Dollar und Doppelbesteuerung – und was das bedeutet – Wirtschaftsbegriffe Liste

Dollar
als US-Dollar die Währungseinheit der USA. 1 Dollar (Abk. US-$; ISO- Währungscode USD) entspricht 100 Cents. Auch in anderen Staaten und Gebieten gibt es Dollarwährungen (z.B. Kanada: kan$; Australien: $A).Seit der Konferenz in Bretton Woods 1944 galt der US-Dollar als Leitwährung, d. h., alle Mitgliedstaaten des Internationalen Währungsfonds hatten ein grundsätzlich festes Austauschverhältnis zum Dollar (Parität). Die Belastung für den Dollar erwies sich als zu groß: 1971 gaben die USA die Goldpreisbindung auf, also die Garantie, Dollarbestände jederzeit in Gold zu tauschen, und im März 1973 wurden die festen Wechsel-kurse der Währungen der großen Industriestaaten gegenüber dem US-Dollar aufgegeben (Floating). Trotz zeitweiser Schwächephasen spielt der US-Dollar weiterhin die wichtigste Rolle im internationalen Zahlungsverkehr und auf den internationalen Finanzmärkten. Da die USA rd. 30% des globalen Sozialprodukts erwirtschaften, ist ihre Währung de facto bis heute Leitwährung.

Doppelbesteuerung
zwei- oder mehrfache Besteuerung eines Steuerpflichtigen durch verschiedene Staaten aufgrund desselben Steuertatbestands. Besitzt ein deutscher Bürger beispielsweise Aktien einer schweizerischen Gesellschaft, dann zieht ihm der schweizerische Staat bei Zahlung einer Dividende 35% an Steuern ab. Müsste der Bürger diese Kapitaleinkünfte in Deutschland noch einmal versteuern, dann würde er doppelt besteuert. Deshalb sind zwischen Deutschland und zahlreichen anderen Staaten Doppelbesteuerungsabkommen geschlossen worden: Die im Ausland entrichteten Steuern können auf die Steuerschuld im Inland angerechnet werden.

Entwicklungshilfe – und die Bedeutung davon – Wirtschaftsbegriffe Übersich

Entwicklungshilfe
Gesamtheit aller staatlichen und privaten Maßnahmen, die von Industrieländern und internationalen Organisationen (z. B. Weltbank) zur wirtschaftlichen und sozialen Förderung von Entwicklungsländern getroffen werden. Statt von E. wird auch von Entwicklungszusammenarbeit oder wirtschaftlicher Zusammenarbeit gesprochen – entsprechend heißt das zuständige Ministerium in der Bundesrepublik Deutschland Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung. Die Bedürfnisse der Entwicklungsländer beziehen sich v. a. auf Beratungshilfe (z. B. durch Entwicklungshelfer wie Ingenieure, Ärzte) und technische Hilfe (Bereitstellung von Fachleuten, technischen Hilfsmitteln, Material und Ausbildungsmöglichkeiten für einzelne Projekte), auf ihre Beteiligung am internationalen Warenaustausch (Handelshilfe), auf finanzielle Unterstützungsmaßnahmen (Kapitalhilfen) sowie auf Nahrungsmittelhilfe und humanitäre Hilfe in Notsituationen (z.B. nach Erdbeben oder während Dürreperioden).

Der Entwicklungshilfe-Ausschuss der OECD (Development Assistance Commitee, Abk. DAC) führt seit 1962 eine Liste über die Empfängerländer öffentlicher E. und den Umfang der Zahlungen. Aufgabe des DAC ist auch die Überprüfung, ob alle DAC-Länder 0,7 % ihres Bruttoinlandsprodukts für öffentliche Entwicklungshilfe aufwenden, wozu sie sich verpflichtet haben. bmz*de

Vom Businessplan zur Gründung – und die Bedeutung davon – Wirtschaftsbegriffe Übersicht

Vor der Anmeldung eines Gewerbebetriebs oder einer freiberuflichen Tätigkeit beim Gewerbeamt bzw. Finanzamt steht die Wahl der Rechtsform des Unternehmens. Seit einigen Jahren nehmen insbesondere die freien Berufe einen großen Aufschwung, also v. a. Personengesellschaften, deren Gründung verhältnismäßig einfach ist. Andererseits besteht gerade hier die Gefahr, dass andere Fragen wie die Finanzierung, die steuerlichen Rahmenbedingungen und die Zukunftschancen der Gründungsidee zu leicht genommen werden. Mit der Wahl der Rechtsform sind meist weit reichende Folgen verbunden: So erhöhen sich bei bestimmten Rechtsformen – beispielsweise bei der GmbH – aufgrund der vorgeschriebenen Höhe des Eigenkapitals die Gründungskosten; die Rechtsform ist außerdem maßgeblich für Haftung, Geschäftsführungs und Vertretungsbefugnisse, die Verteilung von Gewinn und Verlust sowie die Buchführungspflichten. Im Vorfeld der Gründung muss auch ein geeigneter Standort für den Betrieb gefunden werden.

