Goldene Bankregel, Bilanzregel und Goldstandart – und was das bedeutet – Wirtschaftsbegriffe Liste

Goldene Bankregel
traditionelle Regel der Kreditinstitute, nach der die von einer Bank gewährten Kredite nach Umfang wie auch nach Fälligkeit den der Bank zur Verfügung gestellten Beträgen (Verbindlichkeiten) entsprechen müssen, d. h., kurzfristige Gelder dürfen nur kurzfristig ausgeliehen werden. Diese Regeln werden durch die Liquiditätsgrundsätze geregelt. Danach dürfen die langfristigen Anlagen und Kredite abzüglich der Wertberechtigungen die Summe bestimmter langfristiger Finanzierungsmittel nicht übersteigen. Die g. B. wird in dieser strengen Form nicht eingehalten; es kommt vielmehr darauf an, dass die Kreditinstitute für eine ausreichende Zahlungsbereitschaff Vorsorge getroffen haben.

Goldene Bilanzregel
eine von Kreditgebern geforderte Finanzierungsregel, wonach das dauerhaft gebundene und benötigte Anlagevermögen mit Eigenkapital und langfristigem Fremdkapital finanziert sein sollte. Nur dann gilt ein Unternehmen als überlebensfähig. Wird die g. B. nur auf das Anlagevermögen bezogen, spricht man auch von Anlagendeckung.

Goldwährung (Goldstandard)
Währungsordnung, bei der die Währungseinheit in Mengeneinheiten von Gold definiert ist. Über den Goldgehalt der einzelnen Währungen ist zugleich ihr Austauschverhältnis untereinander (als Goldparität bezeichnet) festgelegt. Das Gold kann entweder als gesetzliches Zahlungsmittel umlaufen oder es wird bei der Zentralbank deponiert (Goldreserven). Die Zentralbank ist dann zum jederzeitigen An- und Verkauf von Gold gegen ihre Banknoten verpflichtet. Mit der Aufhebung der Goldeinlösungspflicht durch die USA 1971 wurde das immer mehr an Bedeutung verlierende Goldwährungssystem praktisch außer Kraft gesetzt. Auch im Währungssystem des IWF hat die G. ihre Funktion eingebüßt, nachdem der IWF die Preise der angeschlossenen Währungen nicht mehr in Gold, sondern in Sonderziehungsrechten ausdrückt.

Gewerbefreiheit, Gewerbesteuer und Gewerktschaft – und was das bedeutet – Wirtschaftsbegriffe Liste

Gewerbefreiheit
das Recht für jede Person, ein Gewerbe selbstständig zu betreiben, soweit dies nicht gegen geltende Gesetze verstößt oder gesetzlichen Beschränkungen unterliegt. Die mit der G. verbundene Möglichkeit der freien unternehmerischen Betätigung ist ein wesentliches Gestaltungsmerkmal einer marktwirtschaftlichen Wirtschaftsordnung. In Deutschland wird die G. durch Art. 12 des GG garantiert und in der Gewerbeordnung ausführlich geregelt.

Gewerbesteuer
Steuer, die gewerbliche Unternehmen, nicht aber Angehörige der freien Berufe (Anwälte, Ärzte) und Kliniken, zu zahlen haben. Sie ist eine Realsteuer und wird zusätzlich zur Einkommen- und Körperschaftsteuer erhoben. Ihr Aufkommen steht vornehmlich den Gemeinden zu. Steuerbemessungsgrundlage ist der Steuermessbetrag, der sich aus der Multiplikation des Gewerbeertrags mit der Steuermesszahl ergibt. Die Gewerbesteuerschuld ist das Produkt aus Steuermessbetrag gemäß Finanzamtsbescheid und Hebesatz, dessen Höhe die hebeberechtigte Gemeinde bestimmt.

