Kassenhaltung die Bargeldhaltung der einzelnen Teilnehmer am Wirtschaftsleben (Wirtschaftssubjekte). Die K. beeinflusst die gesamtwirtschaftliche Geldnachfrage und damit die Geldmenge, die von der Zentralbank so gesteuert wird, dass der Geldwert möglichst stabil bleibt und die Geldversorgung der Wirtschaft sichergestellt ist. Die Wirtschaftssubjekte fragen Bargeld nach, um z.B. ihre täglichen Käufe abzuwickeln (Transaktionskasse). Da nicht alle wirtschaftlichen Transaktionen vorher bekannt sind, wird ein bestimmter Betrag als Vorsichtskasse bereitgehalten, um z.B. günstige Angebote ...
weiterlesen »Tag Archives: wirtschaftslexikon online
Betriebsvereinbarung und Betriebsverfassungsgesetz – und was das bedeutet – Wirtschaftsbegriffe Liste
Betriebsvereinbarung schriftliche Vereinbarung zwischen der Geschäftsleitung eines Betriebs und dem Betriebsrat, in der gegenseitige Rechte und Pflichten enthalten sind, die nicht durch einen Tarifvertrag geregelt sind, z.B. Arbeitszeitregelungen bei gleitender Arbeitszeit, Errichtung von Sozialeinrichtungen, Maßnahmen zur Förderung der Vermögensbildung. Betriebsverfassungsgesetz Das B. regelt die Beziehung zwischen Geschäftsleitung (Arbeitgeber) und Betriebsrat, der Interessenvertretung der Beschäftigten des Betriebs. Es geht insbesondere um Mitwirkung und Mitbestimmung des Betriebsrats. Die vertraglichen Absprachen werden in ...
weiterlesen »Formvorschrift, FuE und Fortbildung – und die Bedeutung davon – Wirtschaftsbegriffe Übersicht
Vorgabe für die Formulierung bzw. Abfassung von Rechtsgeschäften. Grundsätzlich gilt bei Rechtsgeschäften Formfreiheit, die aber z. T. eingeschränkt ist. Die Formen sind: – Die Schriftform, z.B. die schriftlich abgefasste Bürgschaft eines Privatmanns; – Die öffentliche Beglaubigung, z.B. die Eintragung einer Gesellschaft in das Handelsregister erfordert vorher eine Beglaubigung der Unterschrift durch einen Notar; – Die notarielle Beurkundung, die bei Grundstücksgeschäften zwingend erforderlich ist. Forschung und Entwicklung, FuE, F&E unternehmerische Teilfunktion ...
weiterlesen »Arbeitslosenhilfe, Arbeitslosenquote und Arbeitslosenversicherung – Wirtschaftsbegriffe Übersicht
Arbeitslosenhilfe eine fürsorgeähnliche Leistung aus Steuermitteln. Die A. wurde bis Ende 2004 einem Arbeitslosen im Anschluss an den Bezug von Arbeitslosengeld gewährt, wenn er der Arbeitsvermittlung zur Verfügung stand. Sie wurde nur gezahlt, wenn der Arbeitslose den Lebensunterhalt für sich und seine Familie nicht durch andere Einkunftsarten oder Vermögen bestreiten konnte. Die A. betrug zuletzt 57% des früheren Nettoentgelts für Arbeitslose mit Kindern und 53 % für Ledige. Im Rahmen ...
weiterlesen »Deckungskauf, Deckungsstock und Deficit-Spending – und alles darüber – wichtige Wirtschaftsbegriffe
Deckungskauf Befindet sich der Verkäufer im Verzug, kann sich der Käufer, nachdem eine angemessene Frist ohne Leistung verstrichen ist, die Sache anderweitig beschaffen und die Mehrkosten dieser Beschaffung von dem sich im Verzug befindlichen Verkäufer als Schadenersatz verlangen. Deckungsstock in der Lebens-, Unfall-, Haftpflicht- und Krankenversicherung der Vermögensteil, der in erster Linie zur Deckung der unmittelbaren Ansprüche der Versicherten bestimmt ist. Er wird vom übrigen Vermögen getrennt verwaltet und dient ...
