Gebührenfalle beim Onlinebanking in Deutschland

Bereits Mitte der 1990er Jahre entdeckten die Banken einen neuen Köder für ihre Klientel: das Onlinebanking. Per Computer und Internet sollten die Kunden nun ihre Geldgeschäfte tätigen, vom Schreibtisch oder vom Sofa im Wohnzimmer aus.
Pionierarbeit auf diesem Gebiet leistete 1994 die DABbank AG, die Direkt Anlage Bank. Sie empfahl sich als Unternehmen, über das besonders günstig Aktien, Rentenpapiere, Fondsanteile und andere Wertpapiere gekauft werden konnten. Per Telefon und Computer konnten die DAB-Kunden ihre Depots selber managen und bestimmen, welches Papier zu welchem Kurs gekauft oder abgestoßen werden sollte. Der Kunde war sein eigener Anlageberater, und die Bank honorierte ihre selbständig arbeitende Klientel mit besonders niedrigen Transaktionskosten.
Die DAB bot auch Girokonten und andere Bankdienstleistungen an, zu günstigen Konditionen, sofern der Kunde bereit war, seine Geschäfte per Telefon und Computer abzuwickeln. Der Service kam gut an bei der preisbewussten Klientel, die mit Computer und Internet umgehen konnte. Sie konnte sich über die kostenlose Kontoführung freuen, musste aber auf ein Filialnetz und persönlichen Service verzichten. Ärgerlich waren die Automatengebühren, die Kunden der DAB für Bargeldentnahme an den Geldautomaten anderer Geldinstitute bezahlen mussten. Da wurde für die Sparsamen unter den Bankkunden oft der doppelte Satz fällig.
Dennoch machte das Geschäftsmodell Schule. Innerhalb weniger Monate schossen Direktbanken wie Pilze aus dem Boden. Auch Traditionshäuser wie die Deutsche Bank, die Dresdner | Bank und die Commerzbank gründeten eigene Töchter. Sparkassen, Volksbanken und Raiffeisenkassen entwickelten eigene Onlinebanking-Konzepte. Innerhalb weniger Jahre verfügte fast jede Großbank über einen No-Service-Ableger.

Der offizielle Grund für die Innovation klang ziemlich pompös: Die Loyalität des Kunden zu seinem Geldinstitut nimmt ab, sagte Thomas Holtrop von der Bank 24, der damals neu gegründeten Direktbank der Deutschen Bank. Vor allem Kunden mit gehobenem Einkommen und guter Bildung, die in einer Großstadt leben und sehr engagiert in ihrem Beruf sind, zeigten großes Interesse an diesem Modell. Für den Entschluss, die Bank zu wechseln, bräuchten viele der schätzungsweise 65 Millionen Kunden in Deutschland aber ein rationales Argument: den Preis.
Da kamen ihnen die Banken mit ihren Billigtöchtern entgegen. Keine Gebühren, keine Beratung. Der Bankkunde als Manager seines finanziellen Universums.
Neben der Bank 24 gab es die Advance Bank, den Ableger der Dresdner Bank, und die Commerzbank gründete Comdirekt. Zum Angebot gehörten in der Regel eine EC-Karte, 50 kostenlose Buchungen pro Quartal, ein monatlicher Kontoauszug und Bargeld aus den Automaten.

Auch ein konventionelles Institut wie die damals noch selbständige Bank für Gemeinwirtschaft (BfG) machte mit: Der Markt entwickelt sich in Richtung Kundenmacht, damit geht der Trend zu geringeren Kontogebühren, erklärte 1996 der ehemalige BfG- Sprecher Jürgen Kurz. Wir haben uns damals an die Spitze dieser Bewegung gesetzt, gleich ganz auf Gebühren verzichtet. Zuvor gab es lediglich für Schüler, Auszubildende und Studenten kostenlose (Girokonten. Der Verlust von Einnahmen sei von der überraschend hohen Zahl neuer Kunden schnell wettgemacht worden, berichtete Kurz. 60 000 Neukunden waren für 1996 geplant, doch schon in den ersten Monaten des Jahres kamen mehr als 100 000. Die Idee hatte besser eingeschlagen als erwartet.

Die neue Gebührenfreiheit währte jedoch nicht lange. Wettbewerbern waren die Billiganbieter ein Dorn im Auge, ihre Kunden mussten es büßen. Sparkassen erhöhten für Direktbank-Kunden die Benutzungsgebühren an ihren Geldautomaten. Der in Bonn angesiedelte Deutsche Sparkassen- und Giroverband stand der kostenlosen Kontoführung der Konkurrenz äußerst skeptisch gegenüber. Man muss sich auch fragen, wer letztlich die Kosten trägt, die bei der Führung eines Kontos nun einmal entstehen, so ein Verbandsvertreter. Der Kunde solle genau prüfen, welche Leistungen die Bank ihm biete.

