Informelle Absprachen, z.B. zwischen Unternehmen, die die gleichen Güter produzieren und vertreiben und sich über die Höhe der Preise oder die Herstellmengen einigen, ohne dass ein Vertrag geschlossen wird. Dieser Sachverhalt wird auch als Frühstückskartell (Kartell) oder Parallelverhalten bezeichnet.
Abhängiges Unternehmen
Ein rechtlich selbstständiges Unternehmen, auf das ein anderes Unternehmen (herrschendes Unternehmen) mittelbar oder unmittelbar einen dominierenden Einfluss ausüben kann. Beide Unternehmen bilden i. d. R. einen Konzern oder sind Teil eines solchen.