weiterlesen »Aufhebungsvertrag, Aufklärungspflicht, Aufschwung und Aufsichtsrat – wichtige Wirtschaftsbegriffe
Aufhebungsvertrag ein schriftlicher Vertrag zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, der eigenhändig unterzeichnet wurde und zur gütlichen Beendigung des Arbeitsverhältnisses führt. Eine spätere Anfechtung seitens des Arbeitnehmers ist nur möglich bei erwiesener Geisteskrankheit oder Handlungsunfähigkeit (etwa infolge von übermäßigem Alkoholkonsum). Aufklärungspflicht ein Versicherungsnehmer ist verpflichtet alles zu tun, was zur Aufklärung eines Tatbestands und zur Minderung eines Schadens dienlich sein kann. Aufschwung eine Konjunkturphase mit wachsender Produktion und Kapazitätsauslastung in der Wirtschaft ...
weiterlesen »Konto, Kontoführungsgebühr, Kontokorrentkredit und Kontoverfügung – und alles darüber – wichtige Wirtschaftsbegriffe
Konto allgemein übliche Grundlage der kaufmännischen Buchführung, die der übersichtlichen Aufzeichnung von Bestands- und Erfolgsvorgängen dient. Unterschieden wird zwischen Aktivkonten, auf denen Veränderungen des Anlage- und Umlaufvermögens festgehalten werden, und Passivkonten, die Veränderungen beim Eigen- und Fremdkapital aufzeichnen, sowie Aufwandsund Ertragskonten, die den Erfolg beeinflussen (Erfolgskonten) und in der Gewinn-und-Verlustrechnung eine Rolle spielen. Ein K. besteht aus der Sollseite (links) und der Habenseite (rechts). Bei einem Aktivkonto nimmt die Sollseite ...
weiterlesen »Fremdkapital, Friedenspflich und Führung – und was das bedeutet – Wirtschaftsbegriffe Liste
Fremdkapital alle Geldmittel, die sich das Unternehmen von außen (Banken, Lieferanten) beschafft hat und die nicht als Eigenkapital in der Bilanz erscheinen, sondern als Verbindlichkeiten. Das ergibt sich aus der Differenz zwischen Vermögenswerten (Anlage- und Umlaufvermögen auf der Aktivseite) und dem Eigenkapital (auf der Passivseite). Friedenspflicht Während der Gültigkeitsdauer eines Tarifvertrags dürfen die Gewerkschaften weder streiken lassen noch die Arbeitgeber eine Aussperrung verfügen.Frühwarnsystem: Teil des Stabilitäts und Wachstumspakts, der eine ...
weiterlesen »Einkommen, Einkommenselastizität und Einkommensteuererklärung – und alles darüber – wichtige Wirtschaftsbegriffe
alle Einkünfte in Form von Geld oder Sachgütern, die einer Person, einem Haushalt oder einem Unternehmen in einem bestimmten Zeitraum zufließen. Als volkswirtschaftliche Einkommensarten gelten Arbeitseinkommen als Gegenleistung für Arbeit (z.B. Lohn oder Gehalt), Bodeneinkommen (Grundrente) für die Nutzung des Bodens (z.B. Pacht), Kapitaleinkommen für den Einsatz des Kapitals (z.B. Zins) und Gewinneinkommen aus unternehmerischer Tätigkeit. Diese Einkommensarten werden auch als Faktoreinkommen bezeichnet. Weitere Einkommensbegriffe sind das Bruttoeinkommen (gesamter vereinnahmter ...
weiterlesen »Amortisation, Amsterdamer Vertrag und Amtlicher Handel – wichtige Wirtschaftsbegriffe
Amortisation • Tilgung von (langfristigen) Schulden. • der Rückfluss der im Anlagevermögen eines Unternehmens investierten Beträge während der Nutzungsdauer durch Verkaufserlöse. Die Amortisationsrechnung berechnet die Dauer der Amortisation. Amsterdamer Vertrag nach der Einheitlichen Europäischen Akte und dem Maastricht-Vertrag die dritte umfassende Reform der europäischen Gemeinschaftsverträge. Der am 2. 10. 1997 Unterzeichnete Vertrag sieht eine Stärkung des Europäischen Parlaments vor, die stärkere Zusammenarbeit der Justiz und bessere Koordination der Innenpolitik, die ...
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