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Ausfuhrerstattung, Ausgabeaufschlag, Ausgaben, Ausgabepreis u. Ausgleichsabgabe – Wirtschaftsbegriffe Übersicht

Ausfuhrerstattung
beim Export von Agrarerzeugnissen in Drittländer den Landwirten durch die EU gewährte Erstattungen, die die Differenz zwischen hohem Verkaufspreis innerhalb der EU und niedrigerem Weltmarktpreis ausgleichen sollen.

Ausgabeaufschlag
Werden Investmentanteile gekauft, wird i. d. R. ein A. fällig. Das sind Kosten, die von der Kapitalanlagegesellschaft zum Zweck der Deckung möglicherweise entstehender Vertriebskosten erhoben werden. Der Aufschlag wird in Prozent des Rücknahmepreises ausgedrückt.

Ausgaben
im Rechnungswesen alle baren oder bargeldlosen Auszahlungen als Abfluss von liquiden Mitteln sowie alle Schuldenzugänge, die durch erhaltene Rechnungen entstehen. – Gegenteil: Einnahmen und Einzahlungen.

Ausgabepreis
der Kurs eines Anteilscheins eines Investmentfonds an der Börse, der sich aus dem Rücknahmepreis und dem Ausgabeaufschlag ergibt.

Ausgleichsabgabe
öffentliche und private Arbeitgeber, die mindestens 16 Angestellte haben, müssen eine A. zahlen, wenn sie nicht wenigstens 6% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Arbeitnehmern besetzen. Die A. wird vom Bundesministerium des Innern festgelegt und beträgt zwischen 105 € und 260 €
pro Monat.