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Kapitalbedarfsrechnung, Kapitalbildung, Kapitaldeckungsverfahre und Kapitaldienst – und was das bedeutet – Wirtschaftsbegriffe Liste

Kapitalbedarfsrechnung
ein Verfahren zur Ermittlung des Kapitalbedarfs. Grundsätzlich sind zwei Formen bekannt: Man geht aus vom betriebsnotwendigen Vermögen und ermittelt den Kapitalbedarf durch Abzug der Lieferantenkredite; zum anderen geht man aus vom Aufwand eines Produktionstags (Rohstoffe, Hilfsstoffe, Löhne,Gemeinkosten), multipliziert diesen mit der durchschnittlichen Kapitalgebundenheit (Produktionsdauer, Lagerdauer, Debitorenlaufzeit) und erhält so den Kapitalbedarf. Die K. in dieser Form liefert immer nur Durchschnittswerte.

Kapitalbildung
die Bildung bzw. Erhöhung des Bestands an produzierten Produktionsmitteln in einer Volkswirtschaft durch Sparen und Investition. Der Umfang der K. bestimmt maßgeblich das wirtschaftliche Wachstum.

Kapitaldeckungsverfahre
eine Berechnungsmethode für den Finanzierungsbedarf der gesetzlichen Renten-versicherung. Es wird der Kapitalstock errechnet, der einschließlich der Zinsen ausreicht, um alle Ansprüche aus bereits eingetretenen Rentenversicherungsfällen dauernd zu befriedigen. Die noch nicht eingetretenen Versicherungsfälle werden nicht berücksichtigt.

Kapitaldienst (Schuldendienst)
die Aufwendungen, die einem Darlehensnehmer für Zinsen, Tilgung und Nebenkosten eines Darlehens entstehen.