Gewerkschaft
im weiteren Sinn alle Organisationen, in denen sich Arbeitnehmer zur Vertretung und Durchsetzung ihrer Interessen zusammenschließen. In Deutschland gelten G. ebenso wie Arbeitgeberverbände als Koalitionen, die vom Mitgliederwechsel unabhängig, also Vereine sind. Diese Koalitionen sind freiwillig gebildet, vom Staat, von Parteien und Kirchen unabhängig und auf betrieblicher Grundlage organisiert; ihre wichtigste Aufgabe ist der Abschluss von Tarifverträgen. Zu diesem Zweck müssen sie in der Lage sein, Druck auf den jeweiligen Verhandlungspartner (Arbeitgeber bzw. Arbeitgeberverbände) auszuüben.

Immobilien, Immobilienfonds und Imparitätsprinzip – und alles darüber – wichtige Wirtschaftsbegriffe

Immobilien
alle unbeweglichen Vermögensteile wie Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte, v. a. Erbbau- und Erbpachtrechte. Den Grundstücken sind hinsichtlich der rechtlichen Behandlung (Übereignung, Belastung) weitestgehend gleichgestellt: im Schiffsregister eingetragene Schiffe, in der Luftfahrzeugrolle eingetragene Luftfahrzeuge und, je nach Landesrecht, Bergwerkseigentum.

Immobilienfonds
Form des Investmentsparens, das durch die gemeinschaftliche Anlage von Geldmitteln in Immobilien gekennzeichnet ist. Über das aus Gebäuden und Grundstücken bestehende Vermögen eines I. werden Zertifikate (Anteilscheine) ausgegeben. Bei offenen Immobilienfonds (open- end-funds) ist der Umfang der ausgegebenen Zertifikate unbegrenzt. Sie unterliegen hinsichtlich ihrer Anlagepolitik, Überwachung und Prüfung dem Gesetz über Kapitalanlagegesellschaften. Dagegen werden die geschlossenen Immobilienfonds (closen-end-funds) zur Finanzierung des Erwerbs oder der Bebauung bestimmter Grundstücke er-richtet. Die Höhe des Zertifikatskapitals ist i. d. R. begrenzt und richtet sich nach dem für das Objekt benötigten Eigenkapital. Steuerrechtlich gelten die Zertifikatszeichner im Gegensatz zu den offenen I. als Grundstückseigentümer und haben Abschreibungsmöglichkeiten.

Imparitätsprinzip
Aus dem Bilanzierungsgrundsatz der Sicherheit und Vorsicht abgeleiteter Bewertungsgrundsatz, der besagt, dass Gewinne erst dann angesetzt werden dürfen, wenn sie durch Umsatz realisiert sind, während Verluste schon dann berücksichtigt werden müssen, wenn sie zwar noch nicht realisiert, aber bereits erkennbar sind.

Halbeinkünfteverfahren, Handel und Handelsbetrieb – und was das bedeutet – Wirtschaftsbegriffe Liste

Halbeinkünfteverfahren
Verfahren zur Bemessung der Steuer auf Einkünfte aus Kapitalvermögen, z. B. Dividenden. Durch dieses Verfahren wird eine zweimalige volle Besteuerung von Gewinnen vermieden – dann, wenn sie in der Körperschaft (z. B. der AG) angefallen sind, und dann, wenn sie an den Anteilseigner ausgeschüttet wurden. 2001 wurde der Körperschaftsteuersatz auf einbehaltene und ausgeschüttete Gewinne auf 25 Prozent gesenkt. Gewinne, die nicht im Unternehmen verbleiben, sondern an die Anteilseigner ausgeschüttet werden, werden seitdem nur noch zur Hälfte der persönlichen Einkommensteuer unterworfen. Eine Anrechnung der vom Unternehmen gezahlten Körperschaftsteuer auf die persönliche Einkommensteuerschuld des Anteilseigners erfolgt nicht.

Handel
Begriff für einen zum Dienstleistungssektor zählenden Wirtschaftszweig, dessen Unternehmen Waren beschaffen und an andere Unternehmen (Großhandel) oder die Endverbraucher (Einzelhandel) veräußern, ohne sie durch Be- oder Verarbeitung wesentlich zu verändern. Unterschieden wird zwischen Binnenhandel und Außenhandel. Der Binnenhandel umfasst die Wirtschaftsbereiche Einzelhandel, Großhandel und die Handelsvermittlung. Volkswirtschaftlich hat der H. die Aufgabe, die räumliche Entfernung zwischen Erzeuger und Verbraucher zu überbrücken, aus dem vielfältigen Warenangebot nach Menge und Qualität überschaubare Warensortimente zusammenzustellen und über das Warenangebot zu informieren.

