Home » Banken » Kreditversicherung » Banken » Erhöhungsanträge und Einbehalt bei Kreditversicherungen

Erhöhungsanträge und Einbehalt bei Kreditversicherungen

Ein weiterer, nicht unumstrittener Punkt sind die so genannten Erhöhungsanträge, die dem Versicherungsnehmer vorgeschrieben werden. Dabei muss er immer, wenn das zur Verfügung gestellte Kreditlimit nicht mehr ausreichend ist, einen Erhöhungsantrag bei der Versicherung stellen. Einige Versicherer geben sich mit einer Quasi-Meldung im Rahmen der Saldenmeldung zufrieden. Hierbei handelt es sich jedoch häufig nur um eine stillschweigende Übereinkunft zwischen der Versicherung und dem Versicherungsnehmer. Wenn der Versicherer in diesem Zusammenhang vorschreibt, dass ein Lieferant nur bis zu der maximal vergebenen Kreditlinie liefern darf, schränkt dies mitunter das Selbstbestimmungsrecht der Unternehmen ein. Ein Versicherungsnehmer will grundsätzlich in der Lage sein, eigene Risiken im Bezug auf Lieferantenkredite einzugehen, auch ohne vorher die Kreditversicherung zu informieren. Ein im Unternehmen vorhandenes Kredit-Management kann dadurch ggf. eine Schwächung erleiden. Die Erfüllung der Obliegenheiten ist eine Grundvoraussetzung für die Regulierung eines Schadens. Gerade in den Jahren 2002 und 2003 haben Versicherer Schäden abgewiesen, weil der Versicherungsnehmer seine Obliegenheiten nicht oder nur unvollständig erfüllt hat. Hier kann es sinnvoll sein, über einen Kreditversicherungsfachmakler zusätzlichen Druck auf den Kreditversicherer auszuüben, um eine Kulanzentscheidung zu erhalten, über die ein Schaden trotz Obliegenheitsverletzung dennoch reguliert werden kann. Andererseits entspannt sich die Situation der Kreditversicherer gegenwärtig wieder merklich. Der Fachausschuss Kreditversicherung im Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) erwartet, dass die Unternehmen 2004 mit einer Schaden-Kosten-Quote von 70 % zum zweiten Mal in Folge seit dem Jahr 2000 wieder mit dem reinen Versicherungsgeschäft Geld verdienen. Auch die Warenkreditversicherung, die einen Anteil von 70 % am gesamten Beitragsaufkommen von rund 1,4 Mrd. € hat, konnte 2004 erstmals seit 2000 wieder Gewinne verbuchen. Versicherungsnehmer haben Interesse an einer zeitnahen Schadenregulierung. Gerade bei größeren Schäden verlangen Versicherer umfangreiche Dokumente und Erklärungen. Dabei ist es durchaus üblich, einen Betrag bis zu 15 Prozent der Schadenssumme einzubehalten bis der Schlussbericht des Insolvenzverwalters vorliegt. Hier sollte der Versicherungsvertrag von vorneherein so gestaltet werden, dass diese Einbehalte ausgeschlossen werden. Auch sollte festgelegt werden, wann es spätestens nach Eintritt des Schadenfalls zu einer Regulierung durch den Versicherer kommt. Somit lassen sich Verzögerungen in der Schadenregulierung vermeiden.

