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Telefonüberfall bei der Geldanlage

Telefonverkauf wird häufig von unseriösen Vermittlern und Vertretern eingesetzt. Man ruft Sie an, häufig abends nach 20 Uhr, beginnt nicht selten mit einem Gespräch über Steuerthemen oder gaukelt Ihnen eine Umfrage vor. Dies dient nur dazu, Ihre finanziellen Verhältnisse zu eruieren und Themen zu finden, auf die man sich später beziehen kann. Vielfach wird erst eine Befragung durchgeführt, der einige Tage später ein Verkaufsgespräch folgt.
Der Trick dabei: Bei dem ersten Telefonat, das meist in einer angenehmen Atmosphäre stattfindet, fragt man Sie, ob man später noch einmal anrufen kann. Das werden Sie vielleicht nicht ablehnen, zumal sich dadurch das Gespräch elegant beenden lässt. Das Verkaufsgespräch erfolgt dann aber auf ausdrücklichen Wunsch, verstößt dann formal nicht mehr gegen geltendes Recht. Die so genannte Kaltakquise, das heißt der Anruf auf Verdacht, ist nämlich verboten.
Wenn Sie ein solches Angebot interessieren sollte, verlangen Sie ausführliche Unterlagen schriftlich, vor allem auch vor einem eventuellen persönlichen Gespräch. Bestehen Sie weiterhin darauf, dass Sie von sich aus aktiv werden, und verlangen Sie Namen und Geschäftsadresse. Damit können Sie schon eine erste Prüfung der Seriosität vornehmen. Die ganz windigen Verkäufer werden dann nie wieder etwas von sich hören lassen und Sie haben die größten Fallen aussortiert.