In Rechts- und Standortfragen kann u.a. die zuständige IHK bzw. Handwerkskammer weiterhelfen. Wer Chancen und Risiken sorgsam abwägen und potenzielle Kapitalgeber (z.B. die Hausbank) gewinnen will, der muss seinGründungsvorhaben detailliert planen und in einem sog. Businessplan schriftlich festhalten. Dieser Plan umreißt die Geschäftsidee, analysiert die Marktchancen, bewertet den Kapitalbedarf und zeigt die geplante Verwendung des Geldes auf. Ein Finanzierungskonzept gibt Aufschluss über die Herkunft des Kapitals und zu welchen Konditionen es beschafft werden kann. Außerdem sollte der Gründer auf die Suche nach öffentlichen Fördermitteln gehen. Diese können in der Regel nur über eine Bank beantragt werden. Die Vielzahl der betriebswirtschaftlichen, rechtlichen und steuerlichen Fragen, vor denen der Gründer steht, legt eine professionelle Beratung nahe. Schulungen und Seminare, z.B. von der IHK oder der Handwerkskammer, Berufsverbänden, Unternehmensberatungen oder privaten Initiativen, helfen bei der Konkretisierung der Geschäftsidee und machen mit betriebswirtschaftlichen Methoden vertraut. Als besonders hilfreich bewerten Gründer die Auskünfte von Steuerberatern, aber auch der Hausbank.

DAX und Deckungsbeitragsrechnung – und die Bedeutung davon – Wirtschaftsbegriffe Übersicht

DAX®, Deutscher Aktienindex
der bekannteste deutsche Aktienindex und Benchmark für den deutschen Aktienmarkt ( Börse). Er umfasst die 30 umsatzstärksten deutschen Aktien, die im Prime Standard (Börse) zugelassen sind, und wird auch als DAX®-30 bezeichnet. Der DAX® repräsentiert mehr als 60% des Grundkapitals inländischer börsennotierter Gesellschaften. Gemessen am Börsenumsatz macht der Handel in diesen Aktien 75 % des deutschen Aktienhandels aus. Gewichtung und Auswahl der einbezogenen Aktienwerte werden regelmäßig aktualisiert. Der DAX® berücksichtigt Dividenden-zahlungen und Bezugsrechtsabschläge (Performance-Index) und wird während der Handelszeit an der Frankfurter Wertpapierbörse und im Xetra®-Handel minütlich neu berechnet und publiziert (Realtime-Index). Neben dem DAX® berechnet und publiziert die Deutsche Börse AG den Composite-DAX® (CDAX®), den MDAX®, den Tec- DAX® und den SDAX®. Der Tec- DAX® hat den NEMAX® abgelöst, dessen Berechnung seit Ende 2004 eingestellt ist. Der HDAX® schließlich ist ein verbreiterter Bluechip-Index aus DAX®, MDAX® und TecDAX®, der über alle Branchen des Prime Standard gellt.

Deckungsbeitragsrechnung (Grenzkostenrechnung)
Form der Teilkostenrechnung, bei der auf die einzelnen Bezugsobjekte (z.B. Produkte) nur die von diesen verursachten und somit zurechenbaren Kosten ( variable Kosten) verrechnet werden. Die jeweilige Differenz von Erlösen und zurechenbaren Kosten bildet den Deckungsbeitrag des Bezugsobjekts und dient der Deckung der nicht zurechenbaren Kosten (fixe Kosten). Das Unternehmen erzielt einen Gewinn, wenn die Summe der Deckungsbeiträge größer ist als die der nicht zurechenbaren Kosten. Die D. hilft bei unternehmerischen Entscheidungen, v. a. bei freien Kapazitäten. Solange noch ein D. erzielt werden kann, lohnt sich die Aufnahme eines neuen Erzeugnisses oder die Hereinnahme zusätzlicher Aufträge.

