Gebühren bei Ankauf von Aktien, Options, Zertifikate usw.

Um die Rentabilität einer Anlage zu ermitteln, müssen die mit derselben anfallenden Kosten und Gebühren, so insbesondere Maklergebühren, Provisionen, Bankspesen, in Ansatz gebracht werden. Sie schmälern den Ertrag der Anlage. Eine umfassende Auflistung der mit einer Geldanlage möglicherweise anfallenden Kosten und Gebühren ist kaum zu geben, da sich in diesem Bezug die Banken/ Anlageinstitute nicht nur recht unterschiedlich, sondern auch zuweilen äußerst erfinderisch verhalten.

Es lassen sich jedoch für den Kauf, den Verkauf und die Verwaltung von Wertpapieren folgende Standard-Belastungen ausmachen:

Kosten und Gebühren beim Kauf und Verkauf
Die Kosten und Gebühren beim Kauf und Verkauf von Wertpapieren sind in der Regel gleich. Sie unterscheiden sich jedoch insbesondere hinsichtlich Aktien, Options- und Genussscheinen sowie Zertifikaten einerseits und Anleihen andererseits hinsichtlich der Höhe der Abschlüsse wie auch hinsichtlich der einzelnen Kreditinstitute.

Aktien, Options- und Genussscheine, Zertifikate, Wandelanleihen
(1)Provision: 0,75-1% des Kurswertes, mindestens 25-35 Euro. (Bei Telefonbanking niedrigere Sätze [0,3-0,5%, mindestens 10 Euro]; allerdings dabei keine Beratung!)
(2)Maklergebühr! Cour tage (nur bei Parketthandel): zwischen 0,4 und 0,8 %o des Kurswertes, mindestens 0,75 Euro.
(3)Börsenspesen: Parkett: 3 Euro; XETRA: 0,06 %o vom Kurswert (zwischen 1,50 u. 4 Euro).
(4)Eigene Spesen der betrauten Bank: zwischen 1,25 und 3 Euro.

Anleihen
(1)Provision: 0,5 % des Kurswertes, mindestens 15-35 Euro. (Bei Telefonbanking niedrigere Sätze [0,15-0,25%, mindestens 10 Euro]; allerdings dabei keine Beratung!)
(2)Maklergebühr)Courtage: zwischen 0,26 und 0,75 %> des Nenn- bzw. Kurswertes (soweit der Kurs über pari), mindestens 0,75 Euro.
(3)Börsenspesen: 3 Euro.
(4)Eigene Spesen der betrauten Bank: zwischen 1,25 und 3 Euro.

Kosten für Verwahrung und Verwaltung
Für Aktien wie für Anleihen werden von den verwahrenden Kreditinstituten üblicherweise Depotgebühren in Höhe von 1,25 bis 2,5%o vom Kurswert (Aktien) beziehungsweise Nennwert (Anleihen) zuzüglich 19 % Mehrwertsteuer in Anrechnung gebracht (mindestens 4r6 Euro pro Posten zuzüglich 19 % Mehrwertsteuer). Online-Broker verwahren und verwalten die über sie erstandenen Wertpapiere i. d. R. kostenlos beziehungsweise mit einer Jahresgebühr zwischen 10 und 30 Euro. Die Verwaltung von Bundeswertpapieren durch die Bundeswertpapierverwaltung ist gebührenfrei.

Rendite
Die rechnerische Größe zur Beurteilung der Rentabilität einer Geldanlage ist deren Rendite. Sie zeigt in einem Zinssatz an, welchen Ertrag diese Anlage pro Jahr erbringt. Sie definiert sich als das Verhältnis des jährlichen Ertrags der Geldanlage zu deren Kaufpreis.

Wird eine Geldanlage unter dem Rückzahlungswert erworben, so erhält der Anleger außer dem jährlichen Ertrag, das heißt der laufenden Verzinsung, einen Zusatzertrag aus dem Rückzahlungsgewinn. Es lassen sich dann die laufende Verzinsung und die effektive Verzinsung unterscheiden.

Beispiel: Erwerb einer 6%-igen Anleihe zum Ausgabekurs von 92% und einer Laufzeit von 10 Jahren
Für Anleger mit Erträgen aus Geldanlagen (Kapitalerträgen) über 801 Euro (Sparerfreibetrag 750 Euro + Werbungskostenpauschale 51 Euro) für Ledige bzw. 1602 Euro (Sparerfreibetrag 1500 Euro + Werbungskostenpauschale 102 Euro) für Verheiratete (Freistellungsauftrag!) pro Jahr sind auch steuerliche Aspekte für die Berechnung der Rentabilität in Betracht zu ziehen.

Liquidität
Mit Liquidität wird die Möglichkeit umschrieben, die Geldanlage zu „verflüssigen“, das heißt wieder in Bargeld umzuwandeln. Die Liquidität einer Anlage ist umso höher, je schneller und problemloser sie wieder in Bargeld umgewandelt werden kann. Bei Anlagen auf Konten bestimmt sich die Liquidität nach den vertraglichen Kündigungsfristen. Bei börsennotierten Wertpapieren kann die Anlage jederzeit (allerdings auch unter Inkaufnahme eines Kursverlustes!) liquidiert werden. Problematischer gestaltet sich die Liquidierbarkeit bei Immobilien oder Kapitalbeteiligungen, die nicht an der Börse gehandelt werden.

Eine genaue Prüfung der Liquidität einer in Erwägung gezogenen Anlage erscheint immer dann angezeigt, wenn bereits im Vorhinein bekannt ist, dass die angelegte Geldsumme zu einem bestimmten Zeitpunkt oder vielleicht sogar jederzeit kurzfristig verfügbar sein muss. Eine Nichtbeachtung dieses Erfordernisses hätte nämlich gegebenenfalls zur Folge, dass der Anleger auf sein eigenes (nicht verfügbares) Vermögen einen Kredit aufnehmen und dafür (Schuld-)Zinsen und möglicherweise Gebühren zahlen müsste, die die ihm durch die Anlage zufließenden Guthabenzinsen weit übersteigen würden.

Steuerminderung
Die Auswirkungen einer Geldanlage auf die persönliche Steuersituation sollten – insbesondere unter dem Blickwinkel der Steuerersparnis – vor jeder Anlageentscheidung eingehend geprüft werden. Es ist insbesondere zu achten auf:

-die Ausnutzung des Sparer-Freibetrages (Kapitalerträge einschließlich des Werbungskostenpauschbetrages sind bis zu einem Betrag von 801 Euro für Ledige beziehungsweise 1602 Euro für Verheiratete pro Jahr von der Einkommensteuer befreit!);
-den persönlichen Einkommensteuersatz;
-die allgemeine Besteuerung bestimmter Anlageformen (z. B. Grundvermögen);
-die allgemeine Besteuerung bestimmter Erträge (z. B. Erträge aus Vermietung und Verpachtung);
-die steuerliche Begünstigung bestimmter Anlageformen (z. B. Lebensversicherungen, Wohnungsbau);
-die Erbschaftsteuer, der das Vermögen unterliegen kann.

Obgleich die Ausnutzung steuerlicher Vergünstigungen von Geldanlagen äußerst verlockend ist, sollte darüber die Beachtung der anderen Anlageziele – insbesondere die Sicherheit und Rentabilität – nicht vernachlässigt werden. Aus einer schlechten Geldanlage wird durch Steuervorteile keine gute!

