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Fristlose Kündigung wegen Zahlungsverzugs mit der Miete – Musterbrief

Musterbrief: Fristlose Kündigung wegen Zahlungsverzugs mit der Miete

Sabine Richter
Franz Richter
Seidlstr. 25
80345 München

Durch Boten

Frau Karla Reiber
Herrn Markus Reiber
Hufelandstr. 10/2. Stock
80543 München München, 10.3.2010

Mietverhältnis Hufelandstr. 10, 80543 München
Fristlose Kündigung wegen Zahlungsverzugs

Sehr geehrte Frau Reiber, sehr geehrter Herr Reiber,

 

gemäß § 4 Abs. 7 des Mietvertrags vom 22.7.2004 muss die monatliche Miete spätestens am dritten Werktag des Kalendermonats bei uns eingegangen sein.
Sie befinden sich derzeit mit der Entrichtung der Mieten für die Monate Februar und März 2010 in Höhe von insgesamt 1.600,00 Euro in Verzug.
Wegen dieses Zahlungsverzugs kündigen wir das Mietverhältnis über die Wohnung Hufelandstr. 10, 2. Stock, in 80543 München außerordentlich und fristlos gemäß § 543 Abs. 2 Nr. 3 BGB.

Wir fordern Sie auf, die Wohnung einschließlich des zugehörigen Kellerabteils und der Garage bis spätestens 31.3.2010 vollständig geräumt und in vertragsgemäßem Zustand (s. hierzu insbesondere §§ 9 Abs. 2 und 12 des Mietvertrags) sowie mit sämtlichen Schlüsseln zurückzugeben und sich vor der Rückgabe mit uns in Verbindung zu setzen; andernfalls werden wir ohne weitere Mahnung Räumungsklage einreichen.
In gleicher Frist erwarten wir die Zahlung der rückständigen Mieten in Höhe von insgesamt 1.600,00 Euro.
Einer stillschweigenden Verlängerung des Mietverhältnisses im Sinne von § 545 BGB wird bereits jetzt widersprochen.
Rein vorsorglich und hilfsweise kündigen wir das vorbezeichnete Mietverhältnis auch ordentlich unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist von drei Monaten zum 30.6.2010.
Die Kündigung erfolgt gemäß § 573 Abs. 2 Nr. 1 BGB, da der Zahlungsverzug mit zwei Monatsmieten eine schuldhafte, nicht unerhebliche Vertragsverletzung im Sinne dieser Bestimmung darstellt.

In Erfüllung der gesetzlichen Belehrungspflicht weisen wir darauf hin, dass Sie der ordentlichen Kündigung gemäß § 574 BGB widersprechen können. Der Widerspruch ist schriftlich zu erklären und muss spätestens zwei Monate vor Ablauf der Kündigungsfrist bei uns eingegangen sein.

 

Mit vorzüglicher Hochachtung

Sabine Richter Franz Richter