Preise vergleichen beim Girokonto in Deutschland

Bei den verschiedenen Banken ergeben sich bei einem monatlichen Geldeingang von 2500 Euro, 15 Kontobewegungen, 10 Überweisungen per Internet, einem Guthaben von 500 Euro an 20 Tagen pro Monat und gelegentlicher Inanspruchnahme des Dispokredits in Höhe von 200 Euro an vier Tagen pro Monat jährliche Gebühren in folgender Höhe:

Bankinstitut Gebühren in €
Sparkasse Hannover 43,33
Hamburger Sparkasse 114,75
ING-DiBa 122,40
Comdirect 269,75
Volkswagen Bank direkt 271,87
NetBank AG 274,40
Wüstenrot Bank Aktiengesellschaft 280,03
CRONBANK AG 282,60
Sparda-Bank Hamburg eG 282,93
Commerzbank AG 283,33
Teambank 283,30
Dresdner Bank AG 283,50
SEBAG 283,53
GE Money Bank 283,53
Postbank 283,53
DAB Bank 316,52
Deutsche Bank Privat- und
Geschäftskunden AG 337,15
EthikBank eG 342,27
HypoVereinsbank AG 342,99
Citibank Privatkunden AG & Co. KGaA 362,46
Berliner Bank 403,40
Quelle: Finanzdienstleister aspect-online; aspect-online*de

 

Bei der Berliner Bank trägt die günstigste Konto-Variante den klangvollen Namen BB Magic Classic. Was die Marketingabteilung der Bank damit ausdrücken will, wird wohl ihr Geheimnis bleiben. Magisch ist höchstens der Preis, den die Bank von ihren
Kunden verlangt. So werden erst einmal 120 Euro als jährliche Grundgebühr eingezogen, nur um ein Konto bei dem Institut eröffnen zu dürfen, das in den vergangenen Jahren vor allem durch millionenschwere Schieflagen auf sich aufmerksam machte. Dafür erhält der Kunde zwar die obligatorischen 180 Buchungsposten (15 pro Monat) jährlich frei und kann insgesamt 120 (10 pro Monat) kostenlose Überweisungen vornehmen. Für 60 Geldabhebungen an Automaten von Fremdbanken fallen aber 240 Euro Gebühren an, und vier Euro kostet im Schnitt dieser Service im Ausland. Guthabenzinsen werden keine gutgeschrieben, dafür aber Zinsen für die Nutzung eines Dispokredites abgezogen. Der Dispokreditzins beträgt 12,75 Prozent und der für Überziehungskredite gar 17,75 Prozent.

Gebühren, das klingt offiziell, nach Staat und Bürgerpflicht. Es gibt ja auch im Behördendschungel Gebührenverordnungen, die die Abgaben für Müllabführ, das Ausstellen von Reisepässen oder die Strafen für Falschparken und andere Pflichtverletzungen oder Unbotmäßigkeiten der Bürger regeln. Wer Gebühren erhebt, macht einen hoheitlichen Anspruch geltend, der eigentlich nicht in Frage gestellt werden darf. Die Hemmschwelle zu überwinden und gegen überhöhte Gebühren vorzugehen, verlangt jedenfalls ein gewisses Maß an Kompetenz und Zivilcourage, ganz sicher viel Beharrlichkeit und einen langen Atem für den Marsch durch die Instanzen.

Das wissen natürlich auch die Marketingabteilungen der Geldhäuser. Sie setzen auf den respekteinflößenden Hintergrund dieses Wortes, um von vornherein der unzufriedenen Kundschaft den Wind aus den Segeln zu nehmen.

Entscheidung von höchster Stelle für die Banken und Sparkassen

Viele Streitfälle zwischen Kunden und Banken endeten sogar vor dem Bundesgerichtshof (BGH), der höchsten Instanz, die es in der Bundesrepublik Deutschland für die Entscheidung solcher Auseinandersetzungen gibt. Die Bundesrichter stoppten in vielen Fällen den Griff in die Taschen der Kunden und schoben unfeinen Methoden einen Riegel vor.

Eine Sparkasse im Alten Land bei Hamburg hatte Mitte der 1990er Jahre eine fast geniale Idee, die allerdings nicht ganz neu war, wie sich bald herausstellen sollte. Um die eher konservative Kundschaft an die neu aufgestellten Geldautomaten zu gewöhnen, wurden für jede Barabhebung am Schalter ein paar € kassiert. Lange währte die Wegelagerei nicht, dann wurde die Aktion sang- und klanglos wieder eingestellt. Sie war schon damals nicht rechtens. Denn Kunden dürfen gebührenfrei Geld auf ihr eigenes Konto einzahlen und abheben, hatten die Richter des Bundesgerichtshof schon 1993 entschieden. Nur wenn Bares auf ein fremdes Konto eingezahlt wird, darf auch die Bank die Hand aufhalten. Und sie darf eine Gebühr für Auszahlungen am Geldautomaten verlangen (BGH-Urteil vom 30.11.1993 – XI ZR 80/93).

Auch die Abzockerei bei Kontenbewegungen haben die Richter in der roten Robe geregelt: Im Falle von Kontoführungsverträgen, bei denen neben einer Grundgebühr weitere Entgelte für jeden Buchungsvorgang anfallen, darf die Bank Ein- und Auszahlungen auf das eigene und vom eigenen Konto nur begrenzt als Buchungsposten berechnen. Sie muss in jedem Fall mindestens fünf Buchungsvorgänge im Monat kostenlos anbieten. Für die Abhebung am Geldautomaten kann die Bank jedoch einen Buchungsposten veranschlagen, da sie den Automaten rund um die Uhr bereitstellt. Allerdings müssen Kunden dann die Möglichkeit haben, kostenlos am Schalter der Filiale Geld abzuheben (BGH- Urteil vom 07.05.1996 – XI ZR 217/95).

Verweigert die Bank die Einlösung von Lastschriften und Schecks, weil das Kundenkonto nicht gedeckt ist, darf sie dabei anfallende Kosten nicht den Kunden in Rechnung stellen – sie handelt ja schließlich in ihrem eigenen Interesse. Das betrifft auch die Kosten für die Benachrichtigung (BGH-Urteile vom 21.10.1997 – XI ZR 5/97, XI ZR 296/96 und vom 13.02.2001 – XI ZR 197/00).

