Auswahl der Märkte beim Handel von Optionen

Optionen sind keine Finanzprodukte, deren Wert sich eigenständig entwickelt. Im Gegenteil : Die Preise hängen fast ausschließlich davon ab, wie sich der Kurs der Underlyings bewegt. Deshalb muss der Anleger eine klare Vorstellung davon haben, ob der Preis des zugrunde liegenden Finanzinstruments in Zukunft steigt oder sinkt, bevor er sich näher mit Optionen befasst. Es ist erstaunlich, wie oft dieser Zusammenhang missachtet wird. Jeder Anleger muss selbst entscheiden, welche Underlyings er favorisiert. Spekuliert werden kann auf ganze Märkte ebenso wie auf Einzelwerte. Die Märkte lassen sich wiederum nach unterschiedlichen Kriterien ordnen. So kann man eine Einteilung nach der geografischen Ausrichtung vornehmen (Kontinente, Regionen, Länder), Aktiengesellschaften aber auch nach ihrer Marktkapitalisierung (Blue-Chips, Mid-Caps, Small-Caps) und schließlich nach ihrer Branchenzugehörigkeit einteilen. Generell empfehlen kann man lediglich, nur die Basisgüter —seien es Einzelwerte oder Gesamtmärkte – auszuwählen, die man selbst gut kennt und deshalb auch beurteilen kann. Hier spielen persönliche Vorlieben sicherlich eine ganz entscheidende Rolle. Der eine interessiert sich mehr für Aktien, der andere spekuliert dagegen lieber auf Währungen, einige Anleger favorisieren Papiere aus High-Tech- Branchen, wieder andere können Maschinenbauwerte besser einschätzen. Oft entwickeln Anleger aufgrund ihrer beruflichen Tätigkeit eine Affinität zu bestimmten Märkten. So werden beispielsweise Menschen, die in einem Softwarehaus arbeiten, eher ein Interesse an Computeraktien haben als Personen, die in einem ganz anderen Bereich tätig sind. Am meisten nachgefragt werden Optionen, die sich auf Aktien- und Aktienindizes beziehen. Spitzenreiter unter den Underlyings sind die Favoriten der Finanzmärkte. Meist konzentriert sich die Nachfrage auf die weltweit bedeutendsten Aktienindizes, wozu in jedem Fall DAX, Dow Jones, Euro Stoxx 50, S & P 500 und Nikkei 225 zählen. Starkes Interesse haben Anleger an den wuchtigsten Blue- Chip-Aktien aus Deutschland, den USA und Euroland sowie augenblicklich an Aktien aus den Wachstumsbranchen Internet, Bio-Tech und Gen-Tech. Verglichen damit sind Währungs- und Zinsoptionen fast zu vernachlässigen. Deshalb wollen wir uns im Weiteren auf Aktien konzentrieren. Nur wenn der Anleger eine klare Meinung zur Wertentwicklung der Basisaktie hat, sind Optionen anzuraten. Im Allgemeinen reicht es nicht aus, lediglich die Richtung vorherzusagen, in die sich die Aktie zukünftig bewegen wird. Der Anleger sollte auch eine Vorstellung davon haben, in welchem Zeitraum mit der Veränderung zu rechnen ist.

Was nützt es, wenn die Aktie sich wie vorhergesagt nach oben bewegt hat, der Anstieg aber erst nach vier Monaten eintritt und die Option schon nach drei Monaten verfällt. Unerlässlich ist daher eine gründliche Analyse des Underlyings. Dies setzt eine entsprechende Datenbeschaffung voraus – für einen Normalanleger eine zeitraubende Aufgabe, wenn er eigenhändig recherchieren und die damit verbundenen Arbeiten selbst erledigen muss. Früher waren die Möglichkeiten auf Fachzeitschriften, Börsenbriefe und Veröffentlichungen von Banken (Research-Berichte) beschränkt. Aktuelle Informationen stammten zumeist aus Tageszeitungen oder die Anleger verfolgten entsprechende Sendungen im Fernsehen (zum Beispiel n-tv Telebörse). Diese Medien existieren immer noch und werden von vielen Anlegern auch weiterhin genutzt. Seit es das Internet gibt, ist die Analyse von Finanzinstrumenten jedoch um einiges einfacher geworden. Auf welchen Märkten die Erfolgsaussichten am größten sind, lässt sich pauschal nicht sagen. Wer nicht genau weiß, was auf den Aktien-, Renten- und Devisenmärkten gerade passiert und ob es sich lohnt, dort mit Optionen zu spekulieren, verschafft sich am besten zunächst einen Überblick, etwa bei Nachrichtenagenturen, die auf Finanzmärkte spezialisiert sind.

Wie Optionen zum Anleger gelangen

Zwar handelt es sich bei Optionsscheinen um Wertpapiere, tatsächliche Urkunden (effektive Stücke) werden aber nicht mehr hergestellt und 4P die Käufer ausgehändigt. Eine solche Handhabung ist ziemlich umständlich und deshalb – ganz gleich für welche Art von Wertpapier – heutzutage nicht mehr üblich. Die Banken haben gemeinsam mit anderen Finanzdienstleistern und den Börsen ein Verfahren entwickelt, das dem bargeldlosen Zahlungsverkehr nachempfunden ist und den Handel mit Wertpapieren erleichtert. Die Übertragung erfolgt für gewöhnlich durch Überweisung von einem Konto (Wertpapierdepot) zum anderen, ohne dass die Papiere physisch bewegt werden müssten. Wer Optionsscheine kaufen will, braucht neben einem Wertpapierdepot auch ein normales Girokonto, über das anfallende Zahlungen (z. B. bei Ausübung einer Option mit Cash-Settlement) verrechnet werden.

Moderne Kennzahlen bei den Optionen Online

Man muss eine Option nicht unbedingt mit einem Optionsrechner bewerten, um sagen zu können, ob ihr Preis hoch oder niedrig ist. Oft gibt ein Vergleich mit anderen Optionen Aufschluss. Man vergleicht den Optionspreis mit den Kursen von Konkurrenzprodukten und kann auf diese Weise leicht feststellen, ob das Produkt relativ teuer angeboten wird. Diese Methode hat ihre Vorteile, denn der Anleger braucht bestimmte Daten nicht zu erheben, die er benötigt, wenn er den Preis mit einem Optionsrechner kalkuliert. Das aktuelle Zinsniveau ist zum Beispiel ebenso wenig erforderlich wie die Volatilität oder zukünftige Dividendenzahlungen. Doch diesem Vorteil stehen auch Nachteile gegenüber. Oft existieren nämlich keine geeigneten Optionen, die man für direkte Preisvergleiche verwenden könnte. Grund sind die abweichenden Ausstattungsmerkmale. Entweder haben die am Markt angebotenen Produkte andere Laufzeiten, eine andere Ausübungsmodalität oder sie besitzen einen höheren oder niedrigeren Basispreis. Doch es gibt einen Ausweg: den Vergleich anhand der impliziten Volatilität. Wir haben in den vorhergehenden Artikels gesehen, dass sämtliche Preiseinflussgrößen – mit Ausnahme der geschätzten zukünftigen Vola (implizite Vola) – feststehen. An diesen Preisschrauben kann niemand drehen. Dagegen bleibt es jedem einzelnen Marktakteur selbst überlassen, wie er in Zukunft die Volatilität der zugrunde liegenden Aktien beurteilt. Je höher der Wert, der für die Volatilität angesetzt wird, umso höher ist auch der Optionspreis. An der impliziten Volatilität kann man also sehr gut ablesen, ob eine Option gegenüber anderen Produkten teuer ist. Ein direkter Vergleich ist grundsätzlich immer möglich, auch wenn die Optionen unterschiedlich ausgestattet sind. Man darf natürlich lediglich Optionen vergleichen, die sich auf denselben Basiswert beziehen. Außerdem sollten sich die Laufzeiten und Basispreise nicht allzu stark voneinander unterscheiden. Eine Praktikerregel besagt, dass die Laufzeiten der zum Vergleich herangezogenen Optionen nicht mehr als 20 Prozent darüber oder darunter liegen sollten. Dazu ein Beispiel: Eine Option hat eine Laufzeit von zehn Monaten. Zu Vergleichszwecken kann man Optionen mit einer Laufzeit zwischen acht (10 Monate minus 2 Monate) und zwölf Monaten (10 Monate plus 2 Monate) heranziehen. Bei den Basispreisen nimmt man oft Abweichungen von fünf bis zehn Prozent in Kauf. Ein Vergleich der impliziten Volas ist jedoch nicht in allen Fällen ein zuverlässiger Indikator für einen fairen Optionspreis. Es kann – zumindest theoretisch – sein, dass sämtliche Vergleichsobjekte zu überhöhten Kursen (impliziten Volas) gehandelt werden. Selbst wenn unsere Option die niedrigste implizite Volatilität besitzt, könnte sie dennoch zu teuer sein. Der Anleger muss überlegen, ob die zugrunde gelegte Vola akzeptabel ist oder ein anderer Wert die wirkliche Situation besser widerspiegelt. Oft ist ein Vergleich mit der historischen Volatilität aufschlussreich und eine Überprüfung, ob aufgrund der fundamentalen Situation beim Underlying die entsprechende Volatilität gerechtfertigt werden kann. Der direkte Preisvergleich hat noch einen weiteren Nachteil, auf den wir bislang noch nicht eingegangen sind, und zwar ein mangelndes Angebot an Vergleichsobjekten. Auf Aktien, die erst seit kurzer Zeit auf dem Markt sind oder nur selten gehandelt werden und deshalb lediglich geringe Umsätze verbuchen, beziehen sich meist wenige Optionen. Nehmen wir zum Beispiel die Aktie der Infineon Technologies AG, die im Marz 2000 emittiert wurde. Ende März gab es ausschließlich eine Bank, die entsprechende Optionsscheine herausgebracht hat. Ein Vergleich mit den Produkten anderer Häuser ist in solchen Fällen natürlich nicht möglich.

