Richtige Vorbereitung für das Vorstellungsgespräch – empfehlenswerte Information

Es wurde schon mehrfach darauf hingewiesen, wie wichtig es ist, sich gründlich auf das Vorstellungsgespräch vorzubereiten. Darauf soll jetzt ausführlich eingegangen werden. Spezielle Vorbereitungen können Sie im Regelfall gar nicht treffen, weil Sie weder Ihre Gesprächspartner kennen noch den genauen Gcsprächsablauf. Die generelle Vorbereitung hingegen betrifft die Erarbeitung der Rahmenbedingungen und die innere Einstellung auf bestimmte Situationen. Auf diese Weise verschaffen Sie sich selbst eine gewisse Sicherheit. Zunächst einmal müssen Sie vermeiden, sich einen ganz bestimmten Situationsablauf vorzustellen und diesen etwa in Gedanken „einzuüben“. Es gibt unzählige Möglichkeiten für die Einleitung eines Gesprächs wie für seinen Ablauf. Wenn Sie sich also darauf einstellen, dass eine Situation von vielen möglichen Sie erwartet, sich also innerlich nicht festgelegt haben, bewahren Sie sich die Freiheit, flexibel zu reagieren. Diese Flexibilität und innere Sicherheit ist am besten dann gewährleistet, wenn man seine eigenen Vorstellungen und Ansprüche fest umrissen im Kopf hat, sich also so etwas wie ein bewerberspezifisches Selbstbewusstsein aufgebaut hat. Unnötigerweise lassen sich viele Bewerber in die Defensive drängen.

Personalleiter sehen immer wieder selbst hochqualifizierte Kandidaten blass und zitternd im Vorzimmer sitzen und beobachten mit Erstaunen, wie es ihnen nur mühsam gelingt, ihrer Nervosität und ihrer Hemmungen Herr zu werden. Dabei kann es so einfach sein: Der Arbeitgeber sucht einen neuen Mitarbeiter; Sie hat man eingeladen, weil Sie das zu bieten haben, was man sucht. Damit haben Sie schon viel erreicht. Umgekehrt streben Sie einen Wechsel an und haben allen Grund, sich für den neuen Arbeitgeber zu interessieren. Nun kommt es nur noch darauf an, diese beiden Faktoren so zur Deckung zu bringen, dass daraus für beide Seiten ein Erfolg wird. Der Arbeitgeber hat einen neuen fähigen Mitarbeiter gewonnen und Sie haben einen neuen attraktiven Arbeitsplatz gefunden. Wenn man die Dinge so nüchtern betrachtet, bleibt absolut kein Raum für irgendwelche Ängste vor einem Vorstellungsgespräch. Geben Sie sich auf natürliche Weise selbstsicher. Stellen Sie ruhig und bestimmt die Fragen, auf die es Ihnen ankommt. Sie sollten wissen, was Sie wissen wollen! Im Wesentlichen kann es für Sie nur um vier wichtige Themenkomplexe gehen:
– Genaue Beschreibung des Arbeitsgebietes
– Gehalt
– Etwaige Zusatz- oder Sonderleistungen des Arbeitgebers
– Eintrittstermin

Sie kennen Ihre jetzige Position, Ihr derzeitiges Gehalt, die Leistungen Ihres Arbeitgebers und Ihre Kündigungsfristen. Das ist die Basis, von der aus Sie sich verändern oder verbessern wollen. Vermeiden Sie es, die Fragen schriftlich vorzubereiten, im Gespräch die Antworten zu notieren – obwohl dieser Vorschlag oft gemacht wird. Man muss von einem berufserfahrenen Menschen erwarten dürfen, dass er die vier oben genannten Themenkomplexe im Kopf hat. Das Abfragen nach einem vorbereiteten Katalog wirkt eher peinlich, denn es werden tatsächlich immer wieder absolut nebensächliche Dinge gefragt wie z. B., ob die Firma einen Unterstellplatz für Fahrräder habe. Ganz abgesehen davon wird oft übersehen, dass es beim ersten Vorstellungs-gespräch um ein allgemeines Kennenlernen, einen ersten Informationsaustausch geht. Erst beim zweiten Gespräch werden Fragen zum Arbeitsgebiet und zu den vertraglichen Konditionen vertieft.
Folgendes Beispiel mag die Situation erläutern:

In einem Verlag bewarb sich ein ausgebildeter Gymnasiallehrer mit sehr guten Zeugnisnoten und verlagsbezogener Berufserfahrung auf die Position eines Fachredakteurs. Stellenbeschreibung, Gehalt, Eintrittstermin und einige Besonderheiten beim Arbeitgeber waren bereits angesprochen bzw. diskutiert worden, als der Bewerber einen Fragebogen aus der Tasche zog, der mit „Meine Fragen an den X-Verlag“ übertitelt war. In diesem Fragebogen stand unter anderem:
* Wie viel Urlaub habe ich zu bekommen?
* Kann ich im Verlag essen?
* Wird mir ein PC gestellt?
* Wann beginnt mein Dienst?
* Wie lang ist die Mittagspause?
* Muss ich auch am Wochenende arbeiten?
* Wie oft muss ich verreisen?
* Was werde ich verdienen?
* Habe ich ein eigenes Telefon?

Der Personalleiter kürzte die Fragen bereits nach kurzer Zeit ab mit dem Hinweis, Einzelheiten würde man gern dem zweiten Gespräch Vorbehalten. Es kam dann zu einer recht peinlichen Beendigung des Gespräches. Allein durch diese überflüssige und unsachgemäß-naive Fragerei brachte sich der ansonsten gute Bewerber um den Job und bekam eine Absage.

Wenn Sie dagegen die oben genannten vier Themenkomplexe stets gegenwärtig haben, dann sind Sie frei für eine echte Unterhaltung und beweisen dem Arbeitgeber geistige Beweglichkeit und Sinn für das Wesentliche. So sind Sie in der Lage, sich auf Ihre Gesprächspartner zu konzentrieren, sie
zu beobachten und auf Fragen oder auch Gegenargumente zu reagieren. Dennoch können Sie Ihre Position dadurch verbessern, dass Sie sich auf drei weitere mögliche Gesprächsthemen vorbereiten:
– Kenntnisse über das Unternehmen
– Kenntnisse über die Gesprächspartner
– Kenntnisse über die konkrete Position

Kenntnisse über das Unternehmen
Wenn Sie sich bei einer bestimmten Firma bewerben, sollte man annehmen, dass Sie auch wissen, was die Firma produziert, welche Dienstleistungen sie erbringt oder welchen Stellenwert sie in der Branche oder in der Region hat. Das Thema wurde schon mehrmals angesprochen, hier soll es vertieft werden. Meistens ergeben sich aus den Stellenanzeigen klare Hinweise zu den Unternehmenszielen, zum Stellenwert des Unternehmens und auch weitere Besonderheiten, die Sie vertiefen können. Beispiel:

Wir sind ein international tätiges Unternehmen im Bereich Holzbau mit starker Expansion. In einigen Segmenten sind wir anerkannter Marktführer. Unser Hauptsitz ist in Köln, in mehreren Ländern haben wir Niederlassungen und verfügen über ein sehr gutes Vertriebsnetz. Unseren Erfolg verdanken wir dem engagierten Einsatz unserer Mitarbeiter. Im Zuge des Ausbaus des Vertriebsnetzes in Frankreich und Belgien suchen wir…

Aus diesem Text erkennen Sie eine ganze Menge an Fakten. Sie kennen zunächst die Branche und können sich zur Vorbereitung des Bewerbungsgespräches mit den entsprechenden Besonderheiten vertraut machen, z. B. mit Absatzproblemen oder strukturellen Problemen. Sie wissen ferner, dass das Unternehmen international tätig und in bestimmten Segmenten (die es zu erfragen gilt) Marktführer ist. Sie könnten deshalb z. B. prüfen, welche Holzbaufirmen es noch gibt und wie die generelle Unternehmens- bzw. Konkurrenzsituation aussieht. Sehr positiv ist die Aussage, dass der Erfolg dem Einsatz der Mitarbeiter zu verdanken ist. Das mag ein Indiz dafür sein, dass man für die Mitarbeiter auch entsprechend viel tut und sie leistungsgerecht bezahlt. Neben solchen Hinweisen können Sie sich Unternehmenskenntnisse durch Fachzeitschriften, Auskünfte bei den örtlichen Industrie- und Handelskammern oder auch durch spezielle Publikationen verschaffen. Das renommierte Handbuch der Großunternehmen (des Darmstädter Verlages Hoppenstedt) z. B. enthält wichtige Angaben zu Unternehmenszielen, zu Beschäftigtenzahlen, Umsatzgrößen, Beteiligungsverhältnissen und Geschäftsführern oder Vorstandsmitgliedern. Auch wenn Sie regelmäßig z. B. die Wirtschaftswoche oder das Handelsblatt lesen, werden Sie hinreichend Informationen zu Firmen und deren Besonderheiten bekommen.

Brancheninterne Bewerber haben es natürlich leichter, insofern als ihnen alles Wissenswerte zugänglich ist und man innerhalb der Branche andere Unternehmen/Arbeitgeber hinreichend kennt und sich vielleicht auch deshalb sehr gezielt dort bewirbt. Wenn Sie sich in kleineren Unternehmen oder Firmen bewerben, über die man in den oben genannten Publikationen nichts findet, sollten Sie sich kundig machen, mit welchem Arbeitgeber Sie es zu tun haben. So könnten Sie z. B. bei der Berufsberatung des Arbeitsamtes nachfragen oder sich an berufsständische Einrichtungen (Innungen z.B.) wenden. Wenn Sie sich z.B. in einem Hotel bewerben, können Sie den Stellenwert des Hotels und das konkurrierende Umfeld in der Stadt rasch selbst herausfinden, indem Sie einfach das Branchentelefonbuch zur Hand nehmen, das Hotelangebot in der Stadt in Augenschein nehmen und Vergleiche anstellen oder sich an den entsprechenden Berufsverband (hier: Hotel- und Gaststättengewerbe) wenden. Bewerben Sie sich als Reno-Gehilfin in einer Anwaltskanzlei, so können Ihnen die Erfahrungen Ihrer Mitschülerinnen aus der Berufsschule weiterhelfen oder Auskünfte der zuständigen Rechtsanwaltskammer. Merken Sie sich bitte: Nichts ist fataler, als wenn Sie im Bewerbungsgespräch eingestehen müssen, dass Sie über den Arbeitgeber nicht informiert sind. Machen Sie sich also vorher gründlich kundig, zumal wenn Sie sich ganz gezielt bei einer bestimmten Firma bewerben; dann setzt man nämlich voraus, dass Sie die Firma kennen und Interesse an ihr haben.

Fragen nach den vertraglichen Konditionen – Ablauf eines Vorstellungsgespräches und weitere Tipps

Wie Sie nun wissen, dient das Bewerbungsgespräch in aller Regel dem persönlichen Kennenlernen und im Mittelpunkt stehen Bewerberpersönlichkeit und Aufgabengebiet. Vertragliche Fragen beschränken sich beim ersten Gespräch normalerweise auf Ihre Gehaltsvorstellungen und auf Ihren frühestmöglichen Eintrittstermin. Dennoch kommt es nicht selten vor, dass der Personalleiter kurz weitere Vertragspunkte streift, deren Vertiefung er für das etwaige zweite Bewerbungsgespräch in Aussicht stellt. Es gibt aber durchaus auch Bewerbungsgespräche, die sich im Wesentlichen aus zwei Hauptblöcken zusammensetzen: 1. Erläuterung des Aufgabengebietes und 2. Besprechung der vertraglichen Konditionen. In einem solchen Falle sollten Sie schon vorbereitet sein, besonders dann, wenn man Ihnen Fragen zum Vertragsinhalt vorlegt. Fragen zum Vertragsinhalt sind auch abhängig von der Position. Bewerber auf ganz normale Positionen fragen relativ häufig sehr genau und sehr umfangreich nach Einzelheiten. Das mag seinen Grund darin haben, dass das Interesse an einer Verbesserung im Vordergrund steht. In qualifizierten und leitenden Positionen werden bestimmte Sozialleistungen als selbstverständlich vorausgesetzt, es geht dann vor allem noch um die Festlegung eines Jahresgehaltes und der darin enthaltenen Bestandteile (z.B. auch privat nutzbares Dienstfahrzeug), im Übrigen wartet man dann bei Interesse des Arbeitgebers auf ein schriftliches Vertragsangebot. Folgende wichtige Vertragspunkte könnten angesprochen werden:

