Unternehmensteuerung wichtige Tipps – Geld verteilen und Reaktion bei Krisen

Die Entwicklung eines jeden Unternehmens – auch eines kleinen – sollte stets im Blick behalten werden. Nachfinanzierungen sind äußerst unbeliebt bei Banken, und schon deshalb sollte sichergestellt werden, dass der Finanzierungsbedarf zu Anfang nicht höher wird als geplant. Im weiteren Verlauf geht es darum, genügend Gewinn zu erzielen. Die Excel-Tabellen des Steuerberaters sind gut und schön. Sie reichen aber auf gar keinen Fall aus, um ein Unternehmen zu steuern und eventuelle Probleme so früh wie möglich zu erkennen. Keine Sorge, die für die Steuerung notwendigen Maßnahmen schaffen Sie, selbst wenn Sie nicht Betriebswirtschaftslehre studiert haben.

Tipp – trennen Sie privates und geschäftliches Geld
Ein erster Schritt ist die Trennung von betrieblichen und privaten Geldern. Halten Sie Ihr Geschäftskonto stets im Blick und überweisen Sie sich selbst die Beträge für das Privatleben auf ein getrenntes Konto. Verwenden Sie niemals Ihr geschäftliches Konto für private Ausgaben und umgekehrt. Auch Bareinnahmen, die mit Ihrem Unternehmen zu tun haben, sollten Sie auf das Geschäftskonto einzahlen. Nur allzu schnell passiert es ansonsten, dass Sie mehr Geld ausgeben, als eigentlich zur Verfügung steht.

Niemand ist vor Krisen sicher
Vor einer Unternehmenskrise ist niemand sicher. Doch was genau bedeutet dieser Begriff eigentlich, und welche Folgen sind damit verbunden? Du folgende Übersicht zeigt: Eine Krise, die sich als Zahlungsunfähigkeit äußert, ist eine Unternehmenskrankheit im fortgeschrittenen Stadium, die eigentliche Krise beginnt meist deutlich früher. In der weiteren Entwicklung wird der Handlungsspielraum eines Unternehmens immer kleiner – bis gar nichts mehr geht. Die Stufen einer Unternehmenskrise sollte jede: Unternehmer kennen.

Stufen einer Untermehmenskrise
Strategiekrise Sie ist schwer zu fassen, denn es handelt sich um Veränderungen im Umfeld des Unternehmens oder im Unternehmen selbst, die erst deutlich später zu Einbrüchen beim Ertrag führen. Dahinter können sich beispielsweise Veränderungen im Markt oder am Standort verstecken. Eine mangelhafte Personalpolitik kann zur Abwanderung von erfahrenen Fachkräften führen und anderes.

Der Anfang einer Krise wird zu diesem Zeitpunkt oft nicht erkannt. Das ist gefährlich für das Unternehmen, denn eine mittel- bis langfristige Reaktion ist notwendig, um das Fortschreiten der Entwicklung zu vermeiden. In der Strategiekrise ist das Unternehmen noch nicht finanziell gefährdet und kann viele Spielräume zur Bewältigung nutzen.

Ertragskrise Wird die Strategiekrise nicht erkannt, folgt früher oder später die Ertragskrise. Nun zeigen sich Probleme mit sinkenden Gewinnen. Die Zahlungsfähigkeit des Unternehmens bleibt zu diesem Zeitpunkt noch bestehen. Genau diese Tatsache führt häutig dazu, dass viele Unternehmen noch immer nicht reagieren und denken: „Es wird schon besser werden.“ Aber tatsächlich sind die finanziellen Spielräume in der Ertragskrise schon eingeschränkt und damit auch die Möglichkeiten, Gegenmaßnahmen einzuleiten. Meist sind schnelle Reaktionen nötig, um den Abwärtstrend aufzuhalten. Es wird nun schon deutlich schwieriger, zu reagieren und das Ruder herumzureißen. Eine Optimierung oder Sanierung ist aber meist noch möglich.
Liquiditätskrise Die Liquiditätskrise ist die schlimmste und letzte Stufe. In dieser Phase bekommt ein Unternehmen Zahlungsschwierigkeiten, die darin enden können, dass die Gläubiger Schlange stehen und die Insolvenz unabwendbar ist. Nicht selten häufen Unternehmer in dieser Phase noch einen großen Schuldenberg an – zu den bereits bestehenden Verbindlichkeiten. So verschärft sich die Situation immer weiter bis zum Aus. Wer erst einmal in der Liquiditätskrise ist, hat oft nur wenige Möglichkeiten, sich wieder zu befreien. Denn nun sind keine finanziellen Mittel mehr da, um Hilfe an Bord zu holen und entsprechende Maßnahmen einzuleiten.
(Angelehnt an Meyer Conrad et al.: „Früherkennung und Überwindung von Unternehmenskrisen“, Studie, Zürich 2004)

Der Begriff der Krise impliziert, dass Ihr Unternehmen sich nicht so entwickelt, wie Sie es sich dachten. In anderen Fällen ist es hingegen so, dass das Geschäft sogar besser läuft als geplant. Nutzen Sie solche Phasen, um finanzielle Reserven für die Zahlung von Tilgungen und Zinsen zu bilden. Werden Sie nicht übermütig – es kann immer auch wieder zu Abwärtstrends kommen.

Sorgen Sie auf jeden Fall für ein Finanzpolster. Das bringt ein paar Zinsen ein, trägt zu Ihrer Beruhigung bei und schafft Spielräume für spätere Zeitpunkte. Ein Unternehmen, das über Rücklagen verfügt, kann magere Zeiten besser bewältigen und auch eine Durststrecke überstehen. Die so gewonnenen Mittel können Sie aber auch einsetzen, um die Erweiterungen Ihres Unternehmens zu finanzieren.

Ihr neuer Job: Steuermann
Sicher haben Sie es erkannt: Gerät Ihr Unternehmen in eine Krise, geht es darum, die letzte Stufe gar nicht erst zu erreichen. Wer schon frühzeitig erkennt, dass etwas schiefläuft, und sofort entsprechende Maßnahmen ergreift, handelt unternehmerisch klug. Selbst kleinere Probleme, die noch nicht als ernsthafte Krise bezeichnet werden können, sollten so früh wie möglich angegangen werden.

Bestimmt fragen Sie sich manchmal, warum die Banken oder andere Institutionen Gründer und Unternehmer überhaupt zwingen, einen Businessplan vorzulegen. Zum einen dient das Ihrer eigenen Sicherheit, zum anderen können Sie ihn als Instrument für die Unternehmenssteuerung einsetzen. Vielleicht hilft bei der Beantwortung auch die folgende Überlegung: Wenn ein Pilot losfliegt, beschäftigt er sich damit, wie das Flugzeug gestartet wird, welche Route er nehmen soll und welches Ziel er erreichen will. Genau das Gleiche macht der Steuermann eines Schiffs. Können Sie sich einen Steuermann vorstellen, der die Nachrichten des Wetterdienstes ignoriert, oder einen Piloten, der auf Schwierigkeiten mit dem Flugzeug nicht unmittelbar reagiert? Sie haben in Ihrem Businessplan Start, Weg und Ziel festgelegt. Bei Abweichungen oder Störungen von außen müssen Sie reagieren. Auch Sie müssen – wie ein Pilot oder Steuermann – während der gesamten Reise wichtige Entscheidungen treffen, damit es nicht zur Bruchlandung oder zum Untergang kommt. Die folgende Übersicht zeigt Ihnen, welche Aufgaben auf Sie warten.

Regelmäßige Wartung der Technik, um beispielsweise Fehlfunktionen frühzeitig festzustellen. Teile, die nicht mehr funktionieren oder veraltet sind, müssen ausgetauscht werden. Regelmäßige kritische Überprüfung aller relevanten Faktoren im Unternehmen, um frühzeitig festzustellen, ob es Schwierigkeiten gibt. Der Businessplan kann als Leitfaden verwendet werden. Beratung von außen sorgt für einen unabhängigen Blick auf das Unternehmen. Die Checks dienen dazu, ernsthafte Umsatzeinbrüche zu vermeiden, und sollten zu jeder Zeit regelmäßig erfolgen. Dabei kann sich zum Beispiel ergeben, dass alte Maschinen oder Geräte durch neuere Modelle ersetzt werden müssen.
Plötzliche Änderungen der Flugroute oder der Flughöhe wegen einer Schlechtwetterfront. Wenn sich Veränderungen am Markt abzeichnen, muss unter Umständen eine neue Route festgelegt werden. Dafür kommen zum Beispiel neue Produkte oder neue Vertriebswege infrage.
Der Pilot hat nur eine begrenzte Anzahl von Flugstunden zur Verfügung und wählt die für ihn effektivsten Strecken aus. Eine regelmäßige Prüfung, welche Produkte rentabel sind und welche nicht, ist sinnvoll. Unrentable Produkte oder Dienstleistungen sollten aus dem Programm genommen, rentable Geschäftsfelder ausgebaut werden.
Elektronische Systeme im Flugzeug zeigen an, wenn technische Schwierigkeiten auftreten. Kontrollsysteme im Unternehmen zeigen an, wenn wirtschaftliche Probleme für das Unternehmen entstehen. Die Einführung solcher Systeme kann mithilfe eines Coachings geschehen.
Der Wetterdienst liefert Daten über das Gebiet, durch das ein Flugzeug fliegen wird. Informationen über das Umfeld (zum Beispiel über die Marktlage) des Unternehmens sind wichtig, um eine geeignete Route festzulegen und notfalls Kurskorrekturen vorzunehmen.
Ist ein Flugzeug völlig veraltet, muss es ausgetauscht werden. Ist ein Unternehmen nicht mehr up to date, muss es eventuell geschlossen werden, zum Beispiel bei drastischen Veränderungen am Standort. Wird das Problem frühzeitig erkannt, kann oft noch ein neues Gründungsprojekt – beispielsweise an einem anderen Standort – begonnen werden.

Die meisten Selbständigen sind ab dem Zeitpunkt der Gründung stark ausgelastet. Das darf aber keinesfalls die Begründung dafür sein, dass sie sich nicht um die Steuerung ihres Unternehmens kümmern. Legen Sie am besten von Anfang an Zeiten fest, zu denen Sie sich um diese Aufgäbe kümmern, beispielsweise jeden Freitagnachmittag oder jeden ersten Samstag im Monat. Der Zeitaufwand und Kosten für eventuelle Hilfestellungen sind Investitionen in die Zukunft Ihres Unternehmens.

