Anleihen
Sammelbezeichnung für alle f Schuldverschreibungen mit einem festen Zinssatz, vereinbarter langfristiger Laufzeit und bestimmter Stückelung. Der Bund, die Länder und bestimmte öffentliche Körperschaften, Sonderkreditinstitute sowie Aktiengesellschaften können zur Beschaffung von Finanzierungsmitteln A. auf dem Kapitalmarkt auflegen, d. h. Schuldverschreibungen ausgeben und über Banken verkaufen. Jede A. lautet über einen festen Gesamtbetrag, der in Teilbeträge in Euro unterteilt ist. Jeder Sparer kann einen Teil dieser A. kaufen. Meist sind A. mit einem festen Zinssatz ausgestattet (festverzinsliche Wertpapiere). Es gibt auch variabel verzinsliche A. (Floating-Rate- Notes). Um breite Bevölkerungsschichten zum Kauf zu bewegen, werden viele A. als Babybonds aufgelegt, d. h., die Papiere haben sehr geringe Nennbeträge und sind daher leichter handelbar.
Die Rendite ist abhängig vom Zinssatz, vom Ausgabekurs und vom Rückzahlungskurs. Die Zinsen werden meist halbjährlich oder jährlich gezahlt. A. werden am Rentenmarkt gehandelt; ihre Kurse schwanken deutlich geringer als Aktienkurse. Je nach Schuldner unterscheidet man öffentliche A., z.B. Bundesanleihen, Bundesobligationen, A. der Länder oder Gemeinden (Kommunalobligationen), Industrieanleihen (Industrieobligationen) und A. öffentlichrechtlicher Kreditanstalten. Auch ausländische Emittenten können in Deutschland A. auflegen (Auslandsanleihen).
Anmeldepflicht
Nach der Handwerksordnung von 1953 darf nur der ein Handwerk selbstständig betreiben, der in die Handwerksrolle bei der Handwerkskammer eingetragen ist. Eingetragen wird, wer die handwerkliche Befähigung (bestandene Meisterprüfung) nachgewiesen hat. Eine Eintragung erhält auch, wer eine gleichwertige staatliche Prüfung bestanden hat und in dem betreffenden Handwerk eine Gesellenprüfung abgelegt hat bzw. drei Jahre praktische Tätigkeit nachweisen kann oder wer Inhaber eines handwerklichen Nebenbetriebs ist.