Zielkonflikte
Die Anlageziele Sicherheit, Rentabilität, Liquidität und Steuerminderung stehen untereinander in einem nicht zu übersehenden Konfliktverhältnis. Sie lassen sich praktisch nie bei einer Anlageform gleichzeitig maximieren, denn:

-hohe Rentabilität geht in der Regel mit hohem Risiko einher;
-Sicherheit geht meist zu Lasten der Rentabilität;
-langfristige Anlagen haben in der Regel eine höhere Rentabilität als kurzfristige (das heißt: höhere Liquidität wird meist durch geringere Rentabilität erkauft!);

die Steuerbegünstigung von Geldanlagen ist meist mit langen Bindungsfristen (stark geminderte Liquidität!) oder hohen Risiken (Risikokapital!, Abschreibungsmodelle!) gekoppelt. Es liegt letztlich im freien Belieben und der höchst persönlichen Verantwortung eines jeden Anlegers selbst zu entscheiden, welche Ziele er in Anbetracht seiner individuellen Situation vorziehen und welche er nachordnen möchte. Verallgemeinernde Feststellungen lassen sich hierfür nur schwer oder gar nicht treffen.

Neben einer klaren Zielorientierung sollte der Anlieger nicht außer Betracht lassen, welcher laufende persönliche Zeitaufwand mit der „Betreuung“ der jeweiligen Geldanlage verbunden ist. So kann eine flexible Anlage in Aktien zeitaufwendige Marktbeobachtung (über entsprechende Berichte, Sendungen, Analysen etc.) und Portefeuille-Umschichtungen (Verkäufe u. Käufe) erfordern oder der Erwerb von Immobilien zeitraubende Überwachungen und nervenaufreibende Auseinandersetzungen mit Mietern/Pächtern implizieren. Solche und andere oft zwangsläufig sich mit der Geldanlage einstellende Belastungen werden bei der Entscheidungsfindung nicht selten übersehen.

Dauer und Struktur von Geldanlagen

Die Anlage von Spargeldern in bestimmten Anlageformen hat sich vor dem Hintergrund des Konfliktes von Rentabilität und Risiko in erster Linie von den persönlichen Vermögensverhältnissen des Anlegers leiten zu lassen. Je kleiner das Vermögen des Anlegers, desto größer sollte die Sicherheit der zu wählenden Anlage und desto höher seine Zurückhaltung gegenüber risikobehafteten Anlagen sein. Wer Vermögensverluste gegebenenfalls nicht oder nur schwer verkraften kann, sollte das Wagnis risikobehafteter Anlagen meiden. Je bescheidener die Vermögensverhältnisse, desto solider/sicherer die Geldanlagen; je besser die Vermögensverhältnisse, desto eher kann Anlagerisiko (mit entsprechendem Gewinnpotential) eingegangen werden! – Gleichwohl sollte jeder Anleger – ob seine Vermögensverhältnisse nun als bescheiden oder beachtlich einzustufen sind – hinsichtlich seines Vermögensaufbaus eine seinen (Vermögens-)Verhältnissen entsprechende Risikostreuung vornehmen. Seine Vermögensstruktur sollte seinen Vermögensverhältnissen Rechnung tragen.

Entsprechend ihrer zu-/abnehmenden Sicherheit und ihres korrelierten zu-/abnehmenden Gewinn-/Verlustpotentials lassen sich die wichtigsten Anlageformen wie folgt ordnen: Gewinn- und Verlustpotentiale von Geldanlagen in Überblick

Dauer und Struktur von Geldanlagen

Auf dem Hintergrund der vorausgegangenen Darlegungen wäre in Anlehnung an Karl H. Lindmayer1 für Vermögen unterschiedlicher Größenordnung beispielhaft von folgender Anlagestruktur auszugehen. Als eine die Sicherheits- und Rentabilitätsziele übergreifende Faustregel der Vermögensstrukturierung lässt sich ausmachen: In Zeiten niedriger (Geldmarkt-) Zinsen sollte grundsätzlich mehr Liquidität gehalten werden (um bei einem Zinsanstieg Gelder für attraktive Anlagen rasch verfügbar zu haben)! In Zeiten hoher Zinsen sollte dann die angestaute Liquidität für mittel- und langfristige Anlagen in Anspruch genommen werden.

Um im Zeitverlauf einen differenzierten Überblick über das gebildete Vermögen zu haben und die Kontrolle der ins Auge gefassten Anlageziele nicht zu verlieren, empfiehlt es sich, jährlich eine Vermögensinventur durchzuführen. Eine darauf basierende Vermögensbilanz (Vermögensübersicht/Vermögensstatus) sollte die Ausgangssituation für Vermögensumschichtungen, Verkäufe und weitere Käufe, markieren. Die Einholung gegebenenfalls hierfür erforderlicher Ratschläge bei ausgewiesenen Fachleuten (in der Regel von Banken) oder in seriösen Publikationen und der Wirtschaftsfachpresse (Wirtschaftswoche, Capital, Handelsblatt, Frankfurter Allgemeine Zeitung, Finanztest, Das Wertpapier, Geldidee, Focus-Money u.a.) sollte nicht gescheut werden.

Dauer und Struktur von Geldanlagen 2

Haftung und Beratung bei Geldanlage

Gibt der Kunde dem Kreditinstitut nicht lediglich einen Anlage auf trag, sondern sucht bei diesem auch ein Auskunfts- und Beratungsgespräch, dann kommt zwischen den beiden stillschweigend ein Auskunfts- und Beratungsvertrag zustande. Dieser Auskunfts- und Beratungsvertrag beinhaltet für das Kreditinstitut die Pflicht, dem Anleger (Kunden) alle für dessen Anlageentscheidung bedeutsamen und zum Beratungszeitpunkt bekannten beziehungsweise in Erfahrung zu bringenden Tatsachen mitzuteilen. Um dieser Pflicht genügen zu können, muss sich der mit der Beratung des Anlegers betraute Anlageberater zunächst bei diesem über dessen finanzielle Verhältnisse, dessen Anlageziele, bevorzugte Anlageformen sowie die beabsichtigte Finanzierung des Geschäftes erkunden. (Zur Protokollierung der Fragen und Antworten dieses Erkundungsgespräches.

Vor diesem Hintergrund (der persönlichen Situation und Interessenlage des Kunden) hat sich die Beratung des Kunden zu vollziehen. In diese Beratung hat der Berater nicht nur sein einschlägiges Standardwissen, sondern auch die einschlägige aktuelle Problemlage (Wirtschaftsnachrichten, Hintergrundinformationen) einzubringen (Wertpapierhandelsgesetz vom 1.1.1995 §§31flf. Verhaltensregeln für Wertpapierdienstleister)!

Für eine schuldhafte Verletzung dieser Auskunfts- und Beratungspflicht haftet das Kreditinstitut dem Kunden.

Es lassen sich im wesentlichen drei Haftungsfälle unterscheiden

-die Prospekthaftung,
-die Haftung auf Grund verspäteter, unterlassener oder unwahrer Veröffentlichung kursrelevanter Tatbestände und
-die Beratungshaftung.

Prospekthaftung
Nach §30 Börsengesetz i. Verb, mit §13 Börsenzulassungs-Verordnung ist der Emittent von Wertpapieren zusammen mit dem antragstellenden Kreditinstitut verpflichtet, mit dem Antrag auf Zulassung der Wertpapiere zum Börsenhandel der Zulassungsstelle der Börse einen Börsenzulassungsprospekt einzureichen. Dieser Prospekt soll dem Publikum einen umfassenden Einblick in die rechtlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Emittenten und die Einzelheiten des Wertpapiers und seiner Emission geben.