Eine Gegenüberstellung mehrerer Optionen anhand der impliziten Volatilität ist grundsätzlich empfehlenswert, da man auf diese Weise ein gutes Bild von der aktuellen Marktsituation gewinnen kann. Früher war es – zumindest für den Normalanleger – fast unmöglich, derartige Analysen durchzuführen. Viele Optionspreise wurden lediglich in Printmedien veröffentlicht und waren für aktuelle Vergleiche viel zu alt. Kennzahlen wie die implizite Volatilität fand man häufig nur in Spezialzeitschriften, die im monatlichen Rhythmus erschienen sind, Zwar konnte man vor einigen Jahren Optionskurse bereits über den Videotext oder per Telefon abrufen. Ein Weg, der relativ umständlich ist, da man sich die für Vergleichszwecke benötigten Werte oft mühsam zusammensuchen muss. Seitdem es das Internet gibt, verlieren diese Alternativen immer mehr an Bedeutung. Wer heutzutage Optionsscheine kauft, informiert sich im Regelfall online. Wir haben dies schon an mehreren anderen Stellen erwähnt. Auch für direkte Optionsvergleiche ist das Internet unschlagbar. Der Anleger hat inzwischen die Möglichkeit, im Grunde sämtliche in Deutschland gehandelten Optionsscheine anhand fast jedes nur denkbaren Kriteriums direkt miteinander zu vergleichen. OnVista hat ein entsprechendes Finanztool entwickelt, das kostenlos genutzt werden kann. Unsere Adi- das-Salomon-Option hat eine implizite Volatilität von gut 44 Prozent. Wir möchten nun gerne wissen, wie dieser Wert im Vergleich zur Konkurrenz zu beurteilen ist. Auf der Homepage von OnVista wählen wir die Rubrik Optionsscheine aus und geben anschließend in das Feld Basiswert die WKN der Aktie oder deren Bezeichnung ein. Da sich unser Schein auf Adidas-Salomon (WKN 500 340) bezieht, geben wir die Kenn-Nummer in das entsprechende Feld ein. Es öffnet sich eine neue Seite mit der Eingabemaske Optionsschein- Vergleich. Hier können wir nun diejenigen Merkmale hinterlassen, nach denen Vergleichsoptionen ausgesucht werden sollen. Das Programm wählt unter allen in Deutschland zum Börsenhandel zugelassenen Scheinen insgesamt siebzehn aus, die die Kriterien erfüllen. Unser Dresdner Bank-Schein ist ebenfalls vertreten. Nun können wir sofort erkennen, wie der DAX-Call im Vergleich zu den übrigen Scheinen abschneidet. Wer die Kriterien für die Vergleichsobjekte nicht selbst vorgeben möchte, kann in der Rubrik Funktionen für diesen Optionsschein unter dem Punkt Szenario den Begriff Ähnliche OS anklicken. Dann wählt das Tool eigenständig Optionsscheine aus, die mit dem Dresdner Bank-Call vergleichbar sind. Meist werden zusätzlich Scheine angezeigt, deren Merkmale deutlicher von denen der Ursprungsoption abweichen.

Moderne Kennzahlen bei den Optionen Online1

Um beurteilen zu können, ob eine implizite Volatilität und damit ein bestimmtes Bewertungsniveau insgesamt als hoch anzusehen ist, bietet sich ein Vergleich mit der historischen Volatilität an. Man sollte aber darauf achten, dass der Zeitraum, auf dem die historische Vola basiert, in etwa mit der Optionslaufzeit übereinstimmt. Es ist nicht ratsam, auf die Volatilität der letzten vier oder fünf Jahre zurückzublicken, wenn der Warrant nur wenige Monate läuft.

Mal sind hohe, mal niedrige Volatilitäten vorteilhaft
Eine niedrige implizite Volatilität ist für Warrantkäufer vorteilhaft. Werden Scheine an den Emittenten zurückgegeben, ist es indes umgekehrt. Je höher die Vola, umso höher ist der Optionspreis und damit auch der Verkaufserlös. Die bekannteste implizite Volatilität ist diejenige für den DAX. Sie wird regelmäßig in Form eines Indexes veröffentlicht. Der sogenannte VDAX (Volatilitäts-DAX) signalisiert, welche Vola in DAX-Optionen eingepreist ist, die an der Terminbörse Eurex gehandelt werden. Zwar ist die implizite Volatilität eine der brauchbarsten Kennziffern. Dennoch muss gesagt werden, dass auch eine niedrige Vola keinerlei Aussage über den zukünftigen Erfolg eines Warrants zulässt. Entscheidend für den Erfolg ist, ob die prognostizierte Kursentwickung tatsächlich eintritt. Die implizite Vola ist jedoch sehr nützlich, um unter sonst gleichen Scheinen den vorteilhaftesten zu erkennen. Wenden wir uns nun einer anderen Gruppe von Kennzahlen zu, den sogenannten Moves. Als erstes wollen wir uns mit dem Spread- Move befassen. Am Spread erkennt der Anleger, um welchen Wert der Kurs einer Option steigen muss, damit zumindest der Verlust aufgrund der Geld-Brief-Spanne ausgeglichen wird. Zur Erinnerung: Ein Market-Maker quotiert – zum Beispiel für Optionsscheine – sowohl einen An- als auch Verkaufskurs. Wer vom Emittenten kauft, muss einen Preis zahlen, der über dem Kurs liegt, den das Institut im selben Augenblick für den Rückkauf vergütet. Bliebe die Quotierung im Laufe der Zeit unverändert, könnte der Warrant lediglich zum geringeren Geld-Kurs an den Emittenten zurückgegeben werden und die Spanne zwischen An- und Verkaufskurs wäre verloren. Zur Vermeidung derartiger Verluste ist grundsätzlich also eine Kursbewegung (engl. Move) in Höhe der Geld-Brief-Spanne erforderlich. Dies ist der Spread-Move. Für unseren Adidas-Salomon- Schein beträgt er 5 Cents. Das bedeutet, dass ein Kurszuwachs in dieser Höhe notwendig ist, um einen Verlust aufgrund der Spanne auszuschließen. Steigt der Kurs tatsächlich entsprechend, lautet die neue Quotierung: 13,22 – 13,27. Obwohl sich der Schein positiv entwickelt hat, profitiert der Anleger nicht davon, wenn er das Papier an den Emittenten zurückgibt. Denn er hat beim Kauf die Briefseite (13,22) bezahlt und erhält jetzt den Geldkurs (ebenfalls 13,22). Vergleicht man unterschiedliche Optionen miteinander, sollte darauf geachtet werden, dass sich die Produkte auf denselben Basiswert beziehen und eine in etwa gleiche Restlaufzeit haben. Außerdem müssen die Bezugsverhältnisse deckungsgleich sein. Nehmen wir als Beispiel einen zweiten Adidas-Salomon-Warrant (Bezugsverhältnis: 0,1), der sonst die gleichen Ausstattungsmerkmale besitzt wie das Produkt der Dresdner Bank. Die Quotierung lautet: 1,32 – 1,34. Die Spanne liegt damit bei 2 Cents und ist nicht einmal halb so groß wie die der Ursprungsoption. Doch dieser Vergleich führt in die Irre, denn die Bezugsverhältnisse unterscheiden sich. Es ist notwendig, die Scheine auf einen einheitlichen Nenner zu bringen – in der Praxis normalerweise ein Bezugsverhältnis von 1,0. Man bezeichnet die Spanne dann auch als Spread homogenisiert. Je höher der homogenisierte Spread, umso stärker muss die erwartete Kursbewegung sein, damit die Gewinnzone erreicht wird. Grundsätzlich gilt, dass ein Warrant umso attraktiver ist, je niedriger sein Spread-Move. Allerdings darf nicht übersehen werden, dass der Spread-Move nur eines von mehreren Beurteilungskriterien sein sollte.