Genaue Stellen- bzw. Tätigkeitsbeschreibung mit Angaben zu Unterstellungen und Überstellungen
– Genauer Eintrittstermin
– Gehalt einschließlich Zusatzleistungen, das heißt 13. Gehalt
– Gehaltliche Eingruppierung z.B. laut Tarifvertrag m
– Tarif- und manteltarifvertragliche Besonderheiten
– Interne Besonderheiten aufgrund von Betriebsvereinbarungen (z.B. Zusatzurlaub bei längerer Betriebszugehörigkeit, Essensgeld oder Stellung eines Nahverkehrstickets)
– Urlaub
– Zusatzurlaub bei Schwerbehinderten
– Arbeitszeiten
– Reisetätigkeiten und deren Abrechnung
– Probezeitregelungen
– Kündigungsfristen

Wenn Sie sich auf eine neue Position bewerben, dann werden Sie selbst am besten wissen, wie Ihre jetzige arbeitsvertragliche Situation aussieht. Leider gehen viel zu wenig Bewerber vor einem Bewerbungsgespräch noch einmal alle Punkte ihres jetzigen Arbeitsvertrages durch, um zu prüfen, was eventuell wichtig sein könnte. Es wurde bereits an anderer Stelle der Rat gegeben, sich auf vier wichtige Fragen zu konzentrieren:
■ Genaue Beschreibung des Arbeitsgebietes
■ Gehalt
■ Eventuell Zusatzleistungen des Arbeitgebers
■ Eintrittstermin

Das sei an dieser Stelle wiederholt. Diese vier Bereiche müssen Sie im Kopf haben. Sie sollten als guter Bewerber auch ohne schriftlichen Fragebogen oder Merkzettel in der Lage sein, zu diesen Themenkomplexen entsprechende Fragen zu stellen, aber auch Antworten parat haben. Es könnte ja sein, dass der Personalleiter zu Beginn der Diskussion über die vertragliche Problematik Sie ganz allgemein fragt, wie denn Ihre vertragliche Situation aussieht und ob Ihr jetziger Arbeitgeber tarifgebunden ist. Damit will er wissen, ob tarifvertragliche Leistungen vorliegen und ggf. welche, und er will vielleicht auch in Erfahrung bringen, was Ihnen wichtig ist, nur das Gehalt oder auch die Nebenleistungen. Dass diese es manchmal (nicht nur rechnerisch) in sich haben, ist inzwischen kein Geheimnis mehr. Dazu gleich ein Beispiel. Wenn Sie z.B. ein Arbeitgeber darauf hinweist, dass er tarifgebunden ist und sich fast alle Konditionen nach diesen Verträgen richten, dann sollten Sie spätestens beim zweiten Vorstellungsgespräch fragen, ob Sie diese Tarifverträge kurz einsehen dürften, sofern nicht – was der Regelfall ist – die dort enthaltenen Konditionen auch in Ihrem Arbeitsvertrag ausdrücklich enthalten sind. Dann reicht es, wenn Sie das Vertragsangebot abwarten und sorgfältig studieren. Der Hinweis auf die Tarifgebundenheit kann aber auch nachteilig sein, nämlich in der Weise, dass ein Arbeitgeber nur das bietet, was ihm der Tarifvertrag verschreibt, jedoch nicht mehr. In einem solchen Fall müssen Sie tatsächlich sehr genau vergleichen, welche vertraglichen Konditionen unter Einbeziehung der freiwilligen Leistungen bei Ihrem jetzigen Arbeitgeber gelten und was künftig auf Sie zukommt. Doch nun zum angekündigten Beispiel:

Eine Bewerberin (31 Jahre alt) bewarb sich als Finanzbuchhalterin in einem Unternehmen, weil sie sich beruflich und gehaltlich verbessern wollte. Der ausgeschriebene Tätigkeitsbereich sagte ihr sehr zu und ließ auch die Chance erkennen, beruflich weiterzukommen, was im letzten Unternehmen nicht der Fall war. Der neue Arbeitgeber bot € 2 500,- brutto an, womit die Bewerberin freudig einverstanden war, da sie bislang nur € 2 400,-verdiente. Sie bekam die Position und unterschrieb den Arbeitsvertrag, in dem auf einen für die betreffende Branche relevanten Tarif- und Manteltarifvertrag Bezug genommen wurde. Erst nach einigen Monaten bemerkte die Bewerberin, dass sie sich zwar positionsmäßig, nicht jedoch finanziell verbessert hatte. Beim letzten Arbeitgeber waren ihr 13,9 Gehälter im Jahr sicher, das heißt € 33 750,-, beim neuen Arbeitgeber nur 13,5 Gehälter, das heißt € 33 360,-. Ferner hatte sie € 15,- im Monat an Essensgeld (€ 180,- p.a.), € 25,- an Fahrgeldzuschuss (€ 300,- p.a.) und € 39,- pro Monat an Übernahme für vermögenswirksame Leistungen (€ 468,- p.a.), was beim neuen Arbeitgeber mit € 312,- p.a. weniger war. Aufs Jahr gerechnet war sie also bisher auf € 34 308,- gekommen gegenüber € 34 062,- beim neuen Arbeitgeber, also rund € 250,- weniger.

Nun könnten Sie einwenden, dass € 250,- aufs Jahr gerechnet keine Größenordnung seien, wenn man dafür einen besseren Arbeitsplatz bekommen hat. Dennoch macht dieses Beispiel deutlich, dass Sie bei einem Positionswechsel genau rechnen müssen und auch bereits für das Vorstellungsgespräch entsprechend vorbereitet sein sollten. Damit Sie ohne Papier und Taschenrechner im Vorstellungsgespräch gelassen reagieren können, merken Sie sich diesen Tipp:
■ Errechnen Sie Ihr Jahresgehalt einschließlich aller Zusatzleistungen wie Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, Sonderzuwendungen (z.B. regelmäßige Prämien) usw. und merken Sie sich die Summe.

Im oben genannten Beispiel waren das € 33 360,-. Im Vorstellungsgespräch müssen Sie die gehaltliche Größenordnung des neuen Arbeitgebers zu erfahren versuchen einschl. des Hinweises, ob 13, 13,5 oder gar 14 Gehälter gezahlt werden, damit Sie rasch Ihr neues Jahresbruttoentgelt errechnen können. Liegt es höher als Ihr jetziges, dann verbessern Sie sich in jedem Fall, weitere Zusatzeistungen brauchen Sie dann gar nicht mehr abzufragen bzw. sollten Sie dem zweiten Gespräch Vorbehalten. Wenn man Ihnen, um beim Beispielsfall zu bleiben, € 2 500,- monatlich signalisiert bei 14 Gehältern, dann wissen Sie, dass Sie mit € 35 000 – im Jahr deutlich über Ihrem jetzigen Gehalt liegen, mit weiteren Leistungen bauen Sie die Verbesserung nur noch aus. Im Übrigen gilt für das Thema Gehalt, was bereits früher eiwähnt wurde. Bereiten Sie sich auf eine solche Frage gut vor, prüfen Sie, was Sie jetzt verdienen und künftig verdienen wollen. Lassen Sie dabei Ehrlichkeit und Realitätssinn walten. Legen Sie immer Wert auf die Feststellung, dass es Ihnen in erster Linie auf die Position ankommt, von der Sie annehmen, dass sie auch leistungsgerecht dotiert wird.

Vermeiden Sie übertriebene Gehaltsforderungen. Sie können sich dabei nur Ihre Chancen verderben. Tasten Sie sich an das Gehaltsgefüge des Arbeitgebers heran und geben Sie eine Frage nach Ihrem Wunschgehalt in höflicher Form zurück: „Ich habe zwar ein Wunschgehalt, das sich aus meinem jetzigen Einkommen und einer Verbesserung zusammensetzt, doch weiß ich nicht, welches Gehaltsgefüge in Ihrem Hause besteht, das ja auch zu beachten sein wird. Ich bin sicher, dass es – sofern meine Bewerbung Aussicht auf Erfolg hat – nicht am Gehalt scheitern wird. Zu Kompromissen oder einem Stufenmodell bin ich jedenfalls bereit und würde nun gern wissen, wie Sie die Dotierung der Position sehen.“ Damit machen Sie nichts falsch, signalisieren Verhandlungsbereitschaft und müssen Ihr Wunschgehalt nicht gleich offen legen. Nur in den seltensten Fällen wird man Sie nach einer solchen Antwort noch fragen, was Sie denn nun konkret verdienen wollen. Wichtig ist ferner, dass Sie auf die Frage nach Ihrem Eintrittstermin eine Antwort geben können. Meistens wird das bereits in den Stellenanzeigen abgefragt und muss demzufolge bereits im Bewerbungsanschreiben stehen.

Dennoch fragen viele Arbeitgeber noch einmal gern nach, weil sich so mancher Bewerber bei dieser Frage schon in Widersprüche verwickelt hat. Ausgangslage für Sie muss sein, zu wann die neue Position zu besetzen ist. Das erfahren Sie aus der Stellenanzeige oder aus dem Gespräch. Anhand Ihrer vertraglichen Kündigungsfristen können Sie dann errechnen, ab wann Sie für eine neue Position frei sind. Dabei müssen Sie auch bedenken, nicht vom Termin des Vorstellungsgespräches ab zu rechnen, sondern Sie sollten eine gewisse Dauer der Entscheidungsphase beim Arbeitgeber einschließlich der Fristen zur Mitbestimmung des Betriebs- oder Personalrates (eine Woche) einplanen. Wenn Sie also am 11.4.2002 zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen waren und Ihnen der Arbeitgeber signalisiert hat, dass er sich Ende April entscheiden werde, dann können Sie sich gut und gerne darauf einstellen, dass Sie zu etwa Mitte Mai 2002 eine definitive Entscheidung bekommen. Das genügt allemal, um mit einer Frist von sechs Wochen zum Quartalsende bei Ihrem jetzigen Arbeitgeber zu kündigen. Aber: Kündigen Sie erst dann, wenn Sie einen neuen Arbeitsvertrag sicher in der Tasche haben!

Tatsache ist, dass das Kündigungsfristengesetz Ihnen als Arbeitnehmer die Möglichkeit bietet, mit einer kurzen Frist von vier Wochen zu kündigen. Steht also in Ihrem Arbeitsvertrag z. B. „es gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen“, dann können Sie gemäß oben genannter Frist auch kündigen. Sind aber über die gesetzlichen Kündigungsfristen hinaus, wie im Beispielsfall, individuelle Abmachungen zu längeren Kündigungsfristen getroffen worden, dann gelten diese weiter. Bedenken Sie bei den Fragen zu den vertraglichen Konditionen bitte immer, dass diese in aller Regel am Ende des Vorstellungsgespräches gestellt werden oder von Ihnen zu stellen sind. Der oben genannte Fragenkatalog soll Ihnen lediglich zur Vorbereitung und zu Ihrer eigenen Sicherheit aufzeigen, was der Arbeitgeber ansprechen wird, oder auch, was für Sie wichtig sein könnte. Das heißt aber nicht, dass Sie gleich alles punktuell abfragen müssen. Warten Sie lieber ab, wie der Arbeitgeber in diesen Themenkomplex einsteigt und worauf er Wert legt, und reagieren Sie entsprechend darauf. Noch einmal: Gezieltere Fragen zu vertraglichen Konditionen sind üblicherweise Gegenstand eines zweiten Bewerbungsgespräches. Sozialleistungen und betriebliche Zusatzleistungen des neuen Arbeitgebers hingegen können Sie an geeigneter Stelle en bloc abfragen.

Meistens wird man Ihnen aber schon vorher während des Gespräches einige Hinweise geben, auf die Sie dann entweder per Nachfrage eingehen können oder aber (noch besser) die Sie souverän zur Kenntnis nehmen. Schätzen Sie für Ihre Fragen in dieser Hinsicht immer die jeweilige Gesprächssituation ab. Gibt Urnen der Arbeitgeber über die oben genannten Elementarpunkte nur pauschal Auskünfte, dann heißt das, dass Sie im zweiten Gespräch oder beim konkreten Vertragsangebot nachfragen können. Stellt er Ihnen frei, zum Vertrag Fragen zu stellen, dann sollten Sie sich nicht mit Einzelheiten verzetteln. Ganz unmöglich, aber leider nicht selten, ist es, als eine der ersten Fragen die nach dem Urlaub zu stellen. Der Urlaub ist für alle arbeitenden Menschen wichtig, aber das wissen auch die Arbeitgeber. Infolgedessen haben sie eine interne Urlaubsplanung. Eine Urlaubsdauer von 30 Tagen im Jahr hat sich heutzutage allgemein durchgesetzt und ist in den meisten Manteltarifverträgen festgeschrieben. Fragen danach sind deshalb eher überflüssig. Anders ist es bei Saisonbetrieben und bei Unternehmen, die zu bestimmten Zeiten (Messen, feste Auslieferungstermine usw.) generell Urlaubssperren haben. Hier kann man durchaus auf angemessene Weise nachfragen. Wichtig sind noch zwei Punkte: die Arbeitszeit und die Probezeit.