Die Herausgeber des Prospektes (Emittent und antragstellendes Kreditinstitut) haften jedem späteren Erwerber des Wertpapieres für Nachteile, die sich aus dem vorsätzlichen oder fahrlässigen Verschweigen oder aus einer vorsätzlichen falschen Darstellung wichtiger Einzelheiten ergeben (§ 44 ff. Börsengesetz). Nach einschlägiger Rechtsprechung kann ein Haftungsanspruch der Anleger möglicherweise schon dadurch gerechtfertigt sein, dass die Chancen und Risiken der Anlage nicht wirklichkeitsnah dargelegt wurden. Auch leichtfertig in einen Prospekt eingeflochtene Werturteile und Prognosen, die sich im Nachhinein als falsch erweisen, können einen Haftungsanspruch begründen. Der Anleger muss nämlich nach Auffassung der Gerichte darauf vertrauen dürfen, dass einschlägige Prospektaussagen sachlich fundiert und nicht vage Vermutungen und Wunschträume sind.

Neben den Herausgebern des Prospektes und den emissionsbegleitenden Banken können unter Umständen auch Personen wie Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Rechtsanwälte zur Haftung herangezogen werden, sofern sie bei dem Anlagegeschäft durch ihre berufliche Autorität unberechtigtes Vertrauen erweckten und damit zum Abschluss beitrugen. Hierfür ist es unerheblich, ob der Name der betreffenden Person oder Praxis im Prospekt genannt ist oder nicht. Ein Haftungsanspruch dieser (Person) gegenüber kann schon dadurch begründet werden, dass sich der Prospekt auf einen Prüfbericht/ein Gutachten derselben beruft (BGH 14.1.1985, WM 1985, 533).

Nach § 44 Börsengesetz haben geschädigte Anleger Anspruch auf Erstattung des Erwerbspreises, soweit dieser den ersten Ausgabepreis der Wertpapiere nicht überschreitet, zuzüglich der mit dem Erwerb verbundenen üblichen Kosten. – Anleger, die ihre Wertpapiere bereits wieder verkauft haben, können die Zahlung des Unterschiedsbetrages zwischen dem Erwerbspreis, soweit dieser den ersten Ausgabepreis nicht überschreitet, und dem Veräußerungspreis der Wertpapiere sowie der mit dem Erwerb und der Veräußerung verbundenen üblichen Kosten verlangen.

Der Anspruch nach § 44 Börsengesetz verjährt gemäß § 46 Börsengesetz in einem Jahr seit dem Zeitpunkt, zu dem der Erwerber der Wertpapiere von der Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit der Prospektangaben Kenntnis erlangt hat, spätestens jedoch in drei Jahren seit Veröffentlichung des Prospektes. Im Falle von einschlägigen Rechtsstreitigkeiten wird – soweit der Erwerb der Wertpapiere innerhalb von sechs Monaten nach der erstmaligen Einführung derselben erfolgt ist – generell zu Gunsten des Anlegers vermutet, dass er die Wertpapiere auf Grund der durch den Prospekt stimulierten Kaufstimmung erworben hat.

Haftung auf Grund verspäteter, unterlassener oder unwahrer Veröffentlichung kursrelevanter Tatbestände unterlässt der Emittent von zum Handel an einer inländischen Börse zugelassenen Wertpapieren vorsätzlich oder grob fahrlässig die unverzügliche Veröffentlichung einer neuen in seinem Tätigkeitsbereich eingetretenen nicht öffentlich bekannten Tatsache, die geeignet ist, den Börsenkurs der zugelassenen Wertpapiere erheblich zu beeinflussen, so ist er nach § 37b Wertpapierhandelsgesetz Erwerbern von solchen zum Ersatz des durch die Unterlassung entstandenen Schadens verpflichtet. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass der Erwerber die Wertpapiere nach der Unterlassung erwirbt und er bei Bekanntwerden der Tatsache noch Inhaber der Wertpapiere ist oder die Wertpapiere vor dem Eintritt der Tatsache erwirbt und nach der Unterlassung veräußert.

Der Schadensersatzanspruch verjährt in einem Jahr von dem Zeitpunkt an, zu dem der Anleger von der Unterlassung Kenntnis erlangt, spätestens jedoch in drei Jahren seit der Unterlassung.

Veröffentlicht der Emittent von zum Handel an einer inländischen Börse zugelassenen Wertpapieren in einer Mitteilung über potentiell kursbeeinflussende Tatsachen einen unwahren Sachverhalt, der in seinem Tätigkeitsbereich eingetreten sein soll und nicht öffentlich bekannt ist und der geeignet ist, den Börsenkurs der zugelassenen Wertpapiere erheblich zu beeinflussen, so ist er nach § 37c Wertpapier-Handelsgesetz Erwerbern von solchen zum Ersatz des durch das Vertrauen derselben auf die Richtigkeit seiner Verlautbarung entstandenen Schadens verpflichtet. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass der Anleger die Wertpapiere nach der betreffenden Veröffentlichung erwirbt und er bei Bekanntwerden der Unrichtigkeit des Sachverhaltes noch Inhaber der Wertpapiere ist oder die Wertpapiere vor der Veröffentlichung erwirbt.

Der Schadensersatzanspruch verjährt in einem Jahr von dem Zeitpunkt an, zu dem der Anleger von der Unrichtigkeit des Sachverhaltes Kenntnis erlangt, spätestens jedoch in drei Jahren seit der Veröffentlichung.

Beratungshaftung

Nachweisbare Verstöße gegen die §§ 31 ff. Wertpapierhandelsgesetz begründen für den Anleger Haftungsansprüche gegenüber den betreffenden Wertpapierdienstleistern. Nach höchstrichterlichem Urteil (BGH VII ZR 259/77) sind diesen all jene Personen zuzurechnen, denen Anleger „typischerweise ihr Vertrauen schenken“ beziehungsweise die „als in der Branche vielfältig erfahren und damit sachkundig im wirtschaftlichen Verkehr auftreten“ oder den „Eindruck persönlicher Zuverlässigkeit erwecken oder mit der Auskunft ein eigenes wirtschaftliches Interesse verfolgen“.

Ein Haftungsanspruch des Anlegers gegenüber einem Wertpapierdienstleister kann jedoch nur dann geltend gemacht werden, wenn dieser seine Beratungspflicht schuldhaft, das heißt vorsätzlich oder fahrlässig, verletzte. Den Wertpapierdienstleister trifft keine Beratungspflicht, wenn der Anleger ihm einen gezielten Auftrag zum Kauf bestimmter Wertpapiere erteilt.

Hat nach Auffassung des Anlegers der Anlageberater seine Beratungspflicht verletzt, so ist grundsätzlich dieser respektive dessen Dienstherr (in der Regel das Kreditinstitut) zum Nachweis verpflichtet, dass der bestehenden Beratungspflicht genügt wurde und somit ein Verschulden seinerseits ausscheidet.

Das gleiche gilt für die – wie oben dargelegt – dem Anlageberater nach dem Wertpapierhandelsgesetz § 31 Abs. 2 obliegende Pflicht, sich einen Eindruck über die Erfahrungen und Kenntnisse des Kunden mit Wertpapiergeschäften, dessen finanzielle Verhältnisse, dessen Anlageziel, bevorzugte Anlageformen sowie die beabsichtigte Finanzierung der in Erwägung gezogenen Geldanlage zu machen. Um gegebenenfalls die Erfüllung dieser Pflicht beweisen zu können, halten die Kreditinstitute ihre einschlägigen Aktivitäten auf Erfassungsbögen fest. Diese bilden dann die Grundlage für die Einordnung der betreffenden Kunden in eine bestimmte Risikoklasse. Üblicherweise werden fünf Risikoklassen unterschieden, von „Sicherheit“ (Klasse 1) bis „spekulativ“ (Klasse 5). Es empfiehlt sich für den anlageinteressierten Kunden die vom Anlageberater gestellten Fragen wahrheitsgemäß zu beantworten. Die vom Anlageberater im Erfassungsbogen festgehaltenen Gesprächsergebnisse sollten vom Kunden auf ihre Korrektheit hin geprüft werden! Der Bogen sollte von beiden Seiten unterschrieben und dem Kunden in Kopie überlassen werden.