Ertrag und Etragsgesetz – und alles darüber – wichtige Wirtschaftsbegriffe

Ertrag
die erfolgswirksamen Einnahmen eines Unternehmens in einer Periode (z.B. aus Verkauf der erstellten Güter und Leistungen). Der E. stellt die positive Seite des im Rahmen der Finanzbuchhaltung (Gewinn-und- Verlust-Rechnung) ermittelten Erfolgs dar; übersteigt (unterschreitet) der Ertrag den Aufwand, erzielt das Unternehmen einen Gewinn (Verlust). Die Erträge bestehen zum einen aus dem betrieblich bedingten E. (Betriebsertrag), d.h. aus der Summe der Nettobeträge, die den Kunden in Rechnung gestellt werden für Erzeugnisse und Dienstleistungen. Zum anderen gibt es, die in keinem Zusammenhang mit der betrieblichen Leistung stehen oder unregelmäßig anfallen. Zu diesen neutralen E. zählen betriebsfremde Erträge wie Miet- und Zinserträge, periodenfremde Erträge wie Steuerrückerstattungen und außerordentliche Erträge wie der Verkauf von Betriebsteilen über dem Buchwert. Der regelmäßige Betriebsertrag ist identisch mit dem Erlös. Mit Ertragskraft wird die Fähigkeit eines Unternehmens bezeichnet, auf Dauer Gewinne zu erzielen.

Ertragsgesetz
Bezeichnung für den zuerst von dem französischen Ökonomen und Staatsmann ANNE ROBERT JACQUES TURGOT (1727 bis 1781) für die Landwirtschaft beschriebenen Zusammenhang von der Abhängigkeit von Ertrag (Ausbringungsmenge, Produktionsergebnis) und Aufwand (Einsatz von Produktionsfaktoren). Nach dem Gesetz vom abnehmenden Ertragszuwachs führt nicht jede Erhöhung des Einsatzes eines Produktionsfaktors zu einer gleich hohen Zunahme des Ertrags. Im Gegenteil, die Steigerung eines Produktionsfaktors führt unter der Bedingung, dass alle anderen Produktionsbedingungen gleich bleiben, zwar zunächst zu einer Erhöhung des Ertrags. Diese Erhöhung fällt jedoch mit jeder weiteren Erhöhung des Produktionsfaktors von Mal zu Mal geringer aus und wird ab einem bestimmten Zeitpunkt sogar gleich Null.

Beispiel
: Beim Getreideanbau wird durch den zusätzlichen Einsatz von Düngemitteln unter sonst gleichen Bedingungen die Erntemenge pro Hektar zunächst ansteigen, ab einem bestimmten Punkt jedoch trotz Mehreinsatz von Dünger fallen.

Ehevertrag, Eidesstattliche Versicherung und Eigene Aktie – und alles darüber – wichtige Wirtschaftsbegriffe

Ehevertrag
ein Vertrag zwischen Eheleuten, der das jeweilige Anfangsvermögen der Partner festhält sowie einen gegenseitigen Versorgungsausgleich und Unterhaltsansprüche regelt. Der Vertrag muss von einem Notar beurkundet werden; die Kosten des Vertrags richten sich nach dem gemeinsamen Vermögen und sind durch eine bundesweite Gebührenordnung festgelegt. Bei einem Vermögen von 30 000 € betragen die Beurkundungskosten etwa 250 €, zu denen noch die Mehrwertsteuer und die Auslagen des Notars addiert werden.

Eidesstattliche Versicherung
die Aussage vor Gericht, dass eine abgegebene Erklärung zutrifft. Im Wirtschaftsbereich ist diese bei der Pfändung im Rahmen einer Zwangsvollstreckung sehr wichtig. Ist eine Pfändung erfolglos verlaufen, so kann der Gläubiger eine Vermögensaufstellung des Schuldners vor Gericht verlangen, deren Richtigkeit vom Schuldner eidesstattlich zu bekräftigen ist. Die Folge ist die Eintragung des Schuldners in das Schuldnerverzeichnis: Kreditverträge, Ratenkäufe u.a.m. sind dann nur noch schwer abzuschließen. Erweist sich eine e.V. als unwahr, kann dies mit Geld- oder Freiheitsstrafen geahndet werden.

Eigene Aktie
von einer AG ausgegebene Aktie, die sich in ihrem Eigentum befindet. Entfallen mehr als 10% des Grundkapitals auf e. A., muss der Überschuss im Zeitraum von drei Jahren veräußert werden.