Viele Geldinstitute haben die für Rücklastschriften rechtswidrig kassierten Entgelte ihren Kunden nicht zurückerstattet, sondern sie kurzerhand in Schadenersatz umbenannt. Allerdings dürfen Banken nach Rückgabe einer Lastschrift mangels Kontodeckung auch kein Entgelt in Form von Schadenersatz fordern. Ebenfalls unzulässig ist das bei nicht ausgeführten Daueraufträgen und Überweisungen (BGH-Urteil vom 08.03.2005 – XI ZR 154/04).

Kreditinstitute müssen ihre Kunden über die Nichteinlösung von Schecks und Lastschriften oder über die Nichtausführung von Überweisungen und Daueraufträgen mangels Deckung benachrichtigen. Da die Bank damit lediglich ihre Pflicht zur Schadensminderung erfüllt, darf sie auch dafür keine Gebühr in Rechnung stellen (BGH-Urteil vom 13.02.2001 – XI ZR 197/00).

Für eine Kontopfändung und deren monatliche Überprüfung darf die Bank ebenfalls kein Geld verlangen, da sie gesetzlich verpflichtet ist, die Pfändung zu bearbeiten. Auch Kosten einer Vorpfändung oder eines Zahlungsverbots müssen betroffene Kunden nicht zahlen (BGH-Urteile vom 18.05.1999 – XI ZR 219/98 und vom 19.10.1999 – XI ZR 8/99).

Beratung schützt vor Dummheit in den Banken und Sparkassen nicht

Schuld an der beispiellosen Vermögensvernichtung sind die Beratungsfehler, die Bankmitarbeiter begehen. Dabei handeln viele Bankmitarbeiter auf Anweisung der Geschäftsführung, die bestimmte Anlageprodukte besonders gefordert wissen möchten, oder aber bestimmte Kundenkreise nicht länger bedienen wollen. Kundenbetreuer verkaufen die Aktien, Anleihen oder Investmentfondsanteile, an denen die Banken am meisten verdienen. Über Ausgabeaufschläge und teure Folgekosten werden die Anleger abkassiert.

Da werden konservativen Kleinanlegern mit bescheidenen Vermögensverhältnissen, die nicht in Aktien investieren sollten, Aktienfondsanteile verkauft. Ihnen werden hohe Zinsen und garantierte Teilrückzahlungen versprochen.

Erfüllen sich die Erwartungen nicht, empfehlen die Bankmitarbeiter kurzerhand andere Papiere. Die Berater verdienen nicht nur beim Verkauf der Papiere, sie sind auch am Handel beteiligt. Je mehr Bewegungen in einem Portfolio stattfinden, umso besser für das Einkommen und die Berufsaussichten des Beraters. Gerade unerfahrene Kunden können die Investments häufig nicht durchschauen und sind ganz auf den Rat des Bankers angewiesen. Sehr zum Nutzen für dessen Geldbeutel und zum Schaden für ihr Konto!

Vorsicht – Diebe im Nadelstreifen bei den Banken und Sparkassen

Immer wieder taucht bei Kunden auch die Frage nach der kriminellen Energie von Bankern auf. Kein Wunder, denn die Versuchung für Bankmitarbeiter ist groß, sich direkt an der Quelle zu bedienen. Sicher erliegen nur wenige dem Lockruf des Geldes – oder werden bei ihren Raubzügen erwischt.

Allerdings gaben von 837 befragten Unternehmen im internationalen Finanzsektor zwei Drittel der deutschen Konzerne an, innerhalb von zwei Jahren Opfer von Wirtschaftskriminalität geworden zu sein. Der Schaden soll sich auf 254 Millionen Euro belaufen. Zu diesem Ergebnis kam eine Umfrage der Wirtschaftsberatung Price Waterhouse Coopers im Sommer 2007. Und oft genug waren Banker, meist sogar die eigenen Mitarbeiter die Täter. Wie es der Fall eines Mitarbeiters einer rheinischen Raiffeisenbank zeigt, den das Handelsblatt beschrieben hat.

Ein Banker aus Erkrath hatte sich ab 1973 immer wieder von den Konten seiner Kunden bedient. Erst waren es 120000 €, die er vom Konto eines Kunden entwendete, der das Schwarzgeld für mehrere Jahre auf einem Konto parken wollte. Um die Zinszahlungen zu fingieren, damit der Kunde nicht misstrauisch wurde, zweigte er Geld von anderen Konten ab. Im Laufe der Jahre waren das dann nachweislich 500000 Euro, die der Mann von fremden Konten nahm. Das dürfte jedoch nicht alles gewesen sein, auch andere Kunden haben mittlerweile über unerklärlichen Schwund auf ihren Konten geklagt. Der Banker hatte seinen I liebstahl anfangs gut getarnt und seine Kunden mit falschen Belegen und Auszügen im Glauben gelassen, dass mit ihren Konten alles in Ordnung ist und sich das angelegte Geld ordnungsgemäß vermehrt. Der Erkrather ist kein Einzelfall.
Relativ häufig sind die Täter spielsüchtig oder leben einfach über ihre Verhältnisse, sagt Christine Staffel, Leiterin der Abteilung Kreditversicherung bei der R+V Versicherung, einem der größten Anbieter für sogenannte Vertrauensschadenversicherungen in Deutschland.

Manchmal erscheint der Betrug aber am Anfang auch nur zu einfach. Wer sich eine kleine Summe aus der Kasse nehme und dabei nicht auffalle, greife dann einfach noch einmal zu.