Wie bereits dargelegt, setzt ein Haftungsanspruch des Anlegers immer voraus, dass dieser dem Berater eine Verletzung seiner Auskunfts- respektive Beratungspflicht nachweist. Um diesen Nachweis gegebenenfalls erbringen zu können, erscheint es seitens des Anlegers sinnvoll, wichtige Beratungsgespräche unter Hinzuziehung eines Dritten zu führen und außerdem die bedeutsamsten Gesprächspunkte protokollarisch festzuhalten und anschließend durch Unterschrift des Anlageberaters bestätigen zu lassen.

Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen e.V. hat ein solches Anlage- Beratungsprotokoll als Musterfassung konzipiert. Es wird nachfolgend-widergegeben.

Der aus der Haftung in den vorgenannten Fällen von dem betreffenden Kreditinstitut oder Anlageberater zu ersetzende Schaden umfasst nicht nur Teile des eingesetzten Kapitals, sondern auch die Zinsen, die für das angelegte Kapital während der Anlagedauer in einer Anlageform mit marktüblicher Verzinsung erzielt worden wären (entgangener Zinsgewinn).

Haftungsansprüche infolge Verletzung der Beratungspflicht (d.s. fehlerhafte Beratung und Information) verjähren nach höchstens 3 Jahren. Werden Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Rechtsanwälte wegen Verletzung ihrer Beratungspflicht bei Wertpapiergeschäften in Anspruch genommen, so gelten für diese Ansprüche die berufsspezifischen Verjährungsfristen.

Haftung nach den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Banken und
Sparkassen
Nach den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Banken und Sparkassen von 1993 haften diese für jedes Verschulden ihrer Mitarbeiter und der Personen, die sie zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen hinzuziehen. Diese Haftung gilt auch für den Bereich der Geldanlage/Vermögensbildung. Hier besteht die Verpflichtung der Kreditinstitute unter anderem darin, anlageinteressierte Kunden fachmännisch zu beraten. Erleidet ein Kunde durch falsche Anlageberatung einen Vermögensschaden, so kann er sein Kreditinstitut dafür nach den Allgemeinen Geschäftsbedingungen haftbar machen.

Das neue Anlegerschutzrecht
Mit einer Reihe von Gesetzen versucht die Bundesregierung in jüngster Zeit das Vertrauen der (potentiellen) Anleger in den Kapitalmarkt zu verbessern.

Anlegerschutzverbesserungsgesetz vom 30.10.2004

Börsennotierte Aktiengesellschaften sind verpflichtet, kursrelevante Tatsachen in Ad-hoc-Mitteilungen zu veröffentlichen. Vorstände, Aufsichtsräte und Directors müssen auch kleine Verkäufe von Aktien ihres Unternehmens melden.

Emittenten müssen in umfangreichen Verzeichnissen alle Personen erfassen, die Zugang zu Insiderinformationen haben.

Prospektpflicht für alle Anlageprodukte. (Schadensersatz bei Prospektfehlern!)

Gesetz zur Unternehmensintegrität und Modernisierung des Anfechtungsrechts vom 11.2005.

Wer ein Prozent der Aktien eines Unternehmens oder solche im Wert von 100 000 Euro hält, kann eine Sonderprüfung des Unternehmens verlangen, mit der Beweise für eine eventuelle spätere Haftungsklage erbracht werden sollen; ebenso kann dieser Personenkreis Klage gegen den Vorstand erheben.

-Aktionärsforen im elektronischen Bundesanzeiger sollen den Zusammenschluß von Aktionären erleichtern.

-Aufsichtsräte dürfen keine Aktienoptionen erhalten.

Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz vom 6.2005

– Möglichkeit der Bündelung von zehn oder mehr Klagen zur Anstrebung einer Sammelklage.

Bilanzkontrollgesetz vom 12.2004
-Privatrechtlich organisierte Enforcement-Stellen sowie die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht haben das Recht, Konzernabschlüsse zu prüfen.

Bilanzrechtsreformgesetz vom 12.2004

-Bessere Vergleichbarkeit von Bilanzen durch internationale Standards.

-Präzisierung der von Wirtschaftsprüfern zu erbringenden Beratungsleistungen

 

Vermögensverwahrung und -Verwaltung
Der Umstand, dass viele Anleger nicht über die notwendige Zeit und/oder nicht über ausreichende Spezialkenntnisse verfügen, um die mit Geldanlagen verbundenen Aufgaben und Probleme selbst wahrzunehmen und lösen zu können, veranlaßt die Kreditinstitute in zunehmendem Maße, neben der Verwahrung die Verwaltung solcher Geldanlagen (Vermögen) als Dienstleistung anzubieten. Zu diesem Zweck muss der Anleger vor dem ersten Wertpapierkauf bei der jeweiligen Bank neben seinem Giro- oder Sparkonto ein Depot(-konto) einrichten.

Die häufigsten Fragen, die im Rahmen einer solchen Dienstleistung zur Beantwortung und zu entsprechendem Tätigwerden seitens des Kreditinstitutes anstehen, sind:

-wann und in welchem Umfang scheint eine Vermögensumschichtung geboten,

-welche Wertpapiere sollten verkauft, welche gekauft werden?

Selbstverständlich setzen entsprechende Entscheidungen und Aktivitäten der Kreditinstitute bestimmte Vollmachten durch den jeweiligen Anleger voraus. Kreditinstitut und Anleger schließen deshalb einen Vertrag (Vermögensvertrag), in dem die vermögensverwaltende Bank/Sparkasse ermächtigt wird, alle Maßnahmen zu ergreifen, die ihr geeignet erscheinen, den übernommenen Auftrag nach bestem Wissen und Gewissen zu erfüllen. Das Kreditinstitut handelt damit frei von Weisungen und Anordnungen als Treuhänderin des Vermögens im Interesse des Anlegers.

Der Vermögensverwalter seinerseits verpflichtet sich, dem Anleger (Vermögensinhaber) kurzfristig alle für diese wissenswerte Informationen, so insbesondere über die Zusammensetzung und den Wertestand des Vermögens, zu liefern.

Der Vermögensverwalter ist berechtigt, seine Dienste nach festgelegten (Gebührensätzen abzurechnen und gegebenenfalls eine Erfolgsgebühr zu veranschlagen.

Sind die Rentenmärkte wirklich transparenter

Auf den Rentenmärkten besteht in dieser Hinsicht ein hohes Maß an Transparenz. Schuldner (Unternehmen, die Anleihen ausgeben) werden von Ratingagenturen bezüglich ihrer Fähigkeit eingestuft, die Schulden zurückzahlen zu können. Je mehr Zweifel die Agenturen daran haben, was zum Beispiel mit dem aktuellen Schuldenstand oder der Ertrags Situation zu tun hat, desto schlechter ist ihr Rating. Und desto höher sind die Zinsen, die diese Unternehmen zahlen müssen. Anleger können dann wählen: Will ich eine Anleihe von einem sicheren Schuldner mit geringen Zinsen oder eher eine Anleihe von einem unsicheren Schuldner mit hohen Zinsen? Auch dazwischen gibt es alles, was das Depot begehrt, und immer auch mal eine Anleihe, bei der man etwas besser abschneidet als im Durchschnitt.

Jede Anlageentscheidung ist also eine Abwägung von Rendite und Risiko. Jeder, der Ihr Geld haben will, überlegt sich, welche (potenziellen) Erträge (= Rendite) er bieten muss, damit Sie das jeweilige Risiko übernehmen. Die Aktie eines Unternehmens in einem Schwellenland, zum Beispiel in Lateinamerika oder Südostasien, muss eine höhere Rendite versprechen als die eines deutschen Unternehmens, weil es zusätzliche Risiken gibt. Diese können in Wechselkursveränderungen, politischen Einflüssen wie etwa Devisenbeschränkungen (die eigene Währung darf nicht beliebig ein- und ausgeführt werden), dem Unternehmenserfolg liegen.