Verkaufsbedingungen beim Optionshandel festlegen

Verkauf ist nicht gleich Verkauf
Wir wollen schließlich noch auf einen interessanten Aspekt einge- hen, der mit dem Verkauf von Warrants zu tun hat. Ganz zu Beginn dieses Buches hatten wir bereits gesehen, dass der Stillhalter auch als Optionsverkäufer bezeichnet wird. Doch daraus darf man keineswegs den Umkehrschluss ziehen, dass jeder Warrantverkäufer automatisch Stillhalter ist. Haben wir uns irgendwann zum Kauf eines Optionsscheins entschieden, so sind wir natürlich nicht gezwungen, den Warrant auszuüben oder bis zur Fälligkeit zu halten. Vielmehr haben wir die Möglichkeit, den Schein zwischenzeitlich zu veräußern. Obwohl wir dann eine Option verkauft hätten, sind wir noch lange kein Stillhalter. Die Pflicht zur Erfüllung liegt weiterhin beim Emittenten. Zur besseren Unterscheidung sollte man deshalb vom Weiterverkauf sprechen, wenn ein Warrant den Besitzer wechselt.

Ausstiegsbedingungen schon vorher fixieren
Optionsscheine sind keine Anlagealternative für längere Zeit, ln jedem Fall sollte ein (realistisches) Kursziel gesetzt werden, bei dessen Erreichen der Warrant sofort verkauft und der Gewinn mitgenommen wird. Diese Marke sollte in einem angemessenen Verhältnis zum Stopp Loss stehen . So zwingt man sich zu konsequentem Handeln. Es ist immer wieder zu beobachten, dass Anleger auch dann noch auf bessere Kurse warten, wenn sie ihr Ziel längst erreicht haben. Doch das Abpassen von Höchstkursen ist unvernünftig. Hat sich der Kurs des Underlyings wie prognostiziert entwickelt, sollte der Anleger über die Realisierung der Gewinne nachdenken. Dies kann prinzipiell auf zweierlei Art geschehen: Entweder durch Verkauf oder – sofern es sich um amerikanische Optionen handelt – durch Ausübung. In fast allen Fällen ist eine Ausübung jedoch die schlechtere Alternative und deshalb keinem Anleger anzuraten. Warum dies so ist, werden wir am Ende dieses Artikels noch sehen. Haben sich die Erwartungen des Anlegers hingegen nicht erfüllt, so sollte er sein Engagement auf jeden Fall überprüfen. Nur wenn weiterhin von der anfänglich angenommen Kursentwicklung auszugehen ist, kann ein Halten der Option sinnvoll sein. Allerdings ist dies nur in den Fällen zu raten, in denen die Option noch eine hinreichende Restlaufzeit besitzt und somit über das erforderliche Kurs- potenzial verfügt, um den Verlust aufgrund der Weiteren Laufzeitverkürzung und der bereits eingetretenen Kursverluste zu kompensieren. Möglicherweise ist es besser, den Verlust zu realisieren und als Ersatz eine andere Option zu kaufen. Auch der vollständige Ausstieg sollte in die Überlegungen mit einbezogen werden. Eine Praktikerregel besagt, dass die Hälfte aller Verluste bei Warrants auf verspätete Verkäufe zurückzuführen sind. Schon beim Kauf muss deshalb klar definiert werden, welcher Verlust maximal toleriert wird. Erreicht die Option dieses Niveau, wird der Schein verkauft. Damit trägt der Anleger dem Umstand Rechnung, dass er den Markt falsch eingeschätzt hat. Entwickelt sich der Basiswert nicht wie vermutet, kann der Anleger nur verlieren. In einer solchen Situation sollte man sich von seinen Scheinen trennen, statt auf eine Verbesserung zu hoffen. Die Erfahrung zeigt, dass viele – abhängig von ihren persönlichen Ausgangsbedingungen – bei Wertverlusten zwischen 20 und 50% aussteigen. Ein Stopp Loss von 30 % bedeutet beispielsweise, dass der Warrant veräußert wird, wenn sein aktueller Kurs 30% unter dem Anschaffungspreis liegt. Wie hoch ein Stopp Loss sein sollte, lässt sich kaum pauschal sagen. Abhängig ist der Wert natürlich in erster Linie von der eigenen Risikoeinstellung und dem vorhandenen Verlustpuffer, aber auch von der Weiteren Markterwartung.

Optionsanleger müssen auf dem Laufenden sein
Im Unterschied zu vielen anderen Anlagealternativen können Kurse von Optionen binnen kurzer Zeit extrem schwanken. Deshalb ist es besonders wichtig, laufend über die aktuelle Entwicklung informiert zu sein. Viele Anleger haben jedoch nicht die Zeit für die kontinuierliche Beobachtung des Geschehens auf den Finanzmärkten. In solchen Fällen ist es hilfreich, wenn beim Erreichen bestimmter kritischer Kurse eine Nachricht an den Anleger erfolgt. Dieser ist dann nicht mehr gezwungen, die Kursentwicklung selbst zu verfolgen, kann gleichzeitig aber sicher sein, bei Eintritt bestimmter turbulenter Phasen informiert zu werden. Früher war dies aufwendig und häufig Anlegern Vorbehalten, die ein gewisses Vermögen hatten. Denn die Nachricht kam im Regelfall vom Bankberater. Üblich war – und ist es zum Teil auch heute noch -, dass der Berater seinen Kunden per Telefon Bescheid gibt. Diese Anleger können dann entscheiden, wie sie reagieren wollen. Inzwischen ist die Alarmierung der Anleger bei Erreichen bestimmter Limits zum einen nicht mehr so aufwendig, zum anderen kann im Grunde jeder diesen Service nutzen. Denn die Benachrichtigung lässt sich über das Internet steuern. Nehmen wir als Beispiel Digital-Investor. Jeder Anleger kann sich hier kostenlos ein Muster-Depot einrichten, jedes Wertpapier in die Watchlist aufnehmen und dort sowohl ein Höchst- als auch Niedrigstlimit eingeben. Wird die vorgegebene Kursgrenze unter- bzw. überschritten, erhält der Anleger eine Nachricht per E-Mail. Die gesetzten Limite bleiben solange bestehen, bis der Anleger sie ändert. Voraussetzung ist natürlich, dass der Anleger per E-Mail erreichbar ist und seine Mails auch regelmäßig abruft. Einen vergleichbaren Service bietet auch die Deutsche Bank 24. Allerdings wird der Anleger diesmal nicht per E-Mail benachrichtigt, sondern über sein Mobiltelefon. Sobald ein Limit erreicht ist, wird Alarm erzeugt, der als Nachricht (E-Mail to SMS) auf das Handy des Anlegers gesendet wird. Die Netzbetreiber verlangen dafür eine Gebühr, die über die Mobilfunk- Rechnung abgerechnet wird.

Verkaufsorder
Beim Kaufauftrag ist ein möglichst geringer, bei der Verkaufsorder ein hoher Preis das Ziel. Die Möglichkeiten zur Erteilung von Limits sind auch beim Verkauf von Optionsscheinen gegeben. Das Gegenstück zur Stop Buy-Order bei Kaufaufträgen ist die Stop Loss-Order. Dadurch wird nicht unmittelbar ein Verkaufsauftrag erteilt, sondern lediglich ein unteres Kurslimit gesetzt, bei dessen Erreichen der Schein automatisch verkauft wird. Geeignet ist diese Funktion vor allem für Anleger, die die Börsenkurse nicht ständig verfolgen können, sich aber dennoch bei plötzlich auftretenden Kursbewegungen gegen einen zu großen Verlust absichern wollen.

Optionen und Steuern
Wer hierzulande Kursgewinne erzielt, muss grundsätzlich Steuern zahlen – es sei denn, zwischen Kauf- und Verkaufszeitpunkt liegen mindestens 12 Monate (das Ist die sogenannte Spekulationsfrist). Dabei können Gewinne und Verluste miteinander verrechnet werden, sodass am Ende lediglich der Nettogewinn zu versteuern Ist. Dies gilt auch für Optionen und ist die wichtigste Regel, die sich jeder Anleger merken sollte. Doch es gibt eine Reihe von (Spezial-) Tatbeständen bei Optionsgeschäften, die steuerlich besonders gehandhabt werden. Auf solche Details wollen wir in diesem : aber nicht näher eingehen, da dies nach unserer Auffassung den Rahmen dieses Titel sprengen würde. Dem Interessierten Leser können wir das Werk von Epple/Jurowsky/ Schäfer, Private Kapitalanlagen – Steuerfolgen und Steuergestaltungen empfehlen, das ebenfalls im Verlag Schäffer-Poeschel erscheinen wird und die Problematik Besteuerung von Optionsgeschäften ausführlicher beinhaltet.