Nun ist es aber an der Zeit, dem Kind den richtigen Namen zu geben: In Unternehmen heißt das Steuern „Controlling“. Lassen Sie sich nicht von diesem englischen Begriff in die Irre leiten. Das englische „to control“ bedeutet nicht etwa „kontrollieren“, sondern „steuern“. Betrachten Sie sich selbst als Steuermann, wenn es um das Controlling geht. Mit dieser Herangehensweise vermeiden Sie grobe Fehler bei der Unternehmensführung. Es ist schon vorgekommen, dass jemand, der sich als Alleinherrscher aufspielt, sich nicht helfen lässt, nicht zuhören kann oder will und nicht offen für neue Wege und Ideen ist, ein kleines Unternehmen in den Bankrott geführt hat. Selbst in sehr kleinen Betrieben ist es möglich und sinnvoll, Controlling einzusetzen und damit langfristig den Erfolg zu sichern. Lernen Sie im Folgenden die wichtigsten Grundlagen des Controllings kennen und absolvieren Sie Ihre ersten theoretischen Flugstunden. Vorab können Sie noch testen, ob Sie das Zeug haben, ein guter Steuermann zu sein. Lesen Sie die folgenden Absätze und prüfen Sie, welche Beschreibungen auf Sie zutreffen. Schätzen Sie anschließend selbst ein, wie es um Ihre Eignung bestellt ist.

Sind Sie offen für neue Erfahrungen?
Wer konservativ agiert, nicht wissbegierig ist, kaum Phantasie hat und nicht zuhören oder Informationen in Taten umsetzen kann, wird Schwierigkeiten mit der Führung eines Unternehmens bekommen. Wer zu offen ist und alles ausprobiert, was ihm begegnet, sich von jedem ins Geschäft reinreden lässt, muss aber genauso mit Problemen rechnen. Ein gesundes Mittelmaß ist die ideale Voraussetzung.

Sind Sie extrovertiert oder eher introvertiert?
Ein guter Chef bewegt sich auch hier meist in der Mitte. Wer ausgeprägt extrovertiert ist, wird vom Umfeld meist als Schreihals wahrgenommen und handelt oft unüberlegt. Eine übersteigerte Selbstsicherheit ist wenig vorteilhaft für einen guten Steuermann. Wer übermäßig introvertiert ist, handelt meist sehr überlegt, hat aber oftmals Schwächen in der Kommunikation mit Kunden, Mitarbeitern oder Kooperationspartnern – auch das ist nicht gerade eine gute Voraussetzung, um ein Unternehmen zu steuern.

Sind Sie emotional stabil?
Hier geht es darum, wie Sie Ihre Umgebung wahrnehmen und wie Sie agieren. Bei manchen Menschen hängt das Handeln sehr stark von Ängsten, Depressionen und ähnlichen Gefühlen ab. Andere Menschen wiederum sind ausgeglichen, sorgenfrei und lassen sich durch nichts aus der Ruhe bringen. So schön Ruhe und Ausgeglichenheit sind: Ein bisschen gesunde Angst ist kein Fehler, deshalb liegt das Ideal auch hier in der Mitte.

Sind Sie ein verträglicher Mensch?
Sehr verträgliche Menschen kennzeichnet viel Mitgefühl, ein starkes Harmoniebedürfnis und Nachgiebigkeit. Kurz: Sie ecken niemals an. Menschen mit wenig ausgeprägter Verträglichkeit sind dagegen echte Stinkstiefel: Sie legen sich häufig mit anderen an, sind egozentrisch und misstrauisch. Für die Unternehmensführung ist weder das eine noch das andere Extrem vorteilhaft. Wer in der Mitte liegt, bringt eine gute Voraussetzung als Steuermann mit und kann – wenn es notwendig ist – auch unbequeme Entscheidungen durchsetzen. Genauso kann eine solche Person aber auch ein positives und angenehmes Arbeitsumfeld im Unternehmen schaffen.

Sind Sie gewissenhaft?
Menschen, die sehr gewissenhaft sind, ordnen auch das kleinste Stückchen Papier sofort ein, vergessen niemals etwas, sind außerordentlich organisiert und überlegt. Aber: Wer so organisiert ist, bekommt oft Probleme, wenn schnelles Reagieren und Umschwenken gefragt sind. Dagegen zeichnen sich Menschen mit weniger Gewissenhaftigkeit dadurch aus, dass sie nichts planen sowie chaotisch, unachtsam und ungenau sind. Auch das ist wenig hilfreich für die Rolle als Steuermann. Eine gehörige Portion Gewissenhaftigkeit sollten Sie schon mitbringen – aber eben nicht im Übermaß.

Die hier genannten Kriterien sind an ein Persönlichkeitsmodell aus der Psychologie angelehnt – das Modell der „Big Five“. Seine Entwicklung begann 1930, es wurde maßgeblich von Paul T. Costa und Robert R. McCrae bis zum heutigen Stand weiterentwickelt. Heute ist es weitverbreitet und dient als Grundlage für einen Persönlichkeitstest, den Sie anonym und online durchführen können, wenn Sie Ihre Selbsteinschätzung überprüfen möchten. Die Humboldt-Universität in Berlin betreibt umfangreiche Studien zum Thema, dort finden Sie den Test unter www2*hu-berlin*de/psychologie/psytests/ffm/index.html.

Sie müssen eine ganze Reihe von Fragen beantworten. Das Ergebnis erhalten Sie sofort nach Abschluss – kostenfrei und online. Denken Sie daran: Selbsterkenntnis ist der erste Schritt zur Besserung. An persönlichen Schwachpunkten kann man schließlich arbeiten – oder aber einen Mitgründer zum Ausgleich suchen oder eventuell einen Dienstleister mit bestimmten Aufgaben beauftragen. Wenn Sie also eher introvertiert sind und außerdem sehr verträglich, könnten Sie beispielsweise jemanden beauftragen, der schwierige Verhandlungen für Sie übernimmt.

Kann die Bank auch Sie vor dem Darlehen überzeugen

Selbstverständlich genehmigt die Bank nur solche Anträge, die erwarten lassen, dass am Ende ein Verdienst herausspringt. Aber auch Sie sollten wählerisch sein – und zwar gegenüber Ihrer Bank. Stellen Sie im Bankgespräch ebenfalls Fragen. Damit zeigen Sie, dass Sie das Gespräch als eine Konversation auf Augenhöhe betrachten, und Sie erleben keine unangenehmen Überraschungen im Nachhinein. Die folgende Übersicht enthält Anregungen für Fragen, die Sie stellen können.

Achten Sie auch darauf, wie sich der für Sie zuständige Bankmitarbeiter auf das Gespräch vorbereitet hat. Hat er Ihren Businessplan aufmerksam gelesen, und setzt er sich mit Ihren Plänen wirklich auseinander? Antwortet er auf Ihre Fragen in nachvollziehbarer Art und Weise, oder weicht er aus? Wenn Ihr Gegenüber eine Antwort nicht weiß, bietet es dann an, die Antwort später herauszufinden? Sie können in das Bankgespräch auch einen Spickzettel mit Ihren Fragen mitnehmen. Markieren Sie darauf die Punkte, die für Sie besonders wichtig sind. Wenn Sie Augen und Ohren offenhalten, fällt Ihnen die Entscheidung, ob die Bank auch für Sie überzeugend ist, sicher leicht.

Kriterium Mit diesen Fragen erfahren Sie mehr
Hilfsbereitschaft Wie unterstützt die Bank Sie außer mit dem Darlehen oder einem Kontokorrentkredit? Kann die Bank hier und da auch mit einem Tipp helfen, zum Beispiel bei der Frage, welches Förderdarlehen im Augenblick vorteilhaft ist? Hilft die Geschäftsbank beim Erstellen der Antragsformulare? Gibt es einen „direkten Draht“ zum Bearbeiter?
Flexibilität Ist auch in der Startphase ein Kontokorrentkredit möglich? Wie flexibel ist die Bank, falls sich zeigt, dass das Geschäft gut läuft und eventuell Ausbaufinanzierungen benötigt werden?
Kosten der Finanzierung Wie hoch ist die Bearbeitungsgebühr für die Prüfung, und wird sie bei einem positiven Bescheid zurückgezahlt? Was erwartet die Bank von Ihnen über die Finanzierung hinaus? Dass Sie dort auch eine Versicherung abschließen? Oder sämtliche Konten dort führen? Wie hoch sind die Gebühren für Geschäftskonten und Buchungen?
Weiterer Verlauf Finden regelmäßige Gespräche statt, wie es mit den Plänen vorangeht? Welche Unterlagen werden im Verlauf der Geschäftsbeziehung von der Bank verlangt?
Sonstiges Wenn Sie viele Buchungen auf Ihrem Geschäftskonto erwarten, hat die Bank Lösungen zur kompletten elektronischen Abwicklung des Zahlungsverkehrs? Sind Einzugsermächtigungen ein Problem für die Bank?

Gewinnen Sie mehr Sicherheit
Manche Dinge kann man sehen, wie man will. Wenn ein Wasserglas zur Hälfte gefüllt ist, sieht der eine ein halbvolles Wasserglas, der andere ein halbleeres. Genauso verhält es sich mit Äußerungen im Bankgespräch und Aussagen im Businessplan. Wer will, kann faktisch aus jedem Satz, den Sie formulieren, etwas Negatives herauslesen und Ihnen das dann ankreiden. Auch wenn ein solches Verhalten selten vorkommt, befassen Sie sich damit. Das folgende einfache Gedankenspiel zeigt Ihnen, wie Sie mit derart unangenehmen Situationen besser umgehen und wie Sie Einwänden sicher und gelassener begegnen können.

Tipp – trainieren Sie für das Bankgespräch
Wenn Sie genug Phantasie haben, können Sie diese Übung alleine machen. Besser wäre es jedoch, wenn Sie jemanden aus Ihrem Bekanntenkreis finden, der Ihnen dabei hilft. Nehmen Sie sich Ihren Businessplan vor. Wählen Sie aus den einzelnen Textabschnitten verschiedene Aussagen aus und notieren Sie diese. Nun versuchen Sie, mindestens einen Einwand oder eine abwertende Bemerkung zum gerade notierten Satz zu finden. Versuchen Sie im nächsten Schritt, diese negative Auslegung zu entkräften. Halten Sie die Ergebnisse schriftlich fest. Am Ende sollte die Erkenntnis stehen, dass sich zu den meisten Dingen etwas Schlechtes finden wird, dem Sie aber etwas Gutes entgegensetzen können.

Was in der Übung spielerisch ruhig übertrieben werden kann, sollte in der Praxis mit dem nötigen Einfühlungsvermögen erfolgen. Ihr Gesprächspartner hat möglicherweise etwas falsch verstanden oder eine Passage nicht richtig gelesen. Was auch immer der Grund für den Einwand ist: Zeigen Sie Verständnis dafür, dass Ihr Gegenüber sich zum ersten Mal mit dem Thema beschäftigt und sich zunächst über die Inhalte klarwerden muss. Wenn Sie feststellen, dass Details aus dem Businessplan oder im Gespräch falsch verstanden werden, sollten Sie zudem darüber nachdenken, ob sich Ihre schriftliche beziehungsweise mündliche Kommunikation noch verbessern lässt.