Können sich die Anleger vielleicht nur noch eine Kurssteigerung von 10 Prozent vorstellen, verzichten sie auf ein Engagement und bleiben mit ihrem Geld in der Heimat. Andererseits können Anleger auch nicht erwarten, jährlich 40 Prozent Kurssteigerung zu erleben, ohne dass es zu höheren Schwankungen oder sogar dem einen oder anderen Insolvenzverfahren kommt. Sobald die Risiken sinken, gehen auch die Renditen zurück.

Die Abbildung zeigt zwei extreme Beispiele von Länder-Aktienindizes über zwei Jahre. Die fette Linie stellt den englischen Aktienindex FTSE 100 dar, der traditionell nur wenig schwankt, dafür aber auch nur langsam steigt. Er enthält viele Weltunternehmen und hat einen umfassenden Branchenmix. So können viele Schwankungen abgefedert werden. Der RTS enthält russische Energiewerte und gehört zu den am stärksten schwankenden Indizes. Von einer Risikostreuung kann keine Rede sein, Anleger haben hohe Gewinnchancen, gehen aber auch entsprechende Risiken ein. Bei richtigem Kaufzeitpunkt konnten hohe Gewinne erzielt werden, Anleger konnten aber auch lange leiden, wenn sie zu früh eingestiegen sind. Bei einer Investition in den FTSE 100 war das so genannte Timingrisiko wesentlich geringer.

Sind die Rentenmärkte wirklich transparenter

Auf Basis dieser Zusammenhänge können Sie auch erkennen, ob an einem Finanzangebot etwas faul ist. So kann es ja passieren, dass man Ihnen am so genannten Giwuen Kapitalmarkt (außerhalb der Börsen) irgendeine Art von Beteiligung oder etwas Ähnliches anbietet, das wesentlich mehr Rendite abwirft als vergleichbare Angebote. Beispielsweise liegt der Zinssatz für langfristige sichere Anlagen (Bundeswertpapiere) bei 4 Prozent. Wenn Ihnen nun ein Vermittler eine sichere Anlage mit einer Rendite von 8 Prozent anbietet, dann kann etwas nicht stimmen.

So kann es etwa Haftungsrisiken geben, die Ihnen nicht erläutert werden. Oder der Anbieter steht finanziell unsicherer da als es die Öffentlichkeit glaubt. Im schlimmsten Fall liegt sogar ein kriminelles Handeln vor (leider gibt es das noch immer oft genug, trotz aller Aufklärung) und man hat gar keine Absicht, Ihnen jemals Ihr Kapital zurückzuzahlen. Bei solch hohen Differenzen sollten die Alarmglocken läuten und Sie sollten das Angebot ausschlagen oder zumindest äußerst kritisch prüfen. Schließlich müsste der Anbieter eine Antwort auf die Frage haben, warum er Ihnen 4 Prozent schenkt, wenn er das Geld doch wesentlich billiger haben könnte. Er wäre unvernünftig und könnte nicht mit Geld umgehen. Und so jemandem wollen Sie doch nicht Ihr Geld geben, oder?

Wieso sich einer an der Börse immer irren soll

Was vielen Anlegern am meisten Spaß macht, ist das Kaufen und Verkaufen von Aktien. Hat man einen ordentlichen Gewinn erzielt, ist es gut für das Ego. Falls nicht, dann redet man nicht darüber. Aber das gehört auch dazu. Auch der beste Fondsmanager schafft es nicht, durchgängig Aktien mit Gewinn zu verkaufen. Manche nehmen viele kleine Verluste für einen großen Gewinn in Kauf. Erfolg und Misserfolg gehören also eng zusammen. Es wäre nur schön, wenn der Erfolg etwas größer als der Misserfolg wäre.

Für viele bleibt allerdings die Aktienkursbildung an Börsen eines der letzten Rätsel der Menschheit. Wenn man Börsianer fragt, wie die Kurse zustande kommen, dann gucken sie erst etwas irritiert und sagen dann, dass der Kurs auf der Höhe festgelegt wird, auf der der höchste Umsatz möglich ist. Die Preisvorstellungen von Käufer und Verkäufer müssen ja übereinstimmen. Schließlich werden Ihnen keine Aktien gedruckt, wenn Sie welche kaufen wollen. Die können Sie immer nur dann erwerben, wenn jemand bereit ist, Ihnen seine zu verkaufen.

Und da sind wir beim Problem: Wenn Sie glauben, dass es geschickt ist, in die Firma XY zu investieren, warum verkauft dann jemand seine Aktien? Ist er in Geldnot? Oder glaubt er, sie würden nicht mehr steigen?

In der Regel ist Letzteres der Fall. Der Verkäufer ist zufrieden, weil er schon einen ordentlichen Gewinn gemacht hat, oder er gibt auf und glaubt, die Aktien würden nie wieder steigen. Fühlen Sie sich wohl dabei, in einer solchen Situation eine Aktie zu kaufen?

Wahrscheinlich nicht. Aber genau das geschieht millionenfach jeden Tag. Ein Partner der Transaktion ist skeptisch, der andere optimistisch. Wenn alle skeptisch oder alle optimistisch wären, dann gäbe es keinen Handel, weil man keinen Partner fände. Alle wollten dann entweder kaufen oder verkaufen.

Egal wie sich der Kurs der Aktie entwickelt: Einer wird sich geirrt haben, der andere wird Recht haben mit der Transaktion. Insofern irren sich die Hälfte aller Börsenteilnehmer (mit Ausnahme derjenigen, die aus anderen, persönlichen Gründen Kasse machen wollen). Selbst wenn der Verkäufer die Aktie nur loswerden will, um eine andere zu kaufen, liegt bei einem ein Irrtum vor. Denn der Käufer könnte ja auch diese bessere Chance wahrnehmen wollen und dann ist der Kauf die schlechtere Wahl.

An der Börse gibt es also immer zwei gegensätzliche Einschätzungen zu einer Aktie. Wenn Sie sich zum Kauf entschließen, müssen Sie grundsätzlich in Betracht ziehen, dass der andere genau weiß, warum er verkauft, selbst wenn Sie ihn nie kennen werden. Sie müssen also darüber nachdenken, warum Sie eine bessere Einschätzung der Wertentwicklung haben sollten als der andere beziehungsweise warum der andere zu einer schlechten Entscheidung kommen sollte.

Wenn professionelle Anleger immer besser wären als private, dann könnte man sagen: Schauen Sie sich die Profis an und machen Sie es ihnen nach. Aber leider ist das auch nicht immer der Fall, vielleicht sogar eher selten. Es gibt aber ein paar gute Beispiele, die Sie sogar in gewissen Grenzen als Vorbild nehmen können: Das sind nämlich herausragende Fondsmanager und Vermögensverwalter, die ihre Entscheidungen teilweise publik machen (müssen), zum Beispiel im Rahmen der Informationen über das Fondsvermögen. Mit einer gewissen Zeitverzögerung könnte man es ihnen nachmachen, aber dann könnte man auch gleich ihre Produkte kaufen. Es lässt sich immerhin durch genaue Beobachtung etwas über die Vorgehensweise allgemein erfahren.

