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Was tun, wenn eine Insolvenz ansteht – Insolvenz bei Unternehmen

So bedrohlich eine Insolvenz auch wirkt, das Leben geht weiter. Im ersten Schritt sollten Sie sich darauf konzentrieren, die Situation nicht weiter zu verschlimmern und möglichst geordnet aus ihr herauszukommen. Sie können mithilfe der folgenden Ausführungen Ihre eigene To-do-Liste ausarbeiten. Notieren Sie konkrete Fragen, die Sie bei einer Beratungsstelle stellen wollen, und schreiben Sie auf, welche Dinge Sie in Angriff nehmen und mit wem Sie deshalb sprechen müssen. Reagieren Sie auf keinen Fall hektisch und übereilt. Auch die Vogel-Strauß-Politik schadet Ihnen nur noch mehr.
• Erstellen Sie eine Liste. Wie viel schulden Sie wem? Welche Vermögenswerte sind im Unternehmen vorhanden? Welche Zahlungseingänge erwarten Sie? Welche laufenden Verträge bestehen? Wie schnell kommen Sie aus diesen Verträgen heraus? Welche anderen Kosten kommen in den nächsten Wochen und Monaten auf Sie zu?

• Verschaffen Sie sich Informationen, was nun zu tun ist, und lassen Sie sich beraten. Je mehr Sie wissen, desto geringer ist die Gefahr, Fehler zu machen, die die Situation weiter verschlechtern.

• Ermitteln Sie, wie hoch Ihre Schulden sind. Versuchen Sie abzuschätzen, ob Sie sie in absehbarer Zeit bezahlen könnten. Prüfen Sie, welches Insolvenzverfahren für Sie infrage kommt oder ob es besser wäre, kein Insolvenzverfahren anzustreben.

• Öffnen Sie immer Ihre Post. Wenn Sie die Briefe einfach liegenlassen, ergibt sich üblicherweise eine Verschlechterung der Situation. Eventuell erleben Sie auch böse Überraschungen, zum Beispiel, dass der Gerichtsvollzieher plötzlich vor der Tür steht. Sprechen Sie auch mit einer Vertrauensperson in Ihrem persönlichen Umfeld über die Situation.

• Verzögern Sie wichtige Schritte nicht, zum Beispiel ist eine schnelle Gewerbeabmeldung sinnvoll. Wenn Sie Gläubiger und andere Personen informieren, suchen Sie das persönliche Gespräch. Nur dann werden Sie mehr über die Haltung Ihres Gegenübers erfahren.

• Erhöhen Sie kurzfristig Ihre Zahlungsfähigkeit. Veräußern Sie Teile des Betriebsvermögens, gegebenenfalls auch Teile des Privatvermögens. Ein Räumungsverkauf muss übrigens bei der IHK angemeldet werden. Ermitteln Sie auch, ob Sie eventuell Anspruch auf Steuerrückerstattungen haben.
• Wenn das Geld nicht reicht, um allen Verpflichtungen nachzukommen, kümmern Sie sich zunächst um die wichtigsten Gläubiger. An erster Stelle sollten die Miete für Ihre Wohnung und die Bezahlung von Strom, Wasser und andere lebensnotwendige Dinge stehen. Stellen Sie die Sicherung Ihrer Existenz in den Vordergrund.

• Gläubiger und Bürgen sollten über die Situation informiert werden, auch Ihre Bank. Gehen Sie aktiv an die Sache heran und machen Sie auf keinen Fall unrealistische Versprechungen. Bemühen Sie sich um eine einvernehmliche Lösung mit allen Beteiligten.
• Informieren Sie auch Ihre Mitarbeiter; diese können das sogenannte Insolvenzgeld der Arbeitsagenturen bekommen.

• Wenn Sie Waren auf Lager haben, die noch bezahlt werden müssen, fragen Sie Ihren Lieferanten, ob er sie eventuell gegen Rechnungsstorno zurücknimmt.

• Wenn Sie ein gutes Verhältnis zu Ihren Kunden haben, sprechen Sie mit ihnen. Je enger das Verhältnis ist, desto persönlicher sollte auch
jetzt der Kontakt sein. Manche Kunden helfen auch kurzfristig, indem sie beispielsweise eine offene Rechnung schneller begleichen.

• Kündigen Sie laufende Verträge so schnell wie möglich. In einigen Fällen hilft es, wenn Sie einen Nachfolger präsentieren können – zum Beispiel beim Vermieter.

• Prüfen Sie, ob Sie Ansprüche aus dem Arbeitslosengeld geltend machen können. Wenn nicht, haben Sie Anspruch auf das Arbeitslosengeld II; stellen Sie den Antrag beim örtlichen Jobcenter.

• Lesen Sie sich Mahn- und Vollstreckungsbescheide genau durch und legen Sie gegebenenfalls Widerspruch ein. Prüfen Sie auch Schuldanerkenntnisse, die Sie unterschreiben sollen, auf Richtigkeit. Pfändbare Einkünfte zum Beispiel sollten Sie im Rahmen eines Schuldanerkenntnisses nie abtreten.

• Wenn der Gerichtsvollzieher vor der Tür steht, sollten Sie freundlich reagieren. Gerichtsvollzieher sind keine Unmenschen, sie machen nur ihren Job. Einmal können Sie den Gerichtsvollzieher abweisen, beim zweiten Mal kann er sich notfalls mithilfe der Polizei Zutritt verschaffen. Er darf nicht einfach alles mitnehmen, was er vorfindet: Gegenstände des täglichen Bedarfs sind pfändungsgeschützt, ebenso Gegenstände, die Sie zur Ausübung Ihrer beruflichen Tätigkeit brauchen.

• Wenn der Gerichtsvollzieher keine Wertgegenstände zur Pfändung vorfindet, müssen Sie – wenn auch nicht sofort – eine eidesstattliche Versicherung dazu abgeben. Falls Sie der Aufforderung hierzu nicht folgen, kommt es zu einem Haftbefehl gegen Sie. In der Zeit zwischen dem Besuch des Gerichtsvollziehers und der Abgabe Ihrer eidesstattlichen Versicherung können Sie versuchen, sich mit Ihren Gläubigern zu einigen, um die eidesstattliche Versicherung abzuwenden.

• Sobald das Konto gepfändet wird, darf Ihre Bank Ihnen kein Geld mehr auszahlen. Gehen Sie umgehend zum Amtsgericht, um Ihren Mindestbedarf an finanziellen Mitteln zu belegen, und beantragen Sie die Freigabe dieses Betrags.

Sozialleistungen wie das Arbeitslosengeld muss die Bank innerhalb von sieben Tagen zur Auszahlung freigeben. Gibt es hier Probleme, wenden Sie sich an die Rechtsberatungsstelle des Amtsgerichts. Was Ihre Mindestansprüche angeht, sollten Sie sich anwaltlich beraten lassen.