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Bewertung eines Kleinunternehmens

Haben Sie schließlich das Unternehmen, das Sie sich schon immer wünschten gefunden, dann benötigen Sie eine Vorstellung über den Wert des betreffenden Unternehmens. Es gibt jedoch nicht den einzig richtigen Unternehmenswert. Allerdings können Unternehmensbewertungen eine Vorstellung über den Unternehmenswert schaffen, der als Basis für Verhandlungen zwischen den Verhandlungspartner dienen kann.

Bewertungsmethoden
Drei Bewertungsmethoden werden in der Regel beim Verkauf von Unternehmen angewendet. Zu klären ist, welcher Bewertungsansatz am sinrfVollsten erscheint.
Die Ertragswertmethode geht davon aus, dass zukünftige Erfolge den aktuellen Wert des Unternehmens bestimmen. Der bisherige jährliche Ertrag wird als nachhaltiger Zukunftsertrag angesehen. Als Unternehmenswert wird daher der Barwert aller künftigen entnahmefähigen Erträge bestimmt.
Die Substanzwertmethode addiert die Werte der einzelnen Vermögensgegenstände und zieht davon die Summe der Verbindlichkeiten ab. Die Vermögensgegenstände können mit den Verkehrswerten, den Wiederbeschaffungswerten oder den ursprünglichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten (vermindert um Abschreibungen) bewertet werden. Durch die Bewertung entstandene stille Reserven müssen berücksichtigt werden. Die Forderungen müssen auf ihre Werthaltigkeit hin überprüft werden.
Bei der Substanzwertmethode werden immaterielle Vermögensgegenstände und der sogenannte Firmenwert nicht berücksichtigt. Die Summe der Verkaufspreise der einzelnen Vermögensgegenstände könnte eine Preisuntergrenze für den Verkäufer des Unternehmens darstellen. Die Wiederbeschaffungskosten einen Richtwert für den Käufer abgeben.
Bei der Multiplikatormethode wird der um außergewöhnliche Ereignisse bereinigte Jahresertrag um einen kalkulatorischen Unternehmerlohn und die Verzinsung des eingesetzten Eigenkapitals vermindert und der verbleibende Betrag mit einem Multiplikator vervielfacht. Die Festsetzung des Multiplikators erfolgt jedoch einigermaßen willkürlich.
Die Ermittlung des Ertragswertes geht nach der folgenden Formel vor:
Ertragswert = künftiger Jahresertrag x 100 : Kapitalisierungszinsfuß

Der künftige Jahresertrag
Um die zukünftigen Erträge zu prognostizieren, greift man auf Vergangenheitswerte zurück. Dazu werden die Durchschnittsergebnisse der letzten drei bis fünf Jahre herangezogen. Diese können unterschiedlich gewichtet werden.

Kotwendige Ergebniskorrekturen
Damit das Ergebnis der Kalkulation nicht verfälscht wird, müssen Vergangenheitsergebnisse um außergewöhnliche, betriebs- oder periodenfremde und einmalige Ereignisse korrigiert werden. Die Erträge und Aufwendungen sind daraufhin zu prüfen, ob sie auch in der Zukunft erzielt werden können.
Die Umsatzerlöse und sonstigen betrieblichen Erträge sind um Erträge, wie beispielsweise aus Verkäufen von Vermögensgegenständen, Entschädigungen, Zulagen und Zuschüsse, Sonderposten- und Rückstellungsauflösungen zu korrigieren. Die Personalkosten müssen Lohnfortzahlung infolge Krankheit und Mutterschutz oder Entschädigungen wegen Kündigung berücksichtigen. Bleibt die Personalstruktur bestehen? Gibt es Kündigungen? Für Geschäftsräume muss eine angemessene Miete eingerechnet werden. Abschreibungen müssen um außerordentliche Abschreibungen berichtigt werden, stille Reserven müssen berücksichtigt werden. Sonstige betriebliche Aufwendungen und Zinsaufwendungen müssen an die möglicherweise geänderten Finanzierungsstrukturen angepasst werden. Schließlich muss ein angemessener Unternehmerlohn in die Kalkulation einfließen. Auch die Branchenentwicklung, der Standort, die Gestaltung der Geschäftsräume und der Einfluss des Inhaberwechsels müssen berücksichtigt werden.

Der Kapitalisierungszinssatz
Der Ertragswert ist abhängig von der Höhe des Zinssatzes mit dem die zukünftigen Erträge auf den gegenwärtigen Zeitpunkt abgezinst werden. Je höher dieser Kapitalisierungszinssatz ist, desto niedriger wird der Ertragswert des Unternehmens ausfallen.
Die zukünftigen Erträge sollen eine angemessene Verzinsung des als Kaufpreis eingesetzten Kapitals gewährleisten. Sie als Käufer wollen mindestens eine marktübliche Verzinsung des eingesetzten Kapitals erreichen. Ansonsten wäre eine Anlage in festverzinslichen Wertpapieren günstiger. Also stellt der marktübliche Zinssatz für festverzinsliche Wertpapiere für Sie die untere Grenze für die Festsetzung des Kapitalisierungszinsfußes dar. Der Verkäufer möchte einen Kaufpreis erzielen, der zu marktüblichen Zinsen angelegt, mindestens Erträge bringt, wie er sie bisher in seinem Unternehmen erzielte. Ansonsten wäre es für ihn besser, das Unternehmen zu behalten.
Aus Verkäufersicht ist der marktübliche Zinssatz also die obere Grenze für den Kapitalisierungszinsfuß. Der Zinssatz ist also ein wichtiger Punkt bei den Verhandlungen.
Als Käufer wollen Sie auch das Risiko berücksichtigt wissen. Das kann als Abschlag bei der Schätzung der künftigen Jahreserträge geschehen oder als pauschaler Abschlag beim errechneten Ertragswert. Der Abschlag ist abhängig von der Branche, der Konkurrenzsituation, Ertragsschwankungen und ähnlichen Faktoren.

Der Kaufpreis
Der berechnete Ertragswert bildet eine Grundlage für die Kaufpreisverhandlungen, in die auch andere subjektive Faktoren einfließen können. Hier spielt sicher Ihr Verhandlungsgeschick eine Rolle. Letztlich beruht der Kaufpreis auf einem Interessenausgleich zwischen Ihnen und dem Verkäufer.

Letzte Schritte
Mit der Hilfe eines Rechtsanwaltes sollten Sie die letzten Schritte gehen, bevor Sie den Kaufvertrag unterschreiben:
✓Teilen Sie allen Kreditoren und Debitoren den Besitzwechsel mit. Hat das Unternehmen die Rechtsform einer Kapitalgesellschaft, muss der Eigentumsübergang öffentlich bekannt gemacht werden.
✓Prüfen Sie, ob nicht irgendwelche Klagen gegen das Unternehmen anhängig sind und falls Immobilien zum Unternehmensvermögen gehören, muss dies unbedingt vor einem Notar übertragen werden.
✓Lassen Sie sich vom Verkäufer bestätigen, dass keine Steuerschulden bestehen, dass alle Abgaben an Sozialversicherungen erledigt und alle Gehälter und Löhne bezahlt sind.