Vor allem wenn zwischen dem Banker und dem Kunden ein besonders enges Vertrauensverhältnis besteht, wird es dem Betrüger häufig leicht gemacht, sagt auch Steffen Salvenmoser, der früher als Staatsanwalt gearbeitet hat und seit gut acht Jahren für die Beratungsgesellschaft Price Waterhouse Coopers in Frankfurt verschiedene Banken bei Betrugsfällen unterstützt. Vor solchen Dieben schützen können sich die Banken nicht. Auch gelten die späteren Betrüger in den Häusern vorher oft als Kollegen, für die man die Hand ins Feuer legt, sagt Salvenmoser.

So ist zum Beispiel auch ein Raiffeisenbank-Manager erst aufgeflogen, als ein Kollege in dessen Abwesenheit die betrogenen Kunden betreute. Der gab an Kunden Kontoauszüge mit den aktuellen Ständen heraus, und der Betrug war auf einmal nicht mehr zu übersehen. Die Folgen für den diebischen Banker, der bereits das Rentenalter erreicht hatte, waren gravierend: Seine Eigentumswohnung musste er verkaufen, seine Rente wurde bis zum gesetzlich festgelegten Existenzminimum von 1100 Euro gepfändet. Außerdem wurde er wegen Untreue und Urkundenfälschung zu einer dreijährigen Haftstrafe verurteilt.

Laut Untersuchung von Price Waterhouse Coopers stammen bei fast jedem dritten Unternehmen die Täter aus dem Kreis der Mitarbeiter; 14 Prozent der Überführten zählen sogar zu den Topmanagern. Die Delikte, die am häufigsten begangen werden, sind Betrug (36 Prozent), Unterschlagung (24 Prozent), Geldwäsche (19 Prozent) und Falschbilanzierung (13 Prozent).

Die Täter zählen eher zu den gebildeteren Mitarbeitern, sie sind im Schnitt 40 Jahre alt und männlich. Die Betrüger aus den eigenen Reihen arbeiteten im Durchschnitt bereits zwölf Jahre im Betrieb. Bei einem Drittel der Straftaten waren mindestens zwei Täter gemeinsam aktiv.
Wer sich also wundert, dass seine Kontostände auf unerklärliche Weise abnehmen, sollte dem Schwund unbedingt nachgehen und die Bewegungen genau überprüfen.

Einleitung im Bankenservice heutzutage

Ihr Geld ist ja nicht weg – es gehört nur einem anderen! Dieser zynische Satz wurde für viele Bankkunden längst Realität. Das Kreditinstitut ihres Vertrauens hat sie um ihre Ersparnisse gebracht, ihr Vermögen vernichtet oder ihnen sogar das Häuschen abgezockt. Stattliche Gebühren, schlechte Beratung oder verschärfte Kreditbedingungen knebeln die Kunden, schüren Ärger und Misstrauen.
Die Banken sind erstaunlich kreativ, wenn es um ihre Interessen und Einflussbereiche geht. Der Begriff Dienstleistung wurde von den Geldinstituten in den vergangenen Jahren neu interpretiert. Keine Branche hat den Service am Kunden so radikal zurückgenommen wie die Banken.

Drei von vier Bankkunden sind mit den Leistungen ihrer Bank unzufrieden. Diese Ergebnisse führte eine Umfrage des Kölner Marktforschungsinstituts Psychnomics vom Herbst 2006 zu Tage. Solche Zahlen wären für jedes Unternehmen in einer anderen Branche ein vernichtendes Urteil. Doch die Manager der Geldinstitute scheint die schlechte Stimmung ihrer Kunden nicht zu beunruhigen. Warum auch? Ohne Konto läuft nichts im modernen Wirtschaftsleben. Und wenn schlechter Service branchenweit gepflegt wird, muss sich keiner Sorgen machen.
Das Wohl ihrer Kunden bedeutet der Kreditwirtschaft wenig. Das haben in jüngster Zeit vor allem Tausende kleiner und mittlerer Betriebe sowie Selbständige zu spüren bekommen. Wer seine Kredite verlängern oder gar eine Finanzspritze für den Fortbestand seiner Firma oder die Existenzgründung haben will, erlebt oft sein blaues Wunder.

Basel II heißt die Knute, mit der die Kreditinstitute ihre Firmenkunden züchtigen. Nicht langjährige Zusammenarbeit und gemeinsame Erfahrungen entscheiden heute über die Höhe der Kreditzinsen, sondern die knallharte Analyse nach standardisiertem Fragebogen.
Die rüden Methoden gegenüber den Kunden sorgen selbst in den Kreditinstituten für Unruhe. Denn die Order zur Kundenmisshandlung kommt von oben. Die Mitarbeiter an der Front müssen wie Soldaten die Befehle ausführen – oft genug gegen besseres Wissen. Auch für sie gilt: Wer nicht spurt, kann gehen. Doch wohin?
Vor allem die großen Privatbanken wie Deutsche, Dresdner und Bayerische Hypo haben ihrer Belegschaft immer wieder gezeigt, dass ihre Jobs nicht mehr sicher sind. Bankbeamter mit Arbeitsplatzgarantie auf Lebenszeit war vorgestern. Rationalisierungswellen haben Tausende von Stellen in der deutschen Kreditwirtschaft geschleift – oft mit unfeinen Methoden.

Diese Geldanlage-Webseite kann nur einen Überblick über die Tricks und Schikanen geben, mit denen die Geldmanager Kunden wie Mitarbeiter traktieren. Es sind einzelne Beispiele aus einer Vielzahl von Fällen aus dem Alltag von Bankkunden.
Allerdings – auch das muss vorher gesagt werden – geht es auch anders. Es gibt immer noch freundliche und kompetente Bankmanager, denen das Wohl ihrer Kunden am Herzen Hegt. Wenn ich allerdings die Klagen von Freunden und Kollegen und auch eigene Erlebnisse Revue passieren lasse, dann scheinen sie so selten wie weiße Raben.