Vorbereitung für unerfahrene Optionsanleger im Internet

Nicht gleich am Anfang mit echtem Geld spekulieren
Wer noch keine Übung im Geschäft mit Optionen hat, sollte sich gut überlegen, ob die ersten Erfahrungen unbedingt mit echtem Geld gemacht werden. Es ist allemal ratsamer, zunächst im Trockenen zu proben. Ein recht gutes Gefühl für die Wertentwicklung einer Option erhält man auch dann, wenn man Geschäfte lediglich probehalber abschließt. Möglichkeiten dazu bieten sich im Internet, zum Beispiel bei Wallstreetronline. Für diesen Service müssen sich die Anleger vorher registrieren lassen. Dafür ist die Angabe einiger persönlicher Daten erforderlich. Abgefragt wird die E-Mail-Adresse, außerdem muss der Benutzer einen selbstgewählten User-Namen eingeben. Schließlich hat der Anleger noch zu bestätigen, dass er bestimmte Bedingungen des Anbieters (Haftungsausschlusss, Boardrichtlinien) akzeptiert. Einige Zeit später – manchmal sind es lediglich Minuten – erhält man per E-Mail ein Passwort und kann dann unter anderem folgende Angebote nutzen:

  • Führen einer Watchlist
  • Führen eines Portfolios
  • Teilnahme bei Musterdepotspielen
  • Diskussionsbeiträge schreiben
  • Kommunikation über das interne Kommunikationssystem

Für den Anfang reicht es aus, eine Watchlist oder ein Portfolio einzurichten. In die Watchlist kann jedes beliebige Papier aufgenommen und dessen Wertentwicklung (Performance) jederzeit beobachtet werden. Oft stellen Anleger hier Titel ein, die sie für interessant halten, aber noch nicht gekauft haben. Grundsätzlich kann man eine Watchlist natürlich auch selbst anle- gen und pflegen, etwa mit einem Tabellenkalkulationsprogramm (zum Beispiel Excel) oder indem man Kurse auf einem Blatt Papier notiert und Wertveränderungen eigenhändig ausrechnet. Watchlisten wie die von Wallstreet-online sind jedoch wesentlich komfortabler, denn die im Depot enthaltenen Papiere werden automatisch mit ihren aktuellen Kursen bewertet und Änderungen sofort angezeigt. Insbesondere bei sehr umfangreichen Depots ist dies von unschätzbarem Vorteil. Außerdem können neue Wertpapiere ohne großen Aufwand zur Watchlist hinzugefügt werden. Gleichgültig, auf welcher Seite von Wallstreetionline sich der Anleger gerade befindet, er stößt überall auf den Hinweis Add to Watchlist. Ein Mausklick reicht aus, und der entsprechende Titel wird aufgenommen, ohne dass man extra in die Watchlist wechseln müsste. Außer Watchlisten können Anleger auch eine andere Form von Depots anlegen, die sogenannten Portfolios. Sie besitzen im Prinzip dieselben Funktionen, bieten darüber hinaus aber die Möglichkeit, bestimmte Parameter – insbesondere Wertpapiermenge und -kurse – nach eigenen Vorstellungen zu variieren; bei einigen werden auch An- und Verkaufsgebühren, berücksichtigt.

Wallstreetionline bietet speziell Optionsanlegern die Möglichkeit, zu Übungszwecken Depots mit Optionsscheinen anzulegen. Interessant ist, dass der Anleger gegen andere Mitspieler antritt und so ein regelrechter Wettbewerb zwischen Optionsschein-Investoren ausgetragen wird.

Spielend Erfahrungen sammeln
Eine geeignete Plattform für den Probelauf von Anlagestrategien sind Börsenspiele. Diese werden auch im Internet angeboten. Meist ist eine Anmeldung zum Börsenspiel jederzeit möglich und die Teilnahme außerdem kostenlos. Doch es gibt Ausnahmen: So verlangt beispielsweise die ZDF-Redaktion WISO für ihr Spiel eine Gebühr. Sie soll, so der Wortlaut in den Spielregeln, einen fairen Spielablauf mit einer überschaubaren. Anzahl von Depots einzelner Spieler gewährleisten. In vielen Fällen wird eine feste Dauer – zum Beispiel ein Vierteljahr – mit einem vorher festgelegten Endtermin vorgegeben. Den Teilnehmern wird ein fiktives Startkapital (z.B. 100.000 Euro) zur Verfügung gestellt, für das sie Wertpapiere kaufen können. Ziel ist die Vermehrung des Startvermögens. Ein einmal gekauftes Papier muss natürlich nicht bis zum Schluss gehalten werden. Wie in der Wirklichkeit können die Anleger sich zwischendurch wieder von ihren Titeln trennen – zum Beispiel, um Gewinne mitzunehmen – und das Kapital in andere Werte umschichten oder vielleicht für einige Zeit Kasse halten. Online-Spiele sind im Normalfall so aufgebaut, dass die Teilnehmer jederzeit, also auch abseits der Börsenhandelszeiten, im Internet Kauf- und Verkaufsaufträge erteilen können. Orders werden in aller Regel zu den aktuell gültigen Börsenkursen (Realtime-Kurse) ausgeführt. Wie beim echten Börsenhandel können die Teilnehmer auch Limits setzen. Dafür und für die Durchführung der Transaktionen werden – wie in der Wirklichkeit – Gebühren und Spesen berechnet, die vom Spielkapital abgezogen werden. Im Regelfall können Anleger nicht jedes beliebige Wertpapier kaufen, sondern lediglich bestimmte, vom Spielveranstalter vordefinierte Titel. Man findet zum Beispiel Spiele, bei denen nur Aktien aus dem DAX und Nemax 50 gehandelt werden können. Doch man kann sich auch an Börsenspielen beteiligen, die eine erheblich breitere Palette an handelbaren Papieren – insbesondere Optionsscheine – umfassen. Die Werte der einzelnen Teilnehmerdepots und die sich daraus ergebenden Ranglisten werden ständig aktualisiert, sodass jederzeit sichtbar ist, wie man im Vergleich zu den anderen steht. Spielend und ohne echte Verlustgefahr, aber dennoch unter einigermaßen realistischen Bedingungen, können die Teilnehmer so erste Erfahrungen mit Wertpapieren gewinnen. So lässt sich erreichen, dass Anfänger ebenso wie fortgeschrittene Anleger Strategien an der Börse ausprobieren können und ihre Erfahrungen bei realen Geschäften an der Börse nutzen.

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Lohnt sich die vorzeitige Ausübung in unserer Geldanlegen24 Webseite

Eines ruft bei vielen Anlegern immer wieder Erstaunen hervor: Obwohl amerikanische Warrants jederzeit ausgeübt werden können, ist es im Allgemeinen nicht ratsam, vor Erreichen des Verfalltermins davon Gebrauch zu machen. Zwar kann der Inhaber durch Optionsausübung eine Aktie eventuell günstiger kaufen oder verkaufen als an der Börse, doch er verliert dadurch auf jeden Fall die Zeitprämie, die im Warrantpreis enthalten ist. Betrachten wir ein Fallbeispiel . Da der Optionsschein amerikanisch ausgestattet ist, und die Aktie deutlich oberhalb des Strike notiert, liegt der Gedanke der Ausübung des Warrants nahe. Dadurch würden wir 10 Euro weniger zahlen als an der Börse. Noch vorteilhafter wäre es jedoch, den Schein für 13 Euro zu veräußern und die Aktie direkt zu kaufen. Was wir dadurch einsparen, macht ein Vergleich deutlich: Üben wir den Schein aus, kostet die Aktie 40 Euro, der Warrant geht hingegen unter. Kaufen wir sie direkt, zahlen wir zwar 50 Euro, können den Schein aber für 13 Euro Weiterverkäufen, sodass wir insgesamt lediglich 37 Euro (50 minus 13) ausgeben müssen. Eine Ausübung lohnt sich nicht, weil wir in diesem Fall nur den Inneren Wert (10 Euro) realisieren können. Die Zeitprämie geht jedoch verloren. Das ist auch verständlich, denn mit der Ausübung erlischt das Recht. Um den vollen Warrant-Wert zu erhalten, muss die Option also bestehen bleiben. Deshalb ist ein Weiterverkauf des Optionsscheins in den meisten Fällen besser als die Ausübung. Wenn eine vorzeitige Ausübung derart unattraktiv ist, fragt man sich natürlich, warum Warrants überhaupt amerikanisch ausgestattet werden. Die Möglichkeit der vorzeitigen Ausübung gibt dem Anleger die Sicherheit, dass er bei einem Weiterverkauf auf jeden Fall den Inneren Wert realisiert. Dazu ein Fallbeispiel. Betrachten wir den T-Online-Schein weiter oben und zusätzlich einen zweiten Warrant, der identisch ausgestattet ist, allerdings nicht amerikanisch, sondern europäisch ausgeübt werden kann.

Call-Option
Underlying T-Online
Strike 40 Euro
Bezugsverhältnis 1/1
Laufzeit 12 Monate
Andienung effektiv
Ausübung amerikanisch
Optionspreis 13 Euro
Aktueller Aktienkurs : 50 Euro

Nehmen wir nun an, der Kurs der T-Online-Aktie ist außerordentlich stark gestiegen und liegt bei 140 Euro. Die Optionsscheine sind also sehr tief im Geld. Beide haben einen Inneren Wert von 100 Euro (140 minus 40). Möchte sich ein Anleger jetzt von seinen Scheinen trennen, wird er für den amerikanischen mit Sicherheit wenigstens 100 Euro erhalten. Ein geringerer Preis – sagen wir 90 Euro – eröffnet die Möglichkeit der sicheren Gewinne. Dafür müsste der Schein gekauft, unverzüglich ausgeübt und die über den Warrant bezogene T-Online-Aktie sofort wieder zum aktuellen Kurs verkauft werden.

