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Darlehensantrag und Bilanzzahlen – Papierkram vor dem Kredit

Im Darlehensantrag wird grundsätzlich nach der gewünschten Laufzeit gefragt. Zudem ist anzugeben, wie lang die tilgungsfreie Anlaufzeit sein soll. Lassen Sie sich von der Bank beraten, wenn Sie über die Angaben hierzu nachdenken. Gemeinsam werden Sie die sinnvollste Variante finden. Für Verwirrung sorgt regelmäßig die Frage nach dem Durchführungszeitraum, die insbesondere bei Förderdarlehen von Bedeutung ist. Solche Förderungen unterliegen strengen Regeln, eine davon lautet: Die Verwendung der Mittel ist nur innerhalb des bewilligten Zeitraums möglich. Daher muss der Zeitraum, in dem die Investitionen erfolgen sollen, angegeben werden.

Der Durchführungszeitraum beginnt mit der Gründung oder mit dem Zeitpunkt, zu dem die Investitionen geplant sind. Er endet mit dem Termin, der im Antrag steht. In der Regel fällt dieser Zeitraum in die Anlaufzeit des Vorhabens und beträgt höchstens sechs Monate. Das gilt unabhängig von einer eventuellen tilgungsfreien Anlaufzeit des Darlehens. Klären Sie mit der Bank, ob sich diese Zeitspanne verlängern lässt.

Großzügige Zeitplanung
Selbst wenn Sie geplant haben, alle Investitionen Innerhalb der ersten zwei oder drei Monate Zu tätigen, sollten Sie den Endzeitpunkt etwas großzügiger ansetzen. Der Grund: Verschiebt sich eine Investition zeitlich und liegt sie dann außerhalb des Zeitraums, der im Formular angegeben ist, kann sie nicht mehr mithilfe des Förderdarlehens finanziert werden.

Selbst wenn es kleine Unterschiede bei den Antragsformularen der Banken gibt, enthält jedes die Frage nach den geplanten Investitionen. Zudem wird danach gefragt, wie sich Ihre Finanzierung gestaltet. Mit diesen beiden Bereichen haben Sie sich ja bereits befasst, als Sie Ihren Businessplan erarbeitet haben. Greifen Sie also auf die Daten in Ihrem Plan zurück.
In einigen Antragsformularen werden zusätzlich Angaben über wirtschaftliche Verhältnisse oder Kennzahlen verlangt. Dabei wird allerdings davon ausgegangen, dass das beantragende Unternehmen eine Bilanz erstellt. Was unter den am häufigsten abgefragten Angaben zu verstehen ist und wie Sie die Formulare ausfüllen, auch wenn Sie keine Bilanz erstellen, können Sie der folgenden Übersicht entnehmen. Fragen Sie bei Ihrem Ansprechpartner in der Bank nach, wenn Sie etwas nicht verstehen. Auch ein Unternehmens- oder Gründerberater kann Ihnen beim Ausfüllen helfen. Stellen Sie in jedem Fall sicher, dass die Angaben richtig sind. Schließlich ist das Antragsformular samt Anlagen entscheidend für den Ausgang der Prüfung Ihres Vorhabens.

Bilanzzahlen
Bilanzzahlen werden bei Kapitalgesellschaften wie der GmbH, der Unternehmergesellschaft oder der Aktiengesellschaft auf Basis der Unternehmensbilanz ermittelt. Für Personengesellschaften wie Einzelunternehmen, GbR, OHG oder KG wird keine Bilanz, sondern eine Einnahmen-Über- schuss-Rechnung erstellt, die als Basis bei der Ermittlung der Zahlen herangezogen wird.

Bilanzsumme
Die Bilanzsumme wird der entsprechenden Planung entnommen und ist nur bei einer Kapitalgesellschaft relevant. Die Bilanzsumme setzt sich aus dem Anlagevermögen, dem Umlaufvermögen und aus weiteren Positionen zusammen.

Umlaufvermögen
Das Umlaufvermögen wird ebenfalls der Planbilanz entnommen und ist nur bei einer Kapitalgesellschaft relevant. Zum Umlaufvermögen gehören Vorräte (Lagerbestände), offene Forderungen des Unternehmens, liquide Mittel wie Kassenbestände, Guthaben auf Konten und Ähnliches.