Aber vielleicht nimmt diese Population ja zu, wenn der eine oder andere Banker wieder zur Besinnung kommt – vielleicht hilft ihm oder ihr die Lektüre dieses Buches auf die Sprünge.

Die Stigmatisierung der armen Schlucker – 1199

Im Prinzip hat also jeder Bürger im geschäftsfähigen Alter ein Recht auf die Eröffnung eines Girokontos, zumindest auf Guthabenbasis, auch wenn er oder sie schon einmal eine Pleite hingelegt oder von seinen Gläubigern mit Pfändungen verfolgt wird. Weil sich die Privatbanken dem Wunsch nach Kontoeröffnung für diesen Personenkreis verweigern, bieten die öffentlich-rechtlichen Sparkassen diesen Dienst jedem an. So verspricht es jedenfalls der Präsident der Sparkassen-Finanzgruppe Haasis.
Der Kontoinhaber sollte allerdings auch sicher sein können, dass seine Schwierigkeiten nicht sofort für jeden erkennbar sind, wenn er nur die Kontonummer sieht. Doch so viel Takt und Pietät geht der Hamburger Sparkasse in der vornehmen Hansestadt offenbar ab. Dort nämlich beginnen diese Guthabenkonten mit der Zahlenkombination 1199 – damit jeder sofort erkennt, dass er es möglicherweise mit einem Pleitier oder einem armen Schlucker zu tun hat. Die Stigmatisierung per Kontonummer trägt zweifellos nicht dazu bei, die ohnehin sozial Schwachen wieder ins Wirtschaftsleben zu integrieren.

Doch wie ist es überhaupt dazu gekommen, dass wir heute ohne eigenes Bankkonto fast nicht mehr existieren können? Das zeigt ein Blick in die Geschichte.

Unmut regt sich für die Bankkunden

Viele Normalverdiener unter den Bankkunden und die Bezieher kleiner Renten und Pensionen, die die Preispolitik ihrer Bank besonders schmerzt, wollen das Preisdiktat nicht mehr klaglos hinnehmen. In Meinungsumfragen machen sie ihrem Arger Luft. Hauptargumente für die generelle Unzufriedenheit sind neben den hohen Gebühren vor allem ungünstige Konditionen und die schlechte Service- und Beratungsqualität. Zu diesem Ergebnis kam eine Umfrage des Kölner Instituts Psychonomics, die im Juli und August 2006 durchgeführt wurde. Für die Studie wurden 3000 repräsentativ ausgewählte Privatkunden des Bankgewerbes in 25-minütigen Telefongesprächen befragt. Das alarmierende Ergebnis der Befragung: Rund 60 Prozent der Kunden sind mit den Dienstleistungen und dem Serviceangebot ihrer Hausbank nicht zufrieden. Doch die Bank gewechselt wird selten. Zu hoch erscheint den meisten der Aufwand einer Kontoumstellung, denn ob es bei der anderen Bank wirklich besser wird mit dem Service, wissen die Kunden nicht. Zudem verlangen die meisten Filialbanken Gebühren in ähnlicher Höhe.

Durch intensive Marktrecherche – etwa im Internet – lassen sich zwar durchaus preisgünstigere Institute finden, bei denen der Kunde Geld sparen könnte. Aber viele Menschen trauen sich diesen Schritt nicht zu, auch wenn sie mit dem Medium Internet vertraut sind. Und von denen, die sich trauen würden, zögern viele, anonym Auskunft über ihre Besitz- und Vermögensverhältnisse zu erteilen.

Ein Blick zurück in der Geschichte des Bankkontos

Die Abhängigkeit vom lebensnotwendigen Bankkonto und vom wohlwollenden Verhalten der Banken hat sich in Deutschland in den letzten vierzig Jahren entwickelt. Noch zu Beginn der 1960er Jahre war der bargeldlose Zahlungsverkehr per Scheck oder die Überweisung vom Bankkonto ausschließlich ein Service für Firmen, Geschäftsinhaber und reiche Leute. Otto Normalverbraucher und Lieschen Müller erhielten ihren Lohn oder ihr Gehalt bar in der Tüte oder an der Firmenkasse auf die Hand. Monatliche Abgaben wie Miete, Versicherungsprämien, Rundfunk- und Telefongebühren wurden per Postanweisung beglichen, wenn Barzahlung nicht möglich war. Das Haushaltsgeld bunkerte die Hausfrau im Küchenschrank, und was an Geld übrig blieb, kam am Monatsende entweder unter die Matratze, in den Sparstrumpf oder auf das Sparbuch, das meistens ebenfalls bei der Post geführt wurde.

Doch im Laufe der sechziger Jahre des letzten Jahrhunderts entdeckten die Banken Normalverdiener, Rentner und Studenten als Kunden, die ein ungeheures Reservoir für die Zukunft versprachen. Allein die Millionen, die wochenlang unter Matratzen und in Zuckerdosen schlummerten, bis sie schließlich beim täglichen Einkauf ausgegeben wurden, stellten für das Bankgewerbe einen ungehobenen Schatz dar, von dem sie gerne profitieren wollten. Denn mit diesem Geld würde sich trefflich wirtschaften lassen – zum Vorteil der Banken, versteht sich.
Und tatsächlich: Die Einführung von Lohn- und Gehaltskonten für alle Arbeitnehmer wurde ein lohnendes Geschäft für die Geldbranche. Die Banken konnten ihr Anlagevolumen so erheblich steigern.