Kauf des Warrants                                                             -90 Euro
Ausübung der Option und Bezug einer Aktie               -40 Euro
Verkauf der T-Online-Aktie zum aktuellen Kurs       +140 Euro
Gewinn                                                                                +10   Euro

Ein Optionspreis von 90 Euro erhöht die Nachfrage nach der amerikanischen Option und damit deren Kurs. Gleichzeitig wird der Kurs für die T-Online-Aktie sinken, da das Wertpapier ja verstärkt angeboten wird. Aufgrund dieser Marktreaktionen bilden sich Kurse, die keine Gewinne mehr ermöglichen, zum Beispiel 95 Euro für den Warrant und 135 Euro für die Aktie. Fassen wir zusammen: Der Besitzer des amerikanischen Scheins hat die Gewissheit, dass er den angesammelten Inneren Wert jederzeit realisieren kann – entweder durch Weiterverkauf oder (sofern kein Käufer zu finden ist) durch Ausübung. Für den Inhaber des europäischen Warrants ist die Lage anders. Er hat vor Erreichen des Verfalltermins gar kein Recht, den Inneren Wert durch Ausübung zu erzielen. Er kann seinen Schein höchstens Weiterverkäufen. Da der Kurs der Aktie jedoch verhältnismäßig hoch ist, könnte es sein, dass die Marktteilnehmer einen Weiteren Anstieg für unwahrscheinlich halten. Vermutlich wird der Kurs in Zukunft sogar wieder sinken. Kein Anleger wäre unter diesen Umständen bereit, den vollen Inneren Wert zu bezahlen. Rechnen die Marktakteure tatsächlich mit einem Aktienkursrückgang von beispielsweise 20 Euro in den kommenden Monaten, wird auch der Innere Wert um diesen Betrag sinken. Der Schein ist am Verfalltag dann lediglich noch 80 Euro wert. Für europäische Scheine ist deswegen nicht der aktuelle, sondern der erwartete Innere Wert maßgebend. Aus diesem Grund kommt es vor, dass europäische Warrants mit einem Abgeld (Disagio) notieren. B könnte beispielshalber einen Kurs von 90 Euro haben (= 10% Disagio) und damit um 10 Euro unter seinem Inneren Wert liegen. Dieser Betrag stellt sozusagen eine negative Zeitprämie dar. Gelegentlich weisen auch amerikanische Deep-in-the-money- Optionen ein Disagio auf. Das Abgeld ist allerdings geringer als die mit einer Ausübung verbundenen Kosten.

Wann amerikanische Optionen noch sinnvoll sind
Amerikanisch ausgestattete Optionen sind auch sinnvoll, wenn die Märkte auf denen sie gehandelt werden, illiquide sind und ein zwischenzeitlicher Weiterverkauf schwierig ist. Sollte die Option einen (hohen) Inneren Wert angesammelt haben und es findet sich kein Abnehmer, kann der Inhaber seine Option ausüben und den Inneren Wert auf diese Weise realisieren. Nun ist klar, warum Scheine amerikanisch ausgestattet werden, obwohl man von einer Ausübung vor Fälligkeit eigentlich keinen Gebrauch machen sollte. Der Grund liegt darin, dass Optionsinhaber an einer günstigen Entwicklung des Underlyings in vollem Maße teilhaben und den im Zeitablauf angesammelten Inneren Wert beim Weiterverkauf auch realisieren. Eine amerikanische Option ist deshalb auch teurer als ein vergleichbares europäisches Gegenstück.

Zeitwert versus Dividende
Steht eine Dividendenzahlung bevor, sollte geprüft werden, ob deren Höhe (inklusive der Körperschaftsteuer) kleiner ist als der Zeitwert des Calls. Trifft dies zu, kann man den Schein weiter halten. Übertrifft die Dividende jedoch den Zeitwert, ist eine Veräußerung (bzw. Ausübung) vor Ausschüttung der Dividende ratsam. Bei Ausübung geht zwar der Zeitwert verloren, dafür vermeidet man den Wertverlust wegen des Dividendenabschlags. Die vorzeitige Ausübung amerikanischer Optionen ist prinzipiell nicht ratsam. Doch Ausnahmen bestätigen die Regel: Angenommen, wir besitzen einen amerikanischen Put, der auf der ABC-Aktie basiert (Strike: 50 Euro). Was passiert, wenn die Aktie plötzlich zum Börsenkurs von null notiert – etwa aufgrund eines Konkurses – oder, was wohl häufiger anzutreffen ist, zu einem so niedrigen Kurs, dass kaum jemand einen weiteren Preisverfall für möglich hält. In dieser Situation ist eine Ausübung dringend zu empfehlen. Da der Put bis zum Verfalltag keinen größeren Inneren Wert aufbauen kann – das Underlying notiert ja schon zum denkbar niedrigsten Kurs -, stellt eine sofortige Ausübung sicher, dass der höchste nur vorstellbare Innere Wert definitiv realisiert wird. Selbst wenn sicher ist, dass der Put den Inneren Wert auch am Verfalltermin noch besitzt, sollte man jetzt sofort ausüben. Denn wir können den Mittelzufluss zinsbringend anlegen. Auf diese Erträge würden wir jedoch verzichten, wenn wir die Ausübung in die Zukunft verschieben. Eine Zeitprämie können wir nicht mehr verlieren, da der Warrant diesen Preisbestandteil nicht mehr aufweist. Wer würde schon eine Zeitprämie (Chancenprämie) zahlen, wo die ABC-Aktie doch so niedrig notiert, dass gar keine Chance mehr auf einen Zuwachs an Innerem Wert vorhanden ist.

Optionsscheine meistens amerikanisch
Die meisten Optionsscheine – insbesondere Aktien-Warrants – sind amerikanisch. Doch es gibt Ausnahmen. Daher gilt: genau in die Emissionsbedingungen schauen.

Abwicklung am Ende der Laufzeit
Ob ein Schein am Ende wertlos verfällt, hängt vom Kurs des Underlyings am Verfalltermin ab. In den Optionsbedingungen (Emissionsbedingungen) ist exakt festgehalten, welcher Underlyingpreis herangezogen wird, um den endgültigen Wert der Option zu bestimmen. Diesen Prozess bezeichnet man auch als Kursfixing – kurz Fixing. Eine genaue Festlegung der Fixingmodalitäten ist speziell für den Anleger von großer Bedeutung, damit der Emittent nachher nicht den für sich günstigsten Kurs aussuchen kann. Sehr häufig wird der Schlusskurs am Tag der Fälligkeit zugrunde gelegt. Es kommt jedoch auch vor, dass der Emittent eine andere Vorgehensweise wählt. Der Kurs könnte zum Beispiel gefixt werden, indem der Durchschnitt aus den letzten zehn Preisen verwendet wird, die am Fälligkeitstag zustande gekommen sind. Einige Emittenten verlangen bestimmte Mindestausübungsmengen, damit eine Inanspruchnahme der Warrants überhaupt möglich wird. So findet man beispielsweise in den Optionsbedingungen eines ConSors- Calls der WestLB den Hinweis: Optionsrechte können jeweils nur für mindestens 100 Optionsscheine oder ein ganzzahliges Mehrfaches von 100 ausgeübt werden. Auch wenn diese Bedingung erfüllt wird, bekommt der Anleger am Verfalltermin nicht zwangsläufig einen eventuell vorhandenen Inneren Wert gutgeschrieben oder Aktien in sein Depot gebucht. Einige Banken fordern, dass der Anleger rechtzeitig eine schriftliche Ausübungserklärung einreicht. Geschieht dies nicht, können die Ansprüche gegenüber dem Institut nicht geltend gemacht werden und der Schein verfällt wertlos, trotz eines positiven Inneren Werts.

Dies kann nur verhindert werden, wenn der Anleger früh genug eine entsprechende Mitteilung einreicht oder die Option vorher verkauft. Dabei sollte man jedoch beachten, dass ein Handel an der Börse – je nach Emittent – in der Regel zwei bis fünf Tage vor dem eigentlichen Verfalltermin eingestellt wird. Dann bleibt nur noch die Rückgabe direkt an das Emissionshaus. Auch hier kann allerdings nicht bis zur allerletzten Minute gehandelt werden. Viele Institute nehmen Scheine lediglich bis zu einer festgesetzten Uhrzeit an (zum Beispiel 10 Uhr vormittags). Bei vielen Scheinen – insbesondere bei Produkten mit Cash Settlement – ist eine sogenannte automatische Ausübung vorgesehen. In diesen Fällen kann auf eine ausdrückliche Anweisung verzichtet werden. Die Bank übt den Warrant – vorausgesetzt, er notiert im Geld – automatisch aus. Trotzdem sollte der Anleger genau in die Optionsbedingungen schauen, denn einige Häuser üben nur dann automatisch aus, wenn der Schein am Ende einen bestimmten Mindestwert besitzt (zum Beispiel 5 Cents). Sollte der Schein einen positiven Inneren Wert aufweisen, erfolgt eine Gutschrift aus verwaltungs- und abwicklungstechnischen Gründen meist erst einige Tage (in der Regel ca. 5 Tage) nach Ausübung auf dem Konto des Anlegers.