Die Arbeitszeiten sind ebenfalls meistens manteltarifvertraglich geregelt, aber es gibt Positionen, in denen erwartet wird, dass man über die normale Arbeitszeit hinaus im Unternehmen ist (z.B. im EDV-Bereich) oder auch bereit ist, bei Bedarf (Auftragsbearbeitung) Mehrarbeit zu leisten. In vielen Unternehmen bestehen Gleitzeitregelungen, die zwar für die eben beschriebenen Positionen keine Gültigkeit haben, nach denen man sich aber dennoch erkundigen sollte. Wenn ein Bewerber für eine leitende Position (Diplom-Physiker, der sich bei einem Forschungsinstitut bewarb) allen Ernstes fragt: „Von warm bis wann muss ich denn arbeiten?“, zeugt das nicht nur von mangelndem Realitätssinn, sondern legt auch die Vermutung nahe, dass das Interesse des Kandidaten an seiner Arbeit und an der Firma durch konkrete Zeitvorgaben begrenzt ist. Besser wäre es, einfach zu fragen: „Wie sehen die Arbeitszeitkonditionen bei Ihnen aus, gibt es feste oder gleitende Arbeitszeit, gibt es bei Mehrarbeit Möglichkeiten des Freizeitausgleiches und sind bestimmte feste Termine einzuhalten?“ Mit dem letzten Hinweis signalisieren Sie zudem Unternehmensinteresse und die Bereitschaft, sich auf unternehmensspezifische Besonderheiten einzustellen bzw. zumindest solche erkannt zu haben. Erfragen sollten Sie in jedem Fall, wenn es sich ergibt, ob der Arbeitgeber eine Probezeit vorgesehen hat.

Das ist zwar in den meisten Verträgen Standard, doch kann diese Frage bei manchen Positionen von ganz besonderer Wichtigkeit sein. Insbesondere dann, wenn Sie sich nach auswärts oder gar um eine Auslandstätigkeit bewerben. In diesen Fällen ist die Dauer der Probezeit nicht nur unter dem arbeitsrechtlichen Aspekt zu sehen, sondern es ergeben sich ganz konkrete Probleme, die organisiert und geregelt werden müssen. Wenn Sie sich z. B. beruflich von Berlin nach München verändern und ein halbes Jahr Probezeit im Vertrag haben, dann können Sie davon ausgehen, dass Sie spätestens nach einem halben Jahr umziehen müssen. Daher ist auch zu regeln, wer während der Probezeit z. B. die Kosten für Heimfahrten oder für Ihre Unterbringung am Arbeitsort trägt. Fragen zu vertraulichen Konditionen sind zwar wichtig, bergen aber viele Bewerberfehler in sich. Konzentrieren Sie sich im ersten Bewerbungsgespräch auf das Wesentliche: Arbeitsgebiet, Gehalt, Sonderleistungen und Eintrittstermin. Nur wenn es sich ergibt, können Sie weitere Punkte abfragen. Ansonsten werden Einzelheiten immer im zweiten Bewerbungsgespräch und/oder beim konkreten Vertragsangebot erörtert. Verzetteln Sie sich nicht mit nebensächlichen Einzelheiten, zeigen Sie
sich souverän.

Besichtigung des Arbeitsplatzes und Fragen zum Prozedere – das zweite Vorstellungsgespräch

Besichtigung des Arbeitsplatzes
Der Wunsch nach Besichtigung des Arbeitsplatzes ist berechtigt, sollte aber – wie schon früher erwähnt – erst dann geäußert werden, wenn feststeht, dass man wirklich als Bewerber in der engsten Wahl ist. Wenn Sie bereits jetzt einen Arbeitsplatz haben, den Sie mitgestalten konnten, dann wird Ihr Wunsch, die neue berufliche Umgebung genauer kennen zu lernen, stärker ausgeprägt sein als bei einem Bewerber, der an seinem Arbeitsplatz kein persönliches Interesse hat. Hier spielt natürlich auch die Position eine Rolle. Bei leitenden Positionen wird der Arbeitgeber meistens schon von sich aus am Ende des zweiten Gespräches bzw. wenn feststeht, dass Sie der neue Stelleninhaber sein werden, das Ansehen des neuen Arbeitsplatzes anbieten. Bei einer Tätigkeit im Großraumbüro dagegen ist die Besichtigungsneigung bei den Bewerbern verständlicherweise eher gering.

Dennoch: An Ihrem Arbeitsplatz verbringen Sie üblicherweise sieben bis acht Stunden am dag, da liegt es nahe, dass man sich dort einigermaßen wohl fühlen und auch mit den Kolleginnen und Kollegen gut auskommen möchte.

Deshalb sollten Sie, wenn eine Entscheidung für Sie so gut wie feststeht, Ihre neue „Wirkungsstätte“ in Augenschein nehmen. Wenn der Arbeitgeber das nicht möchte, dann lügen Sie sich dem, er wird dafür gute Gründe haben, z. B. dass Sie erst nach einem definitiven Vertragsabschluss den Mitarbeitern vorgestellt werden sollen, oder aber, dass Mitarbeiter im Unternehmen noch keine Kenntnis vom Bewerbungsverfahren haben sollen. Letzteres kann, muss aber nicht unbedingt ein Indiz für ein gestörtes Betriebsklima sein. Wird Urnen jedoch die Besichtigung versagt mit dem Hinweis, der jetzige Mitarbeiter habe den Platz noch inne und man wünsche eine Begegnung mit dem Nachfolger zu vermeiden, dann besteht die Möglichkeit, dass man sich im Unguten von ihm getrennt hat. Jedenfalls sollten Sie aus dieser Reaktion Rückschlüsse ziehen. Dass die Besichtigung des Arbeitsplatzes auch zu einer Bewerberfalle werden kann, übersehen fast alle Bewerber. Manchmal lassen sich Bewerber zu Gesprächen nüt den Mitarbeitern am neuen Arbeitsplatz hinreißen, was den begleitenden Personalchef dann eher in Verlegenheit bringen kann.

Deshalb gilt: Seien Sie stets höflich und freundlich, aber vermeiden Sie immer Gespräche mit Betriebsangehörigen. Andere Bewerber lassen sich bei der Besichtigung des neuen Arbeitsplatzes dazu verleiten, von ihrem alten Arbeitsplatz zu erzählen, und kommen darüber leicht zu kritischen Ausführungen über ihren jetzigen Arbeitgeber. Schon manch einer hat sich hier „die Zunge verbrannt“, wenn er ungewollt seinen eigentlichen Bewerbungsgrund (Unzufriedenheit mit dem jetzigen Arbeitgeber) verriet. Gravierende Fehler bei der Besichtigung des neuen Arbeitsplatzes machen viele Bewerber auf leitende Positionen. Hier muss man immer wieder feststellen, welche Bedeutung Statussymbole im Büro haben können. Der eine hatte einen runden Besuchertisch und möchte einen solchen wieder haben, der andere hatte Zimmerpalmen und echte Gemälde im Büro, und wieder ein anderer bestand auf einem Perserteppich, in seiner Firma das Statussymbol für Leitende mit Sonderbefugnissen. Eine Medizinerin bemerkte einmal in einem Unternehmen, in dem man ihr als gute und erfolgreiche Bewerberin ein traumhaftes Büro anbot, dass ihr das nicht gefalle.

Das Büro habe dunkle Möbel, das finde sie nicht motivierend, sie verlange (wörtlich!) den Umtausch in helle und freundliche Möbel. Es kam bei dieser Dame zu einer sehr raschen Trennung innerhalb der Probezeit. Richten Sie sich in Bezug auf Ihren Arbeitsplatz deshalb stets nach den Gegebenheiten bei Ihrem neuen Arbeitgeber und verscherzen Sie sich nicht die Zusage durch Forderungen nach Äußerlichkeiten. Wenn Sie erst mal im Unternehmen arbeiten, lässt sich so etwas in aller Ruhe und auf angemessene Weise regeln. Gewinnen Sie erst einmal einen Überblick auch über andere Arbeitsräume, äußern Sie dann ggf. Wünsche. Übrigens: Je besser Sie als Mitarbeiter sind, umso weniger wird der Arbeitgeber geneigt sein, Ihnen einen Wunsch in Bezug auf Ihren Arbeitsplatz abzuschlagen. Schließlich sollten Sie bei der Besichtigung des neuen Arbeitsplatzes nicht vergessen, dass cs auch wegen des Rauchens zu Konflikten kommen kann. Wenn Sie als Nichtraucher mit einem Raucher Zusammenarbeiten müssen oder umgekehrt und der Rauch wird als störend empfunden, sind Schwierigkeiten vorprogrammiert. Klären Sie das nach der Besichtigung des Arbeitsplatzes, soweit diese Thematik nicht schon im Bewerbungsgespräch selbst erörtert wurde.

Fragen zum Prozedere
Auch nach dem zweiten Bewerbungsgespräch stellt sich die Frage nach dem weiteren Vorgehen. Dies entfällt natürlich, wenn Ihnen nach dem zweiten Termin gleich ein Vertragsangebot gemacht wird oder wenn der Arbeitgeber von sich aus die Thematik anspricht, was eigentlich der Regelfall ist. Gegenüber dem ersten Gespräch werden jetzt die Entscheidungsfristen kürzer sein. Es ist also durchaus möglich, dass man Sie nach dem zweiten Bewerbungsgespräch kurz im Raum alleine lässt, sich intern berät und Ihnen dann an Ort und Stelle ein konkretes Vertragsangebot macht, damit Sie z.B. fristgerecht bei Ihrem jetzigen Arbeitgeber kündigen können. Es kann aber auch sein, dass sich das zweite Bewerbungsverfahren in die Länge zieht, entweder weil es im Unternehmen schwierig ist, alle Gesprächsteilnehmer unter einen Hut zu bringen oder weil es schwierig ist, die Termine für die anderen Bewerber zu koordinieren. Lassen Sie sich bitte nicht irritieren, wenn es sogar noch zu einem dritten Bewerbungsgespräch kommt, sondern bewerten Sie das vielmehr positiv.

In manchen Unternehmen möchte der Geschäftsinhaber selbst oder der Geschäftsführer die neuen Mitarbeiter persönlich kennen lernen, vielleicht war er zum zweiten Gespräch nicht im Hause. Deshalb entspringt ein drittes Bewerbungsgespräch meist eher reiner Höflichkeit als internen Gründen. Nur in ganz seltenen Fällen wird im dritten Durchlauf das eigentliche Auswahlverfahren noch einmal aufgegriffen, z. B. dann, wenn im zweiten Gespräch drei sehr gute Bewerber (von 15 im ersten) gehört worden sind, von denen zwei abgesagt haben. Wenn Sie als der verbleibende dritte Kandidat nicht hundertprozentig den Erwartungen des Arbeitgebers entsprechen, wird man geneigt sein, zum Vergleich noch einmal den einen oder anderen Bewerber aus dem ersten Gespräch einzuladen, bevor man eine endgültige Entscheidung trifft. Üben Sie sich also in Geduld.

Wichtig:
► Das zweite Vorstellungsgespräch bringt Sie Ihrem Ziel näher. Sie haben es geschafft, in die Endauswahl der Bewerber zu kommen. Doch: Machen Sie jetzt keinen Fehler, sondern nutzen Sie diese Chance für sich und Ihr berufliches Vorhaben.
► Das zweite Vorstellungsgespräch dient in aller Regel der Vertiefung der Kenntnisgewinnung über die ausgeschriebene Position und über vertragliche Konditionen. Gehen Sie nicht unvorbereitet an dieses Gespräch heran; handeln Sie souverän.
► Wiegen Sie sich vor allem nicht in der Sicherheit, man hätte sich schon für Sie entschieden. Ihnen als klugem Bewerber wird es gelingen, durch geschickte Fragestellungen und überlegte Antworten auch im zweiten Vorstellungsgespräch noch weitere Pluspunkte zu sammeln.