Selbstbehalt
Bei jedem Schaden ist der Versicherungsnehmer über den Selbstbehalt beteiligt. Diesen Teil sieht der Gesetzgeber vor, um jene Unternehmen, die eine Kreditversicherung nutzen, an den Risiken zu beteiligen. Der übliche Selbstbehalt liegt zwischen 15 und 35 Prozent, kann aber auch niedriger oder höher sein. Einen niedrigeren Selbstbehalt lässt sich im Laufe der Vertragsverhandlungen festlegen. Dies erhöht aber meist die Prämie. Einen höheren Selbstbehalt legen die Versicherer häufig bei einzelnen Risiken fest, wenn die Ausfallwahrscheinlichkeit über Gebühr steigt, der Versicherungsnehmer aber auf einem Kreditlimit besteht. Der Selbstbehalt wird dann weit gehend akzeptiert, doch sollte darüber informiert werden, dass bei größeren oder vielen kleineren Schäden der Betrag im Hinblick auf den verbleibenden Forderungsausfall zur Belastung werden kann. Beispiel: Bei einem Schaden von 300.000 € und einem Selbstbehalt von 20 Prozent sind 60.000 € zu kalkulieren. Um diesen verbleibenden Forderungsausfall zu kompensieren, ist bei einer Umsatzrendite von 2 Prozent ein Mehrumsatz von 3.000.000 € zu tätigen. Dieser Mehraufwand ist bei der Kosten-Nutzen- Rechnung nicht zu vergessen. Im Verhältnis zwischen Kreditversicherung und Versicherungsnehmer lässt sich folgendes Beispiel anführen: Die Kreditversicherung erwartet eine Schadenquote von 70 Prozent. Kann der Versicherungsnehmer diese Quote nicht erfüllen, verlangt die Kreditversicherung eine Prämienerhöhung. Basis dafür ist die Schadenquote II, die die regulierten, also bezahlten Schäden, und die so genannten Reserven berücksichtigt. Die Summe wird ins Verhältnis zu den gezahlten Prämien gesetzt. Die Erhöhung der Prämie ist allerdings nur ein Teil der zusätzlichen Kosten, die durch hohe Forderungsausfälle entstehen.

Gebühren
Gebühren des Kreditversicherers sind eine Abgabe für die Prüfung der Risiken. Wer eine Möglichkeit sucht, seine Versicherungsverträge innovativer zu gestalten, sollte versuchen, einen „internationalen Vertrag“ zu verhandeln. Für Unternehmen, die auch im Ausland tätig sind, bieten Kreditversicherer Verträge an, die pro forma im Ausland abgeschlossen werden. Hier sind prinzipiell auch Selbstbehalte von 0 Prozent darstellbar.

Spezialversicherer
Der zur Coface-Gruppe gehörende Spezialversicherer Unicover bietet beispielsweise Einzeldeckungen für Risiken an, die ohne großen Aufwand im Internet abgerufen werden können. Der Nutzer bekommt per Post eine Police für das Einzelrisiko zugesandt. Diese Deckung ist in der Regel für zwei Monate gültig und muss ggf. verlängert werden. In Deutschland nutzt Unicover das @rating der Coface zur Entscheidung über die Kreditvergabe. Diese Art der Kreditversicherung ist geeignet für Unternehmen, die sich nicht generell für eine Deckung aller Risiken entscheiden möchten, aber in Einzelfällen durchaus eine Notwendigkeit sehen. Neben diesen Spezialprodukten und den individuell auszuhandelnden Verträgen bieten die Versicherer auch Standardverträge für kleinere Unternehmen an, die zwar häufig nicht mehr verhandelbar erscheinen, aber dennoch Spielräume erkennen lassen. Die Unterstützung durch einen Kreditversicherungsfachmakler kann hier sinnvoll sein. Lieferanten haben mit der Kreditversicherung ein – gegenüber anderen Sicherungsmöglichkeiten — letztlich flexibles und immer noch preiswertes Tool. Die Vorteile erschließen sich häufig aber erst dann, wenn man den dritten „Player“ einbindet, nämlich den Kreditversicherungsfachmakler, denn der verwaltungstechnische Aufwand sollte nicht unterschätzt werden. Insbesondere die Erfüllung der Obliegenheiten bindet mitunter erhebliche Ressourcen. Eine Lösung der Kreditversicherer könnte sein, den Versicherungsnehmern entsprechende Softwareprogramme anzubieten, die die Erfüllung der Obliegenheiten erleichtern. Es gibt in der Kreditversicherungsbranche zudem Lösungsansätze, um eine teilweise selektive Zeichnungspolitik zu ändern. Die Herausforderungen sind unverkennbar. Die Zukunft wird zeigen, ob sich die Kreditversicherer auch weiterhin einem sich ständig verändernden Umfeld in ausreichendem Maße werden stellen können, und ob sie in der Lage sind, sich an ihren Kunden und deren Bedürfnissen auszurichten. Nur dann werden sie auch weiterhin eine derart gewichtige Rolle im Kredit- und Risiko-Management spielen. Der gesamten Volkswirtschaft käme es jedenfalls sehr zu Gute.