Wenn Sie Änderungen an Ihrem Businessplan vornehmen wollen, sollten Sie das ankündigen und den Bankmitarbeiter bitten, das Konzept noch nicht weiterzureichen. Um hier auf Nummer sicher zu gehen, können Sie auch – selbst wenn Sie denken, dass Ihr Businessplan fertig ist – „Entwurf“ auf jede Seite schreiben und so den Spielraum für kleinere Überarbeitungen gewinnen. Die folgenden Beispiele aus der Praxis zeigen, worauf es ankommt und wie unterschiedlich sich ein Gespräch entwickeln kann.

Aussage/Frage des Bankers Reaktion des Unternehmers
Der Banker hat mit dem Taschenrechner ermittelt, dass der Jahresumsatz in der Rentabilitätsplanung um zehn Euro vom Jahresumsatz in der Liquiditätsplanung abweicht. Lassen Sie sich von einer solchen Feststellung nicht aus der Ruhe bringen. Sie können sagen, dass Sie dies im Nachhinein überprüfen werden. Sie sollten aber auch klarmachen, dass eine Abweichung von zehn Euro kaum einen Einfluss auf das Gesamtbild hat und dass Ihre Berechnungen trotzdem als Gesprächsgrundlage gut geeignet sind.
Sie wollen ein Restaurant eröffnen. Ihr Banker fragt Sie, ob Sie auch Bewertungsportale im Internet für Ihr Marketing in Erwägung ziehen. Wer hier anfängt, über mögliche schlechte Bewertungen zu lamentieren, zeigt nicht gerade unternehmerisches Denken. Beweisen Sie, dass Sie lösungsorientiert denken, und machen Sie klar, dass Sie diese Thematik aktiv in Angriff nehmen werden.
Sie wollen eine Dienstleistung anbieten. Der Stundenpreis für Ihre Arbeitsleistung erscheint dem Banker zu hoch. Machen Sie klar, wie Ihr Stundensatz zustande kommt. Eventuell haben Sie sich sehr spezialisiert, was den höheren Stundensatz rechtfertigt. Wenn Sie keine Begründung haben, kommt das schlecht an.
Nach einer halben Stunde im Gespräch mit einem Ansprechpartner einer Bank fragt dieser plötzlich: „Um welches Vorhaben geht’s noch mal?“ Da kann einem schon der Hut hochgehen – man redet 30 Minuten über etwas, und das Gegenüber weiß nicht, worum es geht? Es kann aber stets sein, dass der andere gerade den Faden verloren hat – aus welchen Gründen auch immer. Zeigen Sie Verständnis, und erklären Sie es noch einmal in Ruhe.

Hilfestellungen zur Vorbeugung und Krisenbewältigung – erfolgreiche Unternehmendteuerung

Das strategische Controlling hilft vor allem dabei, Krisen vorzubeugen und möglichst früh zu erkennen, die mit weichen Faktoren zu tun haben. Das ist oft gar nicht einfach – insbesondere wenn die Krise durch unternehmensinterne Faktoren hervorgerufen oder begünstigt wird. Nur allzu oft verschließen Unternehmer/innen die Augen, wenn es um die eigenen Schwächen geht. Familienangehörige oder Mitarbeiter, die die Problematik schon früher erkennen, werden oft als Miesepeter abgestempelt oder wagen es wegen des guten Verhältnisses nicht, ihre Bedenken zu äußern. Dabei ist es keine Schande: Wir alle haben Schwächen, und die tägliche Arbeit macht betriebsblind. Vor diesem Effekt sind auch alte Hasen nicht gefeit.
Deshalb ist es sinnvoll, sich in kritischen Phasen Hilfe von einem erfahrenen Branchenkenner zu holen. Dieser kann mit Checklisten und Fragebögen schnell ergründen, wo der Hase im Pfeffer liegt, und mit Ihnen gemeinsam Maßnahmen zur Verbesserung der Unternehmenssituation ausarbeiten. Auch wenn Sie Instrumente für das operative Controlling einführen wollen, die richtige Software suchen und sich jemanden wünschen, der mit Ihnen regelmäßig neue Maßnahmen erarbeitet und bei deren Umsetzung hilft, stellt die Beratung von außerhalb eine gute Lösung dar. Wenn Steuerungsinstrumente eingeführt werden sollen, ohne dass bereits eine Krise besteht, können Sie sogar unterschiedliche Förderungen für die Beratung beantragen. Sie wird zum Teil vom Staat bezuschusst. Denken Sie daran: Je früher Sie am Controlling arbeiten, desto besser.

Es ist sinnvoll, das operative und das strategische Controlling sowie vereinzelte unabhängige Prüfungen fest in den Arbeitsalltag zu integrieren. Die folgende Abbildung zeigt den Ablauf im Zusammenhang.

Hilfestellungen zur Vorbeugung und Krisenbewältigung - erfolgreiche Unternehmendteuerung11

Darlehensantrag und Bilanzzahlen – Papierkram vor dem Kredit

Im Darlehensantrag wird grundsätzlich nach der gewünschten Laufzeit gefragt. Zudem ist anzugeben, wie lang die tilgungsfreie Anlaufzeit sein soll. Lassen Sie sich von der Bank beraten, wenn Sie über die Angaben hierzu nachdenken. Gemeinsam werden Sie die sinnvollste Variante finden. Für Verwirrung sorgt regelmäßig die Frage nach dem Durchführungszeitraum, die insbesondere bei Förderdarlehen von Bedeutung ist. Solche Förderungen unterliegen strengen Regeln, eine davon lautet: Die Verwendung der Mittel ist nur innerhalb des bewilligten Zeitraums möglich. Daher muss der Zeitraum, in dem die Investitionen erfolgen sollen, angegeben werden.

Der Durchführungszeitraum beginnt mit der Gründung oder mit dem Zeitpunkt, zu dem die Investitionen geplant sind. Er endet mit dem Termin, der im Antrag steht. In der Regel fällt dieser Zeitraum in die Anlaufzeit des Vorhabens und beträgt höchstens sechs Monate. Das gilt unabhängig von einer eventuellen tilgungsfreien Anlaufzeit des Darlehens. Klären Sie mit der Bank, ob sich diese Zeitspanne verlängern lässt.

Großzügige Zeitplanung
Selbst wenn Sie geplant haben, alle Investitionen Innerhalb der ersten zwei oder drei Monate Zu tätigen, sollten Sie den Endzeitpunkt etwas großzügiger ansetzen. Der Grund: Verschiebt sich eine Investition zeitlich und liegt sie dann außerhalb des Zeitraums, der im Formular angegeben ist, kann sie nicht mehr mithilfe des Förderdarlehens finanziert werden.

Selbst wenn es kleine Unterschiede bei den Antragsformularen der Banken gibt, enthält jedes die Frage nach den geplanten Investitionen. Zudem wird danach gefragt, wie sich Ihre Finanzierung gestaltet. Mit diesen beiden Bereichen haben Sie sich ja bereits befasst, als Sie Ihren Businessplan erarbeitet haben. Greifen Sie also auf die Daten in Ihrem Plan zurück.
In einigen Antragsformularen werden zusätzlich Angaben über wirtschaftliche Verhältnisse oder Kennzahlen verlangt. Dabei wird allerdings davon ausgegangen, dass das beantragende Unternehmen eine Bilanz erstellt. Was unter den am häufigsten abgefragten Angaben zu verstehen ist und wie Sie die Formulare ausfüllen, auch wenn Sie keine Bilanz erstellen, können Sie der folgenden Übersicht entnehmen. Fragen Sie bei Ihrem Ansprechpartner in der Bank nach, wenn Sie etwas nicht verstehen. Auch ein Unternehmens- oder Gründerberater kann Ihnen beim Ausfüllen helfen. Stellen Sie in jedem Fall sicher, dass die Angaben richtig sind. Schließlich ist das Antragsformular samt Anlagen entscheidend für den Ausgang der Prüfung Ihres Vorhabens.

Bilanzzahlen
Bilanzzahlen werden bei Kapitalgesellschaften wie der GmbH, der Unternehmergesellschaft oder der Aktiengesellschaft auf Basis der Unternehmensbilanz ermittelt. Für Personengesellschaften wie Einzelunternehmen, GbR, OHG oder KG wird keine Bilanz, sondern eine Einnahmen-Über- schuss-Rechnung erstellt, die als Basis bei der Ermittlung der Zahlen herangezogen wird.

Bilanzsumme
Die Bilanzsumme wird der entsprechenden Planung entnommen und ist nur bei einer Kapitalgesellschaft relevant. Die Bilanzsumme setzt sich aus dem Anlagevermögen, dem Umlaufvermögen und aus weiteren Positionen zusammen.

Umlaufvermögen
Das Umlaufvermögen wird ebenfalls der Planbilanz entnommen und ist nur bei einer Kapitalgesellschaft relevant. Zum Umlaufvermögen gehören Vorräte (Lagerbestände), offene Forderungen des Unternehmens, liquide Mittel wie Kassenbestände, Guthaben auf Konten und Ähnliches.

Anlagevermögen
Auch das Anlagevermögen wird der Planbilanz entnommen und ist nur bei einer Kapitalgesellschaft relevant. Das Anlagevermögen dient dem Unternehmen dauerhaft; dazu gehören beispielsweise Sachanlagen wie die Betriebs- und Geschäftsausstattung, Maschinen und Ähnliches. Auch Finanzanlagen wie langfristige Beteiligungen gehören zum Anlagevermögen. Weiterhin zählen immaterielle Vermögensgegenstände, zum Beispiel Rechte oder Konzessionen, dazu.

Ertragszahlen
Bilanzzahlen werden aus der Bilanz oder aus der Einnahmen-Überschuss- Rechnung – also aus den Berechnungen für die steuerliche Gewinnermittlung – entnommen und stellen die Vermögenslage dar. Sie erlauben jedoch keine Aussage darüber, wie sich Ihre laufenden Einnahmen gestalten und welche Beträge Ihr Unternehmen erwirtschaftet oder welche Werte es erschafft. Um dies zu klären, werden die Ertragszahlen herangezogen.

Umsatz
Umsatz = verkaufte Einheiten x Verkaufspreis

Gesamtleistung
Unter Leistungen ist das zu verstehen, was das Unternehmen produziert. Werden also beispielsweise 1.000 Einheiten eines bestimmten Produkts hergestellt, so ist das die Gesamtleistung des Unternehmens – auch wenn ein Teil davon gar nicht verkauft wurde. Um die Gesamtleistung zu ermitteln, müssen die hergestellten Einheiten bewertet werden, und zwar entweder mit den Anschaffungskosten (bei Einkauf der Leistungen) oder mit den Herstellkosten (bei Eigenproduktion).