Dutyfree, EAN-System und EBITDA – und alles darüber – wichtige Wirtschaftsbegriffe

Dutyfree
abgabenfreier Verkauf von Waren außerhalb eines Zollgebiets. Zollfrei kann z.B. hinter der Zollkontrolle in Flughäfen, auf internationalen Flügen im Luftraum, außerhalb der Hoheitsgewässer oder in Zollausschlussgebieten wie etwa Freihäfen verkauft und eingekauft werden. Innerhalb der EU ist der zollfreie Einkauf auf Flughäfen und in Flugzeugen zum 1.7. 1999 entfallen, da es keine Zollschranken mehr gibt. EU-Bürger dürfen bei der Rückreise von Ländern außerhalb der EU ins Heimatland u. a. folgende Zollfreimengen bestimmter Kategorien einführen: 200 Zigaretten oder 100 Zigarillos oder 50 Zigarren oder 250g Tabak, 11 Alkohol mit mehr als 22 Volumenprozent oder 21 Wein, 50g Parfüm oder 0,251 Eau de Toilette.

EAN-System, Europäische Artikel-Nummer
der bekannteste Balkencode, also eine genormte, maschinenlesbare Darstellung von Daten, die in Form von senkrecht verlaufenden Balken verschiedener Breite aber gleicher Höhe verschlüsselt sind. Dieser Code wird im Handel zur Kennzeichnung der Waren eingesetzt. Das aus 13 Stellen bestehende System kennzeichnet mit den beiden ersten Stellen das Herkunftsland der Ware – so hat z. B. Deutschland die Ziffern 40-43 mit den folgenden fünf den Hersteller des Produkts; die fünf weiteren Stellen bezeichnen den eigentlichen Artikel und die 13. Stelle enthält eine Prüfziffer.
ean*de

EBITDA, Earnings before Interest, Taxes, Depreciation and Amortization
betriebliches Ergebnis vor Zinsen, Steuern, Abschreibungen auf Sachanlagen sowie auf immaterielle Vermögens werte. Das EBITDA ist eine der wichtigsten Größen, um die Effizienz eines Unternehmens zu beurteilen.

Fifo-Methode und Finanzausgleich – und alles darüber – wichtige Wirtschaftsbegriffe

Fifo-Methode,
für First in first out Methode der Bewertung gleichartiger Vermögensgegenstände des Vorratsvermögens. Die Wirtschaftsgüter des Vorratsvermögens, die im Jahresendbestand erfasst werden, sind im Lauf des Jahres i. d. R. zu unterschiedlichen Preisen erworben oder hergestellt worden. Das führt zu dem Problem der Bewertung am Bilanzstichtag. Die F.-M. geht davon aus, dass die zuerst erworbenen Wirtschaftsgüter auch zuerst verbraucht oder weiter veräußert werden. Der Endbestand wird also mit den Anschaffungskosten der zuletzt beschafften Wirtschaftsgüter bewertet. Weitere Verfahren der Bewertung haben sich herausgebildet: Die Hifo-Methode (Highest in – first out) unterstellt, dass die am teuersten erworbenen Wirtschaftsgüter zuerst verbraucht werden.

So ergibt sich eine Bilanzierung zum niedrigst möglichen Wertansatz. Die Lifo-Methode (Last in – first out) ist das Gegenstück zur F.-M.: Es werden also die ersten Anschaffungskosten zugrunde gelegt. Bei der Bewertung zu durchschnittlichen Anschaffungskosten wird ein Mittelwert gebildet, der in die Bilanz einfließt. Das HGB lässt die F.-M. und die Lifo- Methode zu, sofern sie den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung entsprechen und nicht gegen das Niederstwertprinzip verstoßen.

Finanzausgleich
ein Verfahren zur Regulierung der finanziellen Beziehungen zwischen den Gebietskörperschaften (Bund, Länder und Gemeinden) eines Staates. Im Rahmen des F. erhalten die einzelnen Körperschaften Mittel aus öffentlichen Einnahmen für die Erfüllung bestimmter Aufgaben. Der F. kann vorgenommen werden, um Unterschiede in der Finanzkraft derselben staatlichen Ebene auszugleichen, wie es im Länderfinanzausgleich geschieht. Dies wird auch als horizontaler Finanzausgleich bezeichnet. Dem gegenüber tritt der vertikale Finanzausgleich zwischen den verschiedenen Ebenen, d. h. zwischen Bund und Ländern oder zwischen einem Bundesland und seinen Kreisen, Städten und Gemeinden als kommunaler Finanzausgleich. Wer beim F. Geber und wer Nehmer ist, wird durch bestimmte Rechenmodelle festgelegt. Beim Länderfinanzausgleich wird die sog. Steuerkraftmesszahl ins Verhältnis zur sog.