Der Idealfall, Informationsaustausch – Ablauf eines Vorstellungsgespräches

Das ideale Vorstellungsgespräch kombiniert die beiden oben genannten Varianten und besteht in einem echten Informationsaustausch. Der Arbeitgeber erwartet Informationen von Ihnen, z.B. ergänzende Angaben zu Ihren bisherigen Tätigkeiten oder zu Ihrem Firmen- oder Positionsinteresse, und Sie wollen vom Arbeitgeber erfahren, wie sich Ihre Tätigkeit im Einzelnen gestalten wird und welche vertraglichen Konditionen man Ihnen bietet. Erfahrene Personalleiter werden also etwa folgendermaßen das Vorstellungsgespräch eröffnen:

„Ihre Bewerbung hat uns gut gefallen, deshalb wollen wir heute ein erstes Informationsgespräch mit Ihnen führen, um Ihnen die Gelegenheit zu geben die Position näher kennen zu lernen. Natürlich wollen auch wir ein wenig mehr über Sie erfahren. Ihre Bewerbungsunterlagen sind ja recht ausführlich und gut, aber es ist doch immer besser das eine oder andere mündlich zu besprechen. Sie haben drei Ansprechpartner. Herr Müller ist der zuständige Abteilungsleiter, Frau Schulze die Grup-penleiterin und zugleich seine Vertreterin, und ich bin – wie Sie bereits aus unserem Telefonat wissen – Personalleiter im Hause. Wir machen es immer so, dass die Bewerber zuerst Gelegenheit haben, kurz etwas von sich zu erzählen und auch anzusprechen, warum sie sich bei uns beworben haben. Danach können wir dann gemeinsam Einzelheiten der Position besprechen, und am Ende werde ich noch einmal kurz auf die wichtigsten Vertragspunkte zu sprechen kommen. Weitere Einzelheiten und auch das Ansehen des Arbeitsplatzes behalten wir gern dem zweiten Gespräch vor.“

Mit einer derartigen Einführung haben Sie schon so etwas wie eine Anleitung zum Gespräch bekommen. Sie wissen, dass es um ein allgemeines Kennenlernen geht. Der Arbeitgeber wird sehr wahrscheinlich noch mehrere Bewerber an diesem Tage hören, er will sich über alle Kandidaten erst einmal ein Bild machen. Es muss Ihnen also klar sein, dass Sie sich nicht in Einzelheiten verlieren dürfen, sondern dass Sie sich auf das Wesentliche beschränken müssen, nämlich:
– Kenntnisse der Tätigkeit
– Gehalt
– Eintrittstermin

Für Fachfragen zur Tätigkeit stehen Ihnen die Vorgesetzten zur Verfügung, für die wichtigsten Vertragsfragen der Personalleiter. Sie wissen ferner, wie Sie sich vorstellen sollen: Erstens kurz, und zweitens sollen Sie den Grund für Ihre Bewerbung angeben. Schließlich wissen Sie, dass die wichtigsten Vertragsfragen am Gesprächsende behandelt werden. Es wäre deshalb ein Fehler, wenn Sie im Laufe des Gespräches danach fragten, wie denn die Stelle eigentlich dotiert sei. Die Antwort wäre: „Darauf kommen wir – wie ich bereits schon sagte – am Ende des Gespräches.“ Ebenso falsch ist es, sich an ungeeigneter Stelle, etwa mitten in einem Fachthema, nach dem Urlaubsanspruch zu erkundigen. Sie erwecken damit den Anschein von Desinteresse. Ein Vorstellungsgespräch, das als Informationsaustausch aufgebaut ist, bietet Ihnen als Bewerber viele Vorteile. Sie können ergänzende Anmerkungen zu Ihrem Werdegang machen (am besten nur auf Abfrage, um nicht Gefahr zu laufen, anstelle einer Darstellung zu vieles zu kommentieren) und die für Sie wichtigen Inhalte der Tätigkeit in Erfahrung bringen. Meistens wird Ihnen der zuständige Fachvorgesetzte kurz das Arbeitsgebiet umreißen und man wird Sie auffordern, dazu noch weitere Fragen zu stellen. Dies wäre dann wieder eine Gelegenheit, einschneidende Fehler zu begehen. Lesen Sie eine Zusammenstellung von falschen Antworten auf die Erkundigung, ob der Bewerber noch weitere Fragen hätte:
– Nein.
– Nein, das ist mir soweit alles klar.
– Nein, Sie haben mich überzeugt.
– Nein, was soll ich da noch fragen?
– Nein, das ist exakt das, was ich will.
– Nein, mir fällt momentan keine Frage ein.
– Ja schon, aber mir fällt dazu momentan keine Frage ein.
– Ja, aber ich weiß nicht, wo ich anfangen soll.
– Ja, ich habe mir da einen Zettel mit Fragen mitgebracht, Moment mal, wo ist der gleich.
– Ach ja hier, also wie ist es denn mit der Bezahlung?
– Nein, mich interessiert eigentlich jetzt die Dotierung.
– Nein, das ist o. k. so, wann kann ich denn anfangen?

Alle Antworten stammen aus der Praxis, es ging um Bewerbungen auf die Position eines Operators, immerhin einer qualifizierten Tätigkeit; alle Bewerber hatten akademische Abschlüsse. Die Antworten sprechen für sich und müssen nicht weiter kommentiert werden. Bitte bedenken Sie immer, dass das erste Bewerbungsgespräch dem Kennenlernen dient; allzu spezielle Fragen, besonders zu Vertragskonditionen, sind eher unangebracht. Die elementaren Fragen wie Gehalt und Eintrittstermin werden hingegen schon vonseiten des Arbeitgebers angesprochen, hierauf sollten Sie vorbereitet sein. Die Frage nach dem Eintrittstermin ist rasch beantwortet, da die Kündigungsfristen festliegen, und bei Arbeitslosigkeit ist man ohnehin sofort verfügbar. Über das Gehalt muss man sich meist länger unterhalten. Den Arbeitgeber interessiert im ersten Informationsgespräch nur eine ungefähre Größenordnung. Er will von Ihnen wissen, ob Sie mit Ihren Gehaltswünschen in sein Gehaltsgefüge passen oder nicht. Weitere Einzelheiten, also z.B.

Sonderleistungen, Urlaubs- und Weihnachtsgeld, tarifliche Leistungen usw., sind in aller Regel dem zweiten, vertiefenden Gespräch Vorbehalten. Bei der Gehaltsfrage am Ende des Gespräches versagen viele (oftmals auch fachlich sehr gute) Bewerber und machen sich durch übertriebene oder gar keine Forderungen („Das überlasse ich ganz Ihnen!“) eher lächerlich; zudem setzen sie sich der Gefahr aus, als unrealistisch beurteilt zu werden. Peinlich ist es, wenn keine Angaben kommen und der Personalleiter Ihnen auf die Sprünge helfen muss, indem er z. B. sagt: „Sie müssen aber doch einen ungefähren Anhaltspunkt haben, z. B. anhand Ihrer Lebenshaltungskosten oder anhand Ihres jetzigen Gehaltes.“ Sie sollten also sehr genau wissen, was Sie verdienen müssen. Vermeiden Sie es bitte, im ersten Vorstellungsgespräch regelrecht um das Gehalt zu feilschen. Schließlich sei darauf hingewiesen, dass am Ende des Vorstellungsgespräches noch einmal erhöhte Aufmerksamkeit geboten ist.

Denn nicht selten werden – in Aufbruchstimmung oder beim Hinausbegleiten des Bewerbers – noch ganz persönliche Fragen gestellt, z. B. was man denn eigentlich in der Freizeit mache oder ob einem das Gespräch gefallen habe. Antworten Sie hier knapp und verbindlich und lassen Sie sich nicht zu längeren Ausführungen hinreißen, auch dann nicht, wenn Sie Interesse feststellen. Die Frage nach Ihrem Eindruck des Gespräches sollten Sie immer positiv beantworten, selbst wenn es noch so unangenehm war, andernfalls würden Sie sich nur Ihre Chancen verderben. Absagen können Sie immer noch, wenn es Ihnen im Unternehmen nicht gefallen hat. Warten Sie jedoch erst einmal ab, ob der Arbeitgeber seinerseits Sie zu einem zweiten Gespräch einlädt. Leider gibt es immer wieder Bewerber, die zum Schluss eines Gespräches redselig werden und ungebeten uninteressante Dinge erzählen, die in der Regel mehr schaden als nutzen, z. B. dass sie glauben, den Abteilungsleiter aus dem Tennisverein zu kennen, oder dass mal ein Freund vor langer Zeit im Unternehmen tätig war oder dass (allen Ernstes!) die Tiefgarage des Hauses ihn sehr beeindruckt habe.

Fragen zum Unternehmen/Betrieb
Fragen zum Unternehmen, zum Betrieb oder zur Firma tauchen im Vorsteilungsgespräch fast immer auf, und zwar von beiden Seiten. Für den Arbeitgeber kommt es in erster Linie darauf an zu erfahren, ob der Bewerber ein Interesse am Unternehmen hat und ob er weiß, was eigentlich der Unternehmenszweck ist. Für den Bewerber dagegen ist es wichtig, mehr über das Unternehmen zu erfahren, als er bisher schon weiß. Wie bereits ausführlich dargestellt, sollten Sie bei einer Bewerbung gut darauf vorbereitet sein, bei wem Sie sich eigentlich bewerben. Die ersten Anhalts-punkte kann Ihnen die Stellenanzeige geben, in der sich manchmal recht genaue Angaben über den Stellenwert des Unternehmens und seiner Produkte ergeben (z. B.: Wir sind ein international tätiges Unternehmen im Bereich der Medizintechnik mit Sitz in Erlangen und Marktführer in speziellen Segmenten). Darüber hinaus können Sie sich durch Fachliteratur oder auch bei den örtlichen Industrie- und Handelskammern oder berufsständischen Institutionen nach dem Unternehmen, für das Sie sich bewerben, erkundigen. Sie müssen auf folgende Fragekonstellationen vorbereitet sein:
– Haben Sie schon mal etwas von unserem Unternehmen gehört?
– Ist Ihnen unser Haus bekannt? Wodurch?
– Wissen Sie, was wir herstellen?
– Warum bewerben Sie sich ausgerechnet bei uns?
– Kennen Sie unsere Firma aus der Fachpresse?
– Waren Sie schon einmal an einem Stand unseres Hauses bei der CeBlt- Messe in Hannover?
– Wissen Sie um die Problemfelder unseres Unternehmens?
– Was halten Sie von unserem Unternehmen?
– Wenn Sie den Namen unseres Unternehmens hören, was fällt Ihnen dann spontan ein?
– Kennen Sie die Werbung unseres Hauses?
– Gefällt Ihnen die Werbung unserer Firma? m Gefällt Ihnen unsere Internetpräsenz?

Das sind nur Beispiele, die aber alle auf das Gleiche hinauslaufen, nämlich zu erkunden, ob Sie überhaupt wissen, welcher Art das Unternehmen ist, bei dem Sie sich bewerben, welche Bedeutung es am Markt hat und ob Sie sich mit seinen Zielen schon einmal auseinandergesetzt haben. (Im o.g. Abschnitt .„Muss man sich vorbereiten?“ wurde auf dieses Thema ausführlich eingegangen.) Im Vorstellungsgespräch haben nun auch Sie als Bewerber die Möglichkeit, sich ein persönliches Bild von Ihrem künftigen Arbeitgeber zu machen. Was Sie also noch nicht wissen, sollten Sie in geeigneter Form und an geeigneter Stelle nachfragen. Mit der Art Ihrer Fragestellung können Sie zudem Ihr Interesse unter Beweis stellen. So können Sie z.B. sagen: „Ich habe gelesen, dass Ihr Haus Absatzprobleme im Segment X hat. Ist das eine vorübergehende, konjunkturbedingte Phase oder gibt es generelle Probleme?“ Damit zeigen Sie, dass Sie sich mit dem Unternehmen auseinander gesetzt haben, gleichzeitig können Sie aus der Antwort des Arbeitgebers entnehmen, wie es um seine wirtschaftliche Situation bestellt ist.

Dieser Punkt ist in aller Regel für Sie auch der wichtigste. Sie wollen wissen, ob das Unternehmen gesund ist und Ihr Gehalt und Ihr (neuer) Arbeitsplatz auf Dauer gesichert sind. Und schließlich kann es Ihnen ja nicht gleichgültig sein, bei wem Sie arbeiten, wem Sie sich einsetzen, ganz gleich in welcher Position. Auch politische oder konfessionelle Gründe können eine Rolle spielen. Wenn z. B. eine Partei einen Mitarbeiter sucht, dann müssen Sie als Bewerber bereit sein, die Ziele der Partei durch Ihre Tätigkeit zu unterstützen; möglicherweise ist es sogar am vorteilhaftesten, wenn Sie Mitglied dieser Partei sind. Vergleichbares gilt für die zahlreichen Vereine, Verbände und andere Interessenvertretungen, wie auch für konfessionelle Einrichtungen, z.B. Krankenhäuser. Ihrer persönlichen Entscheidung bleibt es allerdings überlassen, wenn Sie z. B. überzeugter Pazifist sind und sich in einem Unternehmen bewerben, das auch Rüstungsgüter herstellt; dann müssen Sie sich schon überlegen, ob Sie dort auf Dauer glücklich werden. Nutzen Sie deshalb als Bewerber das Vorstellungsgespräch zu weitergehenden Fragen nach dem Unternehmen, dem Unternehmenszweck und etwaigen Beteiligungen oder Konzerngebundenheiten.