Anlagevermögen
Auch das Anlagevermögen wird der Planbilanz entnommen und ist nur bei einer Kapitalgesellschaft relevant. Das Anlagevermögen dient dem Unternehmen dauerhaft; dazu gehören beispielsweise Sachanlagen wie die Betriebs- und Geschäftsausstattung, Maschinen und Ähnliches. Auch Finanzanlagen wie langfristige Beteiligungen gehören zum Anlagevermögen. Weiterhin zählen immaterielle Vermögensgegenstände, zum Beispiel Rechte oder Konzessionen, dazu.

Ertragszahlen
Bilanzzahlen werden aus der Bilanz oder aus der Einnahmen-Überschuss- Rechnung – also aus den Berechnungen für die steuerliche Gewinnermittlung – entnommen und stellen die Vermögenslage dar. Sie erlauben jedoch keine Aussage darüber, wie sich Ihre laufenden Einnahmen gestalten und welche Beträge Ihr Unternehmen erwirtschaftet oder welche Werte es erschafft. Um dies zu klären, werden die Ertragszahlen herangezogen.

Umsatz
Umsatz = verkaufte Einheiten x Verkaufspreis

Gesamtleistung
Unter Leistungen ist das zu verstehen, was das Unternehmen produziert. Werden also beispielsweise 1.000 Einheiten eines bestimmten Produkts hergestellt, so ist das die Gesamtleistung des Unternehmens – auch wenn ein Teil davon gar nicht verkauft wurde. Um die Gesamtleistung zu ermitteln, müssen die hergestellten Einheiten bewertet werden, und zwar entweder mit den Anschaffungskosten (bei Einkauf der Leistungen) oder mit den Herstellkosten (bei Eigenproduktion).

Leistung = eingekaufte Einheiten x Anschaffungskosten oder
Leistung = hergestellte Einheiten x Herstellkosten

Zu den Anschaffungskosten gehören neben dem Einkaufspreis die Kosten für den Transport oder für Versicherungen. Als Herstellkosten zählen neben denen für das eingesetzte Material beispielsweise Fertigungslöhne, die angefallen sind. Die genauen Regelungen, was unter die Anschaffung Sund die Herstellungskosten fällt, finden sich im Handelsgesetzbuch unter § 253 (1).
Ihre Bank interessiert sich im Wesentlichen dafür, ob Ihr Unternehmen Vermögenswerte aufweist. Und das ist nun mal der Fall, sobald Leistungen erbracht werden. Die Ware in einem Lager kann schließlich im Fall der Fälle verkauft werden. Fragen Sie im Zweifelsfall Ihren Berater, Steuerberater oder Ihren Ansprechpartner bei der Bank, ob die betreffende Angabe für Sie relevant ist.

Wareneinsatz
Unter „Wareneinsatz“ ist beispielsweise Ihr Einkauf von Waren für den Verkauf oder von Material für die Produktion zu verstehen.

Personalaufwand
Hier tragen Sie ein, wie hoch die geplanten Personalkosten sind. Diese Angabe können Sie Ihrem Businessplan entnehmen.

Sonstiger Betriebsaufwand
Hier gehen alle Kostenpositionen aus der Rentabilitätsplanung ein, die in dieser Tabelle noch nicht genannt wurden. Das sind beispielsweise Kosten für Marketing, Reisen, Wartung oder Mieten. Bei einigen Gründungen – insbesondere bei kleineren Dienstleistungsgründungen – macht der sonstige Betriebsaufwand den Großteil der Kosten aus.

Cashflow
Der Cashflow zeigt, wie es um die Liquidität des Unternehmens bestellt ist. Dabei geht es allein darum, wie viel Geld tatsächlich über das Geschäftskonto und die Geschäftskasse ein- und ausgezahlt wird. Die Berechnung erfolgt in der Liquiditätsplanung im Rahmen des Businessplans:
Zahlungswirksame Erträge (zum Beispiel Umsatzerlöse, Beteiligungserträge, Zinserträge, Subventionen) abzüglich
zahlungswirksame Aufwendungen (zum Beispiel Materialkosten, Löhne/ Gehälter, Zinsen, Tilgungen, Steuern)

Zins
Hier tragen Sie die zu erwartenden Zinszahlungen ein.

Abschreibungen (AfA)
Im Rahmen der Investitions- und Rentabilitätsplanung haben Sie Ihre Abschreibungen bereits für den Businessplan kalkuliert. Übertragen Sie diese in die Tabelle im Formular der Bank.

Jahresergebnis
Unter „Jahresergebnis“ ist der Gewinn oder der Verlust des Unternehmens zu verstehen.