Leistung = eingekaufte Einheiten x Anschaffungskosten oder
Leistung = hergestellte Einheiten x Herstellkosten

Zu den Anschaffungskosten gehören neben dem Einkaufspreis die Kosten für den Transport oder für Versicherungen. Als Herstellkosten zählen neben denen für das eingesetzte Material beispielsweise Fertigungslöhne, die angefallen sind. Die genauen Regelungen, was unter die Anschaffung Sund die Herstellungskosten fällt, finden sich im Handelsgesetzbuch unter § 253 (1).
Ihre Bank interessiert sich im Wesentlichen dafür, ob Ihr Unternehmen Vermögenswerte aufweist. Und das ist nun mal der Fall, sobald Leistungen erbracht werden. Die Ware in einem Lager kann schließlich im Fall der Fälle verkauft werden. Fragen Sie im Zweifelsfall Ihren Berater, Steuerberater oder Ihren Ansprechpartner bei der Bank, ob die betreffende Angabe für Sie relevant ist.

Wareneinsatz
Unter „Wareneinsatz“ ist beispielsweise Ihr Einkauf von Waren für den Verkauf oder von Material für die Produktion zu verstehen.

Personalaufwand
Hier tragen Sie ein, wie hoch die geplanten Personalkosten sind. Diese Angabe können Sie Ihrem Businessplan entnehmen.

Sonstiger Betriebsaufwand
Hier gehen alle Kostenpositionen aus der Rentabilitätsplanung ein, die in dieser Tabelle noch nicht genannt wurden. Das sind beispielsweise Kosten für Marketing, Reisen, Wartung oder Mieten. Bei einigen Gründungen – insbesondere bei kleineren Dienstleistungsgründungen – macht der sonstige Betriebsaufwand den Großteil der Kosten aus.

Cashflow
Der Cashflow zeigt, wie es um die Liquidität des Unternehmens bestellt ist. Dabei geht es allein darum, wie viel Geld tatsächlich über das Geschäftskonto und die Geschäftskasse ein- und ausgezahlt wird. Die Berechnung erfolgt in der Liquiditätsplanung im Rahmen des Businessplans:
Zahlungswirksame Erträge (zum Beispiel Umsatzerlöse, Beteiligungserträge, Zinserträge, Subventionen) abzüglich
zahlungswirksame Aufwendungen (zum Beispiel Materialkosten, Löhne/ Gehälter, Zinsen, Tilgungen, Steuern)

Zins
Hier tragen Sie die zu erwartenden Zinszahlungen ein.

Abschreibungen (AfA)
Im Rahmen der Investitions- und Rentabilitätsplanung haben Sie Ihre Abschreibungen bereits für den Businessplan kalkuliert. Übertragen Sie diese in die Tabelle im Formular der Bank.

Jahresergebnis
Unter „Jahresergebnis“ ist der Gewinn oder der Verlust des Unternehmens zu verstehen.

Darlehen einer Geschäftsbank oder doch Förderbank – Vergleich und Tests

Das Darlehen einer Geschäftsbank ist eine mittel- bis langfristige Form der Fremdfinanzierung. Meist beträgt die Laufzeit zwischen vier und zehn Jahren – vereinzelt kann es Abweichungen hiervon geben. Die Laufzeit eines Darlehens wird festgelegt und lässt sich nur sehr schwer verändern; in einigen Fällen ist das überhaupt nicht möglich. Damit ist diese Finanzierung wenig flexibel und nicht für das kurzzeitige Stopfen von Finanzlöchern geeignet. Auch ist das Darlehen einer Geschäftsbank bei kleineren Beträgen unter 10.000 Euro oft keine brauchbare Lösung. Der Aufwand für die Bearbeitung ist den meisten Kreditinstituten zu hoch, daher bieten sie es gar nicht an.

Das Darlehen einer Geschäftsbank kommt sowohl für eine Existenzgründung als auch für ein bestehendes Unternehmen infrage. Allerdings werden meist Eigenkapital oder Sicherheiten gefordert. In welcher Höhe beides vorhanden sein muss, wird im Einzelfall von der Bank festgelegt. Wenn beispielsweise ein bestehendes Unternehmen angemessene Gewinne erwirtschaftet, kann eine Bank im Ausnahmefall auf Sicherheiten oder Eigenkapital verzichten. Wenn ein Vorhaben hingegen mit hohem Risiko verbunden ist, wird die Bank vielleicht sogar eine vollständige Absicherung des Darlehensbetrags verlangen.

Bedenken Sie, dass Geschäftsbanken, zum Beispiel die Commerzbank, die Sparkassen, die Volks- und Raiffeisenbanken oder die Deutsche Bank, privatwirtschaftliche Organisationen sind. Dementsprechend ist deren Ziel das Erwirtschaften von Gewinnen. Es liegt also im Interesse der Geschäftsbank, Tilgungen und Zinsen für ein Darlehen vom Darlehensnehmer zu bekommen. Je sicherer es scheint, dass die Verpflichtungen gezahlt werden, desto besser für die Banken.

Darlehen einer Förderbank
Förder Kredite oder -darliehen der Förderbanken sind den Bankdarlehen ähnlich. Der entscheidende Unterschied liegt darin, dass Gründer und Unternehmer auch dann ein solches Darlehen bekommen können, wenn sie nicht über ausreichendes Eigenkapital und ausreichende Sicherheiten verfügen.

Der Begriff des Förderdarlehens sollte auf keinen Fall falsch verstanden werden: Auch hierbei sind die Darlehensnehmer verpflichtet, Tilgungen und Zinsen zu zahlen. Mit Geldgeschenken haben Förderdarlehen nichts zu tun; vielmehr steht die Philosophie im Vordergrund, dass ein attraktives Vorhaben nicht scheitern soll, weil es an Sicherheiten oder Eigenkapital mangelt. Auch ‘das Darlehen einer Förderbank kommt für Existenzgründungen wie für bestehende Unternehmen infrage.

Förderbanken arbeiten im Auftrag eines Bundeslandes oder des Bundes. Am bekanntesten ist die KfW, die dem Bund zuzuordnen ist. Praktisch jedes Bundesland in Deutschland hat eine solche Förderbank, die Angebote dort sind manchmal sogar besser als bei der KfW. Links zu Förderbanken finden Sie unter
jeder-ist-Unternehmer*de/landesfoerderbanken. Die Aufgabe der Förderbanken besteht grundsätzlich darin, die Wirtschaft durch Darlehen, Zuschüsse und I Haftungsfreistellungen zu fördern oder Risikokapital bereitzustellen. Die Aufgaben, die mit der Vergabe von Risikokapital oder mit Beteiligungen einhergehen, sind meist ausgelagert. Manchmal vergeben Förderbanken auch Bürgschaften.

Im Vergleich: Darlehen der Geschäfts- und der Förderbank
Die folgende Übersicht zeigt Ihnen, welche wesentlichen Unterschiede zwischen den Darlehen einer Geschäftsbank und einer Förderbank bestehen. Welche Variante für
Sie vorteilhafter ist, hängt davon ab, wie wichtig die genannten Kriterien für Sie sind.

Kriterium Darlehen Geschäftsbank Darlehen Förderbank
Eigenkapital und Sicherheiten Für das Darlehen sind Sicherheiten oder Eigenkapital notwendig. Darlehen ist mit mangelnden Sicherheiten oder mangelndem Eigenkapital möglich.
Dauer der Bearbeitung Für die Bewilligung gibt es nur die Prüfung des Vorhabens durch die Geschäftsbank. Dauer: bis zu sechs Wochen. Für die Bewilligung wird das Vorhaben sowohl durch die Geschäftsbank als auch durch die Förderbank geprüft. Dauer: mindestens drei Monate.
Risikozins Das Risiko wird mithilfe eines Ratings geschätzt. Dessen Ergebnis entscheidet über die Höhe des Zinses. Das gilt für Gründer und für bestehende Unternehmen. Jede Förderbank hat für Gründer Darlehen, die mit einem Festzins verbunden sind (nicht risikoabhängig). Vereinzelt stehen Festzins-Darlehen bei Förderbanken auch für bestehende Unternehmen zur Verfügung.
Tilgungsfreie Zeit Tilgungsfreie Anlaufzeit ist unüblich, kann aber im Ausnahmefall durch Verhandlungen erreicht werden. Die meisten Förderdarlehen sind mit einer tilgungsfreien Anlaufzeit verbunden. Für Gründer beträgt diese Anlaufzeit meist zwei Jahre.
Tilgung und Rückzahlung Tilgung und Rückzahlung sind Verpflichtung des Unternehmers oder Gründers. Tilgung und Rückzahlung sind Verpflichtung des Unternehmers oder Gründers.
Höchstbetrag und andere Restriktionen Der Betrag ist grundsätzlich nicht nach oben begrenzt. Allerdings sind entsprechende Sicherheiten und Eigenkapital notwendig. Geförderte Darlehen haben meist eine programmspezifische Obergrenze, zudem bestehen weitere Restriktionen. Welche das jeweils sind, muss im Einzelfall geprüft werden.

Bürgschaften und Bürgschaftsbanken
Eine Besonderheit bei den Fremdfinanzierungen stellen Bürgschaften dar. Sie können von Bürgschaftsbanken, vereinzelt von Förderbanken oder auch einfach durch einen finanzkräftigen Privatmann zur Verfügung gestellt werden. Im Rahmen einer Bürgschaft sagt eine Organisation oder eine Person zu, bei Zahlungsunfähigkeit des Kredit- oder Darlehensnehmers für die verbleibenden Schulden aufzukommen. Eine Bürgschaft mindert also das Risiko für den Kredit- oder Darlehensgeber. Insofern kann sie als Sicherheit betrachtet werden, die Geschäfts- oder Förderbank verzichtet dann auf andere Sicherheiten. Eine Bürgschaft ist sowohl für Gründer als auch für Unternehmer geeignet.

Genauso wie Förderbanken finden sich in jedem Bundesland auch Bürgschaftsbanken. Links zu Bürgschaftsbanken finden Sie unter: jeder-ist- unternehmer*de/buergschaftsbanken. Meist sind Kammern, Verbände, Versicherungen, Banken und Sparkassen an den Bürgschaftsbanken beteiligt. Auch wenn sich Bürgschaftsbanken gerne als „Selbsthilfeorganisation“ bezeichnen, ist die Vergabe einer Bürgschaft dann doch nicht ganz so selbstlos: I Die Prüfung des gesamten Vorhabens verursacht Kosten, zudem wird ein gewisser Prozentsatz des Darlehensbetrags als Zins fällig. Das zu finanzierende Vorhaben muss auch hier aussichtsreich sein, und Bürgschaftsbanken schauen besonders genau hin – sie müssen ja schließlich einspringen, falls Sie Ihre Tilgungen und Zinsen nicht mehr zahlen können.

