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Zulagen und Steuervorteile bei der Riester-Rente

Dort, wo der Staat selbst Produkte initiiert hat, zeigt er sich zumindest etwas großzügiger. Die sogenannte Riester-Rente ist zwar bei den Deutschen nicht sonderlich beliebt, dennoch kann sie sich rechnen. Die Förderung von Riester-Produkten umfasst zwei Komponenten: Zum einen erhält der Versicherungs- oder Bankkunde eine staatliche Zulage und zum zweiten kann er seine Sparleistung als Sonderausgabenabzug von der Steuer absetzen. Allerdings muss er dafür im Ruhestand seine private Rente versteuern.
Doch bevor wir ins Detail gehen, schauen wir uns zunächst an, für wen die Riester-Rente überhaupt infrage kommt. Gefördert werden unter anderem

•rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer,
•rentenversicherungspflichtige Selbstständige (auch Handwerker und Künstler),
•pflichtversicherte Landwirte,
•Kindererziehende,
•Bezieher von Arbeitslosengeld,
•Bezieher von Krankengeld,
•nicht erwerbsmäßig tätige Pflegepersonen,
•Wehr- und Zivildienstleistende,
•Beamte, Richter und Soldaten,
•die Ehepartner aller Zulagenberechtigten.

Für welche Form der Altersversorgung sich der Kunde entscheidet, hängt von seiner persönlichen Risikoneigung ab. Allerdings müssen die Riester-Produkte die Zertifizierungsvoraussetzungen erfüllen. Wer auf Nummer Sicher gehen möchte, schließt einen Banksparplan oder eine private Rentenversicherung ab (auf die Vor- und Nachteile der einzelnen Produkte kommen wir noch zurück). Kunden, die von den Chancen der Börse profitieren möchten, haben die Möglichkeit, eine fondsgebundene Rentenversicherung oder einen Fondssparplan abzuschließen. Auch die betriebliche Altersversorgung kann übrigens im Rahmen der Riester- Rente gefördert werden.
Ganz gleich, für welche Form der Altersvorsorge sich der Kunde entscheidet, er muss in jedem Fall jährlich einen Mindestbetrag investieren, um die volle staatliche Zulage zu erhalten. Dieser Mindestbetrag lag im Jahr 2008 bei 4 Prozent des Bruttoeinkommens, höchstens jedoch 2100 Euro. In diesem Fall darf sich der Betreffende über eine Grundzulage von 154 Euro (bei Verheirateten entsprechend 308 Euro) und gegebenenfalls über eine Kinderzulage von 185 Euro freuen. Wurde das Kind ab dem 1. Januar 2008 geboren, zahlt der Staat 300 Euro. Gleichzeitig können ab 2008 jährlich maximal 2100 Euro als Sonderausgabenabzug steuerlich geltend gemacht werden.
Dank der Zulagen und der Steuerersparnis ist die Riester-Förderung für Arbeitnehmer durchaus interessant. Allerdings sollten zwei Aspekte berücksichtigt werden:
Als alleinige Form der privaten Altersversorgung reicht die Riester-Rente in der Regel nicht aus, zumal dann, wenn kein Anspruch auf eine betriebliche Altersversorgung besteht.
Die Steuerersparnis ist im Grunde lediglich eine Steuerstundung, da der Fiskus später an der private Rente beteiligt werden will. Allerdings ist die individuelle Steuerlast im Ruhestand in den meisten Fällen geringer als während des Erwerbslebens.

Die Zertifizierungskriterien für Riester-Produkte
Banken, Versicherungen und andere Finanzdienstleister dürfen Riester- Produkte nur verkaufen, wenn diese von staatlicher Stelle zertifiziert wurden. Die wichtigsten Kriterien hierfür sind:
•Der Finanzdienstleister muss zu Beginn der Auszahlungsphase mindestens die Summe der eingezahlten Beiträge (also Eigenleistung plus Zulagen) garantieren.
•Die Auszahlung darf frühestens ab dem 60. Lebensjahr erfolgen.
•Die Leistung muss eine lebenslange Rentenzahlung sicherstellen.
•Die Abschluss- und Vertriebskosten müssen auf mindestens fünf Jahre verteilt werden.