Risiken bei Online-Orders mit Optionen

Die Options-Order wird mit einem Mausklick an die Bank oder den Broker und über diese Station an einen Börsenmakler oder direkt an den Market-Maker weitergeleitet. Der komplette Auftrag wird in aller Regel noch einmal abschließend zur Kontrolle auf einer Übersichtsseite angezeigt und muss vom Anleger mit einem Klick auf einen OK-Button bestätigt werden. Bei der Verwendung des PIN/ TAN-Verfahrens erfolgt auch noch eine Aufforderung, zur Sicherheit eine gültige Transaktionsnummer (TAN) in ein dafür vorgesehenes Feld einzutragen. Im Unterschied zu einer normalen Bankverbindung macht den Anleger niemand auf eventuelle Unstimmigkeiten, wie zum Beispiel einen über die Gewohnheiten hinausgehenden, zu hohen Anlagebetrag oder eine doppelt ausgeführte Order, aufmerksam. Der Anleger allein ist für seine Eingaben und letztlich auch für die Orderfreigabe verantwortlich. Das schnelle Ordern per Mausklick ist also Reiz und Gefahr zugleich. Ein Reiz, weil man direkt in das Geschehen an der Börse ein- greifen kann, eine Gefahr, weil der Anleger per Mausklick unter Umständen hohe Kapitalbeträge bewegen kann. Diese Transaktionen lassen sich später nicht wieder rückgängig machen, sodass der Anleger alleine die Verantwortung für unüberlegte Entscheidungen oder einfache Flüchtigkeitsfehler tragen muss. Das sollte aber niemanden von den Vorzügen des Discount-Broking. Wer sich erst langsam an den ungefilterten Zugang zur Börse herantasten möchte, kann die ersten Transaktionen über das Telefon abwickeln oder – wie im Abschnitt Umgang mit einer Online-Bank simulieren gesehen – sich durch Trockenübungen langsam an diesen Transaktionsweg gewöhnen. Der telefonische Kontakt hat den Vorteil, dass am anderen Ende der Leitung immer noch ein Mensch sitzt, mit dem man Fragen zur technischen Abwicklung der Order kurz besprechen kann. Eine Beratung geben die meisten Mitarbeiter allerdings nicht; dies ist bei einer guten Nutzung der Informationsquellen im Internet eigentlich auch gar nicht nötig. Nicht immer ist die automatische Weiterleitung einer Order an einen Börsenmakler gewährleistet. Bei technischen Problemen der Online-Bank kann es durchaus zu einer manuellen Nachbearbeitung im BackOffice kommen. Dieses Vorgehen kann in Einzelfällen zu einem erheblichen Zeitverzug zwischen Orderabgabe und der Orderabwicklung führen. Nur bei vollelektronischen Handelssystemen, wie den ECNs (Electronic Communication Networks), ist sichergestellt, dass die Order vollautomatisch in Sekundenschnelle ausgeführt wird. Diese Systeme, die parallel zu den klassischen Wertpapierbörsen arbeiten, sind in den USA bereits im Einsatz und werden unter anderem von dem Discount-Broker Datek verwendet. Wie schon in unserer Geldanlage-Seite beschrieben, findet die Transaktion über eine sichere Verbindung statt, sodass Manipulationen von Aufträgen oder das unberechtigte Abfangen von Passwörtern weitgehend ausgeschlossen werden kann. Ein kleines Symbol in Form eines Sicherheitsschlosses im Browserfenster zeigt den Aufbau einer sicheren Verbindung an. Mitunter wird auch eine eigene Bankensoftware eingesetzt, die auf dem Computer installiert wird. In der Regel wurden diese Client-Programme mit der Computersprache Java entwickelt, damit eine Plattformunabhängigkeit gewährleistet werden kann. Diese Software verschlüsselt die zu übertragenden Informationen so, dass sie von Unbefugten nicht gelesen werden können. Nach der erfolgten Übertragung werden die kodierten Informationen mit einem geheimen Schlüssel wieder dekodiert. Die dazu erforderlichen Schlüssel bestehen aus einer Ziffernkombination. [e mehr Ziffern ein Schlüssel verwendet, desto schwieriger ist die Dechiffrierung. ln jüngster Zeit kommt immer stärker ein sogenannter 128-Bit- Schlüssel zum Einsatz. Nach menschlichem Ermessen ist dieser kaum noch zu knacken, da selbst Supercomputer Millionen von Jahren brauchten, um alle nur denkbaren Zahlenfolgen durchzuspielen. Im Gegensatz zu diesen eher unwahrscheinlichen Gefahren ist der Online-Optionsanleger gut beraten, die größte Gefahrenquelle zu beherrschen: die eigenen Emotionen. Insbesondere im Optionsgeschäft, wo hohe Gewinne (und Verluste) innerhalb kürzester Zeit an der Tagesordnung sind, wird häufig nicht mit Vernunft, sondern überhastet und instinktiv entschieden. Bestätigungen findet man immer wieder in der Praxis.

Auch bei Internet-Banken greift der Einlagensicherungsfonds
In Deutschland ansässige Onllne-Banken sind aufgrund gesetzlicher Bestimmungen dazu verpflichtet, dem Einlagensicherungsfonds anzugehören. Dieser springt ein, sollte die Bank einmal Konkurs machen. So gesehen ist eine Internet-Bank nicht risikoreicher als eine gewöhnliche Präsenzbank, Bei ausländischen Online-Instituten gelten hingegen andere Regeln. Diese können umfassenderen Schutz bieten, aber auch weniger anlegerfreundlich sein.

Pricing vor Ende der Optionsfrist

Die Bewertung einer Option vor Fälligkeit ist komplizierter. Deshalb wollen wir uns der Lösung schrittweise nähern und zunächst überlegen, ob es einen bestimmten Optionswert gibt, der nicht unterschritten werden kann (Wertuntergrenze). Dann werden wir überprüfen, welchen Wert eine Option nicht überschreiten darf (Wertobergrenze). Beginnen wir mit einem Call, dessen Ausstattungsmerkmale aus folgender Tabelle ersichtlich sind.

Call-Option
Underlying Metro
Strike 40 Euro
Laufzeit 6 Monate
Andienung effektiv
Ausübung amerikanisch
Aktueller Aktienpreis: 50 Euro

Da einige Aktienanalysten mit einem Kursanstieg bei Metro-Aktien rechnen, entscheiden wir uns dafür, einen Metro-Call zu kaufen. Für die Option wollen wir natürlich einen möglichst fairen Preis zahlen. Deshalb machen wir uns Gedanken darüber, wo der Mindest- und wo der Höchstpreis liegt, um einen groben Anhaltspunkt zu haben, in welchen Grenzen der Optionswert liegen muss. Beginnen wir mit der Untergrenze. Sie darf nicht kleiner sein als der Innere Wert, denn sonst lassen sich sichere Gewinne erzielen. Dazu eine Beispielrechnung: Beim aktuellen Aktienkurs (50 Euro) beträgt der Innere Wert 10 Euro (50 minus 40). Was passiert, wenn der Callpreis unter diesem Wert liegt, etwa bei 9 Euro? Wir würden die Option kaufen, sie sofort ausüben, den Basispreis (40 Euro) an den Stillhalter zahlen und die Aktie dann zum aktuellen Kurs (50 Euro) an der Börse wieder verkaufen, Gewinn: ein Euro. In der Praxis wird der Profit aufgrund von Transaktionskosten (zum Beispiel Maklercourtage für Kauf an der Börse) zwar geschmälert, wir wollen aus Einfachheitsgründen darauf jedoch verzichten. Erst wenn der Call einen Preis in Höhe des inneren Wertes hat, sind solche Gewinne ausgeschlossen. Der Mindestpreis liegt demnach bei zehn Euro. Strenggenommen entspricht die Preisuntergrenze nicht dem Inneren Wert, sondern dem bis zum Ende der Laufzeit abgezinsten Inneren Wert. Bei einem 6-Monats-Zinssatz von fünf Prozent beträgt die Untergrenze 9,76 Euro. Dies soll jedoch vernachlässigt werden, da es für das Verständnis nebensächlich ist. Wir wollen nun überlegen, ob es sein kann, dass die Option für zehn Euro gehandelt wird. Zu diesem Preis wird sich niemand bereit erklären, den Call zu schreiben. Denn für den Käufer besteht ja die Chance, dass der Börsenkurs der Metro-Aktie ansteigt – zum Beispiel auf 55 Euro – und damit auch der Innere Wert. Der Stillhalter wird dann Verluste erleiden. Deshalb verlangt er zusätzlich zur Preisuntergrenze eine Prämie für die Chance, dass die Option in Zukunft an Wert hinzugewinnt. Die Prämie kann aber nicht beliebig groß sein, da eine Preisobergrenze existiert. Wir wollen als nächstes herausfinden, wo diese liegt. Da es sich beim Call um das Recht handelt, eine Metro-Aktie kaufen zu dürfen, darf dieses Recht nicht teurer sein als die Aktie selbst. Denn wenn die Option mehr kostet als die Aktie, könnte man gleich die Aktie kaufen. Der Aktienbesitzer ist im Vergleich zum Optionsinhaber nicht im Nachteil, ganz im Gegenteil, er hat sogar einen Vorteil. Sinkt der Börsenkurs unter den Basispreis, z. B. auf 39 Euro, ist die Option am Ende wertlos, der Aktionär besitzt dagegen ein Papier, das immerhin noch einen Wert von 39 Euro besitzt. Wir können festhalten, dass der Wert des Calls die Grenze von 50 Euro nicht überschreiten darf. Preisober- und -untergrenze können in ein gemeinsames Diagramm eingetragen werden. So kann man — abhängig vom Börsenkurs der Aktie — schnell ab lesen, in welchem Intervall der Call-Preis jeweils liegen muss. Bei einem Aktienkurs von beispielsweise 50 Euro muss die Optionsprämie zwischen Innerem Wert und Aktienpreis liegen – also zwischen 10 (50 minus 40) und 50 Euro.