Und das war noch nicht alles. Die Jahrhundertidee des Gewerbes hatte der Deutsche-Bank-Vorstand Eckhardt van Hooven. Auf seine Initiative wurde in den 1960er Jahren der Eurocheque eingeführt. Eine geniale Erfindung des Bankiers, um die Entwicklung des bargeldlosen Zahlungsverkehrs zu beschleunigen. In Kombination mit der Eurochequekarte garantierte die Bank, die das neue Zahlungsmittel ausgab, dem Empfänger des Eurocheques die Einlösung bis zu einem Betrag von zunächst 300 €, ab den 1990er Jahren von bis zu 400 €. Durch Abkommen mit europäischen Banken in den wichtigsten Ferienländern der Deutschen (Italien, Spanien, Österreich und der Schweiz) verschafften die deutschen Banken ihrer Kundschaft ein fast europaweit akzeptiertes Zahlungsmittel.
Diesen grenzüberschreitenden Service bot bis zur Einführung des Eurocheques nur die Post ihren Sparern. Die Inhaber von Postsparbüchern konnten schon vorher in vielen Ländern über die lokalen Postämter an ihr Geld kommen. Diese Monopolstellung der damals noch staatlichen Behörde hatte van Hooven mit seiner Erfindung gebrochen – zum Wohle des Bankgewerbes: Natürlich ließen sich die Geldinstitute die Ausgabe der Scheckkarte mit zeitlich begrenzter Gültigkeit bezahlen. Mit 5€ war der Kunde dabei.

Für das Einlösen der deutschen Schecks im Ausland und oft auch im inländischen Handel – an Tankstellen beispielsweise – wurden ebenfalls Gebühren erhoben. Offensichtlich bereitete das Abrechnen der Schecks mehr Mühe, vor allem aber dauerte es länger, bis der Händler oder Tankstellenbesitzer endlich über seine Einnahme verfügen konnte.

Dennoch war der Siegeszug des Eurocheques nicht aufzuhalten, bis Ende des vergangenen Jahrhunderts nutzten die meisten Kontoinhaber dieses Zahlungsmittel, das erst im Januar 2002 seine Gültigkeit verlor.

Feine Adresse, fragwürdiges Geschäftsgebaren bei den Privatbanken

Doch trotz aller Exklusivität, sieht man genau hin, hegt gerade bei den Privatbanken einiges im Argen, was den Umgang mit dem Kunden betrifft. Einst waren die gediegenen kleinen Privatbanken mit persönlich haftenden Gesellschaftern und höflichem, sachkundigem Personal die erste Adresse für wohlhabende Kaufleute, reiche Witwen und vermögende Müßiggänger. Also für Leute, die, wie man in Köln gerne sagt, etwas an den Füßen haben.
Die Bankiers haben ihre Geschäfte finanziert und ihre Vermögen solide verwaltet. Dass der Bankier auch mit seinem eigenen Vermögen für die Fehler seiner Bankangestellten haftete, war vielen eine besondere Beruhigung und Ausweis besonderer Solidität und Vertrauenswürdigkeit. Bankhäuser mit klangvollen Namen waren einst in diesem elitären Zirkel vertreten: Sal. Oppenheim, Finck, Lampe, Münchmeyer, Herstatt, Marcard, Warburg und wie sie alle geheißen haben. Nur wenige sind übrig geblieben. Münchmeyer wurde nach der Fusion mit den Privatbankiers Schroeder und Hengst durch die leichtfertige Kreditvergabe des Mitgesellschafters Ferdinand Graf Galen in den Sog der Pleite des früheren Baumaschinenhändlers Wolfgang Esch gezogen und später von der britischen Midland Bank übernommen. Herstatt verlor durch Devisenspekulationen eines leichtfertigen Angestellten sein Vermögen und seine Bank. Andere wie die Weberbank wurden von der WestLB übernommen und firmieren nun als Luxustochter im Kreis des öffentlich-rechtlichen Instituts.

Ein ähnliches Schicksal erlitt auch die Marcard-Bank in Hamburg. Baron Enno von Marcard fusionierte das bereits im 18. Jahrhundert gegründete Bankhaus 1987 mit der Kölner Privatbank Stein und 1998 mit dem ebenfalls in Hamburg ansässigen größeren Privatbankhaus M.Warburg & Co. Marcard sollte sich in dem neuen Bankenverbund vor allem um die vermögende Privatklientel kümmern. Bestandteil der Fusion war die Bereinigung der Kundenkartei. Nur wer in der Hansestadt wirklich vermögend war, sollte sein Geld bei Marcard verwalten lassen dürfen. In
einem Family Office mit persönlicher Beratung, wie es die Hank im Internet präsentiert:

Exklusivität ist nicht nur ein Versprechen: Unsere Family-Office-Bank ermöglicht Ihnen den persönlichen Kontakt und die direkte Begegnung mit Entscheidungsträgern und Experten unseres Hauses. Wir ermöglichen Ihnen den individuellen Zugang zu exklusiven Investmentopportunitäten unter quasi institutionellen Bedingungen. Sie genießen durch die Größenvorteile des Family Office alle Vorteile der direkten Investments, die in der Regel institutionellen Anlegern Vorbehalten bleiben.

Für alte Kunden, die nicht den neuen Anforderungen entsprachen, hatten die neuen Marcard-Herren wenig Verständnis, sie sollten gehen. Notfalls wurde nachgeholfen
Zu denen, die abgeschoben werden sollten, gehörte auch eine Politikwissenschaftlerin, die sich als Beraterin selbständig gemacht hatte. Seit Jahrzehnten war sie Kundin der Bank. In guten und schlechteren Zeiten. Sie erhielt goldgeränderte Einladungen zu Empfängen und dem Jahresdinner der Bank. Auch ihr Bankberater gab ihr keinen Anlass, an der Geschäftsbeziehung zu dem Institut zu zweifeln. Im Gegenteil: Wie anderen Stammkunden des Instituts hatte er auch ihr 1999 eine besondere Chance zur Vermehrung ihres Vermögens angeboten: Anteile am Princess- Fonds (princess-privateequity*net).

