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Ausbildungsversicherung, Ausbildungsvertrag und Ausfuhr – und die Bedeutung davon – Wirtschaftsbegriffe Übersicht

Ausbildungsversicherung
die Sicherstellung eines bestimmten Kapitals zu einem festen Zeitpunkt. A. sind kleine Kapitallebensversicherungen, die zu Beginn der Ausbildung ausbezahlt werden.

Ausbildungsvertrag (Berufsausbildungsvertrag)
ein Vertrag zwischen dem Ausbildenden, das ist derjenige, der einen Anderen zur Ausbildung einstellt, und dem Auszubildenden, also demjenigen, der ausgebildet werden möchte. Ausbilder ist dann der, der für die berufliche Ausbildung im Betrieb verantwortlich ist; das kann der Ausbildende selbst sein oder ein von ihm Beauftragter. Das Berufsbildungsgesetz regelt alle für das Ausbildungsverhältnis wichtigen Punkte, u. a. dass vor Beginn der Ausbildung ein schriftlicher A. abgeschlossen sein muss und dieser bei Minderjährigen auch von den Eltern des Auszubildenden zu unterschreiben ist. Anschließend muss der ausbildende Betrieb den A. der zuständigen Kammer (Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer, Ärztekammer usw.) vorlegen. Dort wird er geprüft und im Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse
registriert. Ein Ausbilder muss sowohl fachlich als auch persönlich zur Ausbildung geeignet sein. Die Ausbildereignungsverordnung (AEVO) verlangt eine entsprechende Prüfung der Kenntnisse in Berufs- und Arbeitspädagogik.

Ausfuhr (Export)
die Lieferung von Waren, Dienstleistungen und Kapital durch Inländer in das Ausland. Die A. ist Teil des Außenhandels.