Ausgleichsmesszahl gesetzt. Die Steuerkraftmesszahl eines Landes ergibt sich aus der Summe seiner Steuereinnahmen, die Ausgleichsmesszahl aus der Multiplikation der Anzahl der Einwohner des Landes mit dem Verhältnis von Steuereinnahmen zu Einwohnern im Bundesdurchschnitt. Ausgleichszahlungen müssen solche Länder leisten, deren Steuerkraftmesszahl größer ist als die Ausgleichsmesszahl (Geberländer an Nehmerländer). Auch die EU verfügt über verschiedene Töpfe, aus denen eine Art F. zwischen höher und schwächer entwickelten Regionen in der EU herbeigeführt werden soll ( Europäische Strukturfonds).

Entscheidend geändert, Engelsches Gesetz und Einteignung – und die Bedeutung davon – Wirtschaftsbegriffe Übersicht

Entscheidend geändert
Seit der Auflösung der Absatzmonopole 1999 müssen die Energieversorgungsunternehmen Wettbewerbspreise kalkulieren. Die positiven Folgen der Wettbewerbsbedingungen waren Preissenkungen bei Industriestrom und bei Haushaltsstrom. Eine solche Entwicklung wird in Zukunft für den gesamten europäischen Strom- bzw. Energiemarkt erwartet. Die E. wird dann zunehmend von Bedingungen auf dem europäischen Energiemarkt beeinflusst. In Österreich ist die Situation ähnlich wie in Deutschland. In der Schweiz hat die Energiegewinnung aus Wasserkraft traditionell ein großes Gewicht.

Engelsches Gesetz
vom deutschen Statistiker ERNST ENGEL (1821 bis 1896) erstmals 1857 beschriebener Zusammenhang zwischen steigendem Ein-kommen und veränderter Zusammensetzung der Ausgaben für Konsumgüter. Nach ENGEL nimmt bei steigendem Einkommen der prozentuale Anteil von einfacheren Gütern, z.B. von Grundnahrungsmitteln wie Kartoffeln, Wasser oder Brot (inferiore Güter), im Rahmen des Gesamtverbrauchs an Lebensmitteln im Haushalt ab, während der Verbrauch des gehobenen Bedarfs wie hochwertigere Lebensmittel, z.B. Fleisch, Wein oder Kaviar (superiore Güter), zunimmt.

Enteignung
der Entzug des Eigentums durch den Staat bzw. eine Behörde. In Art. 14 GG wird das Privateigentum zwar garantiert, E. ist aber dennoch möglich, wenn ein Gesetz Art und Umfang der Entschädigung regelt und wenn zum Wohl der Allgemeinheit enteignet wird. So kann z. B. ein Grundeigentümer enteignet werden, wenn eine Straße oder Autobahn durch sein Grundstück verlaufen soll, er dieses aber nicht abtreten will. In Österreich gelten ähnliche Grundsätze wie in
Deutschland. In der Schweiz ist zwischen formeller und materieller E. zu unterscheiden, wobei in beiden Fällen Entschädigungspflicht besteht. Die formelle E. ist eine E. in einem gesetzlich geregelten Verfahren; bei der materiellen E. handelt es sich um einen staatlichen Eingriff in das Eigentum. Dabei wird das Eigentumsrecht jedoch dem Eigentümer belassen.

Dosenpfand – und die Bedeutung davon – Wirtschaftsbegriffe Übersicht

Dosenpfand
umgangssprachliche Bezeichnung für ein Pfand, das seit dem 2003 in Deutschland auf Einweg-verpackungen (Dosen, Plastik- und Glasflaschen) von Bier, Mineralwasser und kohlensäurehaltigen Erfrischungsgetränken erhoben wird. Spirituosen- und Weinmischgetränke sind von der Pfandpflicht ausgenommen. Durch das Pfand sollen die Wiedereinspeisung von Getränkeverpackungen in den Materialkreislauf gefördert und das Verpackungsmüllaufkommen reduziert werden. Die Pflicht zur Pfanderhebung und zur Pfanderstattung bei Rückgabe der leeren Verpackung erstreckt sich auf die gesamte Handelskette vom Vertreiber (Abfüller bzw. Importeur) bis hin zum Lebensmitteleinzelhändler. Das Pfand beträgt 0,25 €; bei Packungsgrößen von 1,51 und mehr sind es 0,50 €. Der Verkäufer muss Verpackungen nur dann zurücknehmen und das entsprechende Pfand erstatten, wenn er sie der Art, Form und Größe nach in seinem Sortiment führt. Ist die Verkaufsfläche kleiner als 200 m2, so besteht eine Pfand- und Rücknahmepflicht nur für die verkauften Marken. Um v. a. für die Verbraucher zu gewährleisten, dass die Einwegverpackungen unabhängig vom Ort des Einkaufs zurückgegeben werden können, soll ein bundeseinheitliches Rücknahmesystem geschaffen werden.