Wie erreiche ich welche Bank?
Aus dem Privatleben kennen wir alle die üblichen Geschäftsbanken. Aber wo finden Sie eine Bürgschaftsbank? Und wie können Sie bei der KfW ein Darlehen beantragen, wo sie nur wenige Standorte hat? Gehen Sie der Sache mit der folgenden Übersicht auf den Grund.

Darlehen einer Geschäftsbank oder doch Förderbank – Vergleich und Tests5

Mit Geschäftsbanken können Sie meist unmittelbar in Kontakt treten. Sie sind auch dann Ihr Ansprechpartner, wenn Sie das Darlehen einer Förderbank beantragen wollen oder die Bürgschaft einer Bürgschaftsbank brauchen. Ein Darlehen von der Förderbank des Bundes – der KfW – läuft übrigens immer über eine Geschäftsbank ab. Einige Förderbanken der Bundesländer bieten in Ausnahmefällen Darlehen an, die abgewickelt werden können, ohne dass eine Geschäftsbank einbezogen wird. Ein weiterer Ausnahmefall stellt die Bürgschaft dar, die Sie direkt von der Bürgschaftsbank bekommen – also ebenfalls ohne die Vermittlung durch eine Geschäftsbank.

Tipps – Termine bei Förderbanken
Alle Förderbanken bieten zunächst einmal Termine an. Hier findet aber meist nur ein Informationsgespräch statt, in dem über die bestehenden Möglichkeiten informiert wird, Der weitere Kontakt läuft dann in fast allen Fällen über die Geschäftsbank weiter. Das bedeutet, dass eine positive Atmosphäre bei einem solchen Gespräch noch lange keine Zusage bedeutet und umgekehrt.

Kostenlose Unterstützung und Beratung für Selbständige – erfolgreiche Unternehmendteuerung

Für Gründer und Selbständige gibt es zahlreiche Unterstützungsangebote. Oft werden sie nicht in Anspruch genommen, selbst wenn Hilfestellung angebracht wäre. So manche Gründung eines unrentablen Unternehmens und viele Insolvenzen könnten vermieden werden, wenn die Menschen hinter den Unternehmen Hilfe in Anspruch nehmen würden.

Lassen Sie sich helfen
Frau Ingrid Schmitt ist Leiterin des Bereichs Unternehmensgründung und -führung der IHK Berlin und weiß Folgendes zu berichten: „Bei vielen kleineren Unternehmen zeigen sich Schwächen im kaufmännischen Wissen, und das Resultat sind dann Schwächen in der Unternehmensführung. Letztlich ist niemand perfekt, und deshalb gibt es zahlreiche Möglichkeiten, sich mithilfe von Büchern, Seminaren, Workshops, geförderten Coachings und anderem einzuarbeiten. Wenn ein Gartenfreund den Anbau einer neuen Pflanze plant oder Probleme mit dem Anbau einer Pflanze hat, zieht er ja auch meist ein Gartenbuch zurate oder fragt einen erfahrenen Gartenprofi. Was für den Gartenfreund selbstverständlich ist, sollte eigentlich auch für Unternehmerinnen und Unternehmer gelten. Wer alleine nicht weiterkommt, sollte sich helfen lassen – und das zu einem Zeitpunkt, zu dem es nicht bereits zu spät ist. Also nicht erst, wenn man zahlungsunfähig ist oder wenn die Insolvenz bereits vor der Tür steht.“

Für Selbständige besteht der Arbeitsalltag oft daraus, dass man eben alles Mögliche alleine in Angriff nehmen muss, und in vielen Fällen sind Unternehmer/innen so stark in den Arbeitsalltag involviert, dass sie gar nicht auf die Idee kommen, hier oder da Hilfe zu suchen oder ihr eigenes Handeln zu hinterfragen. Wer aber genauer hinschaut, wird merken, dass genügend Ansatzpunkte zu finden sind, um den Arbeitsalltag besser zu organisieren, um sich selbst zu entlasten und schlussendlich um sich besser auf die Kernaufgaben im Unternehmen zu konzentrieren.

Wohin kann ich mich wenden?
Das Angebot an Hilfsleistungen ist breit gefächert; viele Leistungen werden sogar vom Bund oder vom Land gefördert. Sie erfahren nun, wohin Sie
sich wenden können, wenn Sie sich über mögliche Unterstützung informieren wollen.

Unternehmensberater und andere privatwirtschaftliche Organisationen
Bei diesen Ansprechpartnern finden Sie Seminare, Workshops und Beratung. Im Internet stehen ergänzend zahlreiche Informationen und Downloads mit Tools bereit. Die Themen sind zum Beispiel: Erstellung und Optimierung des Businessplans, Hilfestellung bei der Auswahl einer Finanzierung oder beim Bankgespräch, beim Marketing oder Vertrieb, bei der Einrichtung von Steuerungsinstrumenten des Controllings sowie Unterstützung beim Check-up des Unternehmens und Begleitung bei der Umsetzung von Maßnahmen. Während bei Kammern und anderen Organisationen allgemeine Informationen oder eine kurzfristige Beratung zu bekommen sind, begleiten Unternehmensberater Sie über einen längeren Zeitraum hinweg. Sie dürfen jedoch keine Steuer- und Rechtsberatungen durchführen.
Ein breites Angebot, das auch ein Beraternetzwerk im deutschsprachigen Raum umfasst, ist auf der Website Gruendungszuschuss*de zu finden. Informationen und andere Hilfestellungen stehen im Internet unter Amaveo*de bereit.

Kammern
Industrie- und Handelskammern sowie Handwerkskammern bieten Kurzberatungen bei rechtlichen, steuerlichen sowie wirtschaftlichen Fragen. Außerdem gibt es Angebote für Seminare und Workshops sowie Informationsmaterial auf deren Websites. Die meisten Freiberufler gehören allerdings zu keiner Kammer, können also nicht von den hier angebotenen Services profitieren.

Berufsverbände
Die Angebote der Berufsverbände sind unterschiedlich. Informieren Sie sich bei einem Berufsverband, der zu Ihrer Branche passt, über die vorhandenen Möglichkeiten.

Banken
Banken bieten häufig branchenbezogene Informationen mit entsprechenden Kennzahlen. Das kann insbesondere bei der Vorbereitung einer Grün
düng hilfreich sein, um Daten für die Kalkulationen im Businessplan zu erhalten. Außerdem finden sich auf vielen Websites Checklisten.

Anwälte
Die Domäne der Anwälte ist die Rechtsberatung, sie darf nicht von Personen aus anderen beratenden Berufen durchgeführt werden. Nur einigen Organisationen, beispielsweise Verbänden, die als gemeinnützige Organisationen auftreten, ist es erlaubt, rechtliche Beratungen durchzuführen. Die Vertretung vor Gericht geschieht ausschließlich durch Anwälte – Kammern und andere können das nicht für Sie übernehmen.

Steuerberater
Steuerberater sind Experten für Fragen des Steuerrechts. Sie helfen außerdem häufig bei der Lohnabrechnung für die Mitarbeiter. Laufende Aufgaben wie die Erfassung von Belegen des Unternehmens und die Erstellung von Steuererklärungen und betriebswirtschaftlichen Auswertungen oder Bilanzen gehören ebenfalls zu ihrem Aufgabengebiet. Bei Rechtsstreitigkeiten in Sachen Steuerrecht werden Fachanwälte beauftragt.

Wirtschaftsförderung
Es gibt zahlreiche Anbieter, die der Wirtschaftsförderung zuzuordnen sind. Von Beratungsstellen für bestimmte Personengruppen bis hin zu gemeinnützigen Organisationen, die Seminare, Beratungen, Coachings und vieles mehr anbieten, ist alles Mögliche im Angebot. Was für Sie vor Ort infrage kommt, müssen Sie selbst herausfinden. Sie können im Internet recherchieren, bei Ihrer Kammer oder bei einem Berufsverband fragen, sich bei der Arbeitsagentur oder beim Jobcenter erkundigen oder auch Tipps von Ihrem Berater oder Steuerberater einholen.

Netzwerke
Nahezu überall finden Sie unterschiedliche Businessnetzwerke. Von losen Treffen ohne bestimmten Zweck bis hin zu straff organisierter Unterstützung gibt es ein vielfältiges Angebot. Informieren Sie sich, welche Netzwerke zu Ihnen passen könnten. Wenden Sie sich an Beratungsstellen, Berater oder suchen Sie im Internet. Auf der Internetplattform xing*com finden sich zahlreiche Netzwerke und Gruppen rund um verschiedenste branchen- und funktionsspezifische Themen.

Wettbewerbe
Es gibt eine ganze Reihe von Wettbewerben, die branchenspezifisch oder themenspezifisch ausgerichtet sind. Einige Businessplan-Wettbewerbe bieten zusätzlich Begleitung auf dem Weg in die Selbständigkeit. Auch hier ist das Angebot groß. Informationen bekommen Sie ebenfalls im Rahmen von Beratungen oder im Internet.

Prüfungen und Gespräche bei der Bank bezüglich Ihres Darlehens

Ein erstes, kostenloses Gespräch ist bei fast allen Banken möglich. Die weitergehenden Prüfungen sind jedoch meist mit Kosten verbunden. Geschäftsbanken verlangen dafür üblicherweise Gebühren in Höhe von ein bis zwei Prozent des Darlehensbetrags. Einige erstatten diese Gebühr zurück, sobald eine Zusage vorliegt. Daneben gibt es Geschäftsbanken, bei denen die Prüfungen gar nichts kosten. Damit Sie die Prüfungen mehrerer Geschäftsbanken nicht teuer zu stehen kommen, beachten Sie die folgenden Tipps.

Thema Was Sie tun können
Ermitteln Sie die Höhe der Gebühren. Fragen Sie bei mehreren infrage kommenden Banken nach, ob dort Kosten für die Prüfung entstehen und wie hoch diese ausfallen.
Lassen Sie sich Zeit. Denken Sie gründlich nach, bevor Sie entscheiden, wann Ihr Vorhaben in die abschließende Prüfung bei einer Bank gehen soll. Sie können nach dem ersten Gespräch bei einer Bank verlangen, dass Ihnen eine Bedenkzeit eingeräumt wird.
Wahlen Sie die Bank sorgfältig aus. Wenn Sie mit mehreren Banken sprechen, sollten Sie sich gut überlegen, bei welcher davon Sie Ihr Vorhaben in die abschließende Prüfung geben wollen. Bevorzugen Sie die Bank, bei der Sie sich am besten aufgehoben fühlen.
Vorsicht bei zeitgleichen Prüfungen! Wenn Ihr Budget knapp ist, sollten Sie auf zeitgleiche Prüfungen bei mehreren Geschäftsbanken verzichten. Informieren Sie sich bei einer Ablehnung zunächst über die Gründe – nur so können Sie es beim nächsten Versuch besser machen.
Ziehen Sie vordem Kontakt mit der Bank einen Berater hinzu. Sie können Ihr Vorhaben jederzeit durch einen Berater prüfen lassen. Von ihm erhalten Sie eine ehrliche Einschätzung, ob Ihr Vorhaben überhaupt Aussichten auf Erfolg hat oder ob Sie nur an Ihrem Businessplan arbeiten müssen. Der Check durch einen Berater kostet zwar etwas, ist aber unter Umständen immer noch günstiger als die Prüfungsgebühren der Bank. Teuer wird es vor allem dann, wenn mehrere Prüfungen durchgeführt werden, weil Ihr Antrag im ersten Anlauf abgelehnt wurde. Holen Sie am besten Angebote für eine Beratung in Ihrer Nähe ein, denn so werden Sie auch erfahren, welche Bank in Ihrer Umgebung zu Ihrem Vorhaben passt. Das erhöht die Wahrscheinlichkeit für eine Zusage.