Die Arbeitgeberentscheidung nach Ihrem Vorstellungsgespräch und die Kriterien – erfahren Sie mehr

Weil der Arbeitgeber eine Vielzahl von Bewerbern kennen lernt, bat er für seine Auswahl die besten Vergleichsmöglichkeiten, aber die Wahl ist umso schwieriger, je geringer die Qualifikationsunterschiede sind. Dafür hat er klar vorgegebene Kriterien, nach denen er seine Entscheidung trifft:
– objektive Kriterien, das heißt fachbezogene Aspekte
– subjektive Kriterien, das heißt personen- bzw. bewerberbezogene Aspekte
– unternehmensbezogene Kriterien, das heißt gemischte Aspekte, die sich aus organisatorischen und persönlichen Belangen ergeben können

Die Freiheit der Wahl des Arbeitgebers ist jedoch da eingeschränkt, wo die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates betroffen sind.

Objektive Kriterien
Bei den objektiven, das heißt fachbezogenen Kriterien ist zu prüfen, ob der Bewerber im Hinblick
auf seine Ausbildung, seine berufliche Erfahrung und etwaige positionsbezogene Zusatzkenntnisse geeignet ist, die ausgeschriebene Position zu besetzen. Viele Personalleiter machen sich vor der Entscheidung ein exaktes Raster zum Bewerberprofil (siehe Beispieltabelle). Die Bezeichnungen
B1 und Folgende stehen für die Bewerber.

Anforderungen objektiv B1 B2 B3 B4 B5 B6 B7
Abitur + + + + +
Ausbildung als Verlagskaufmann + + + + +
Berufserfahrungen mehr als 3 Jahre + + + 2 + + 1
SAP-Kenntnisse + + + +
Englisch sehr gut + + + + +
Fachgespräch + + + + +

Die Bewerber 1 und 2 erfüllen die vorgegebenen Anforderungen. Der dritte Bewerber hatte keine SAP-Kenntnisse und konnte nur ausreichend Englisch, ließ aber im Bewerbungsgespräch durchblicken, dass er andere EDV-Programmkenntnisse habe und sich rasch in SAP einarbeiten könne, auch sein Englisch könne er aufpolieren. Der vierte Bewerber hatte keine SAP-Kenntnisse, nur zwei Berufsjahre Erfahrung und überzeugte im Fachgespräch nicht. Bewerber 5 überzeugte zwar im Fachgespräch, hatte aber drei Minuspunkte bei den fachlichen Anforderungen, während Bewerber 6 alle Voraussetzungen erfüllte, aber kein Abitur, sondern nur einen Realschulabschluss hatte. Der siebte Bewerber zeichnete sich nur durch sehr gute Englisch- und verlagsbezogene SAP-Kenntnisse aus. Die Auswahl zum zweiten Bewerbungsgespräch fiel auf die Bewerber 1, 2 und 6, wobei sich im Ergebnis Bewerber 6 durchsetzte, der dann auch die Position bekam, weil er persönlich am besten geeignet erschien. Damit sind wir bei den persönlichen Auswahlkriterien, die neben den fachlichen einen wichtigen Beurteilungsaspekt für die Bewerbungen darstellen.

Subjektive Kriterien
Die subjektiven, das heißt personenbezogenen Kriterien kann ein Arbeitgeber im Grunde erst im Bewerbungsgespräch ermitteln. Er kann sich aber auch durch aufmerksames Lesen der Bewerberzeugnisse und der Anschreiben ein erstes Urteil bilden. Wenn z.B. Flexibilität im Hinblick auf die Arbeitszeit gefordert wurde und ein Bewerber geschrieben hat, er sei zeitlich ungebunden und auch gerne bereit, bedarfsorientiert zu arbeiten, auch am Wochenende, dann ist das ein deutliches Indiz für Flexibilität. Auch für die subjektiven Kriterien gilt, dass die Beurteilung sich immer danach richtet, was in der ausgeschriebenen Position gefordert ist. Neben Führungsfähigkeiten, Verantwortungsbewusstsein und Kreativität können das sein: Durchsetzungsvermögen, Konfliktbereitschaft und Teamgeist ebenso wie Loyalität, Offenheit und Belastbarkeit.

Der Arbeitgeber wird bei der persönlichen Beurteilung einerseits im Auge haben, was der bisherige Stelleninhabcr kraft seines persönlich motivierten Einsatzes geleistet (oder auch nicht geleistet) hat (Vergleichsbeurteilung), und andererseits, was er vom neuen Mitarbeiter erwartet (Erwartungsbeurteilung). Der persönliche Beurteilungsfaktor ist neben dem fachlichen zu sehen; er kann aber sehr großes Gewicht haben, wenn jemand nicht alle fachlichen Voraussetzungen erfüllt, jedoch persönlich überzeugt und man davon ausgehen kann, dass er die gestellten Aufgaben bewältigen wird. In aller Regel aber müssen die fachlichen Voraussetzungen erfüllt sein. Erst wenn man zwei oder drei gleichgewichtige Bewerber hat, gibt die persönliche Beurteilung den Ausschlag. Wenn sich z. B. jemand als Außendienstmitarbeiter bewirbt und alle fachlichen Voraussetzungen erfüllt, dann wird im Bewerbungsgespräch zu prüfen sein, ob dieser Bewerber auch persönlich für die Aufgabe geeignet ist.

Ein eher schüchterner und zurückhaltender Mensch wird hier weniger erfolgreich sein als jemand, der vor Dynamik und Selbstbewusstsein nur so sprüht. Für Sie als Bewerber ist Folgendes wichtig zu wissen: Die fachlichen Beurteilungskriterien können Sie nicht beeinflussen, sie stehen fest anhand Ihrer Unterlagen oder durch Ihre ergänzenden Erläuterungen im Bewerbungsgespräch. Auf die Beurteilung Ihrer Persönlichkeit können Sie jedoch Einfluss nehmen, indem Sie Ihr Interesse an der ausgeschriebenen Position dokumentieren und dadurch, dass Sie bestimmte Eigenschaften unter Beweis stellen, die für die Ausübung dieser Position unerlässlich sind. Für manchen Arbeitgeber zählt die Persönlichkeit mehr als alles andere. Was nutzt es ihm, wenn er einen fachlich versierten Mitarbeiter gewinnt, der nicht mit Menschen umgehen kann oder vielleicht selbst voller Probleme steckt? Deshalb kommt der Beurteilung subjektiver Kriterien bei der Bewerberauswahl sehr hohe Bedeutung zu.

Unternehmensbezogene Kriterien
Neben den personenbezogenen Kriterien spielen bei der Entscheidung des Arbeitgebers für einen Bewerber auch ganz spezifische, unternehmensbezogene Aspekte eine Rolle. So mancher Bewerber, der alle fachlichen Voraussetzungen erfüllt und persönlich gut abgeschnitten hat, stand vor einem Rätsel, wenn er eine Absage bekam. Der Hintergrund ist folgender: Die objektiven, einzig auf die Tätigkeit bezogenen Kriterien genügen nicht, um eine befriedigende Zusammenarbeit zu gewährleisten; der Bewerber muss auch ins Unternehmensgefüge passen. Es ist also darauf zu achten, dass der neue Mitarbeiter mit dem Abteilungsleiter X gut zusammenarbeitet, mit einem bestimmten Team oder auch nur mit einem ganz speziellen Kollegen. Zu denken ist auch daran, dass sich manchmal zwei Mitarbeiter einen Arbeitsplatz teilen, sich ergänzen und kooperativ arbeiten müssen.

Es wird dann in aller Regel wenig Sinn haben, z.B. Jung und Alt zusammenzusetzen oder Raucher und Nichtraucher oder einen ausgesprochenen Arbeitsmenschen (Workaholic) mit einer Person, die – aus welchen Gründen auch immer – an feste Arbeitszeiten gebunden ist. Ein erfahrener älterer Mitarbeiter wird nicht ohne weiteres stillhalten, wenn er mit einem jüngeren Kollegen konfrontiert wird, der vor Ideen nur so sprudelt und bereits im Vorstellungsgespräch durchblicken ließ, wie er die angebotene Position mit Leben erfüllen werde. Natürlich liegt es in einem solchen Falle am Arbeitgeber selbst, Prioritäten zu setzen. Will man einen innovativ und kreativ denkenden neuen Mitarbeiter haben oder einen, der sich den betrieblichen Begebenheiten nur anpasst? Dies sind nur Beispiele, die Ihnen als Bewerber verdeutlichen sollen, dass der Arbeitgeber bei seiner Bewerbungsentscheidung ganz interne, für Sie nicht erkennbare, Gründe haben kann.

Im Bewerbungsgespräch werden Sie das kaum erfahren. Wenn Sie aber gefragt werden, ob Sie besser mit Frauen oder mit Männern Zusammenarbeiten können oder eher im Team oder lieber für sich arbeiten, dann sind dies deutliche Indizien dafür. Werden Sie auf Derartiges im Gespräch aufmerksam, dann fragen Sie an geeigneter Stelle nach, wer denn Ihre neuen Vorgesetzten und Mitarbeiter sein werden. Für Sie als Bewerber ist es wichtig zu wissen, dass es auch rein unternehmensbezogene Kriterien geben kann, die absolut nichts gegen Ihre Person oder Ihr fachliches Können aussagen. Lassen Sie sich deshalb auch bei gutem Gefühl nach einem Bewerbungsgespräch bei einer Absage nicht entmutigen.

Ablauf eines Vorstellungsgespräches Teil II – gute Tipps und Beispiele

Ablauf eines Vorstellungsgespräches Teil I – gute Tipps und Beispiele

Die klassische Variante 2: Sie erzählen, wir hören zu Bei dieser Gesprächsvariante geht es genau umgekehrt zu: Man gibt Ihnen als Bewerber das Wort und lässt Sie reden. Diese Verfahrensweise erscheint auf den ersten Blick erfreulich und viele Bewerber sind angenehm überrascht, dass sie ungestört und ohne Zwischenfragen ihre Gedanken entwickeln können. Dabei merken sie aber gar nicht, dass sie in eine Falle tappen können. Leicht plaudert man ohne Konzept drauflos, oder man erzählt Uninteressantes in epischer Breite; man verstrickt sich (z.B. gegenüber dem vorher Gesagtem oder gegenüber seinen schriftlichen Bewerbungsunterlagen) in Widersprüche, oder man gibt ungewollt Dinge von sich, die man eigentlich gar nicht erwähnen wollte, z. B. warum verschiedene Arbeitsverhältnisse beendet wurden. Mancher Arbeitgeber führt diese Situation bewusst herbei, um die Reaktion des Bewerbers beobachten zu können.

Die meisten Arbeitgeber handeln jedoch einfach aus Höflichkeit, wenn sie dem Bewerber im Gespräch den Vortritt lassen und ihn bitten, von sich und seinem Werdegang zu berichten. Das Gespräch beginnt üblicherweise damit, dass man Sie als Bewerber oder Bewerberin bittet, entweder Allgemeines oder auch ganz bestimmte Dinge von sich zu erzählen. Dann sollten Sie knapp, präzise und sachlich berichten, wovon Sie glauben, dass es Ihre Zuhörer interessiert. Es ist gewiss nicht Ihr Lebenslauf in voller Länge, und auch die berufsrelevanten Daten liegen ja schon schriftlich vor. Das folgende Beispiel aus der Praxis soll Ihnen verdeutlichen, wie überaus ungeschickt mancher Bewerber reagiert, wenn er aufgefordert wird, von sich zu berichten.

Bei einem Versicherungsunternehmen wurde ein Bewerber (39 Jahre alt, mehrere Berufsjahre im Versicherungsaußendienst, Bewerbung als Außendienstleiter für die gesamte BRD) vom Personalleiter höflich gebeten, zu Beginn des Gespräches kurz von sich zu berichten. Es folgte dann ein fast 20-minütiger Monolog, der mit den Schulbesuchen begann und über Berufsprobleme des Vaters und Wohnungssuchen mit den Problemen des jetzigen Dienstfahrzeuges endete. Der Bewerber hatte einfach überhört, dass er kurz von sich berichten sollte.