Das ist sicher kein Investment für Anfänger oder Laien. Bei den Fondsanteilen handelte es sich um Wandelanleihen der Princess Private Equity Holding Limited. (Bei Wandelanleihen handelt es sich um ein Wertpapier mit festem Zins, das dem Inhaber das Recht einräumt, es während einer Wandlungsfrist in einem vorher festgelegten Verhältnis in Aktien des ausgebenden Unternehmens einzutauschen.) Durch den Verkauf dieser Fondsanteile wollte sich die Gesellschaft Kapital beschaffen, um sich an nicht börsennotierten Unternehmen zu beteiligen und Firmenkredite zu übernehmen mit dem Ziel, durch den Weiterverkauf der Unternehmen bzw. das Eintreiben der hochverzinsten Kredite eine ansehnliche Rendite zu erzielen. Mit anderen Worten: Es ging um die Finanzierung einer neuen Heuschrecke.

Gegründet wurde die Firma von einer anderen Heuschrecke, der Schweizer Private-Equity-Gesellschaft Partners Group Holding und der Schweizerischen Rückversicherungsgesellschaft Swiss-Re. Die Wandelanleihen, die 1999 ausgegeben wurden, sollten 700000 US-Dollar einbringen. Das Kapital wurde in Heuschreckenfonds investiert, die Unternehmen kaufen, umstrukturieren, filetieren und wieder verkaufen oder Schuldtitel übernehmen sollten, die höhere Zinsen versprachen, allerdings auch ein höheres Risiko bargen. Die Manager dieser Fonds, die nicht gerade zu den risikoarmen Anlagen gerechnet werden können, hatten sich steuergünstig auf der britischen Kanalinsel Guernsey niedergelassen.
Um die Risiken für die Anleger überschaubar zu halten, wurde eine Versicherung über den Minderheitspartner Swiss-Re abgeschlossen. Diese sollte garantieren, dass die Anleger im schlimmsten Fall ihren Kapitaleinsatz zurückerhalten. Diese Absicherung sollte der Wandelanleihe die Seriosität eines Rentenpapiers verleihen und damit auch für Versicherungsgesellschaften als solider Wert attraktiv sein.
Wegen der Mischung des Portfolios und des damit – trotz der Versicherung – verbundenen Risikos sollten die Anleihen mit einer Laufzeit bis zum Jahr 2010 ursprünglich nur institutionellen Investoren, Versicherungen, Pensionskassen, professionellen Kapitalanlagegesellschaften und Privatpersonen angeboten werden, die über ein Vermögen von mindestens zwei Millionen Schweizer
Franken verfugten – so zumindest lauteten die Bestimmungen der eidgenössischen Wertpapieraufsicht.

Mit Hilfe des Privatbankhauses Sal. Oppenheim wurde die Prinzessin auch in Deutschland angeboten. Allerdings machte das Hundesaufsichtsamt für Finanzdienstleistungen den Initiatoren einen Strich durch die Rechnung, sie verbot Versicherungsgesell- M haften, den Princess-Fonds in den Deckungsstock zu nehmen, also zur Absicherung ihrer Versicherungsleistungen zu verwenden.
Daraufhin wurde die Prinzessin auch Privatanlegern angeboten. Und wie der Fall der Marcard-Kundin zeigt, auch solchen Anlegern, die das Papier nicht als Nebeninvestment kauften, sondern einen Kredit aufnahmen, um das geborgte Geld in die Prinzessin zu investieren.

Die Anlegerin war sich des Risikos, das sie mit dem Kauf der Princess-Anteile einging, wohl bewusst. Rund 80 000 Dollar hatte sie in den Fond investiert – das Geld hatte sie sich als Kredit von der Bank geliehen. Der Berater bot ihr den in Dollar notierten Princess-Fonds als sichere Anlage an. Im günstigsten Fall würde sie von dem Wertzuwachs, den das Fondsmanagement durch eine geschickte Anlagestrategie erzielen wollte, profitieren – und von möglichen Kursgewinnen, falls der Dollar gegenüber dem Euro steigen würde. Vor einem Totalverlust ihres Einsatzes sei sie ja durch die Versicherung geschützt. Allerdings warnte der Berater, dass ihr Investment unter allen Umständen in der US-Währung bleiben müsste, weil auch die Versicherung auf Dollarbasis abgeschlossen sei.

Ende 2004, fünf Jahre nach Abschluss der Transaktion, verließ der Anlageberater die Marcard-Bank und wechselte zu einer anderen Privatbank. Sein Nachfolger meldete sich im Januar 2005 bei der Kundin. Er empfahl nachdrücklich, das Princess-Investment auf Euro umzustellen, denn so könnte durch die Kursentwicklung ein schneller Gewinn eingefahren werden. Die Politikwissenschaftlerin versuchte zwar noch, ihren alten Berater, der sie vor genau dieser Transaktion gewarnt hatte, zu erreichen, leider erfolglos. Schließlich gab sie dem Drängen des neuen Marcard- Beraters nach.