Wird ein Vorhaben nicht nur von einer Geschäftsbank, sondern auch von einer Förder- oder Bürgschaftsbank geprüft, müssen Sie sich auf weitere Gebühren einstellen. Die Kosten hierfür fallen ebenfalls unterschiedlich aus. Sind beispielsweise zwei Prozent des Darlehensbetrags bei einer Bürgschaftsbank zu zahlen und geht es um 50.000 Euro, müssen Sie mit zusätzlichen 1.000 Euro rechnen.

Pauschalen für die Bank
Wenn Geschäftsbanken eine Gebühr für die Prüfung verlangen und diese bei positivem Ausgang nicht zurückerstatten, wird meist so argumentiert: „Wir verdienen ja nichts an einem Förderdarlehen.“ Das ist nicht ganz richtig: Die KfW will attraktive Vorhaben unterstützen, auch wenn nicht viel Kapital vorhanden ist. Daher zahlt sie den Geschäftsbanken eine angemessene Bearbeitungspauschale und beteiligt sie an den Zinseinkünften. Welchen Anteil sie bekommt, kann die Geschäftsbank nicht selbst festlegen. Sie erhält aber de facto weniger Zinsen als bei einem Darlehen, das sie aus eigenen Mitteln vergibt. Dafür übernimmt die Förderbank allerdings auch bis zu 80 Prozent des Ausfallrisikos. Leer geht die Geschäftsbank auf keinen Fall aus.

Es kostet viel Zeit, wenn Geschäftsbank und Eörder – oder Bürgschaftsbank Ihr Vorhaben nacheinander prüfen. Deshalb kann Ihre Bank im Ausnahmefall dafür sorgen, dass beide Prüfungen zeitgleich ablaufen. Das Vorgehen verspricht zwar eine schnellere Bearbeitung, birgt aber erhebliche Risiken:
• Wenn beide Banken Gebühren für die Prüfung verlangen, müssen Sie in jedem Fall zweimal zahlen; auch wenn schon die Geschäftsbank Ihren Antrag nicht genehmigt.
• Lehnt Ihre Geschäftsbank das Vorhaben ab, während es gleichzeitig bei der Bürgschafts- oder Förderbank geprüft wird, müssen Sie damit rechnen, dass dort Misstrauen entsteht. Im schlimmsten Fall erteilt die Förder- oder Bürgschaftsbank sogar gleich eine Absage, obwohl Sie in einem zweiten Anlauf vielleicht doch eine Geschäftsbank gefunden hätten, die Ihr Vorhaben unterstützt hätte. Mit einer Ablehnung durch eine Förder- oder Bürgschaftsbank verhageln Sie sich alle Chancen auf ein Förderdarlehen oder auf eine Bürgschaft dieser Bank. Das kann zum vorzeitigen Aus für Ihre Pläne führen.

Mithilfe des Businessplans beschreiben Sie Ihr Geschäftsvorhaben. Dabei geht es nicht darum, eine große Menge an beschriebenem Papier zu produzieren, sondern darum, Ihr Vorhaben auf rund 20 Seiten auf den Punkt zu bringen. Und zwar so, dass Sie die Bank oder andere Personen beziehungsweise Organisationen davon überzeugen. Da Sie für verschiedene Gesprächspartner unterschiedliche Versionen des Businessplans benötigen, ist es sinnvoll, zunächst eine Basisversion auszuarbeiten. Meist müssen Sie diese Fassung nur minimal abwandeln, wenn Sie Ihren Businessplan bei anderen Organisationen, beispielsweise bei der Arbeitsagentur, vorlegen müssen. Erstellen Sie am besten zuerst die Version für die Bank, da diese den größten Arbeitsaufwand mit sich bringt, und verwenden Sie diese als Basis.

Zusammenfassung und Textteil – Businessplan für die Bank vor dem Darlehen

Die ersten Bestandteile Ihres Businessplans sind die Zusammenfassung und der Textteil. Die wichtigsten Fakten, die Banken besonders interessieren, beschreiben wir im Folgenden.

Titel und Zusammenfassung
Formulieren Sie den Titel Ihres Businessplans möglichst griffig und eingängig. Schon mit dem Deckblatt sollte das Interesse des Lesers geweckt werden. Ein langweiliger, schwer verständlicher oder aussageloser Titel schreckt eher ab und sorgt schon in der ersten Sekunde für Langeweile. So sollte der Titel eines Plans für einen Feinkostladen nicht „Businessplan Feinkostladen“ heißen. Besser wäre beispielsweise „Feinkost Lisa Mustermann – eine kulinarische Reise durch alle Welt“.

                         Checkliste
Elemente der Executive Summary Vorhanden?
Wenn das Unternehmen bereits existiert, sollten Sie vor der Beschreibung Ihrer Geschäftsidee in ein paar aussagekräftigen Sätzen die bisherige Entwicklung des Unternehmens beschreiben.
Kurze Beschreibung des Vorhabens in maximal drei Sätzen. Achten Sie auf das Darstellen Ihrer Unique Selling Proposition (USP); dazu erfahren Sie im nächsten Abschnitt mehr.
Kurze Beschreibung der Gründerperson in maximal drei Sätzen. (Warum wollen Sie die Pläne realisieren, und welche Fähigkeiten/Kenntnisse bringen Sie in das Unternehmen ein?)
Startdatum, eventuell grobe Meilensteine in der Startphase, Rechtsform.
Nennung des Standorts und, wenn dieser wichtig ist, eine kurze Beschreibung in maximal drei Sätzen.
Ganz kurze Beschreibung der Marktlage sowie der wesentlichen Säulen des Marketings und des Vertriebs in maximal drei Sätzen.
Eventuell Nennung anderer Faktoren, die sehr wichtig für das Gelingen Ihres Vorhabens sind.
Beschreibung der Finanzierung: Wie viel Eigenkapital bringen Sie ein, wie hoch ist der Fremdkapitalbedarf, und können Sie Sicherheiten bieten?
Finanzdaten: Am wichtigsten in diesem Teil des Businessplans ist die Liquiditätsplanung. Sie können in der Zusammenfassung ein Diagramm mit der zu erwartenden Liquidität unter Einbezug Ihrer Lebenshaltungskosten und der Zinsen und Tilgungen einfügen. So sieht Ihr Banker (oder auch ein Investor) auf den ersten Blick, ob Sie im positiven Bereich bleiben. Ein Beispiel für eine solche Abbildung befindet sich in unserem Geldanlage-Ratgeber.

Zusammenfassung und Textteil - Businessplan für die Bank vor dem Darlehen10

Geschäftsidee/Vorhaben und Alleinstellungsmerkmal
Die Beschreibung der Geschäftsidee oder des Vorhabens fällt vielen Gründern und Unternehmern schwer. Doch für den Erfolg Ihres Businessplans ist es wichtig, dass Sie Ihren Leser so schnell wie möglich „ins Boot“ holen. Dazu ist es erforderlich, schon in den ersten Absätzen zu verdeutlichen, wie Sie sich im Markt behaupten wollen.

Das sogenannte Alleinstellungsmerkmal, auch Unique Selling Proposition (USP), spielt dabei eine Hauptrolle. Wer keine USP vorweisen kann, bekommt kein Darlehen. Stellen Sie sich daher die Frage: Auf welche Weise hebe ich mich von Wettbewerbern eindeutig ab? Lassen Sie die Antwort darauf in die Beschreibung Ihres Vorhabens einfließen. Die folgende Übersicht zeigt einige Beispiele, anhand deren schnell deutlich wird, wie Sie es richtig angehen.

Die Zusammenfassung wird ganz zum Schluss geschrieben und sollte ungefähr eine Seite umfassen. Dieser Text muss es in sich haben, für Details bleibt kein Platz. Mithilfe der Checkliste in unserem Geldanlage-Ratgeber können Sie prüfen, ob Ihre Zusammenfassung die wichtigsten Elemente enthält. Prinzipiell gilt diese Liste auch dann, wenn eine dreiseitige Zusammenfassung verlangt wird. Sie können in diesem Fall jedem einzelnen Element deutlich mehr Platz einräumen.

Wenig vorteilhaft So ist es besser
 dabei wird das Dienstleistungsangebot die Programmierung von Websites umfassen. Der Usability-gesteuerte Ansatz und die Verwendung neuester Frameworks machen eine neuartige Form der Programmierung möglich.“             dabei werden wir unsere Auftraggeber in großen Online-Shopping-Portalen finden und für diese Programmierarbeiten übernehmen. Die Verbesserung der Nutzerfreundlichkeit dieser Shops ermöglicht unseren Kunden höhere Absatzzahlen. Der Einsatz neuester Technologien macht unsere Dienstleistung deutlich kostengünstiger als die der Wettbewerber.“
es wird Kalt- und Warmgetränke geben, warme und kalte Speisen sowie musikalische Unterhaltung und Veranstaltungen. Die Speisen- und Getränkekarte wird Jung und Alt ansprechen und dabei für außergewöhnlichen Genuss und Unterhaltung sorgen, die konkurrenzlos ist.“ dabei stand der besondere Flair und Mythos derStadt New Orleans Pate für das Konzept. Das Ambiente soll zwar für gehobenen Standard stehen, aber nicht übermäßig luxuriös sein. Eine Einrichtung im Kolonialstil sowie ein musikalisches und gastronomisches Programm, das sich am Vorbild orientiert, werden das Angebot abrunden und ein Stück Südstaaten-Feeling in die Stadt bringen.“
„… ich plane die Gründung eines Shops mit Modeartikeln. Ziel ist es, den besten verfügbaren Shop zu haben.“ ich plane die Gründung mit einem Online-Shop, der Modeaccessoires wie Gürtel, Taschen, Schmuck und Ähnliches im deutschsprachigen Raum bieten soll. Dabei stammen alle Artikel von jungen Künstlern aus angesagten Städten wie London, Berlin und New York. Wer auf der Suche nach Individualismus ist, wird in meinem Online-Shop fündig.“

Beschreibung des Markts und des Marketings/ Vertriebs
Die Beschreibung des Markts ist von großer Bedeutung. Denn daran lässt sich erkennen, ob Sie sich gut informiert haben und ob Ihr Unternehmen so aufgestellt ist, dass Sie sich behaupten können. In dieser Passage sollten Sie die allgemeine Marktlage, die wichtigsten Wettbewerber und die Zukunftsaussichten in dem von Ihnen anvisierten Geschäftsfeld darstellen. Beziehen Sie bei der Beschreibung der aktuellen Lage und der Perspektive fremde Quellen ein, denn das wird Ihre Bank ebenfalls tun.

