Geldwert
die Kaufkraft des Geldes im innerstaatlichen Bereich (Binnenwert), gemessen über Preisindizes (Preisindex), die die ständigen Preisveränderungen wiedergeben. Der äußere G. wird durch den Devisen- bzw. Wechselkurs bestimmt.
Gemeindesteuer
eine Steuer, die den Städten, Gemeinden und Landkreisen zusteht. Dazu gehören die Grund- und Gewerbesteuer sowie die örtlichen Verbrauchs- und Aufwandsteuern wie Vergnügungs-, Getränke-, Hunde-, Jagd- und Fischerei-, Schankerlaubnis- und Zweitwohnungsteuer. Im weiteren Sinn werden zu den G. auch deren Anteile an den Gemeinschaftsteuern (z. B. Einkommensteuer) gezählt.
Gemeiner Wert
im Steuerrecht der Preis, der im Geschäftsverkehr nach der Beschaffenheit des Wirtschaftsgutes bei einer Veräußerung zu erzielen wäre. Dabei sind alle Umstände, die den Preis beeinflussen (z.B. die Lage eines Grundstücks) zu berücksichtigen, sofern sie nicht ungewöhnlicher und persönlicher Natur sind. Der g. W. entspricht damit den Begriffen Tageswert, Marktwert, Verkehrswert, Zeitwert. Gemeinkosten: Kosten, die sich einem einzelnen Produkt bzw. der einzelnen Leistungseinheit nicht direkt zurechnen lassen. Abschreibungen, Mieten, die Gehälter der Angestellten in der Personalabteilung oder Energiekosten entstehen für mehrere oder alle Produkte. Sie werden verursachungsgerecht mithilfe von Schlüsseln (z.B. qm-Anteile der Räume für die Mietkosten) im Betriebsabrechnungsbogen (Betriebsabrechnung) im Rahmen der Kostenstellenrechnung auf die Kostenstellen und dann auf die Kostenträger (Produkte) verteilt.