Achten Sie bei solchen Vorträgen immer darauf, was den Arbeitgeber interessiert; das ist erstens, wie Sie sich im Gespräch geben, und zweitens, was Sie in Bezug auf die ausgeschriebene Position zu sagen haben. Alles andere ist belanglos und sollte nur gestreift oder zusammengefasst wiedergegeben werden. Im obigen Fall hätte es der Bewerber etwa so machen können:

„Ich danke Ihnen nochmals für die Einladung und auch dafür, dass Sie mir Gelegenheit geben, kurz über meinen Werdegang zu berichten. Die wichtigsten Daten werden Ihnen ja sicherlich aus dem Lebenslauf bekannt sein, deshalb will ich mich auf das Wesentliche konzentrieren. Durch den Beruf meines Vaters (Bundeswehroffizier) bin ich in mehreren Städten aufgewachsen und zur Schule gegangen. In Bremen hat es mir am besten gefallen, deshalb habe ich nach dem Schulbesuch meine Ausbildung als Versicherungskaufmann und meine ersten Berufsjahre hier verbracht. Mir hat der Beruf stets sehr viel Spaß bereitet, sodass ich – auch nach einigen internen Weiterbildungsmaßnahmen – den Wunsch hatte, auch qualifiziertere Aufgaben zu übernehmen. Deshalb wechselte ich 1992 zur X-Versicherung nach Hamburg, wo ich die Chance hatte, als „Gruppenleiter Schaden“ tätig zu sein.

Bereits nach drei Jahren übertrug man mir den gesamten Außendienstbereich Norddeutschland, den ich heute noch betreue. Weitere Entwicklungsmöglichkeiten gibt es in unserem Hause nicht, da die Positionen, die mich interessieren, alle von mehr oder weniger jüngeren Leuten besetzt sind. Deshalb sehe ich die Chance, mich in Ihrem Hause zu verändern, auch das in der Anzeige umrissene Aufgabengebiet hat mich sehr angesprochen. Vielleicht sollte ich noch erwähnen, dass ich mit fast allen versicherungsrelevanten EDV- Systemen vertraut bin und in meiner jetzigen Firma das PC-gesteuerte Berichtswesen mit aufgebaut habe. Ebenso habe ich Konzepte zur Verbesserung der Reiseplanung und -durchführung der Außendienstmitarbeiter erfolgreich erstellt und auch realisiert. Diese Erfahrungswerte könnte ich ggf. nutzbringend in Ihrem Unternehmen einbringen.“

Dieser Vortrag dauert keine fünf Minuten und wird dem Gebot der erwünschten Kürze gerecht. Alles Wichtige ist gesagt, der Werdegang wurde knapp erläutert und der Bezug zur ausgeschriebenen Position auch. Gut ist auch, etwaiges Know-how für die neue Firma anzusprechen. Achten Sie bitte auch genau darauf, ob Ihnen eine oder mehrere Fragen gestellt werden; meistens sind es Doppelfragen. Die Bewerber reden sich dann an der Beantwortung einer Frage fest und vergessen darüber die andere. Manchmal lassen sie sich auch durch als Zustimmung gewertetes Kopfnicken einer der Gesprächspartner oder des Fragestellers auf einen Irrweg führen:

Eine Bewerberin bei einem Verlag (ausgeschriebene Position: Auftragssachbearbeiterin) wurde gebeten, darüber zu berichten, wie sie in ihrer jetzigen Position mit den Kunden zurechtkomme. Sie berichtete in allen Einzelheiten über ihre speziellen Kunden, deren Sorgen und Probleme und deren Auftragsvolumen, übersah dabei aber den eigentlichen Sinn der Frage, der lediglich darin bestand zu erfahren, welche Arbeitsweise sie mit Kunden bisher pflegte.

Ein unverzeihlicher Fehler ist es, wenn Sie sich dazu verleiten lassen, Interna aus der jetzigen Firma auszuplaudern. Denn dann muss der neue Arbeitgeber damit rechnen, dass es die Bewerberin oder der Bewerber auch bei ihm nicht sonderlich genau nimmt mit der Verschwiegenheit. Ein letzter Fall zu diesem Themenkomplex verdeutlicht einen weiteren Fehler, vor dem man sich hüten sollte:

Eine junge Frau, 28 Jahre alt, bewarb sich bei einer PR-Agentur als Sekretärin. Der Geschäftsführer und ein Projektleiter nahmen an dem Vorstellungsgespräch teil. Der Geschäftsführer eröffnete das Gespräch so: „Ihre Bewerbung hat uns gut gefallen, und nun sind wir natürlich ganz neugierig darauf, ein wenig mehr von Ihnen zu erfahren. Unser Unternehmen wird Ihnen hinreichend bekannt sein, auf einige Einzelheiten und Besonderheiten werden wir am Gesprächsschluss noch einmal ein- gehen. Doch zunächst zu Ihnen: Was reizt Sie an der Sekretariatsarbeit? Könnten Sie sich nicht vorstellen, da Sie ja Abitur gemacht haben, auch einmal ein Studium zu beginnen?“ Mit der zweiten Frage wollte der Geschäftsführer lediglich wissen, ob die Bewerberin ein dauerhaftes Interesse an der Firma hätte oder ggf. irgendwo auf einer Studienwarteliste stand und dann irgendwann wieder kündigen würde. Die Bewerberin übersah zunächst die Doppelfrage, ging also auf die Frage nach dem Studium gar nicht erst ein und erging sich tatsächlich relativ lange darüber, dass man im Sekretariat sehr viel mitbekomme und natürlich auch viele interessante Menschen kennen lerne, gerade im PR-Bereich. Diese Kontakte hätten ihr privat schon eine ganze Menge gebracht.

Diese Kontakte waren offensichtlich sehr privater Natur. Hier liegt ein grober Bewerberfehler vor, nämlich Privates dem Dienstlichen vorzuziehen, ganz abgesehen davon, dass die Bewerberin auch die genaue Fragestellung missachtet hat. Natürlich ist eine freundliche und gut aussehende Frau für manches Sekretariat eine Idealbesetzung, Fachkenntnisse natürlich vorausgesetzt. Aber keine noch so tüchtige Bewerberin hat Aussichten auf die Position, wenn sie im Vorfeld schon zu erkennen gibt, dass sie an Kunden oder Geschäftspartnern auch privates Interesse haben wird. An all diesen Beispielen haben Sie gesehen, welche Fehler man machen kann, wenn man als Bewerber oder als Bewerberin im Vorstellungsgespräch gebeten wird, von sich oder zu bestimmten Themen frei zu sprechen. Wenn Ihnen diese Gesprächsvariante begegnet, dann besinnen Sie sich bitte immer darauf, was Sie wollen: die ausgeschriebene Tätigkeit. Dies sollte Ihr Leitbild sein. Zwar will der Arbeitgeber etwas von Ihnen wissen, aber Sie wollen etwas erreichen. Und an dieses Ziel müssen Sie sich im Gespräch heranarbeiten. Hören Sie deshalb genau zu, welche Ausgangsfragen Ihnen gestellt werden, achten Sie auf Fein- und Einzelheiten, antworten Sie knapp und sachlich, und nutzen Sie die Chance dieser Gesprächsform, in Ihre erzählende Darstellung geschickt Fragen oder Hinweise einzubauen, die für Sie von Vorteil sein können.

Das zweite Vorstellungsgespräch und die erweitere Teilnehmerkreis – hilfreiche Information

Im zweiten Vorstellungsgespräch sagte einmal eine Bewerberin: „Ich danke Ihnen für die erneute Einladung, die mir zeigt, dass Sie meine Qualitäten erkannt haben und mich nun einstellen werden, das freut mich natürlich ganz besonders. Meine Steuerkarte und die sonstigen Unterlagen habe ich dabei.“ Der überraschte Personalchef entgegnete, dass man mehrere Bewerber zum zweiten Gespräch eingeladen habe, erst nach Abschluss dieses Verfahrens werde man sich entscheiden. Die Bewerberin fand sich nun in einer völlig unerwarteten Situation und war dadurch so verwirrt, dass sie während des ganzen Gesprächs ihre Fassung nicht wiederfand. Sie bekam dann auch eine Absage. Eine solche Einstellung gegenüber dem zweiten Vorstellungsgespräch ist nicht selten, zeugt aber von mangelndem Realitätssinn, wobei man auch hier immer die Besonderheiten des Einzelfalles sehen muss. Manchmal gehen die ersten Gespräche so aus, dass man in der Tat als Bewerber den Eindruck gewinnen kann, dass ein zweites Gespräch bereits so etwas wie ein Vertragsangebot ist. ln anderen Fällen wird von vornherein gesagt, dass man mit allen Bewerbern, die in die engere Wahl kommen, ein zweites Gespräch führen wird.

Der Regelfall ist, dass der Arbeitgeber beim ersten Gespräch (bitte erinnern Sie sich daran, dass dies ein erstes Informationsgespräch ist) die in Betracht kommenden Bewerber gerne persönlich kennen lernen möchte, um sich einen Eindruck zu verschaffen. Wenn z.B. auf eine Stellenanzeige 100 Zuschriften eingehen, dann werden vielleicht die ersten 10 zum ersten Vorstellungsgespräch eingeladen. Bei diesem könnte sich dann ergeben, dass drei von den zehn besonders geeignet sind, mit diesen drei Bewerbern wird dann ein zweites Gespräch geführt. Damit sind aber die anderen sieben nicht aus dem Rennen, denn es kann ja immerhin einer von den dreien abspringen, weil er oder sie etwas anderes gefunden oder nach dem ersten Gespräch kein Interesse mehr hat. ln der Praxis sieht das meistens so aus: Der Personalleiter notiert sich nach dem ersten Gesprächsdurchgang die intern gefundenen Entscheidungen auf den Bewerbungsanschreiben (die in der Firma verbleiben). Haben – wie im obigen Beispiel – drei sehr gut abgeschnitten, dann werden sie in die engste Wahl genommen und zum zweiten Gespräch eingeladen.

Sind vielleicht noch zwei weitere zu berücksichtigen, dann wird „Reserve“ vermerkt, für den erwähnten Fall, dass man mit den sehr guten Bewerbern im zweiten Gespräch nicht weiterkommt. Eine solche Verfahrensweise kann hinsichtlich der Entscheidung auch zeitliche Verzögerungen nach sich ziehen, weshalb Sie nicht ungeduldig sein sollten, besonders dann nicht, wenn Sie wissen, dass Sie in engerer Wahl sind. Das zweite Vorstellungsgespräch schließt sich fachlich, persönlich und von der Vorgehensweise an das erste an. Der Arbeitgeber will mit den guten Bewerbern ein vertiefendes Gespräch führen, sowohl in fachlicher wie auch in persönlicher Hinsicht. Das zweite Vorstellungsgespräch hat im Regelfall zwei Ergebnisse:
Die Bekanntgabe, dass man weiterhin an Ihnen als Bewerber interessiert ist und sich in Kürze wieder melden wird ein konkretes Vertragsangebot

Der erste Fall ist gegeben, wenn der Arbeitgeber mehrere Bewerber zum zweiten Gespräch eingeladen hat und nach Abschluss der „zweiten Auswahlrunde“ gerne noch einmal mit allen Entscheidungsträgern beraten will, wer denn nun letztendlich der oder die Beste ist. Der zweite Fall ist häufig anzutreffen, wenn sehr wenige oder gar nur ein Bewerber zum zweiten Gespräch eingeladen worden sind und man sich intern bereits einig ist, wen man nehmen wird. Konkrete Vertragsangebote im zweiten Gespräch können aber auch zeitliche Gründe haben, z. B. wenn man weiß, dass ein guter Bewerber, den man gern engagieren möchte, eine längere Kündigungsfrist einzuhalten hat. Ein weiteres Zuwarten mit einer Entscheidung könnte deshalb nicht vertretbar sein, weshalb man sich seitens des Arbeitgebers für eine rasche, kombinierte Lösung entschlossen hat: den Bewerber noch einmal intensiver kennen zu lernen und ihm gleich anschließend – unter der Voraussetzung natürlich, dass der bisherige positive Eindruck mindestens bestätigt wird – ein Vertragsangebot zu machen. Viele Bewerber übersehen die Bedeutung des zweiten Vorstellungsgespräches, auch und besonders unter Verkennung der manchmal nicht ganz einfachen Entscheidungsfindung beim Arbeitgeber. Diese wird umso komplizierter, je qualifizierter die Position ist. Das zweite Vorstellungsgespräch zeichnet sich im Normalfall dadurch aus, dass man mit dem Bewerber oder der Bewerberin ein vertiefendes Gespräch führen möchte, insbesondere mehr über fachliche Qualifikationen wissen will und auch gezielter auf vertragliche Konditionen eingeht.