Pricing vor Ende der Optionsfrist 1

Der Kurs des Calls wird irgendwo zwischen Unter- und Obergrenze liegen. Nehmen wir einmal an, dass die Metro-Aktie an der Börse zum Kurs von 50 Euro gehandelt wird und unser Call einen Preis von 15 Euro hat. Da die Wertuntergrenze (10 Euro) bekannt ist, können wir ausrechnen, dass der Gesamtpreis um 5 Euro (15 minus 10) über dem Inneren Wert liegt. Die Differenz ist der Preis, den man für die Chance zahlt, dass sich der Wert der Option in der noch verbliebenen Zeit zum Vorteil des Inhabers entwickelt. Deshalb bezeichnet man diesen Preisaufschlag als Zeitprämie (englisch: Time Value), auch bekannt als Aufgeld (Agio). Eine Zeitprämie wird nur erhoben, solange die Option noch Gewinnchancen beinhaltet. Dies trifft nur für Optionen zu, deren Ende der Laufzeit noch nicht erreicht ist. Wir können festhalten, dass sich der Gesamtpreis (Optionsprämie) vor dem Ende der Laufzeit in zwei Bestandteile zerlegen lässt. Am Verfalltag hat die Option hingegen nur noch einen Inneren Wert.

Optionsprämie = Innerer Wert + Zeitprämie

Put-Option
Underlying Metro
Strike 40 Euro
Laufzeit 6 Monate
Andienung effektiv
Ausübung amerikanisch
1 Aktueller Aktienkurs: 30 Euro

Wir wollen jetzt prüfen, ob unsere Ergebnisse auch auf Verkaufsoptionen übertragbar sind. Zur besseren Veranschaulichung betrachten wir wieder eine konkrete Option. Sollten die Bewertungsregeln, die wir für Calls gefunden haben, auch für Puts gelten, dann darf der Preis der Verkaufsoption den Inneren Wert nicht unterschreiten. Wir überprüfen dies an einem konkreten Zahlenbeispiel: Nehmen wir an, die Metro-Aktie notiert an der Börse zum Kurs von 30 Euro. Der Put hat dann einen Inneren Wert von: Innerer Wert = Max [0; BP – AK] = Max [0; 40-30] = 10 Euro Dass der Innere Wert die Preisuntergrenze bildet, wird durch folgende Überlegung deutlich: Hat der Put einen geringeren Preis – beispielsweise sieben Euro —, können wir einen sicheren Gewinn erzielen. Wir kaufen sowohl die Option (Ausgabe: 7 Euro) als auch die Metro-Aktie (Ausgabe: 30 Euro) und üben den Put umgehend aus (Einnahme: 40 Euro). Übrig bleibt ein Gewann von 3 Euro. Transaktionskosten lassen wir dabei unbeachtet. Ausgeschlossen ist die Erzielung derartiger Gewinne, wenn der Put mindestens zehn Euro kostet. Der Innere Wert bildet also auch hier eine Untergrenze. Ein wenig anders als bei Calls wird die Preisobergrenze bestimmt, denn Verkaufs Optionen werden wertvoller, wenn der Aktienkurs fällt. Er kann jedoch höchstens bis auf einen Wert von null sinken. In diesem Fall weist der Put den denkbar größten Inneren Wert auf (40 Euro). Kr entspricht exakt dem Basispreis. Die Preisebergrenze stimmt daher mit dem Strike überein. Ein Put kann niemals einen Wert haben, der darüber liegt.

Pricing vor Ende der Optionsfrist2

Notiert die Metro-Aktie zum Betrachtungszeitpunkt etwa zu einem Kurs in Höhe von 22 Euro, muss das Verkaufsrecht also wenigstens 18 Euro und darf nicht mehr als 40 Euro kosten. Auch Put-Prämien können (vorausgesetzt, das Ende der Optionsfrist ist noch nicht erreicht) in einen Inneren Wert und die Zeitprämie aufgespalten werden. Nehmen wir an, unser Put hat einen Preis von 22 Euro und die Metro-Aktie einen Börsenkurs von 25 Euro. Der Innere Wert beträgt dann: Innerer Wert = Max [C; BP – AK] = Max [0; 40—25] = 15 Euro Der gesamte Optionspreis kann nun in seine Einzelkomponenten zerlegt werden:

Optionsprämie   = Innerer Wert + Zeitprämie 22 Euro = 15 Euro+ Zeitprämie Zeitprämie = 22 Euro – 15 Euro = 7 Euro Am Ende der Laufzeit fällt – analog zu Calls – keine Zeitprämie mehr an. Auf eine Besonderheit wollen wir noch kurz hinweisen. Wir hatten gesehen, dass ein Call nicht teurer sein kann als die Aktie zum Betrachtungszeitpunkt. Für Puts trifft das nicht zu. Eine Verkaufsoption kann also durchaus einen Wert haben, der den aktuellen Aktienkurs übertrifft. Ein Zahlenbeispiel: Eine Put-Option (Basisgut: Metro-Aktie) besitzt einen Strike von 100 Euro. Die Metro-Aktie hat einen Börsenkurs von 40 Euro. Damit liegt der Innere Wert (Preisuntergrenze) bereits bei 60 Euro (100 minus 40), also um 20 Euro über dem Kurs der Aktie.

Wovon der Spread beim Optionshandel abhängt

Die Spannen werden üblicherweise nicht willkürlich testgelegt. Abhängig ist deren Breite davon, mit welchem Geld-Brief-Abstand die Aktien gestellt werden, die der Warrant-Emittent zu Sicherungszwecken kaufen oder verkaufen muss. Ein Beispiel: Angenommen, ein Anleger kauft bei einer Bank 200 Volkswagen-Calls zum Preis von einem Euro. Zur Absicherung dieses Geschäfts muss der Emittent 100 Volkswagen-Aktien an der Börse kaufen (zum besseren Verständnis, Der Makler dort stellt für das Papier: 64 (Geld) zu 65 (Brief). Der Optionshändler bezahlt also insgesamt 6.500 Euro (100 mal 65). Unterstellen wir weiter, kurze Zeit später verkauft ein anderer Anleger 200 VW-Calls an die Bank zurück. Um seine Position angemessen zu sichern, muss der Optionshändler 100 Volkswagen-Aktien verkaufen. An der Börse erhält er nun lediglich den Geldkurs (insgesamt 6.400 Euro). Durch die Aktientransaktion sind der Bank Kosten von 100 Euro (6.500 minus 6.400) entstanden, die über die Warrantkursspanne auf den Anleger abgewälzt werden. Man kann sich leicht ausmalen, dass für unterschiedliche Aktien – je nachdem, wie liquide die Werte sind und je nach Marktverfassung – auch unterschiedliche Spreads von Börsenmaklern und Banken gestellt werden. Dasselbe trifft übrigens für OTC-Optionen zu, die – statt Aktien – zur Absicherung von Warrants ge- und verkauft werden. Dies hat dann unmittelbare Auswirkungen auf die Geld-Brief- Abstände entsprechender Scheine. Der Spread ist während der Laufzeit eines Warrants deshalb auch keine feste Größe. Wer die Kursstellung in der Praxis eine Weile beobachtet, kann dies feststellen.

