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Bundesobligationen, Bundesschatzanweisungen und Bundeswertpapiere

Bundesobligationen sind Schuldbuchforderungen gegen den Bund1, sogenannte Wertrechtsobligationen. Sie dienen dem Bund zur Beschaffung mittelfristiger Finanzierungsmittel. Mindestanlagebetrag 100 Euro; darüber hinaus jeder (auch ungerade) Betrag (0,01 €/100€). Ihre Laufzeit beträgt 5 Jahre. Bundesobligationen werden als Daueremissionen aufgelegt. Der freihändige Verkauf erfolgt über die Banken, Sparkassen und Kreditgenossenschaften. Eine neue Serie wird in der Regel dann aufgelegt, wenn die Kapitalmarktsituation eine Nominalzinsveränderung erfordert. Der freihändige Verkauf einer laufenden Serie zieht sich normalerweise über einige Monate hin; danach wird diese zum amtlichen Handel an allen deutschen Wertpapierbörsen freigegeben. Gleichzeitig mit Abschluss des freihändigen Verkaufs kann die Deutsche Bundesbank im Auftrag und auf Rechnung des Bundes eine Serie von Bundesobligationen im Wege der Ausschreibung aufstocken. Das Mindestgebot im Tenderverfahren beträgt 1 Million Euro.

Der Ersterwerb von Bundesobligationen ist nur privaten (auch gebietsfremden) Anlegern und gebietsansässigen Einrichtungen, die gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken dienen, gestattet. Nach Abschluss des freihändigen Verkaufs einer Serie ist der Erwerb von Bundesobligationen jedermann (auch Kreditinstituten und Unternehmen) gestattet.

Der Zinssatz der Bundesobligationen liegt für deren gesamte Laufzeit fest. Der Nominalzinssatz orientiert sich am Kapitalmarktzins. Positive beziehungsweise negative Abweichungen des Nominalzinses vom Kapitalmarktzins werden durch ein Agio beziehungsweise Disagio vom Ausgabekurs ausgeglichen.

Eine vorzeitige Kündigung von Bundesobligationen ist weder durch den Anleger noch durch den Emittenten (Bund) möglich. Die Papiere können jedoch jederzeit an der Börse verkauft werden.

Bundesobligationen werden am Ende ihrer Laufzeit zum Nennwert (von 100 Prozent) zurückgezahlt. Die Zinsen werden jährlich ausgezahlt.

Der Erwerb von Bundesobligationen ex Emission sowie deren Einlösung bei Fälligkeit durch die Bundeswertpapierverwaltung sind gebührenfrei.

Für die Verwaltung von Bundesobligationen erheben die Kreditinstitute Depot- gebühren (meist 1 bis 1,25%o vom Kurswert zuzüglich 19 % Mehrwertsteuer; Mindestgebühr häufig 4 Euro und mehr; zum Teil werden die Gebühren nach der Anzahl der Buchungsposten berechnet). Die Bundeswertpapierverwaltung besorgt die Verwaltung gebührenfrei.

Beim Kauf und Verkauf von umlaufenden Obligationen entstehen folgende Kosten: Bankprovision 0,5% vom Kurswert, Maklergebühr 0,26-0,75%o vom Nennwert.

Die jährlich anfallenden Zinserträge sind einkommensteuerpflichtig und unterliegen, soweit keine Freistellung erfolgte, der 30-prozentigen Zinsabschlagsteuer. Bei Veräußerung von Bundesobligationen unterliegen die gesondert berechneten Stückzinsen ebenfalls dem Zinsabschlag, unabhängig vom Erwerbszeitpunkt der Wertpapiere.

Bundesobligationen sind wie Bundesanleihen Wertpapiere von hoher Sicherheit. Schuldner ist die Bundesrepublik Deutschland mit ihrem großen Vermögen und Steueraufkommen. Werden Bundesobligationen während ihrer Laufzeit an der Börse verkauft, besteht selbstverständlich ein gewisses Wertveränderungsrisiko. Ein Zinsrisiko ist nicht gegeben. Ebenso kein Währungsrisiko, da der Anlagebetrag auf Euro lautet.

Die Rendite von Bundesobligationen kann im Allgemeinen  als gut eingestuft werden. Sie entspricht in der Regel den Marktgegebenheiten.

Im Vergleich zu Industrieobligationen liegt die Rendite von Bundesobligationen durchweg niedriger. Dieser Nachteil wird jedoch durch die höhere Sicherheit von Bundesobligationen ausgeglichen.

Für den Anleger ist es interessant, Obligationen mit niedriger Nominalverzinsung zu entsprechend niedrigen Kursen zu erwerben. Da nämlich nur die niedrigen Nominalzinsen besteuert werden, ist für ihn die Rendite nach Steuern insgesamt recht attraktiv.