Wieso manche Anleger sind erfolgreicher als die anderen

Professionelle Anleger haben zwei wesentliche Quellen für einen Erkenntnisvorteil:
1.das Wissen über die Bewertung von Unternehmen
2.das Erkennen von Fehlverhalten der Anleger

Zu i. Wer sich näher mit einem Unternehmen, seiner Ertragssituation und den Zukunftsaussichten beschäftigt, kann feststellen, ob die Aktie im Vergleich eher teuer oder eher billig ist. Dabei werden Kennzahlen wie das Kurs-Gewinn-Verhältnis (KGV, Wie viel kostet die Aktie im Vergleich zum Gewinn pro Aktie?) oder das Kurs- Buchwert-Verhältnis (KBV, Wie viel kostet die Aktie im Vergleich zum Buch- bzw. Vermögenswert pro Aktie?) berechnet. Nie sind alle Aktien gleich bewertet, das heißt anhand der Kennzahlen als gleich teuer einzuschätzen.

Viele erfolgreiche Anleger kaufen grundsätzlich nur Aktien, die hier besonders günstig abschneiden und gleichzeitig zumindest durchschnittliche Zukunftsaussichten haben (so genannte Value- Strategie). Sofern man Zugang zu diesen Daten hat, was in Anbetracht der Vielzahl von Info-Dienstleistern kein Problem mehr darstellt, kann man mit einer solchen Strategie erfolgreich sein.

Theoretisch müssten solche Ungleichgewichte aber blitzschnell ausgeglichen werden, da ja praktisch jeder an fast alle Daten herankommt. Aber es gibt ja auch Anleger, die nicht daran glauben, dass Unterbewertungen ausgeglichen werden. Sie interessieren sich zum Beispiel mehr für Wachstum (Bsp.: SAP) oder meiden Problemfälle, weil sie nicht daran glauben, dass sich eine Besserung einstellt (Bsp.: Fiat). Diese irren sich möglicherweise. Wäre dies nicht so, gäbe es auch keine Chance, mit dieser Value-Strategie Geld zu verdienen.

Zu 2. Anleger sind auch nur Menschen und verhalten sich deswegen menschlich, das heißt schlichtweg unvernünftig. So gibt es immer wieder Zeiten, in denen die Anleger in Panik verfallen und ihre Aktien möglichst schnell loswerden wollen. Sie akzeptieren dann hohe Verluste, Hauptsache das Zeug kommt weg. Solche Paniken sind selten angebracht und nur aufgrund des Herdentriebs der Börsianer wirklich problematisch. Wenn man sieht, dass einige Marktteilnehmer verkaufen, denkt man schnell, sie könnten mehr wissen als man selbst und verkauft auch. Aktienmärkte können so pauschal innerhalb von wenigen Tagen io bis 20 Prozent verlieren.

Auslöser können Ängste bezüglich der Ölpreise, der Leitzinsen, des politischen Einflusses oder einer Insolvenz sein. Wenn die Kurse aber so stark sinken, ergeben sich schöne Möglichkeiten, schnell ordentliche Kursgewinne zu erzielen. Das machen dann diejenigen, die den Kursrutsch als Übertreibung erkennen. Wer sich irrt, lässt sich aber erst etwas später erkennen. War der Kursrutsch keine Übertreibung, sondern erst der Anfang eines veritablen Crashs, dann haben sich die Schnäppchenjäger geirrt.

Die Abbildung zeigt die Entwicklung des Indexes RDX (Anteilsscheine auf russische Aktien, einer von vielen Indizes für russische Aktien) von Sommer 2005 bis Anfang 2007. Im Oktober 2005 kam es innerhalb von zwei Wochen zu einem Kurssturz von 18 Prozent. Nach den deutlichen Kursanstiegen kurz zuvor war das nicht verwunderlich.

Wieso manche Anleger sind erfolgreicher als die anderen

Nachdem aber viele Anleger in Panik verkauft hatten (professionelle zuerst, zu den hohen Kursen, private zuletzt, zu den niedrigen Kursen), griffen kurze Zeit später die professionellen zuerst (bei den niedrigen Kursen), die privaten zuletzt (bei den höheren Kursen) wieder zu. So ließen sich, wie man sieht, schnelle Kursgewinne erzielen – wenn man spät dran war, aber auch kräftige Verluste. Im März 2006 wiederholte sich das Spiel noch einmal in abgeschwächter Form. Im Mai 2006 lag der Verlust im Zuge der allgemeinen Marktkorrektur bei rund einem Drittel. Im Herbst bewegte sich der Index wieder in Richtung auf das alte Niveau, allerdings immer wieder gestört von Rückgängen beim Ölpreis.

Insgesamt gesehen lässt sich erkennen, wie der RDX meist einer ziemlich geraden Linie folgt, die er gelegentlich nach oben verlässt, um dann wieder auf sie zurückzufallen.

Gerade bei Privatanlegern sind solche Kurskorrekturen gefürchtet. Sie sehen in erster Linie nur die Tagesverluste ihrer Fonds und Aktien und befürchten, es ginge noch eine Weile so weiter. Das ist zwar auch immer mal wieder der Fall, doch letztlich sehr selten. Anlageprofis interpretieren diese Korrekturen ganz anders. Sie sehen sie als Instrument, um ängstliche Anleger abzuschütteln. Das ist von Vorteil, weil für kräftige Kursgewinne Investoren erforderlich sind, die fest an ihren Markt glauben. Nach einer solchen Korrektur geht es deswegen meistens sehr steil weiter aufwärts, weil viele Ängstliche nicht mehr dabei sind.

Korrekturen oder sonstige irrationale Schwankungen können auch bei einzelnen Aktien Vorkommen, manchmal sogar in der breiten Öffentlichkeit unbemerkt. Die Aktie der Salzgitter AG ist in mehrfacher Hinsicht bemerkenswert. Von Anfang 2003 bis Mitte 2006 stieg der Kurs von rund sechs auf über 70 Euro und im Herbst weiter auf über 80 Euro. Im Frühjahr 2006 kam es zu erheblichen Kursschwankungen, die teilweise mehr als zehn Prozent am Tag erreichten. Nach dem vorläufigen Höhepunkt am 11.5.2006 mit 70,40 Euro sank der Kurs bis zum 22.5.2006 auf 50,30 Euro, also um fast 30 Prozent. Nur eine Woche später war der alte Höchststand schon fast wieder erreicht. Ende 2006 kostete sie um 100 Euro.

Nun gibt es zwar eine Reihe von Gründen für solche Bewegungen (die extreme Kurssteigerung der letzten Jahre, Fusionspläne in der Branche oder Konjunkturängste), die Einschätzung der Lage änderte sich aber ebenso schnell wie das Wetter. Diejenigen, die in Panik verkauften, mussten letztlich erkennen, dass sie sich getäuscht hatten. Wer nach den Kurseinbrüchen gekauft hatte, konnte sich über ein schnelles Geschäft freuen.

Vielfach geht es letztlich darum, Fehlinterpretationen des Marktes richtig zu nutzen. So gab es in der Zeit der kontinuierlichen Zinserhöhungen in den USA von 2004 bis 2006 immer wieder Momente der Zinsangst (zumindest wurden sie so interpretiert). Man rechnete immer mit Kurseinbrüchen, wenn die Zinsen steigen, weil Aktien dadurch immer etwas unattraktiver werden. (Für den Rentenmarkt gab es übrigens vergleichbare Befürchtungen.)

Die Leitzinsen wurden durch die amerikanische Notenbank (Fed = Federal Reserve) 17 Mal hintereinander erhöht, die Aktienkurse gingen immer leicht zurück, erholten sich aber auch ebenso schnell wieder. Die Zinsangst war also jedes Mal vergebens. Das hielt aber die Anleger auch beim 17. Mal nicht davon ab, wieder in Panik zu verfallen und erst einmal alles zu verkaufen. Schließlich könnte ja jetzt alles ganz anders kommen als bei den ersten 16 Malen.