Der Spread als Verkaufshilfe
Aus Marketinggründen bieten Häuser ihre Scheine bisweilen mit sehr niedrigen Spannen an. So hat die DG Bank in den letzten Wochen des Jahres 1999 für ihre Aktien- und Indexwarrants täglich für eine Stunde sogar ganz auf einen Spread verzichtet. Derlei Aktionen sind zwar (noch) Ausnahmen, belegen aber, dass der Wettbewerb zwischen den Emittenten härter wird. Die Spanne wird gelegentlich auch aus Gründen der Risikovorsorge ausgeweitet: In hektischen Börsenzeiten, wenn etwa die Basisaktie in kurzer Zeit große Kursprünge macht, schafft sich der Market-Maker durch einen Weiteren Abstand zwischen An- und Verkaufskurs etwas Luft. Das Gleiche gilt, wenn man eine hohe Size – also eine hohe Stückzahl – handeln möchte. Auch dann weiten Emittenten regelmäßig bei einer Kursanfrage ihre Spannen aus. Denn große Mengen stellen für den Emittenten ein höheres Risiko dar, da ein Sicherungsgeschäft (z. B. Eindeckung mit Aktien) mit entsprechendem Umfang erst nach Kurszusage durchführbar ist und aufgrund des großen Volumens für den Emittenten unter Umständen unvorteilhafte Preise entstehen. Die geringsten Spreads haben Scheine, die sich auf sehr liquide Underlyings beziehen. Dies trifft in Deutschland insbesondere für herkömmlich strukturierte Scheine – sogenannte Plain-Vanillas – zu, denen der DAX zugrunde liegt. Weite Geld-Brief-Spannen trifft man hingegen bei illiquiden Basiswerten oder exotischen Warrants an. Ob ein Institut hohe oder niedrige Spreads stellt, zeigt ein Vergleich zwischen verschiedenen Anbietern. Um eine verlässliche Aussage über die Kursstellungspraxis verschiedener Emittenten treffen zu können, sollte man Scheine nicht willkürlich auswählen. Vergleichbar sind nur Papiere, die in wesentlichen Ausstattungsmerkmalen – insbesondere Underlying, Bezugsverhältnis und Ende der Laufzeit – weitgehend übereinstimmen.

Was den Spread sonst noch beeinflusst
Einfluss auf den Spread haben auch der Strike und die Laufzeit des Warrants. Langlaufende Scheine haben prinzipiell eine höhere Geld-Brief- Spanne. Grund sind die zu Absicherungszwecken oft erforderlichen OTC- oder Terminbörsenoptionen, deren Liquidität umso geringer ist, je länger ihre Laufzeit. Dies hat entsprechend weite Geld-Brief-Spannen zur Folge, die an die Warrantanleger weitergegeben werden. Je tiefer ein Warrant im Geld notiert, umso größer ist die Aktienmenge, die zu Sicherungszecken ge- bzw. verkauft werden muss. Hohe Volumen erfordern mitunter mehr als eine Aktientransaktion und dadurch können die Kosten für den Emittenten steigen.

 

Ausstattungsmerkmale der Optionen

Details können entscheidend sein
So wie jedes andere Produkt bestimmte Eigenschaften aufweist — ein Kleidungsstück zum Beispiel eine bestimmte Farbe und Große — haben auch Finanzinstrumente Besonderheiten. Anleihen haben beispielsweise eine bestimmte Laufzeit und einen Kupon, Investmentfonds eine bestimmte Anlagestrategie. Jedes dieser Elemente ist ein sogenanntes Ausstattungsmerkmal. Auch Optionen haben Ausstattungsmerkmale, im Vergleich zu anderen Finanzprodukten sogar ziemlich viele verschiedene. Die wesentlichen werden wir in den kommenden Abschnitten näher betrachten, Dass es sich lohnt, jedes einzelne Ausstattungsdetail zu beachten, werden wir sehen, wenn wir uns intensiver mit der Bewertung von Optionen beschäftigen. Zunächst wollen wir jedoch die einzelnen Ausstattungsmerkmale der Reihe nach besprechen.

Vom Typ bis zum Bezugsverhältnis – alles ist geregelt
Schließen zwei Parteien ein Optionsgeschäft ab, muss festgelegt werden, ob es sich um ein Kauf- oder Verkaufsrecht handeln soll. Die Parteien müssen sich über den Optionstyp einigen. Dann ist zu klären, welche Sache in Zukunft überhaupt ge- oder verkauft werden darf. Man bezeichnet das Objekt, das der Option zugrunde liegt als Basisgut oder benutzt oft auch, die englischsprachige Bezeichnung Underlying. Wie wir später noch sehen, beziehen sich Optionen nicht nur auf Aktien, sondern auf eine Vielzahl anderer Finanzinstrumente (Anleihen, Devisen usw.) und sonstiger Dinge (z. B. Rohstoffe). Das wichtigste bei jedem Optionsgeschäft ist sicherlich der Strike, also der Preis, zu dem der Optionsinhaber das Underlying in Zukunft kaufen oder verkaufen darf. Des Weiteren müssen sich Käufer und Stillhalter über die Laufzeit der Option verständigen, auch Optionsfrist genannt. Optionen sind also immer zeitlich begrenzt. Die Lebensdauer einer Option bezeichnet man allgemein auch als deren Laufzeit. Sie ist gleichbedeutend mit der Zeitspanne gerechnet vom Tag der Ausgabe (Entstehung) bis zur Fälligkeit. An der Laufzeit lässt sich ablesen, wann eine Option letztmalig ausgeübt werden kann. Die Spanne zwischen Emissions- und- Fälligkeitstermin wird ganz korrekt als Gesamtlaufzeit bezeichnet. Nachdem der Emissionszeitpunkt verstrichen ist, spricht man von der Restlautzeit. Nur am Ausgabetag sind Gesamt- und Restlaufzeit identisch. Vereinbart werden muss darüber hinaus, ob der Stillhalter im Falk einer Ausübung das Underlying tatsächlich liefert, was man auch als effektive Andienung oder physische Lieferung (englisch: pkysical delivery) bezeichnet. Dann zahlt der Optionsinhaber 60 Euro, um im Gegenzug vom Stillhalter eine T-Aktie zu empfangen.

Doch statt einer effektiven Andienung könnten sich die Vertragspartner auch für einen Barausgleich – englisch: Cash Settlement – entscheiden. Auf einen Austausch des Underlyings wird in diesem Fall verzichtet. Dafür zahlt der Stillhalter sozusagen ersatzweise die Differenz zwischen aktuellem Aktienkurs und Strike an den Optionsinhaber – vorausgesetzt natürlich, der Aktienkurs liegt über dem Strike. Bei Optionsscheinen ist es inzwischen schon fast zum Normalfall geworden, dass am Ende bar abgerechnet und nicht tatsächlich geliefert wird. Dies liegt zum einen daran, dass die Abwicklung einfacher ist, zum anderen existieren bestimmte Underly- ings (z. B. Aktienindizes), die man gar nicht — oder nur unter sehr großem Aufwand – tatsächlich liefern könnte. Festgelegt werden muss darüber hinaus, ob eine Ausübung ausschließlich am Verfalltag möglich ist. In dem Fall liegt eine europäische Option vor (European Style). Bei einer sogenannten amerikanischen Option (American Style) kann der Inhaber hingegen jederzeit während der Optionsfrist von seinem Recht Gebrauch machen. Schließlich umfassen die Ausstattungsmerkmale noch das Bezugsverhältnis (englisch: Ratio). Daran lässt sich ablesen, welche Underlyingmenge mit einer einzigen Option ge- bzw. verkauft werden kann. Manchmal wählt man statt des Bezugsverhältnisses das sogenannte Optionsverhältnis. Dies entspricht dem Kehrwert des Bezugsverhältnisses. Demnach gibt das OptionsVerhältnis an, wie vieLe einzelne Optionen benötigt werden, um eine Einheit vom Underlying zu beziehen bzw. zu veräußern. Fassen wir alles noch einmal in einem konkreten Fallbeispiel zusammen. Wenn wir einen Call kaufen, dann müssen wir 12 Euro dafür bezahlen, haben damit aber das Recht erlangt, jederzeit – letztmalig jedoch am 1.12.2001 – T-Aktien zum Preis von 60 Euro zu kaufen. Aufgrund des Bezugsverhältnisses von 1,0 berechtigt eine Option zum Bezug genau einer Aktie. Machen wir vom Kaufrecht Gebrauch, muss der Schreiber aufgrund des Andienungsmodus (Cash Settlement) die Aktie nicht tatsächlich liefern, sondern lediglich den Unterschiedsbetrag zwischen Aktienkurs und Basispreis an uns auszahlen. Üben wir die Option zum Beispiel bei einem Aktienkurs von 75 Euro aus, erhalten wir vom Stillhalter einen Betrag von 15 Euro.

Call-Option
Underlying   T-Aktie
Strike Price   60 Euro
Fälligkeit   1.12.2001
Ratio   1,0
Andienung   Barausgleich
Ausübung   amerikanisch
Optionspreis   12 Euro

Dieses Fallbeispiel zeigt, dass ein Barausgleich – insbesondere was die Abwicklung betrifft – um einiges komfortabler ist als eine effektive Andienung. Denn für den Emittenten erübrigt es sich, die Aktie tatsächlich zu liefern. Dies ist in der Praxis durchaus mit einigen Transaktionen verbunden (z. B. Wertpapiere ins Depot des Kunden einbuchen) und verursacht deshalb natürlich entsprechende Kosten. Aber auch der Optionsinhaber erspart sich einigen Aufwand. Er braucht den Basispreis nicht extra zu zahlen. Ein Cash Settlement bringt also Vorteile für beide Seiten. Man muss sich daher auch gar nicht wundern, dass die überwiegende Anzahl an Optionsscheinen am Laufzeitende – vorausgesetzt natürlich, ihr Innerer Wert ist positiv – nicht mehr effektiv bedient wird. Um ganz sicher zu gehen, wie die Bank ihren Verpflichtungen letztendlich nachkommt, sollte man schon einen Blick in die Emissionsbedingungen werfen.