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Ehevertrag, Eidesstattliche Versicherung und Eigene Aktie – und alles darüber – wichtige Wirtschaftsbegriffe

Ehevertrag
ein Vertrag zwischen Eheleuten, der das jeweilige Anfangsvermögen der Partner festhält sowie einen gegenseitigen Versorgungsausgleich und Unterhaltsansprüche regelt. Der Vertrag muss von einem Notar beurkundet werden; die Kosten des Vertrags richten sich nach dem gemeinsamen Vermögen und sind durch eine bundesweite Gebührenordnung festgelegt. Bei einem Vermögen von 30 000 € betragen die Beurkundungskosten etwa 250 €, zu denen noch die Mehrwertsteuer und die Auslagen des Notars addiert werden.

Eidesstattliche Versicherung
die Aussage vor Gericht, dass eine abgegebene Erklärung zutrifft. Im Wirtschaftsbereich ist diese bei der Pfändung im Rahmen einer Zwangsvollstreckung sehr wichtig. Ist eine Pfändung erfolglos verlaufen, so kann der Gläubiger eine Vermögensaufstellung des Schuldners vor Gericht verlangen, deren Richtigkeit vom Schuldner eidesstattlich zu bekräftigen ist. Die Folge ist die Eintragung des Schuldners in das Schuldnerverzeichnis: Kreditverträge, Ratenkäufe u.a.m. sind dann nur noch schwer abzuschließen. Erweist sich eine e.V. als unwahr, kann dies mit Geld- oder Freiheitsstrafen geahndet werden.

Eigene Aktie
von einer AG ausgegebene Aktie, die sich in ihrem Eigentum befindet. Entfallen mehr als 10% des Grundkapitals auf e. A., muss der Überschuss im Zeitraum von drei Jahren veräußert werden.