Entsprechendes Material finden Sie bei Kammern, bei Verbänden, in Fachzeitschriften, bei Marktforschungsinstituten, bei den statistischen
Landesämtern oder beim Statistischen Bundesamt. Halten Sie außerdem Ausschau nach Marktstudien zu Ihrem Umfeld. Eine weitere wichtige Quelle sind die Geschäftsbanken selbst. Viele bieten Brancheninformationen, die auch Sie sich besorgen sollten. Damit verschaffen Sie sich einen wesentlichen Vorteil: Sie wissen mindestens genauso viel wie Ihre Bank, und wenn Sie sich weiter in das Thema vertiefen, erarbeiten Sie sich vielleicht sogar einen Vorsprung.

Wenn es um Marketing und Vertrieb geht, sollten Sie nicht nur die wichtigsten Eckpunkte beider Bereiche beschreiben, sondern auch die genauere Planung der Ausgaben. Fertigen Sie eine Tabelle mit zwei Spalten für Marketing und Vertrieb an und unterteilen Sie in „Laufende Ausgaben“ und „Anfangsausgaben“. So können Sie die entsprechenden Summen später einfach in Ihre Finanzplanung übertragen.

Gründer/in oder Gründerteam
Welche Kenntnisse, Erfahrungen und Persönlichkeitsmerkmale Sie mitbringen, ist entscheidend für die Bewilligung eines Darlehens oder anderer Finanzierungsprodukte einer Bank. All das wird ausgiebig geprüft, deshalb sollten Sie Ihre Person oder das Gründerteam ausführlich beschreiben. Verfassen Sie dazu einen Fließtext, der folgende Fragen beantwortet.

Kriterium Fragen
Branchenerfahrung Welche Branchenerfahrungen und -kenntnisse bringen Sie mit? Auf welche Weise wollen Sie fehlende Kenntnisse und/oder Erfahrungen ausgleichen?
Kaufmännische Welche kaufmännischen Erfahrungen und Kenntnisse bringen Sie mit?
Kenntnisse Auf welche Weise wollen Sie fehlende Kenntnisse ausgleichen?
Persönliche Stärken Welche persönlichen Stärken bringen Sie in das Vorhaben ein? Welche
und Schwächen persönlichen Schwächen könnten Ihnen im Weg stehen? Wie wollen Sie diesen begegnen?
Motivation Was motiviert Sie zur Umsetzung Ihrer Pläne?

Niemand erwartet von Ihnen, dass Sie alles alleine und am besten können. Jeder Mensch hat Stärken und Schwächen. Wer behauptet, perfekt zu sein, wirkt eher unglaubwürdig. Es ist aus wirtschaftlicher Sicht auch nicht sinnvoll, alles selbst zu erledigen. Wer sich im Steuerrecht kaum auskennt, beauftragt besser einen Steuerberater. Kernkompetenzen, die für das Unternehmen von Bedeutung sind, müssen Sie allerdings selbst mitbringen. Wer als Anwalt die „Tätigkeit als Mediator ausüben will, braucht nun einmal viel Einfühlungsvermögen und muss stark in der Kommunikation mit anderen Menschen sein. Wer ein Internetportal plant, sollte sich mit der Technologie auskennen, mindestens als Projektleiter agieren können und außerdem topfit in Sachen Online-Marketing sein. Im Einzelhandel wiederum sind Erfahrungen mit der Planung des Sortiments, der Abrechnung sowie der Mitarbeiterführung wichtig. Waren Sie bereits mit Führungsaufgaben betraut, die ebenfalls wichtig im Rahmen Ihrer Selbständigkeit sind, sollten Sie diese ohnehin ausdrücklich nennen. Beschränken Sie sich aber auch in diesem Abschnitt des Businessplans auf das Wichtigste. Was Sie vor 15 Jahren gemacht haben – ganz besonders, wenn es nichts mit Ihrem Vorhaben zu tun hat -, ist irrelevant.

Der tabellarische Lebenslauf
In den Anhang Ihres Businessplans gehören ein tabellarischer Lebenslauf und einige Nachweise über Ihre beruflichen Stationen. Auch hier geht es nicht darum, einen lückenlosen Lebenslauf nachzuweisen. Vielmehr sollten Sie bedeutende Stationen näher beleuchten. Lange zurückliegende berufliche Tätigkeiten mit geringer Relevanz können Sie beispielsweise zu einer Position zusammenfassen. Ein Foto ist kein zwingender Bestandteil, schafft aber etwas mehr Nähe.

Der Standort
Ihre Beschreibung des Standorts sollte mindestens die folgenden Angaben enthalten: Miete, Nebenkosten, Quadratmeter, eine grobe Skizze der Räumlichkeiten, die Adresse und die Lage. Und Sie sollten auch erklären, weshalb Sie sich für einen bestimmten Standort entschieden haben. Wenn der Standort für Sie nur eine untergeordnete Rolle spielt, können Sie sich kurzfassen. Spielt er dagegen eine bedeutende Rolle – beispielsweise im Einzelhandel oder in der Gastronomie -, sollten Sie hierfür etwa eine Seite einplanen.

Bei derartigen Vorhaben ist auch die nähere Umgebung wichtig. Sie können eine Umgebungskarte einfügen, auf der sowohl Ihr eigener Standort als auch bedeutsame umliegende Locations eingezeichnet sind. Auch die Infrastruktur kann eine große Rolle spielen. Gibt es einen Parkplatz? Ist eine U-Bahn-Station oder Ähnliches in direkter Nähe? Falls es Wettbewerber in der Nähe gibt, sollten sie bereits im Abschnitt Markt/Marketing erwähnt worden sein. Verweisen Sie hier nun auf diese Beschreibung und tragen Sie die entsprechenden Wettbewerber ebenfalls in die Karte ein. Wenn Sie feststellen, dass die Karte zu groß wird, können Sie sie auch im Anhang unterbringen. Darüber hinaus gehören Daten über die Bevölkerungsstruktur vor Ort (zum Beispiel Zielkundengruppen, Einkommensverhältnisse, Familienstand, Bildungsstand) und über die Passanten Frequenz am geplanten Standort in diese Textpassage.

Risikomanagement und Ausblick
In einem Businessplan für eine Bank oder einen Investor sollte stets der Gliederungspunkt „Risikomanagement und Ausblick“ zu finden sein. Beschreiben Sie alle Risiken, die Sie absehen können, und beschreiben Sie, wie Sie ihnen begegnen wollen. Vermitteln Sie deutlich, dass Ihnen klar ist, dass es Risiken gibt und dass Sie in der Lage sind, auf Veränderungen flexibel zu reagieren.
Ein Ausblick für die nähere Zukunft ist ebenfalls gefragt. Dieser kann kurz gehalten werden, dennoch sollte die Frage danach, wo Sie in vier Jahren stehen wollen oder ob Sie noch weitere Ideen für den Ausbau oder Umbau Ihres Geschäfts haben, im Businessplan beantwortet werden.

Kann ich ein Darlehen früher als vereinbart zurückzahlen

Ein Anrecht auf vorzeitige Rückzahlung (Tilgung) eines Darlehens gibt es nicht.
Der Bundesgerichtshof hat hierzu allerdings einige Urteile gefällt, nach denen Banken manchmal einer vorzeitigen Tilgung zustimmen müssen. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn es für Sie so gut läuft, dass Sie ein weiteres Darlehen für weitere Investitionen brauchen, Ihre Bank das aber ablehnt. Wenn Sie hingegen ein Darlehen früher als vereinbart tilgen möchten, weil Sie ein anderes zu günstigeren Konditionen aufnehmen wollen, muss die Bank nicht einwilligen. Genauso verhält es sich, wenn Sie einfach nur Ihre Schulden loswerden wollen. Fragen Sie im Zweifelsfall einen Anwalt.

Eine vorzeitige Tilgung kann vertraglich vereinbart werden; Angaben hierzu finden Sie in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Bank oder Förderbank. Oft wird dann eine sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung verlangt. Dabei handelt es sich um einen Schadenersatz, der Bank entgehen schließlich auch in diesem Fall Zinsen. Die Höhe der Entschädigung stellt sich – wegen schwankender Zinsen – erst dann heraus, wenn die vorzeitige Tilgung ansteht; dabei kann es sich durchaus um einen höheren Betrag handeln. Die Berechnung hierzu ist komplex und wird durch die aktuelle Rechtsprechung beeinflusst. Wenn Sie nicht sicher sind, ob Ihre Bank es richtig gemacht hat, ist ebenfalls der Gang zum Anwalt ratsam. In einigen Fällen bieten Förderbanken übrigens auch Darlehen an, für die keine Entschädigung anfällt – dazu gehört unter anderem das Startgeld der KfW.

Kann ich mein Risiko einschränken, indem ich eine Rechtsform mit beschränkter Haftung wähle?
Kurz gesagt: Eine Rechtsform mit Haftungsbeschränkung wie die GmbH oder die Unternehmergesellschaft hilft nicht, sich aus der Verantwortung zu stehlen. Banken sichern sich ab und vereinbaren beispielsweise mit einer GmbH eine Gesellschafterbürgschaft. Mit anderen Worten: Die Gesellschafter einer GmbH müssen für Tilgungen und Zinsen mit ihrem Privatvermögen und künftigem Einkommen bürgen – genauso wie die Inhaber von Unternehmen, die eine Rechtsform ohne Haftungsbeschränkung gewählt haben.

Unter welchen Umständen kann die Bank ein Darlehen kündigen?
Wann ein Darlehen oder ein Kredit vorzeitig gekündigt werden kann, regelt der Vertrag zwischen Ihnen und der Bank. Lassen Sie sich bei Informationsgesprächen mit Ihrer Bank daher die Allgemeinen Geschäftsbedingungen aushändigen, darin finden sich Details hierzu. Auch die Regelungen bezüglich der Informationspflichten sind dort enthalten. Üblicherweise kann eine Bank aus wichtigem Grund kündigen, zum Beispiel,
• wenn Sie in Zahlungsverzug sind und nach angemessener Fristsetzung noch immer nicht zahlen oder
• wenn Sie ein Förderdarlehen unter Angabe falscher Tatsachen bekommen haben oder
• wenn Sie der Informationspflicht gegenüber der Bank nicht regelmäßig nachkommen.