Handelsbetrieb
Träger des Warenaustauschs bzw. der Handelsfunktionen. Nach dem Merkmal der Abnehmergruppe und der Absatzmenge je Verkaufsakt wird zwischen Großhandel und 1 Einzelhandel unterschieden. Großhandelsbetriebe setzen ihre Waren an Wiederverkäufer oder Weiterverarbeiter (Produzenten) ab, Einzelhandelsbetriebe an Verbraucher und Produzenten in relativ kleinen Mengen.

Handlungsbevollmächtigter, Handlungsvollmacht und Handwerk – und was das bedeutet – Wirtschaftsbegriffe Liste

Handlungsbevollmächtigter
handelt nicht im eigenen, sondern im Namen des Unternehmensinhabers. Er hat mit einem Zusatz zu seinem Namen zu zeichnen, der die Vollmacht ausdrückt. Üblich sind die Zusätze i.V. (in Vollmacht) für die Gesamt- und Artvollmacht und i. A. (im Auftrag) für die Einzelvollmacht.

Handlungsvollmacht
die Befugnis, alle Geschäfte und Rechtshandlungen vornehmen zu dürfen, die der Betrieb eines Handelsgewerbes gewöhnlich mit sich bringt. Während der Prokurist Kredite aufnehmen, Wechselverbindlichkeiten eingehen und die Unternehmung gerichtlich vertreten darf, benötigt der Handlungsbevollmächtigte hierzu eine besondere Vollmacht.

Handwerk
Wirtschaftsbereich, der die Erzeugung von Gütern und die Bereitstellung von Dienstleistungen zum Gegenstand hat, wobei die Leistungen zum großen Teil in Handarbeit meist nach individuellem Kundenauftrag erstellt werden und die handwerklich arbeitenden Personen in der Mehrzahl über eine umfassende Berufsausbildung verfügen. Das hat in der deutschen Wirtschaft ein erhebliches Gewicht. Aufgabenschwerpunkte liegen in den Bereichen Neuanfertigung von Produktions- und Konsumgütern (z.B. Bauhandwerke oder Bekleidungshandwerke), in der Bereitstellung von personen- und sachbezogenen Dienstleistungen (z.B. Optiker-, Zahntechnikerhandwerk oder Friseurhandwerk) und in der Zulieferung für die Industrie (z.B. Werkzeugmacher- oder Modellbauerhandwerk). Die meist kleinen oder mittelständischen Handwerksbetriebe sind in den Handwerkskammern organisiert.

Grenzkosten, Grenznutzen, Grenzsteuersatz und Großhandel – und was das bedeutet – Wirtschaftsbegriffe Liste

Grenzkosten
der Kostenzuwachs der Gesamtkosten, der entsteht, wenn bei einer bestimmten Produktionsmenge eine weitere Gütereinheit hergestellt wird. Solange die G. für die Herstellung einer jeweils weiteren Gütereinheit geringer sind als die Grenzerlöse, bringt die Produktionserhöhung für das Unternehmen einen Gewinn. Die Produktions- bzw. Absatzmenge, die dem Unternehmen den größtmöglichen Gewinn verschafft, ist erreicht, wenn die G. den Grenzerlösen entsprechen (Gewinnmaximierung).

Grenznutzen
der Nutzenzuwachs, den ein Haushalt beim Konsum einer zusätzlichen Gütereinheit erfährt und der bei steigendem Konsum immer geringer wird (gossensche Gesetze).

Grenzsteuersatz (marginaler Steuersatz)
eine Größe im Einkommensteuertarif. Der G. gibt die zusätzliche Steuerbelastung in Prozent bei einer Erhöhung des zu versteuernden Einkommens an.