Eine Entscheidung, die sie noch am Abend des Tages bereute, nach einem endlich zustande gekommenen Gespräch mit dem alten Fachmann. Als sie am nächsten Morgen den Auftrag rückgängig machen wollte, war es zu spät. Die Order sei bereits ausgeführt worden, wurde ihr gesagt. Nur zögerlich nahm der Banker den Auftrag entgegen, das Princess-Investment wieder auf Dollar umzustellen. Sie bestand auf schneller Umsetzung des Auftrags, doch der Berater wiegelte ab.
Ihre Dollars waren auf Termin verschachert worden, erst nach drei Monaten wurde der Umtausch schließlich vollzogen.

Für den Berater ein glänzendes Geschäft, er konnte die Provision aus dem Währungsgeschäft einstreichen. Und viele andere Princess-Investoren bei Marcard hatte er ebenfalls zum Umtausch überredet. Mit den drastisch steigenden Provisionen durch die Währungsgeschäfte und die Bewegung in den Wertpapierportfolios der Marcard-Kunden verschaffte sich der Berater einen glänzenden Einstand bei der Bank. Seinen Kunden bescherte sein Aktivismus allerdings ziemlich großen Verdruss.

So auch der Politikwissenschaftlerin und Stammkundin. Als sie immer wieder an ihren Rücktauschauftrag erinnerte, wurde sie mit dem Hinweis auf den weiter fallenden, ungünstigen Dollar abgewimmelt: Leider habe sich der Wechselkurs weiter verschlechtert, und nun müsse man abwarten, bis er sich wieder erhole, sonst würden der Kundin ja hohe Verluste entstehen.
Dabei blieb es für die nächsten Monate. Als sich der Dollar für ein paar Tage fast bis auf das Umtauschniveau erholt hatte, verpasste der Marcard-Berater den richtigen Zeitpunkt für den Umtausch.

Im Herbst 2005 wurde dann der Kundin nahegelegt, zur Muttergesellschaft Warburg zu wechseln, dort würden ihre Konten besser betreut. Doch als sie sich mit einem Berater der Warburg- Bank traf, sah alles wieder ganz anders aus. Ihr Princess-Investment und der dafür laufende Kredit könne nur von Marcard-Beratern betreut werden. Das war den Warburg-Fachkräften offenbar zu heikel.
Im Januar 2006 wandte sich der Berater wieder an seine Kundin mit dem Hinweis, dass durch die Kursentwicklung des Dollars bedauerlicherweise bei ihrem Princess-Investment eine Unterdeckung von einigen tausend Euro entstanden sei, die nicht länger durch ihr Depot und die in Dollar notierte Risikoversicherung abgedeckt sei. Das war keine Überraschung, denn der Dollar war ja weiter gefallen, und das Problem war nur entstanden, weil der Berater das Investment von Dollar in Euro umgestellt hatte, also nach Ansicht der Kundin auch die Schuld an dem Schlamassel trug.

Doch das berührte die Marcard-Bank nicht weiter. Die Aufforderungen nach Ausgleich wurden unmissverständlicher. Als sie nicht zahlen konnte, wurde ihr restliches Depot eingefroren. Während einer vierwöchigen Geschäftsreise nach Asien, die sie ihrem Berater mitgeteilt hatte, sperrte die Bank ihr alle Konten. Zurückgekehrt von der Reise hat sie Protest eingelegt – auch beim Marcard-Mutterhaus Warburg. Vergeblich, ihr wurde mitgeteilt, dass sie bei Marcard als Kundin nicht länger erwünscht sei und dass sie sich nach einer anderen Bank umsehen sollte. Gleichzeitig wurden sämtliche Kredite fähig gesteht – auch der Dispo für ihr privates Konto und natürlich alle Kreditlinien für die Geschäftskonten ihrer Agentur. Die Aktion der Bank kam für die Kundin zu einem ungünstigen Zeitpunkt, als die Auftragslage flau war und neue Projekte noch in der Vorbereitung steckten.
Zudem hatte die Bank für die Kündigung der Kreditlinien einen Termin gewählt, der für die Kundin nicht unpassender hätte sein können: Wenige Tage nach dem Versand der monatlichen Kontoauszüge wurden die Kredite auf ihr Girokonto umgebucht und mit einem Dispo-Zins von 14,5 Prozent belastet. Ein Schreiben, das die Kreditkündigung ankündigte, ist bei der Kundin nie angekommen. Ebenso wenig erhielt sie eine Abrechnung über die genaue Summe der Unterdeckung. Es war ziemlich klar, die Bank wollte sie loswerden, um jeden Preis.

Wer die vollmundigen Versprechungen in der Selbstdarstellung der Marcard-Bank auf der Homepage best, mag gar nicht glauben, wie die Kunden im Ernstfall von den Bankberatern behandelt werden:
Unsere Auffassung von Partnerschaft ist mehr als eine professionelle Beziehung zu unseren Mandanten. Durch eine regelmäßige persönliche Begegnung mit Ihnen wollen wir auch eine emotionale Bindung entstehen lassen, die Ihr geschätztes Vertrauen zu uns erlebbar macht und immer wieder neu rechtfertigt.
Eine solche Partnerschaft bewahrheitet sich nur dann, wenn sie Nachhaltigkeit vermittelt und Stabilität in guten und schlechten Zeiten ermöglicht. Deshalb verstehen wir Partnerschaft als langfristige Verbindung, die wächst und einer ständigen Intensivierung bedarf und sich auf den Unternehmer und seine gesamte Familie gleichermaßen erstreckt.

Die Politikwissenschaftlerin empfand diese hehren Sätze als blanken Hohn. Sie transferierte ihre Konten zu einer anderen Bank und glich mit einem neuen Kredit die Marcard-Konten aus – in letzter Minute, um einen Insolvenzantrag zu vermeiden. Für die Kundin war es das teure Ende einer jahrzehntelangen Bankverbindung, die zum Alptraum geworden war.