International tätige Unternehmen, ob Mittelstand oder „Multi“, sind im Rahmen ihrer Betriebsorganisation im Wesentlichen mit zwei Anforderungen konfrontiert:
- Lokaler Markt und lokales Recht vor Ort
- Standardisierung und Vereinheitlichung des Betriebsablaufs zur Optimierung von Kosten und Ressourcen.
Die praktische Umsetzung dieser Anforderungen beinhaltet Zielkonflikte. Die betriebliche Praxis bietet hier in der Regel zwei Lösungsansätze:
- Dezentral: Die lokalen Tochtergesellschaften arbeiten in wichtigen Bereichen, zum Beispiel Vertrieb und Marketing, Kundenbe- betreuung, Debitoren-Management, weitgehend selbstständig im Rahmen der vorgegebenen Planung.
- Zentral: Die lokalen Gesellschaften vor Ort haben mehr den Charakter einer „Verkaufsniederlassung“, während die Verwaltung mehr oder weniger in der Zentrale mit übernommen wird.
Mischformen sind heute beispielsweise in der Konsumgüterindustrie üblich. Die lokalen Kunden werden vor Ort von der dort ansässigen Tochtergesellschaft betreut. Internationale Großkunden, wie etwa Metro, Carrefour, Dixons usw., sind in das Key-Account- Management der Zentrale eingebunden. Moderne, international umsetzbare Versicherungslösungen müssen in der Lage sein, alle diese Anforderungen zu erfüllen. Der „Globalliance-Contract“ (GAC) ist ein flexibles, international anwendbares Vertragswerk, das diese Bedingungen erfüllt. Der GAC ist eine textlich leicht verständliche, moderne Police auf Basis des „riskattacking“- Prinzips. Eine einmal gedeckte Forderung verbleibt in der Regel so lange im Versicherungsschutz, bis sie bezahlt wurde oder der definierte Versicherungsfall eingetreten ist. Der Aufbau der Police ist modular und kann so an die unterschiedlichen Belange sowohl der Konzernzentrale als auch der Tochtergesellschaften vor Ort angepasst werden. Der GAC besteht aus drei Elementen: dem Versicherungsschein, den individuellen Modulen und den „Gemeinsamen Bestimmungen“. Der Versicherungsschein enthält alle konditionellen Bestandteile. Die Module bilden das Kernstück der Police. Hier werden Inhalte wie „Versicherungsfall, Kreditvergabe, Prämienabrechnung“ definiert. Die „Gemeinsamen Bestimmungen“ enthalten Begriffsbestimmungen sowie allgemein gültige Regelungen bezüglich des Vertragswerks. Jede einzelne Modulgruppe ist selbst wieder in verschiedene Alternativen unterteilt. So kann der Versicherungsnehmer frei wählen, ob er zum Beispiel als versichertes Risiko Insolvenz oder Nichtzahlung (Protracted Default), also das „wirtschaftliche Risiko“, oder auch zusätzlich das „politische Risiko“ abgesichert haben möchte. Bei der Prämienabrechnung kann er zwischen monatlicher, vierteljährlicher oder jährlicher Abrechnung wählen, um hier nur einige wenige Möglichkeiten zu nennen. Mit diesem modularen System ist es möglich, lokale Anforderungen vor Ort durch Einzelpolicen für die jeweilige Landesgesellschaft präzise abzubilden, ohne die gemeinsame Linie zu verlassen. Im GAC wird dies sichergestellt, indem der Versicherungsschein, die „Gemeinsamen Bestimmungen“ und bestimmte Basismodule weltweit weit gehend einheitlich sind. Ergänzt wird diese Grundstruktur dann durch lokale Module in der jeweiligen Police vor Ort, welche die Usancen des Marktes bzw. die Tätigkeit der Tochtergesellschaft widerspiegeln. Ob zentrale oder dezentrale Unternehmensorganisation oder Mischformen: Der GAC kann beide Anforderungen abbilden. Im Rahmen einer dezentralen Unternehmensstruktur können zum Beispiel die Rahmenkonditionen zentral zwischen Holding und dem Versicherer verhandelt werden. Auf dieser Basis dann legen die einzelnen Gesellschaften des Kreditversicherers vor Ort eine eigenständige Police nach lokalem Recht für die betreffende Tochtergesellschaft heraus und betreuen eigenständig. Dieses System der „kurzen Wege“ ist schnell und effektiv. Außerhalb der Europäischen Union ist das beschriebene Verfahren Standard. Umgekehrt kann aber auch für Länder im Rahmen der „Dienstleistungsfreiheit“ der EU eine zentrale Police herausgelegt werden, in welche die Tochtergesellschaften als „Mitversicherte“ eingeschlossen sind. Die jeweilige Gesellschaft vor Ort bietet dann einen Betreuungsservice, fungiert selbst aber nicht als Versicherer. Die praktische Abwicklung einer „dezentralen“ Struktur zeigt. Der GAC ist keine Police „von der Stange“. Er wird individuell in Zusammenarbeit mit dem Versicherungsnehmer nach dessen Wünschen entwickelt und ist daher die ideale Lösung für die Absicherung von Forderungen weltweit. Darüber hinaus kann er unproblematisch mit weiteren Produkten, wie zum Beispiel „@- rating-Service“, Inkasso, Invoice-Management bis hin zur Finanzierung über Factoring oder ABS-Programme kombiniert werden. Das Modul-Prinzip des GA-Contractes