Es kann aber durchaus auch eine zusätzliche Prüfung sein, in fachlicher wie in persönlicher Hinsicht. Aus dem ersten Gespräch hat sich der Arbeitgeber einen ersten (hier positiven) Eindruck des Bewerbers verschafft und könnte z. B. sagen: „In vertrieblicher Hinsicht ist der Mann ja ein Ass, aber wir sollten noch mal gezielt abfragen, wie seine Kenntnisse und Eifahrungen im Telefonmarketing sind, das kam letztes Mal nicht so deutlich heraus.“ In persönlicher Hinsicht könnte man gezielter nachfragen, ob Sie als einziger Mann mit 12 Frauen Zusammenarbeiten könnten oder als einzige Frau in einer reinen Männerriege oder ob Sie sich vorstellen könnten trotz Ihrer familiären Situation auch mal in einem Zweigwerk 100 km entfernt einzuspringen. Allgemein sei für Sie als Bewerber Folgendes festgehalten: Das zweite Vorstellungsgespräch ist für Sie ein Erfolg und eine Chance. Die erste Hürde haben Sie mit Ihrer erfolgreichen Bewerbung genommen, die zweite liegt mit dem Informationsgespräch hinter Ihnen, auch hier haben Sie überzeugt. Die dritte und letzte Hürde zu nehmen liegt also ganz an Ihnen. Schließen Sie deshalb beim zweiten Vorstellungsgespräch an das erste an und lassen Sie sich durch nichts aus der Ruhe bringen. Machen Sie vor allem nicht den Fehler, sich auf den „Lorbeeren“ des ersten Gespräches auszuruhen, sondern nutzen Sie Ihre Chance, den guten Eindruck als Bewerber noch zu verstärken. Und glauben Sie niemals, dass Sie mit der Einladung zu einem zweiten Vorstellungsgespräch bereits den Vertrag in der Tasche hätten.

Erweiterter Teilnehmerkreis
Die ersten Bewerbungsgespräche führt meistens der Personalleiter allein oder zusammen mit einem Fachabteilungsleiter. In vielen Fällen sind diese Personen auch im zweiten Gespräch Ihre Ansprechpartner. Das hängt von den internen Gegebenheiten ab. Wenn ein Personalleiter mit einem Abteilungsleiter über eine Einstellung allein entscheiden kann, sind deren Entscheidungen maßgeblich. Ist aber der Abteilungsleiter nur zur fachlichen Beurteilung des Bewerbers zum ersten Gespräch hinzugezogen worden, während der Vertrag jedoch vom Hauptabteilungsleiter und dem Personalchef oder auch vom Geschäftsführer unterschrieben werden muss, dann müssen Sie im zweiten Gespräch damit rechnen, dass auch der Hauptabteilungsleiter und/oder der
Geschäftsführer selbst anwesend ist. Das hängt oft auch von der Art der Position ab. Bei qualifizierten Positionen kann es Vorkommen, dass sogar der Firmeninhaber oder ein Mitglied des Vorstandes am zweiten Gespräch teilnimmt oder auch, dass es zu einem dritten Vorstellungsgespräch kommt. Dazu ein Beispiel:

Ein Bewerber, Jurist, 44 Jahre alt, bewarb sich in einem internationalen Unternehmen als Justitiar einer GmbH. Das erste Bewerbungsgespräch führte der Geschäftsführer mit dem Personaldirektor. Es verlief positiv und hatte nur fachliche Themen zum Inhalt. Das zweite, etwas speziellere Gespräch führte der Personaldirektor allein mit dem Bewerber, hierbei ging es nur um vertragliche Fragen und um die Zusammenarbeit mit den verschiedenen Unternehmensteilen. Beim dritten Gespräch wurde der Bewerber allen Direktoren vorgestellt, die dann Fragen an ihn richteten. Danach fiel in diesem Gremium die Entscheidung, die positiv war.

Rechnen Sie also beim zweiten Vorstellungsgespräch oder auch einem möglichen weiteren immer damit, dass mehr Personen beteiligt sind, als Sie bereits kennen. Dies interpretieren leider viele Bewerber immer wieder als Misstrauen ihnen gegenüber, was nicht selten zu Verstimmungen führt. Richten Sie sich bitte auch darauf ein, dass Sie neu hinzugekommenen Gesprächspannern Dinge wiederholen, die Sie bereits im ersten Gespräch erläutert haben. Das ist reine Höflichkeit, bei der man aber durchaus in Schwierigkeiten kommen kann, wenn man sich nicht strikt an das hält, was man früher schon gesagt hat. Und es gibt durchaus Bewerber, die sich einschüchtern lassen durch die An-wesenheit von Personen mit Titel, etwa Doktor oder Professor, und in geschraubte Redeweise verfallen, nur um Eindruck zu machen. Die ganz einfache Formel lautet: Richten Sie sich beim zweiten Vorstellungsgespräch auf mehrere, auch neue Gesprächspartner ein, hören Sie genau zu, was diese von Ihnen erfragen, und antworten Sie entsprechend. Scheuen Sie sich nicht, etwas aus dem ersten Gespräch zu wiederholen, aber ergänzen Sie diese Ausführungen nicht.

Gezieltere Arbeitgeberfragen und Bewerberfragen – das zweite Vorstellungsgespräch

Gezieltere Arbeitgeberfragen
Da das zweite Bewerbungsgespräch dazu dient, die Ergebnisse des ersten zu ergänzen und zu vertiefen, stellt der Arbeitgeber Ihnen jetzt auch Fragen danach, wie denn Ihre Facherfahrungen mit den unternehmensspezifischen Besonderheiten in Relation zu setzen sind. Zum Beispiel könnte er, wenn Sie sich im Finanzwesen bewerben, erfragen, ob Sie Kenntnisse im online banking haben, und falls nein, wie rasch Sie sich einarbeiten können. Oder Sie werden als Vertriebsfachmann mit der Frage konfrontiert, wie man von produktbezogener Arbeitsweise auf eine kundenbezogene umsteigen könnte. Hier sind dann Ihre Fachkenntnisse, Erfahrungen und Ideen gefragt. Stellen Sie sich auch darauf ein, dass man Ihnen sehr gezielte Fragen zu sehr speziellen Problemen vorlegt; dann will man die Bandbreite Ihrer Kenntnisse erforschen. Bei einer Bewerbung im Bereich Controlling könnte das z. B. heißen: „Welche Vorteile sehen Sie in der Vollkosten- und in der Deckungsbeitragsberechnung?“ Im Bereich Verkauf: „Ziehen Sie Direct-Mailing dem Telefonverkauf vor?“ Oder auch: „Wissen Sie, welche rechtlichen Gefahren das Telefonmarketing birgt?“ (Man darf nicht ohne weiteres Waren per Telefon anbieten, allenfalls an Gewerbetreibende, die schon einmal Kunden waren oder kraft ihres Gewerbes/Berufes mit solchen Angeboten rechnen müssen.)Nicht selten wird auch versucht, anhand konstruierter, aber betriebsbezogener Beispiele herauszufinden, wie Sie sich fachlich und persönlich verhalten würden.

Beispiel: „Bei uns ist kürzlich der Fall eingetreten, dass eine Abteilung Personalausfälle hatte. Eine andere wurde um Ersatz gebeten, niemand war bereit einzuspringen. Wenn Sie Abteilungsleiter der gefragten Abteilung wären, was würden Sie dann machen?“ Diese Frage geht bereits sehr in den Bereich der Bewerberpersönlichkeit, weil analytisches Denkvermögen, Durchsetzungskraft und Führungseigenschaften gefordert sind.

Die rein persönlichkeitsbezogenen Fragen sollen Aufschluss geben über Eigenschaften wie Durchsetzungsfähigkeit, Verantwortungsbewusstsein, Loyalität, Entscheidungssicherheit usw. Von Interesse ist natürlich auch, ob ein Bewerber menschlich ins Unternehmen, in die spezielle Abteilung/Gruppe oder an den speziellen Arbeitsplatz passt. Hier sind Faktoren wie Umgänglichkeit, Flexibilität, Kollegialität und Hilfsbereitschaft gefragt. Richten Sie sich also im zweiten Bewerbungsgespräch in fachlicher und persönlicher Hinsicht auf sehr gezielte Fragen ein, die nicht immer taktisch veranlasst sein müssen, sondern einen ganz praktischen, alltäglichen Hintergrund haben können.

Gezieltere Bewerberfragen
Neben der Vertiefung einer Bewerbung für den Arbeitgeber im zweiten Vorstellungsgespräch bietet dieses auch dem Bewerber selbst die Möglichkeit zu gezielteren Nachfragen. Diese werden sich in aller Regel auf die Bereiche „Fachliches“ und „Vertragliches“ konzentrieren. Das Fachliche betrifft in erster Linie Ihr persönliches Arbeitsumfeld. Bitten Sie um erschöpfende Auskunft zu folgenden Fragen: Wie sieht die exakte Stellenbeschreibung aus? Welchen Stellenwert hat die Position im Unternehmensgefüge? Arbeite ich im Team oder überwiegend selbstständig? Mit wie viel Kollegen teile ich das Arbeitszimmer? Welche Möglichkeiten bietet das Unternehmen zur Berufsweiterbildung? Da die Beantwortung dieser Fragen von erheblicher Bedeutung für Ihre berufliche Zukunft ist, sollten Sie in aller Freundlichkeit, aber mit Nachdruck auf Ausführlichkeit bestehen und sich nicht mit Halbheiten oder Vertröstungen begnügen. Erst wenn Sie sicher sind, dass alle diese Probleme befriedigend geregelt sind, treffen Sie Ihre Entscheidung.

Zunächst aber muss noch der Vertrag diskutiert werden. Wenn man Ihnen im zweiten Bewerbungsgespräch ein Vertragsangebot vorlegt, dann ergeben sich gewöhnlich nur noch Verständnisfragen zum Vertrag. Ist das nicht der Fall, sollten Sie zu Ihrer eigenen Sicherheit, eingedenk Ihres Besitzstandes bzw. Ihres Verbesserungswunsches, vertragliche Einzelheiten genau abfragen. Anders als beim ersten Gespräch kann man sich für den zweiten Termin durchaus einen Zettel mit bestimmten Fragen zum Vertrag vorbereiten, obwohl diese Methode auch hier taktisch nicht klug ist. Durch klug gebündelte „Kompaktfragen“ können Sie ganze Blöcke abfragen, z. B. zu Zusatzleistungen oder tarifvertraglichen Bestimmungen. Der Arbeitgeber wird Ihnen antworten, mit gezielten, kurzen Fragen fassen Sie ggf. nach. Diese Vorgehensweise richtig angewandt – lässt erkennen, dass Sie wissen, worauf es ankommt, und sich nicht mit Unwesentlichem aufhalten. Der Regelfall wird aber sein, dass der Arbeitgeber von sich aus auf die Vertragskonditionen eingeht. Vor allem wird er die Gehaltstage, meist in Form eines Angebotes, zur Sprache bringen. Gehen Sie in das zweite Gespräch mit einer ganz klaren Gehaltsvorstellung.

Im ersten Gespräch wurden ja bereits Grundtendenzen in dieser Hinsicht fest- gestellt, jetzt müssen Sie konkret werden, entweder mit einer Forderung oder in Form einer Reaktion auf ein diesbezügliches Arbeitgeberangebot. Wenn Sie darin nicht sofort Ihre Wünsche erfüllt sehen, dann machen Sie – wie schon an früherer Stelle erwähnt – nicht den Fehler, sich nur am monatlichen Gehalt zu orientieren, sondern ziehen Sie sämtliche Neben- und Zusatzleistungen in Betracht. Dazu gehört auch, dass man Ihnen nach erfolgreicher Probezeit eine Gehaltserhöhung garantiert; jedenfalls sollten Sie versuchen, das auszuhandeln. Schädlich, weil töricht, sind Fragen nach Nebensächlichkeiten, vor allem, wenn sie privaten Hintergrund haben. So hat ein Bewerber auf eine leitende Position z. B. einmal gefragt, wie es denn mit kurzzeitigem Urlaub wäre, am 10. Mai hätte seine Freundin Geburtstag, an diesem Tag würde er gern frei haben oder Urlaub nehmen, ansonsten ab und an auch gern mal ein verlängertes Wochenende machen. Ein anderer Bewerber für die gleiche Position fragte, welche Tageszeitungen und Fachjournale die Firma ihm bezahle, weil er dann einige seiner Abos abbestellen könne. So etwas kann einer Vertragsanbahnung hinderlich sein.

