zusammenfassender numerischer Ausdruck für die Kursentwicklung am Aktienmarkt insgesamt oder für einzelne Aktiengruppen, z.B. für bestimmte Branchen (Branchenindizes) oder Marktsegmente (z.B. Index der Technologiewerte TeeDAX*).
Er soll den Kapitalanlegern die Orientierung über die Tendenz am Aktienmarkt erleichtern. A. werden auf einen bestimmten zu-rückliegenden Zeitpunkt (Basisjahr) bezogen, dessen Wert gleich 100 oder 1000 gesetzt wird. Zu unterscheiden sind Preisindizes, die allein auf die Kurse abstellen, und Indizes, die die Performance messen und darüber hinaus Dividendenzahlungen berücksichtigen – sie korrigieren dadurch die von Ausschüttungen hervorgerufenen Kursabschläge. In Deutschland ist der wichtigste A. der seit 1988 ermittelte Deutsche Aktienindex DAX®, für Europa ist der Euro- Stoxx® maßgeblich, für die USA bzw. für die ganze Welt sind die Indizes der Leitbörsen, der Dow-Jones-Index und der NASDAQ-Composite-Index, richtungweisend. Der japanische A. ist der Nikkei-Index.
Aktiensplit
Teilung einer Aktie in zwei oder mehrere Aktien. Der A. soll die Attraktivität der jeweiligen Werte nach einem möglicherweise erheblichen Kursanstieg erhöhen. Aus schweren Aktien mit sehr hohem Kurswert werden dann besser handelbare leichte Aktien mit niedrigerem Kurswert gemacht. Durch den A. werden die alten Aktien gegen eine größere Anzahl neuer Aktien (Splitaktien) umgetauscht, deren Nominal- oder Stückwerte im entsprechenden Verhältnis herabgesetzt sind. Vereinfacht gesagt wird in einem Depot bei einem 3:1-Split eine bisher 60 € teure Aktie gegen drei Aktien im Wert von jeweils 20 € getauscht. Hierdurch ergibt sich weder eine Kapitalzufuhr noch ein Finanzierungseffekt.
Aktionär
Eigentümer von Aktien. Der A. ist Teilhaber einer Aktiengesellschaft (AG) und an ihrem Risiko, also am Gewinn oder Verlust, in Höhe seines durch den Aktienkauf gemachten Einsatzes beteiligt. Als Mehrheitsaktionär bezeichnet man einen A., der mindestens 50% des Aktienkapitals einer AG besitzt. Der Aktienbesitz des Minderheitsaktionärs reicht aus, um die Minderheitsrechte in Anspruch nehmen zu können, etwa die Einlegung eines Vetos gegen einen Mehrheitsbeschluss auf der Hauptversammlung. Kleinaktionäre besitzen jeweils wenige Aktien (Streubesitz) eines Unternehmens, im Unterschied zum Großaktionär, der durch sein Aktienpaket großen Einfluss auf eine AG ausüben kann.