Deckungskauf
Befindet sich der Verkäufer im Verzug, kann sich der Käufer, nachdem eine angemessene Frist ohne Leistung verstrichen ist, die Sache anderweitig beschaffen und die Mehrkosten dieser Beschaffung von dem sich im Verzug befindlichen Verkäufer als Schadenersatz verlangen.
Deckungsstock
in der Lebens-, Unfall-, Haftpflicht- und Krankenversicherung der Vermögensteil, der in erster Linie zur Deckung der unmittelbaren Ansprüche der Versicherten bestimmt ist. Er wird vom übrigen Vermögen getrennt verwaltet und dient als Gegenposten zu den Deckungsrückstellungen, die für die erwarteten Verpflichtungen der Versicherungsunternehmung gegenüber den Versicherten gebildet werden. In den D. können nur Vermögensgegenstände aufgenommen werden, die vom Gesetzgeber als deckungsstockfähig anerkannt werden.
Deficit-Spending (Defizitfinanzierung)
die Steuerung der Konjunktur mithilfe der öffentlichen Finanzen. Zur Schaffung zusätzlicher Nachfrage sollen in Rezessionsphasen mit Arbeitslosigkeit und unterausgelasteten Kapazitäten Mehrausgaben getätigt oder Steuern gesenkt werden. Das entstehende Haushaltsdefizit ist durch Auflösung von Guthaben bei der Zentralbank ( Konjunkturausgleichsrücklage) oder durch Kreditaufnahme bei ihr oder am Kapitalmarkt zu finanzieren. Bei einer Finanzierung über den Kapitalmarkt wird die vorhandene Geldmenge nicht erhöht; andere Wirtschaftsbeteiligte müssen in diesem Fall auf eine Kreditaufnahme verzichten.