Kenntnisse über die Gesprächspartner im Interview – Vorbereitung für das Vorstellungsgespräch

Wenn oben gesagt wurde, dass man sich nicht gezielt auf Gesprächspartner vorbereiten kann, dann ist damit gemeint, dass man nicht wissen kann, mit welcher Persönlichkeit man es beim Gespräch zu tun hat. Das bedeutet aber nicht, dass man sich nicht vorbereiten kann. Es sollte Ihnen schon wichtig sein, vorweg zu erfahren, ob Sie ein, zwei oder mehrere Gesprächspartner haben werden. Denn dann lässt sich im Vorfeld eine Gesprächsstrategie entwickeln. Wenn Sie nur den Personalchef als Gesprächspartner haben, können Sie sich auf ein reines Zweiergespräch einrichten. Lassen Sie sich jedoch nicht dazu verleiten, anzunehmen, dies könnte einfacher sein als ein Gespräch mit mehreren Teilnehmern. Wenn Sie wissen, dass am Vorstellungsgespräch z. B. der Personalleiter, die Abteilungsleiterin und vielleicht auch noch der Gruppenleiter teilnehmen werden, dann können Sie davon ausgehen, dass Sie sich nicht nur auf unterschiedliche Persönlichkeiten, sondern auch auf sehr spezielle Fragenkomplexe einzustellen haben.

Während der Personalleiter vielleicht mehr den arbeitsrechtlichen Teil (Vertragskonditionen) im Auge haben wird, wird die Abteilungsleiterin ihr Hauptgesprächsinteresse darauf lenken, ob Sie persönlich in ihre Mannschaft passen, und der Gruppenleiter schließlich wird wissen wollen, was Sie konkret an Fachkenntnissen mitbringen. Das bedeutet, dass Sie sich als Bewerber auf drei Erwartungshaltungen vorbereiten sollten. Es ist aber in der Praxis nicht immer so, dass von mehreren Gesprächspartnern im Vorstellungsgespräch alle „gleichgewichtig“ sind. Es kann durchaus sein, um beim Beispielsfall zu bleiben, dass der Personalleiter Hauptgesprächspartner ist und die beiden anderen lediglich zuhören und sich eine Meinung bilden. Ebenso gut kann es sein, dass der Personalleiter eher so etwas wie ein Moderator ist und die Abteilungsleiterin das Gespräch führt. Natürlich kann man auch nicht vor Überraschungen sicher sein, wie nachfolgendes Beispiel zeigt:

Eine junge Frau bewarb sich in einem mittleren Unternehmen (GmbH) in Hamburg als Debitorenbuchhalterin. Der Personalleiter lud sie zu einem Bewerbungsgespräch ein. Als die Bewerberin den Termin telefonisch bestätigte, fragte sie danach, wer denn ihre Gesprächspartner sein würden. Die Sekretärin erwiderte, dass dies der Personalleiter und der Leiter des Finanzwesens sein würden. Als die Bewerberin dann zum Termin kam, wurde sie ins Büro des Geschäftsführers gebeten, was sie völlig irritierte und zu der Annahme verleitete, es könne sich hier um eine leitende Position handeln. Der Geschäftsführer erklärte ihr, dass die beiden Herren durch einen bedauerlichen Umstand (Schneetreiben) auf dem Frankfurter Flughafen festsäßen und er jetzt das Gespräch führen würde, damit die Bewerberin nicht vergebens gekommen sei, außerdem sei er selbst frührer mal Leiter des Finanzwesens gewesen, sie hätte also einen kompetenten Ansprechpartner.

Die Bewerberin indes konnte mit dieser für sie nicht geahnten Situation kaum umgehen und verhielt sich über das ganze Gespräch hinweg nervös. Ihre Chance, gerade beim Geschäftsführer ihre Kenntnisse und Fähigkeiten im buchhalterischen Bereich unter Beweis zu stellen, sah sie nicht. Als die beiden Herren dann endlich von der Dienstreise zurückkamen, fragten sie den Geschäftsführer nach dem Bewerbungstermin mit der Dame, und er sagte wörtlich Folgendes: „Im Prinzip hat sie keinen schlechten Eindruck gemacht, dachte aber wohl, weil sie bei mir saß, die Position wäre eine leitende. Jedenfalls war sie sehr nervös und unsicher. Das können wir eigentlich gerade im Finanzwesen nicht gebrauchen. Sehen Sie sich die Dame noch mal an, aber begeistert bin ich nicht.“ Es kam dann tatsächlich zu einem zweiten Gespräch, das aber mit einer Absage endete.

Die Bewerberin hatte die Chance verspielt, sich beim Geschäftsführer positiv ins Bild zu setzen. Und das allein deswegen, weil sie mit zwei anderen Gesprächspartnern gerechnet hatte und nicht flexibel genug war, die Chance, die ihr unter normalen Umständen nicht geboten worden wäre, wahrzunehmen. Worauf es hier ankommt, ist Folgendes: Sie sollten versuchen herauszubekommen, wer Ihnen beim Bewerbungsgespräch gegenübersitzt. Darauf sollten Sie sich innerlich einstellen. Sie sollten ferner so flexibel sein, sich auch auf Veränderungen bei den Gesprächsteilnehmern einzustellen und diesbezüglich Chancen zu nutzen. Sie werden nun fragen, wie Sie herausbekommen, wer Ihre Gesprächspartner beim Bewerbungsgespräch sein werden. Wie im Beispielsfall bereits dargestellt, kann man das recht geschickt machen, wenn man den Bewerbungstermin telefonisch bestätigt. Fragen Sie bei dieser Gelegenheit höflich an, wer voraussichtlich Ihre Gesprächsteilnehmer sein werden. Diese Frage nimmt Ihnen niemand über, im Gegenteil, Sie bezeugen damit Interesse. Was Sie natürlich nicht machen sollten, ist, sich zu erkundigen, wie denn Ihre Gesprächspartner als solche sind. Das wird Ihnen die Sekretärin sicher kaum sagen. Manchmal hilft auch ein Blick auf die Homepage des Unternehmens, dort könnten Führungskräfte mit Foto und Funktion verzeichnet sein.

Fragen zum Prozedere und Konditionen – Ablauf eines Vorstellungsgespräches

Es gibt viele Bewerber, die beim Vorstellungsgespräch so aufgeregt sind, dass sie viele wichtige Fragen vergessen, und zwar in allen Bereichen. Die vorangegangenen Abschnitte haben Ihnen Ansatzpunkte gegeben, wie man dies vermeiden kann. Nun steht noch ein ganz wichtiger Bereich aus: Wie geht es nach einem Bewerbungsgespräch weiter? Aus der Sicht des Bewerbers formuliert: Wann kann ich mit der Entscheidung rechnen, den Job zu bekommen? Üblicherweise wird der Personalleiter oder der Gesprächsführer zum Ende des Bewerbungsgesprächs von selbst auf diese Frage eingehen. Weil aber das erste Bewerbungsgespräch meistens der Information dient, ist es auch nicht selten, dass man ohne Umstände auseinander geht ohne etwas über die weitere Verfahrensweise verlauten zu lassen. Dann sollten Sie als Bewerber aktiv werden und höflich nachfragen. Das typische Gesprächsende im ersteren Fall sieht etwa so aus:

„Wir haben nun eine ganze Menge an Dingen ausgetauscht und wir hoffen, dass wir Ihnen das angebotene Aufgabengebiet näher bringen konnten. Wir haben heute und auch morgen noch weitere Bewerber zu Gast. Danach werden wir dann zu prüfen haben, mit wem wir ein zweites Gespräch führen. Mit Blick auf die Terminkalender Ihrer Gesprächspartner wird es nicht ganz einfach sein, dann sehr schnell zu einem Ergebnis zu kommen, wir sind aber sehr darum bemüht, zumal wir die Position ja auch recht bald besetzen wollen, Ihnen rasch Nachricht zu geben. Wir denken, dass das in etwa 14 Tagen der Fall sein wird. Im positiven Fall laden wir Sie zum zweiten Gespräch ein, im negativen Fall werden wir Ihnen die Unterlagen wieder zurücksenden.“

Lassen Sie sich bitte nicht irritieren, wenn ein Arbeitgeber etwas knapper formuliert und sagt: „Vielen Dank für das Gespräch, wir melden uns wieder bei Ihnen.“ Sie können dann nachhaken und fragen, wann das ungefähr sein wird. Vermeiden Sie bohrende Fragen nach festen Terminen, z. B.: „Kann ich denn bis zum 13. April 2002 mit einer Entscheidung rechnen?“ Damit könnten Sie unter Umständen verraten, dass Sie bis zu einem bestimmten Termin eine Entscheidung brauchen, z.B. weil Sie gekündigt worden sind, dies aber im Gespräch nicht erwähnt haben. Wenn der Arbeitgeber selbst sich nicht zum Prozedere äußert, dann sollten Sie – schon im eigenen Interesse (wenn Sie gar nicht fragen, könnte man Ihnen das auch als Desinteresse auslegen) – höflich nachfragen, wann in etwa mit einer Entscheidung zu rechnen sei. Man wird sich dann einer Antwort nicht verschließen. Meistens ergibt sich die Frage nach der Entscheidung über eine Bewerbung auch schon im Vorstellungsgespräch selbst, nämlich bei der Frage, ab wann man zur Verfügung stehen könne. Wenn Sie als Bewerber hier Fristen einzuhalten haben, dann sollten Sie das offen ansprechen. Hat der Arbeitgeber seinerseits weiteres Interesse an Ihrer Bewerbung, wird er darauf eingehen und sich bemühen, zu einem raschen Ergebnis zu kommen. Persönliche Gründe für eine rasche Entscheidung können sein:
– Einhaltung von Kündigungsfristen
– Bevorstehender Urlaub
– Längere Dienstreisen
– Drohende Arbeitslosigkeit m
– Zugzwang bei anderen Bewerbungen

Der letzte Punkt ist eine gefährliche Bewerberfalle. Meistens wird schon am Anfang des Vorstellungsgespräches zur Feststellung des spezifischen Firmeninteresses u. a. gefragt, ob man sich noch anderweitig beworben hätte. Hat man diese Frage verneint, dann darf man natürlich später nicht sagen, man müsse sich bis zum 13.4.2002 bei der Firma X entschieden haben, würde aber viel lieber „hier“ arbeiten wollen. Wenn Sie sich aber – aus welchen Gründen auch immer – noch bei anderen Firmen beworben haben, dann können Sie das offen zugeben. Wenn Sie z.B. arbeitslos oder von Arbeitslosigkeit bedroht sind, nimmt es Ihnen kein Arbeitgeber übel, wenn Sie auch anderswo Ihr Glück versuchen. Will er Sie wirklich als neuen Mitarbeiter haben, dann wird er sich bemühen, rasch zu einer Entscheidung über Ihre Bewerbung zu kommen. Gleiches gilt, wenn Sie eine Kündigungsfrist einzuhalten haben. Erinnern Sie sich bitte daran, dass bei solchen Entscheidungsfindungen in aller Regel mehrere Personen beteiligt sind. Das kostet Zeit. Vielleicht muss der Personalleiter ja die z. B. zwischen ihm und einem Abteilungsleiter gefundene Entscheidung erst noch dem Geschäftsführer zur endgültigen Bestätigung vorlegen. Wenn der Geschäftsführer dann längere Zeit auf Reisen ist, kann es noch geraume Zeit dauern, bis Sie von dem Unternehmen Nachricht bekommen. Umso wichtiger sollte es für Sie sein, die Frage nach dem Prozedere klar und deutlich anzusprechen.

Bedenken Sie dabei bitte, dass Sie, wenn Sie eine Nachricht erwarten, erreichbar sein müssen. Es macht keinen guten Eindruck, wenn Sie auf einen raschen Entscheidungstermin drängen und dann aber in Urlaub fahren. Nicht selten wurde in solchen Fällen schon anderen Bewerbern der Vorzug gegeben. Halten Sie sich also nach einem Vorstellungsgespräch bereit! Vergessen sie dabei nicht – das sei noch einmal wiederholt – Ihre Bewerberposition: Mit der schriftlichen Bewerbung hatten Sie Erfolg, man hat Sie zum Gespräch eingeladen, das Vorstellungsgespräch könnte ein zweiter, ganz entscheidender Erfolg werden. Lassen Sie den Arbeitgeber deshalb nach dem Gespräch wissen, wo er Sie am schnellsten erreichen kann, entweder zu Hause oder am Arbeitsplatz (unter Hinweis auf die gebotene Vertraulichkeit, was allerdings für die meisten Arbeitgeber selbstverständlich ist) oder ggf. im Urlaub oder auf Dienstreisen. Mit diesen Hinweisen dokumentieren Sie einerseits Interesse an der Position und zum anderen Pragmatismus.