Um den Informationspflichten nachzukommen, müssen Sie regelmäßig mindestens Ihre Jahresabschlüsse vorlegen. Wer ein Darlehen einer Förderbank bekommt, muss außerdem gewährleisten, dass Kontrollorgane, wie zum Beispiel der Europäische Rechnungshof, jederzeit Einblick in sämtliche geschäftlichen Unterlagen nehmen können. Das bedeutet für Sie: Wenn Sie dazu aufgefordert werden, bestimmte Unterlagen abzuliefern, müssen Sie dem fristgerecht nachkommen. Andernfalls kann die Bank das Darlehen kündigen.

Wenn die Bank Ihr Darlehen kündigt – Insolvenz bei Unternehmen

Die Bank kann ein Darlehen nur aus wichtigen Gründen kündigen, beispielsweise bei Zahlungsunfähigkeit des Unternehmens, wenn Informationspflichten nicht eingehalten oder Kreditraten nicht gezahlt werden oder auch wenn ein Förderdarlehen unter Vorgabe falscher Tatsachen vergeben wurde. In der Realität zeigt sich allerdings, dass die eine oder andere Kündigung letztlich nicht ganz rechtens ist.

Aber: Die Dienste eines Anwalts sind teuer, und ein Verfahren kann sich lange hinziehen. Wenn Ihnen eine Kündigung also nicht rechtmäßig erscheint und Ihre finanzielle Lage unbedenklich ist, sollten Sie eher eine Umschuldung und die Suche nach einer anderen Bank in Betracht ziehen. Ein Verfahren würde etwa ein Jahr dauern, und das Honorar des Anwalts würde sich an der Darlehenssumme bemessen – günstig kommt man also auf keinen Fall weg. Falls eine Rechtsschutzversicherung einspringt, wäre ein Verfahren in Erwägung zu ziehen. Dann stellt sich aber die Frage, ob man mit einer Bank, die sich so verhalten hat, weiterhin Zusammenarbeiten will.

Wird Insolvenz angemeldet oder liegen ernsthafte Zahlungsschwierigkeiten vor, führt das fast immer dazu, dass eine Bank das Darlehen kündigt. Das versetzt einem Unternehmen, das vielleicht noch gerettet werden könnte, meist endgültig den Todesstoß. Auch hieran wird deutlich: Das rechtzeitige Reagieren bei Schwierigkeiten ist unumgänglich, und auch die Kommunikation mit der Bank spielt eine große Rolle. Wer wartet, bis nichts mehr geht, kommt aus der Situation üblicherweise nicht mehr heraus und muss aufgeben.

Wenn gar nichts mehr geht
Die Insolvenz kommt durch eine vorliegende oder drohende Zahlungsunfähigkeit und/oder durch Überschuldung zustande. Die gesetzliche Grundlage findet sich in der Insolvenzordnung (InsO). Nach § 13 InsO ist nicht nur der Schuldner, sondern auch der Gläubiger berechtigt, eine Insolvenz anzumelden. Mit anderen Worten: Wenn Sie Rechnungen nicht mehr zahlen können und es zu gerichtlichen Mahnbescheiden und/oder Vollstreckungsverfahren kommt, können auch Ihre Gläubiger die Insolvenz Ihres Unternehmens anmelden. Mit der Insolvenzordnung werden nicht Sie oder Ihr Unternehmen geschützt, sondern diejenigen, die finanzielle Ansprüche an Sie haben.

Verpflichtung zum Insolvenzantrag
Kapitalgesellschaften sind verpflichtet, innerhalb von drei Wochen nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit einen Insolvenzantrag zu stellen. Geschieht das nicht, handelt es sich um eine Straftat – die Konkursverschleppung. Personengesellschaften wie die GbR und Einzelunternehmer können einen Insolvenzantrag stellen oder aber eine außergerichtliche Einigung mit den Gläubigern anstreben. Wer davon ausgehen kann, dass er seine Schulden mithilfe einer Festanstellung oder auf andere Weise in absehbarer Zeit begleichen kann, sollte die außergerichtliche Einigung anstreben, um entsprechende Schufa-Einträge, Pfändungen oder Ähnliches zu vermeiden. Lässt sich keine Einigung mit den Gläubigern erreichen oder ist der Schuldenberg so groß, dass er innerhalb der kommenden sechs Jahre nicht abgebaut werden kann, sollte Insolvenz angemeldet werden. Das bringt letztlich die Entschuldung mit sich, wodurch sich neue Perspektiven eröffnen.

In Deutschland werden zwei Arten des Insolvenzverfahrens unterschieden: die Regelinsolvenz und die Verbraucherinsolvenz. Die erste Variante ist relevant für Unternehmen jeder Rechtsform, also auch für Freiberufler und andere Einzelunternehmen. Die zweite – bekannter unter dem Namen Privatinsolvenz – ist ein vereinfachtes Insolvenzverfahren, das nur für bestimmte Selbständige infrage kommt. Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit ein Verbraucherinsolvenzverfahren durchgeführt werden kann:
• Die betreffende Person muss ihre Selbständigkeit bereits aufgegeben haben.
• Sie darf maximal 19 Gläubiger haben.
• Sie darf keine Schulden aus Arbeitsverhältnissen haben (Schulden bei Sozialversicherungsträgern für Mitarbeiter, die bei ihr beschäftigt waren, Schulden aus nicht bezahlten Arbeitslöhnen/Gehältern oder Schulden aus nicht abgeführter Steuer für ehemalige Arbeitnehmer).

Bei allen anderen Unternehmen kommt das Regelinsolvenzverfahren zum Tragen. Über das richtige Insolvenzverfahren entscheidet das zuständige Gericht. Darüber, wo eine Insolvenz angemeldet werden muss, informiert das örtliche Amtsgericht. Die folgende Übersicht zeigt die wichtigsten Unterschiede zwischen den beiden Insolvenzvarianten auf.

Regelinsolvenzverfahren Verbrauchinsolvenzverfahren
Es geht schnell. Wegen außergerichtlicher Einigungsversuche dauert es länger.
Die kostenlosen Schuldnerberatungen fühlen sich nicht zuständig. Es entsteht eine Beratungslücke. Inanspruchnahme der kostenlosen Schuldnerberatungen Ist möglich.
Ein außergerichtlicher Einigungsversuch Ist nicht vorgesehen, kann aber trotzdem unternommen werden. Bevor das Insolvenzverfahren eröffnet wird, Ist der Versuch einer außergerichtlichen Einigung mithilfe einer der kostenlosen Schuldnerberatungen notwendig.
Ein Schuldenbereinigungsplan ist im Rahmen der Regelinsolvenz nicht vorgesehen. Im zweiten Schritt versucht das Gericht, bei entsprechenden Erfolgsaussichten, einen Schuldenbereinigungsplan mit den Gläubigern zu vereinbaren.
Ein Insolvenzverwalter verwertet das Vermögen des Unternehmens, bei Unternehmen mit unbeschränkter Haftung auch das Privatvermögen. Die Restschulden bleiben bestehen. Der Insolvenzverwalter vertritt die Interessen der Gläubiger. Vom Gericht wird ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestimmt. Die Gläubigerversammlung entscheidet über den endgültigen Insolvenzverwalter. Führt der Versuch einer außergerichtlichen Einigung und eines gerichtlichen Schuldenbereinigungsplans nicht zum Erfolg, wird das Insolvenzverfahren eröffnet. Ein Treuhänder verwertet das Vermögen des Schuldners, die Restschulden bleiben bestehen. Der Treuhänder wird vom Gericht bestellt. Seine Rolle entspricht in etwa der Rolle des Insolvenzverwalters bei der Regelinsolvenz.
Es kann ein Insolvenzplan erstellt werden (mehr hierzu im Anschluss an diese Übersicht). Es besteht keine Möglichkeit für einen Insolvenzplan.
Im Rahmen eines weiteren Verfahrens, das sich an das Regelinsolvenzverfahren anschließt, kann der Schuldner eine Restschuldbefreiung anstreben. Nur wer den Gläubigern für die Dauer von sechs Jahren die pfändbaren Einkünfte überlässt, kann nach Ablauf der sechs Jahre eine Restschuldbefreiung bekommen. Im Rahmen eines weiteren Verfahrens, das sich an das Verbraucherinsolvenzverfahren anschließt, kann der Schuldner eine Restschuldbefreiung anstreben. Nur wer den Gläubigern für die Dauer von sechs Jahren die pfändbaren Einkünfte überlässt, kann nach Ablauf der sechs Jahre eine Restschuldbefreiung bekommen.

Das Insolvenzverfahren wird sehr kritisch betrachtet. Die meisten Insolvenzverwalter betreuen mehrere Unternehmen gleichzeitig und kennen sich in den jeweiligen Branchen oft nur wenig aus. Hinzu kommt, dass sie die Interessen der Gläubiger und nicht die des insolventen Unternehmers verfolgen – so schreibt es das Gesetz nun einmal vor. Die Abwicklung eines Insolvenzverfahrens verläuft deshalb nicht unbedingt im Sinne des insolventen Unternehmers. So passiert es, dass Material zu Preisen verkauft wird, die deutlich unter denen beim Einkauf liegen – obwohl der betreffende Lieferant bereit wäre, das Material zurückzunehmen und damit die Schuldenlast stark zu senken. Flüssige Mittel zur Verteilung an die Gläubiger sind das vorrangige Ziel, auch wenn das manchmal unsinnig erscheint. Das kann letztlich für den insolventen Unternehmer bedeuten, dass der Restschuldenberg, auf dem er sitzenbleibt, nur noch größer wird.

Ein weiterer Kritikpunkt ist, dass die Zerschlagung von Unternehmen im Vordergrund steht. Die Rettung durch eine Sanierung wird nur selten in Betracht gezogen. Dabei wird parallel zur Abwicklung des Insolvenzverfahrens nach den Buchstaben des Gesetzes ein Insolvenzplan aufgestellt. Das Ziel der damit verbundenen Verhandlungen besteht darin, für eine möglichst einvernehmliche Bewältigung der Situation zu sorgen. Die Gläubiger müssen dem Insolvenzplan sowieso zustimmen, die Regelungen darin werden vom Unternehmer in Zusammenarbeit mit dem Insolvenzverwalter festgelegt. Im Insolvenzplan kann von den Regelungen des Insolvenzverfahrens abgewichen werden. Somit kann dieser Weg vorteilhaft für das Unternehmen sein. Sobald der Insolvenzplan rechtskräftig wird, endet das Insolvenzverfahren.