzansprüchen berechtigt sein, aber nicht der Anleger.

Bei der Prospekthaftung gemäß § 45 Börsengesetz und dem Verkaufsprospektgesetz ist der Schadensersatzanspruch begrenzt. Außerdem sind die Verjährungsfristen von sechs Monaten sehr kurz. Erforderlich ist der Nachweis unrichtiger oder fehlender wesentlicher Angaben.

Börsengesetz (2)

  • 45 Unrichtiger Börsenprospekt

(1) Der Erwerber von Wertpapieren, die aufgrund eines Prospekts zum Börsenhandel zugelassen sind, in dem für die Beurteilung der Wertpapiere wesentliche Angaben unrichtig oder unvollständig sind, kann

  1. von denjenigen, die für den Prospekt die Verantwortung übernommen haben und
  2. von denjenigen, von denen der Erlass des Prospekts ausgeht, als Gesamtschuldnern die Übernahme der Wertpapiere gegen Erstattung des Erwerbspreises, soweit dieser den ersten Ausgabepreis der Wertpapiere nicht überschreitet, und der mit dem Erwerb verbundenen üblichen Kosten verlangen, sofern das Erwerbsgeschäft nach Veröffentlichung des Prospekts und innerhalb von sechs Monaten nach erstmaliger Einführung der Wertpapiere abgeschlossen wurde. Ist ein Ausgabepreis nicht festgelegt, gilt als Ausgabepreis der erste nach Einführung der Wertpapiere festgestellte oder gebildete Börsenpreis, im Falle gleichzeitiger Feststellung oder Bildung an mehreren inländischen Börsen der höchste erste Börsenpreis.

Vor einer Schadensersatzklage eines Aktionärs als Ausgleich für finanzielle Verluste, die durch unwahre Angaben zur Unternehmensentwicklung entstanden sind, muss zunächst die Sache strafrechtlich untersucht werden, erst dann ist ein zivilrechtlicher Prozess möglich. Bei strafrechtlichen Auseinandersetzungen sind die Erfolgschancen relativ höher als bei zivilrechtlichen.

Paragraph 400 des Aktiengesetzes sieht für die unrichtige Darstellung eines Geschäftsverlaufs eine Strafe von bis zu drei Jahren Gefängnis oder eine Geldbuße vor. Aber nur, wenn der Vorsatz nachgewiesen wurde. Bisher sitzen nur die beiden Vorstände der am Neuen Markt notierten Infomatec AG in Untersuchungshaft. Ihnen wird Anlagebetrug und Kursmanipulation vorgeworfen, weil sie in Ad-hoc-Mitteilungen Großaufträge gemeldet haben, die es aber noch gar nicht gab.

Fahrlässiges Verhalten des Vorstands genügt nicht für eine Verurteilung. Ein zivilrechtliches Urteil hat man bisher ein einziges Mal erreicht. Eine Klage der Deutschen Schutzgemeinschaft der Kleinaktionäre gegen die Refugium AG hatte dazu geführt, das die Bilanzen des Unternehmens für 1997 und 1998 für nichtig erklärt worden waren. Die neu vorgelegten Bilanzen weisen statt eines Gewinns von 8,5 Millionen Euro im Jahr 1997 nun einen Verlust von 21,4 Millionen Euro aus und für 1998 einen Verlust von 43,3 Millionen statt eines erwarteten Gewinns von 10,5 Millionen Euro.

Wenn Anleger auf Schadensersatz klagen, sollten sie sich darüber im Klaren sein, dass das Verfahren vor Gericht sich lange hinzieht, über fünf Jahre oder länger. Die Kosten muss der Anleger zunächst selbst übernehmen, wenn er keine Vermögensrechtsschutzversicherung hat. Als Mitglieder der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW) und der Schutzgemeinschaft der Kleinaktionäre (SdK) erhalten die Kleinaktionäre eine kostenlose Rechtsberatung. Und gegebenenfalls initiieren die Aktionärsschützer einen Musterprozess.