Bundesschatzanweisungen
Bundesschatzanweisungen sind festverzinsliche Inhaberschuldverschreibungen des Bundes und seiner Sondervermögen mit einer Laufzeit von 2 Jahren. Mindestanlagebetrag 1000 Euro; kleinste handelbare Einheit 0,01 Euro (0,01 €/1000€). Bundesschatzanweisungen werden bei einem Mindestgebot von 1 Million Euro im Tenderverfahren begeben (d. h. der Bund bietet die Wertpapiere den meistbietenden Kreditinstituten zur Übernahme an) und an allen deutschen Wertpapierbörsen amtlich gehandelt. Sie können von allen Privatpersonen, auch von Gebiets- Fremden, erworben werden.

Die Verzinsung der Bundesschatzanweisungen orientiert sich am jeweiligen Kapitalmarktzins. Die Zinsen werden jährlich ausgezahlt. Die Rückzahlung (Einlösung) bei Fälligkeit erfolgt ohne Gebühren zum Nennwert bei der Bundeswertpapierverwaltung! Die Zinserträge von Bundesschatzanweisungen unterliegen – soweit keine Freistellung erfolgte – der 30-prozentigen Zinsabschlagsteuer.

Ähnlich wie Bundesanleihen und Bundesobligationen können Bundesschatzanweisungen jederzeit gegebenenfalls allerdings auch unter Inkaufnahme von Kursabschlägen – an der Börse verkauft werden. Ihre Liquidität ist insofern stets gewährleistet. – Gleiches gilt für ihre Sicherheit. Sie wird durch das Bundesvermögen garantiert. – Solange der Anleger die Bundesschatzanweisungen nicht vor Ende ihrer Laufzeit verkaufen möchte, besteht für ihn auch kein Wertveränderungsrisiko. Ein Währungsrisiko ist ebenfalls nicht gegeben.

Bundesschatzanweisungen sind mit einem festen Zinssatz ausgestattet. Ihre Rendite ermittelt sich aus dem Nominalzins und dem Börsenkurs, zu dem das Papier gekauft wurde. Sie kann durchweg als passabel bezeichnet werden. Bundesschatzanweisungen sind eine attraktive Alternative zum Sparkonto.

Unverzinsliche Schatzanweisungen
Unverzinsliche Schatzanweisungen (sogenannte Bubills, auch U-Schätze genannt) sind Inhaberschuldverschreibungen des Bundes und seiner Sondervermögen mit einer Laufzeit von 6 Monaten. Sie werden abgezinst ausgegeben (Diskontpapiere) und zum Nennwert zurückgezahlt. Obgleich jedem privaten Anleger offensteht, U-Schätze zu erwerben, werden sie zum weitaus überwiegenden Teil von institutioneilen Investoren und ausländischen Zentralbanken nachgefragt. Sie werden im 3-Monatsrhythmus als Einmalemissionen im Tenderverfahren vergeben. Bietungsberechtigt sind die Mitglieder der „Bietergruppe Bundesemissionen“. Mindeststückelung 1 Million Euro; Mindestgebot 1 Million Euro oder ein ganzes Vielfaches davon. Kursgebote müssen auf volle 0,005 Prozentpunkte lauten.

Die Rendite errechnet sich aus der Differenz von Ausgabe- und Rückzahlungskurs. Sie unterliegt – soweit keine Freistellung erfolge – der 30-prozentigen Zinsabschlagsteuer.

Bubills sind nicht in den Börsenhandel aufgenommen.

Bundeswertpapiere im Überblick
Einen anschaulichen aktuellen Überblick über die jeweils angebotenen Bundeswertpapiere und deren Konditionen bietet das vom Informationsdienst für Bundeswertpapiere, Frankfurt, in unregelmäßigen Zeitabständen herausgegebene Informationsblatt. Auf Anforderung kostenlos!

Pfandbriefe und Kommunalobligationen
Pfandbriefe und Kommunalobligationen (seit 01.1991 auch als Öffentliche Pfandbriefe bezeichnet) sind festverzinsliche Wertpapiere, die (nach dem setz v. 05. 2005) von allen Banken (ab einer bestimmten Größe) emittiert werden können. Sie werden auch als Bankschuldverschreibungen klassifiziert.

Nach den einschlägigen Gesetzen müssen dem Gesamtbetrag der in Umlauf befindlichen Pfandbriefe und Kommunalobligationen jederzeit in Höhe des Nennwertes Deckungsforderungen von mindestens der gleichen Höhe und von mindestens dem gleichen Zinsertrag gegenüberstehen. Als ordentliche Deckung für Pfandbriefe gelten Hypotheken, für Kommunalobligationen Darlehen an öffentlich-rechtliche Körperschaften und Anstalten. Ersatzdeckung durch Bargeld, Guthaben bei der Deutschen Bundesbank, Ausgleichsforderungen, Schuldverschreibungen, Schatzwechsel und Schatzanweisungen des Bundes und anderes ist bis zur Höhe von 10 Prozent des Gesamtumlaufes an Pfandbriefen und Kommunalobligationen zulässig. Bei Pfandbriefen müssen alle Deckungswerte (Hypotheken, Grundschulden u. a.) in ein Hypothekenregister eingetragen werden. Bei Kommunalobligationen tritt an dessen Stelle ein Deckungsregister.