Andere Situationen, in denen Fehlinterpretationen auftreten, sind Gewinnbekanntgaben der Unternehmen. In aller Regel geben Aktiengesellschaften viermal jährlich ihren Quartals- bzw. einmal im Jahr den Jahresgewinn bekannt. Anleger vergleichen dann die realisierten Werte mit den Prognosen und entscheiden dann oft recht spontan, sich von einem Titel zu trennen oder ihn zu kaufen. Dabei passiert meist Folgendes: Sind die Gewinne deutlich geringer als erwartet, will erst einmal niemand kaufen, aber viele wollen verkaufen. Der Kurs sinkt kräftig. Sind die Gewinne höher als erwartet, dann schießt der Kurs nach oben. Weil besonnene Anleger sich ein wenig Zeit lassen, um die Zahlen zu verarbeiten, treten erst einmal die Hektiker auf den Markt und kaufen beziehungsweise verkaufen meist recht ungünstig. Wenn sich die Handelssituation wieder normalisiert hat, pendelt sich der Kurs wieder auf einem normalen Niveau ein. Eine Garantie gibt es dafür allerdings nicht, es kann schließlich auch sein, dass noch ein paar Hiobsbotschaften nachgeschoben werden. Oft kann aber ein Anleger in solch hektischen Zeiten ein ganz gutes Tagesgeschäft machen, indem er den hektischen Kursausschlag für sich nutzt.

Investieren oder Spekulieren

Für viele Anleger ist es eine Glaubensfrage: Ist man Investor oder Spekulant? Wer nur schnell an einem Kurstrend mitverdienen will, wird schnell als Spekulant eingestuft. Wer seine Anlagen langfristig plant und seinem Wertpapier die nötige Zeit gibt, ist Investor, was gemeinhin als positiv angesehen wird.

Es gibt aber auch Gemeinden von Anlegern, für die das Geldverdienen an der Börse ein Sport ist und die von einem Rekord zum nächsten jagen. Nicht selten ist es auch die Hauptbeschäftigung. Schon bei der Erwähnung des Wortes investieren fallen sie in eine Art Tiefschlaf und erwarten nichts, was sie interessieren könnte. Ein Ertrag von 50 Prozent ist ja schön, aber darauf zwei fahre warten müssen? Undenkbar. Lieber heute 10 Prozent verlieren, morgen 20 Prozent gewinnen, übermorgen 10 Prozent verlieren. Die moralische Keule ist die eine Seite dieser Gewissensfrage. Die Anlageobjekte sind die andere. So wie Investoren genau für sie geeignete Produkte finden, gibt es sie auch für Spekulanten. Sie werden sie in dieser Finanzen-Webseite noch kennen lernen.

Was macht nun Investoren aus? Es sind in der Regel Anleger, die an ihre Sache glauben. Sie engagieren sich in einer Aktie, weil sie meinen, dass der Kurs noch kräftig steigen wird. Das lohnt sich aber nur, wenn sie das Potenzial frühzeitig erkennen, und zwar vor möglichst allen anderen. Dann ist die Aktie noch billig zu haben. Danach muss eine wachsende Zahl von Anlegern dieses Potenzial ebenso erkennen und kaufen. Dies treibt den Kurs nach oben. Allerdings kann der Investor nicht erwarten, dass einen Tag nach seinem Kauf ein Trend entsteht. Es kann Wochen, Monate oder Jahre dauern. Er muss entsprechend Luft haben, solche Durststrecken zu überstehen. Wenn dann aber andere den versteckten Wert der Aktie erkennen, wird sie durch die Kurssteigerungen unattraktiver. Irgendwann wird der Investor sie verkaufen. Viele gute Investoren setzen sich ein Kursziel, bei dem die Aktie einen fairen Wert hat. Dann verkaufen sie und überlassen das Geschäft den Spekulanten, die den Trend erkannt haben und noch ein bisschen mitverdienen wollen.

Spekulation treibt sich oft selbst an. Im Gegensatz zum Investieren geht es nicht darum, etwas zu entdecken, das andere noch nicht wissen, sondern offensichtliche Entwicklungen mitzunehmen. Der Zeithorizont ist kürzer, schon bei ersten Rückschlägen wird schnell verkauft, während ein Investor eher nachkaufen würde. Von großer Bedeutung sind auch besondere Situationen. So spielen Risiken für die Ölversorgung eine Rolle, bevorstehende Unternehmensübernahmen, Zinssenkungen oder -erhöhungen oder Wahlen. Spekulanten steigen in solchen Situationen ein, um von den erwarteten Kurssteigerungen (beziehungsweise auch möglichen Kurseinbrüchen) zu profitieren. Das kann lukrativ sein, ist aber auch riskant. Und es ist keineswegs illegal. Vor allem im Bereich der Zertifikate sind viele Produkte entstanden, die auch den Privatanlegern eine Spekulation ermöglichen sollen.

Die Grenze zwischen Investieren und Spekulieren verläuft fließend. Die noch gültige steuerliche Spekulationsfrist von einem Jahr legt den Gedanken nahe, das Jahr sei die Grenze. Sie ist aber letztlich willkürlich festgelegt. Ein konservativer Investor kann durchaus auch schon nach wenigen Monaten am Ziel sein, ein Spekulant muss manchmal Jahre ausharren, bis sein Plan aufgeht. Wichtiger sind die Motive, die man allerdings einem Aktienkäufer nicht ansieht.

Anleger müssen sich darüber klar werden, ob sie eher spekulieren oder eher investieren wollen. Damit hängt die Frage zusammen, wie sie ihre Ziele definieren und welche Produkte sie kaufen. Sie sollten auch verstehen, welche Einstellung ihr Gegenüber hat, also zum Beispiel der Käufer oder Verkäufer einer Aktie. Wer eine Aktie verkaufen will, die schon recht heiß gelaufen ist, braucht die Spekulation auf weiter steigende Kursgewinne. Wertorientierte Investoren interessieren sich dafür nicht mehr. Wenn man also erkennt, dass gerade viel mit einer Aktie spekuliert wird, dann könnte es ein guter Zeitpunkt für den Verkauf sein, dann ist nämlich Nachfrage vorhanden. Kippt die Entwicklung, versuchen die Spekulanten sich zurückzuziehen, so dass diese Gemeinde ebenso wie die Investoren als Nachfrager ausfallen. Es kommt dann zu Kurseinbrüchen beziehungsweise Crashs, die durchaus 20 bis 30 Prozent an einem Tag ausmachen können.

Einige Fondsmanager bezeichnen sich ausdrücklich als Investoren und kaufen nur Aktien, die deutlich unterbewertet sind. Sie kommen meist auf lange Haltedauern und berufen sich vor allem auf die Investoren-Legenden Benjamin Graham und Warren Buffett. Beide sind bekannt für die Philosophie, billige Aktien zu kaufen und geduldig zu warten, bis sie steigen. Investoren müssen sich also

ihrer Sache sehr sicher sein, sonst ist Kapital gebunden und kann nicht zur Ertragserzielung genutzt werden. Die Fonds dieser Manager liegen in stark wachsenden (Bullen-)Märkten nicht unbedingt an der Spitze, schneiden aber in rückläufigen Märkten umso besser ab. Die Langfrist-Performance ist daher meist recht gut.