Im Falle der Insolvenz einschlägiger Emissionsbanken werden die Inhaber von Pfandbriefen und Kommunalobligationen aus den ins Hypotheken-/Deckungsregister eingetragenen Werten vorrangig befriedigt. Außer den Deckungswerten haftet den Gläubigern von Pfandbriefen und Kommunalobligationen das gesamte sonstige Vermögen der Realkreditinstitute. Bei öffentlich-rechtlichen Instituten kommt für bis zum 07.2005 eingegangene Verbindlichkeiten ergänzend noch die Anstaltslast und Gewährträgerhaftung hinzu. Für nach diesem Zeitpunkt eingegangene Obligationen entfällt jedoch diese Haftungsgarantie. (Unter gewissen Voraussetzungen können im Falle der Insolvenz öffentlicher Banken staatliche Sanierungshilfen durch die EU-Kommission genehmigt werden!) Diese Tatsache hat eine deutliche Herabstufung der öffentlichen Schuldpapiere bei Ratings zur Folge.

Bei privaten Hypothekenbanken darf der Gesamtbetrag der umlaufenden Pfandbriefe und Kommunalobligationen zusammen das Sechzigfache des haftenden Eigenkapitals nicht übersteigen.

Die Stückelung bei Pfandbriefen und Kommunalobligationen beträgt 50 Euro und ein beliebig Vielfaches dieses Betrages. Ihre Laufzeit beträgt heute in der Regel 10 Jahre (früher: 30-40 Jahre); längere Laufzeiten sind möglich.

Der Zinssatz dieser Wertpapiere steht für deren gesamte Laufzeit fest. Die Zinsen werden jährlich ausgezahlt.

Die Verbriefung von Pfandbriefen und Kommunalobligationen in Einzelurkunden erfolgt nur noch selten. Es ist weitgehend üblich geworden, die gezeichneten Papiere durch eine Sammelurkunde zu verbriefen.

Pfandbriefe und Kommunalobligationen können entweder zum Zeitpunkt ihrer Emission oder später als gehandelte Papiere über eine beauftragte Bank an der Börse gekauft werden. Auf dem gleichen Weg (über eine Bank) können diese Wertpapiere während ihrer Laufzeit jederzeit verkauft werden.

Nach Ende der Laufzeit erfolgt die Rückzahlung der jeweiligen Anlagesumme zum Nennwert des Papiers.

Bei neu emittierten Pfandbriefen und Kommunalobligationen ist der Erwerb spesenfrei. Beim Erwerb umlaufender, über die Börse gekaufter Papiere fallen Gebühren an: Bankprovision 0,5% vom Kurswert und Maklergebühr 0,75%o vom Nennwert. Für die anschließende Verwahrung entstehen Depotgebühren von 1,25%o vom Kurswert zuzüglich 19% Mehrwertsteuer.

Die Zinsen aus der Anlage in Pfandbriefen und Kommunalobligationen unterliegen – soweit keine Freistellung erfolgte – der 30-prozentigen Zinsabschlagsteuer.

Die Tatsache, dass Pfandbriefe und Kommunalobligationen mit langer Laufzeit und niedrigem Zinssatz häufig zu niedrigen (Börsen-)Kursen gehandelt werden, kann für Anleger, die ihre Freibeträge ausgeschöpft haben, von beachtlichem Vorteil sein. Der niedrige Einkaufskurs kann zu einer interessanten Rendite nach Steuern führen.

Eine Anlage in Pfandbriefen und Kommunalobligationen lässt sich abschließend wie folgt beurteilen:

Da Pfandbriefe und Kommunalobligationen jederzeit — gegebenenfalls allerdings unter Inkaufnahme von Kursverlusten – an der Börse verkauft werden können, ist ihre Liquidität als sehr gut einzustufen.

Sicherheit ist bei Pfandbriefen und Kommunal Obligationen ebenfalls in hohem Maße gegeben. Die sie emittierenden Flypotheken- und Landesbanken sind aller einschlägigen Skepsis enthoben. Die Papiere sind mündelsicher. Sie kennen weder ein Zins- noch ein Währungsrisiko. Lediglich ein gewisses Kursrisiko ist bei ihrem Kauf oder Verkauf über die Börse gegeben.

Die hohe Sicherheit von Pfandbriefen und Kommunalobligationen drückt verständlicherweise etwas auf ihre Rentabilität. (Wer hohe Sicherheit sucht, muss dafür bezahlen!) Deshalb kann es durchaus lohnend sein, zu einem relativ niedrigen Börsenkurs angebotene „Langläufer“ zu kaufen und damit die effektive Verzinsung dieser Papiere anzuheben.

Pfandbriefe und Kommunalobligationen sind in ihrer Bonität den Bundesanleihen etwa ebenbürtig. Der Vertrauensvorsprung in puncto Sicherheit, den der Bund im Allgemeinen  bei der Masse der Anleger genießt, führt aller Wahrscheinlichkeit nach dazu, dass der Zinssatz von Bundesanleihen im Vergleich zu Pfandbriefen und Kommunalobligationen in der Regel einen viertel bis einen halben Prozentpunkt niedriger liegt.