Fonds                                                WKN                          Inhalt

Multiadvisor-Loys Global               926229          Aktien weltweit, Schwerpunkt Nebenwerte

Tweedy Browne International       987163          Aktien weltweit, zurzeit geschlossen

Value Fund

Acatis Aktien Global Fonds UI      978174          Aktien weltweit

Sparinvest Global Value                A0DQN4       Aktien weltweit

Lingohr Systematic                         977479          Aktien weltweit, quantitative Auswahl

Starcap Priamos                              805784          Aktien weltweit, quantitative Auswahl

Albrech & Cie. Optiselect               933882          Aktien weltweit

Börsen handeln leider die Zukunft

Auch wenn Kurse auf aktuelle Meldungen schnell reagieren und allgemein sehr stark schwanken können, wird jedoch nicht die Gegenwart gehandelt, sondern die Zukunft. Nur so ist zu erklären, dass es unterschiedliche Einschätzungen über den wahren Wert eines Wertpapiers geben muss, um zu einem Handel zu kommen. Wenn ein Unternehmen mitteilt, es habe im letzten Quartal 20 Prozent mehr Gewinn gemacht, dann muss das nicht zu einem Kursanstieg der Aktie führen, es kann sogar das Gegenteil passieren. Dies wird oft mit einer gewissen Verwunderung kommentiert. Worauf die Anleger aber achten, sind die Prognosen für die Zukunft. Teilt das Unternehmen nämlich mit, im nächsten Jahr werde das Geschäft schwieriger werden, stürzt die Aktie ab.

Umgekehrt kann auch ein schlechtes Ergebnis zu einem wahren Käuferansturm führen, wenn die Prognose hoffnungsfroh stimmt. Die Käufer wollen immer wissen: Wie gut sind die Aussichten, die Aktie später zu einem höheren Preis verkaufen zu können? Von der Aktie im Depot haben sie ja nichts. Dass sie einmal x Euro gekostet hat, hilft gar nichts, außer für die Statistik. Dass sie heute für y Euro gehandelt wird, ist auch ganz nett zu wissen. Einen realen Wert erhält sie aber erst, wenn sie wieder verkauft werden kann. Und dann muss der nächste Käufer genauso hoffnungsfroh sein wie der erste zuvor.

Viele Anleger machen daher den Fehler, auf die Gegenwart zu schauen, sich in die Zahlen aus dem letzten Geschäftsbericht zu vertiefen. Steht das Unternehmen schlecht da, machen sie einen großen Bogen darum. Stattdessen reagieren sie auf Erfolgsmeldungen und wollen einsteigen, wenn alle es wollen und die Öffentlichkeit darüber spricht. Nur: Von wem kaufen sie dann die Aktien? Von Anlegern, die keine Zeitung lesen? Nein, von Investoren. Diese hatten nämlich schon vor Monaten oder gar jahren zugeschlagen, als sich niemand um das Unternehmen kümmerte, und verkaufen jetzt, da es im Rampenlicht steht.

Nur weil solche Prognosen schwierig und unsicher sind, ist es möglich, zu investieren und ganz gemächlich ein gutes Geschäft zu machen. Sonst könnte man monatelang (oder noch länger) auf seiner Aktie sitzen bleiben wie manch Händler mit seiner Ware, die niemandem gefällt.

Das Zukunftsprinzip ermöglicht auch recht hohe Bewertungen (in Kurs-Gewinn-Verhältnis oder Ähnlichem gerechnet), wenn die Aussichten stimmen. So gibt es auch in einigen Schwellenländern Aktien, die genauso teuer oder sogar noch teurer sind als vergleichbare aus Europa und Amerika. Berücksichtigt man noch diverse Unsicherheitsfaktoren (Gesetzgebung, Politik), die sonst zu Abschlägen führen, dann erscheinen sie schlichtweg zu teuer. So konnte man zum Beispiel in den Jahren 2005 und 2006 in Ländern wie Tschechien oder Indien Preisniveaus finden, die in der Europäischen Union als unangemessen betrachtet würden. Was zählte, waren aber die Aussichten für die Wirtschaftsentwicklung, das heißt, man kaufte nicht den Wert von heute, sondern den in ein, zwei oder noch mehr Jahren.

Wie funktionieren die Börsen

Börsen und ihre Funktionsweise zu verstehen, ist nicht gerade einfach. Sie haben ihre eigene Logik, die für Außenstehende nicht immer leicht zu verstehen ist. In diesem Artikel werden einige wesentliche Merkmale von Börsen erläutert, die zum Verständnis beitragen sollen. Wer erfolgreich an Börsen handeln will, muss diese verstehen und für sich einsetzen können.

Darum geht es immer: Risiko und Rendite
Sicherlich haben Sie sich schon einmal Gedanken darüber gemacht, was Sie von der Geldanlage erwarten. Vielleicht sind Sie auch schon von einem Verkäufer in der Bank gefragt worden. Möglicherweise haben Sie die gleichen Erwartungen wie die meisten Anleger. In der Regel wird hier nämlich gesagt: Ich möchte mein Kapital vermehren, möglichst nicht zu wenig, und möchte dabei keine oder nur geringe Risiken eingehen. Diese Erwartung ist völlig verständlich. Sie wird von den Verkäufern, Beratern und Verwaltern zur Kenntnis genommen und ist später oft Ausgangspunkt für herbe Enttäuschungen.

An den Finanzmärkten gilt nämlich ein Grundsatz: Rendite gibt es nur gegen Risiko. Wenn Sie Geld investieren, sei es in Anleihen, Aktien, Fonds oder Ähnliches, dann gehen Sie Risiken ein. Diese schwanken zwischen ganz gering (bei deutschen Staatsanleihen) und ganz hoch (bei Aktien kleiner, wenig bekannter Wachstumsunternehmen). Entsprechend sind auch die maximalen Renditen im Bereich zwischen ganz mickrig und bombastisch zu finden.

Physisch gesehen bringen Sie an der Börse Ihr Geld ein und erhalten dafür ein Wertpapier. Aber man will Sie als Anleger nicht nur des Geldes wegen, sondern als Risikoträger. Geld gibt es genug, nicht jedoch Menschen, die bereit sind, gewisse Risiken einzugehen. Die einen sind risikofreudig, die anderen lehnen Risiken grundsätzlich ab. Die einen Wertpapiere sind sicher, die anderen riskant. Sie werden daher immer eine Anlageform finden, die Ihrem Rendite-/ Risikoprofil entspricht. Deswegen lohnt es auch, sich darüber intensiv Gedanken zu machen, so dass nicht der Risikoaverse spekulative Aktien kauft oder der Risikofreudige sichere Staatsanleihen und sich über die geringe Verzinsung ärgert.

Die Beziehung zwischen Rendite und Risiko ist in der Praxis nicht ganz linear. Man kann nicht sagen, bei einer Rendite von 10 Prozent liege das Risiko bei i Prozent, bei einer Rendite von 20 Prozent bei 2 Prozent. Wenn die Märkte perfekt und fair wären, dann wäre es vielleicht so. Wenn auch die prinzipielle Richtung stimmt, so gibt es dennoch Möglichkeiten, für das gleiche Risiko etwas mehr Rendite zu bekommen oder bei gleicher Rendite etwas weniger Risiko in Kauf nehmen zu müssen. Dies ist keine Zauberei, sondern liegt an den Ineffizienzen der Märkte (das heißt: Nicht jeder verhält sich vernünftig, nicht jeder schätzt die Lage gleich und richtig ein).

Da sind wir dann zum Beispiel bei den so genannten unterbewerteten bzw. vergessenen Aktien. So kommt es vor, dass ein Unternehmen einen Börsenwert hat, der noch unter dem Kassenbestand liegt. Das Unternehmen könnte also theoretisch alle Aktien aus der eigenen Kasse zurückkaufen. Solche Unternehmen sind mit großer Wahrscheinlichkeit einfach zu billig, weil sie von den Anlegern übersehen wurden.

Es gibt zum Beispiel Fonds, die nach solchen Fällen suchen. Sie kaufen dann diese Aktien, weil sie ein relativ geringes Risiko aufweisen, weiter an Wert zu verlieren. So kann man recht stabile Erträge erzielen, wenn auch nicht gewährleistet ist, dass auch andere solche versteckten Perlen entdecken und die Kurse in die Höhe treiben.