Großhandel
Betriebsform im Handel, die Waren an andere Unternehmen wie z.B. Wiederverkäufer (Einzelhandel), gewerbliche Verwender (andere Unternehmen) oder Großverbraucher (Hotels, Kliniken) absetzt.

Geld, Wirtschaft und Deutsche Bundesbank – und alles darüber – wichtige Wirtschaftsbegriffe

Geld und Wirtschaft
Wie viel Geld muss eigentlich in der Wirtschaft vorhanden sein? Es besteht ein enger Zusammenhang zwischen Wachstum der Wirtschaft und notwendigem Wachstum der Geldmenge. Wenn beispielsweise die Geldmenge schneller wächst als die wirtschaftliche Leistung, dann steigen die Preise, d.h., Geld verliert an Wert und es kommt zur Inflation, was eine Gefährdung des Geldes in seiner Funktion als Wertaufbewahrungsmittel zur Folge hat. Im umgekehrten Fall, wenn die Geldmenge langsamer wächst als die Wirtschaft, ist nicht genügend Geld für die geplanten Transaktionen vorhanden, d. h., Geld wird in seiner Funktion als allgemeines Tausch- oder Zahlungsmittel beschränkt. Geld ist in sehr großer Menge in den privaten Haushalten vorhanden. Mitte 2002 belief sich der Betrag an Bargeld und Einlagen im deutschen Nichtbankensektor – dazu zählen neben den Sichteinlagen auch Sparbriefe und Spareinlagen – auf 1 358 Mrd. €. Rd. 45% davon, 614 Mrd. €, wurden in Form von Bargeld und als Sichteinlagen auf Girokonten gehalten.

Die Deutsche Bundesbank
unterhält ein Geldmuseum in der Wilhelm- Epstein-Straße 14, 60431 Frankfurt am Main. Der Eintritt ist frei. Dort werden u.a. historische Geldarten und Maschinen zur Geldherstellung sowie eine anschauliche Übersicht über die Bedeutung und die Funktionen von Geld gezeigt. Aktuelle Informationen rund ums Geld und den Euro bieten Bundesbank und EZB im Internet: bundesbank*de
euro. ecb. int/de.htm

– CRIBB, JOE:
Geld. Die faszinierende Geschichte der Zahlungsmittel. Vom Silber-barren bis zur intelligenten Chipkarte. Hildesheim (Gerstenberg) 2002.
• ISSING, OTMAR:
Einführung in die Geldtheorie. München (Vahlen) (13)2003.
• KAHNT, HELMUT:
Die Geschichte der Deutschen Mark in Ost und West. Regenstauf (Gietl) 2003.
• Von Aktie bis Zoll.
Ein historisches Lexikon des Geldes, herausgegeben von MICHAEL NORTH. Neuausgabe München (Beck) (2)2002.
• WALZ, KARLHEINZ:
Falschgeld. Spannendes und Kriminalistisches, Ernstes und Amüsantes aus
der Welt der Geldfälscher. Regenstauf (Gietl) 1999.

IHK und Inflation – und die Bedeutung davon – Wirtschaftsbegriffe Übersicht

Industrie- und Handelskammer, IHK
die gesetzlich bestimmte Interessenvertretungseinrichtung der Unternehmen aus den Bereichen Industrie, Handel und Verkehr. Alle im Kammerbezirk tätigen Gewerbetreibenden – außer selbstständigen Handwerkern, Angehörigen freier Berufe und Betreibern landwirtschaftlicher Betriebe – gehören der IHK als Pflichtmitglied an. Mitglied bei einer IHK ist damit sowohl die Großbank als auch der Einzelhändler oder der Restaurantbesitzer. Die Aufgaben der IHK sind im Wesentlichen die Vertretung der Interessen der ihnen angehörenden Betriebe aus der gewerblichen Wirtschaft, die Beratung und Unterstützung von Behörden sowie Aufgaben im Rahmen der Berufsbildung im gewerblichen und kaufmännischen Bereich wie die Abnahme von Prüfungen. Spitzenorganisation ist der Deutsche Industrie- und Handelskammertag.

In Österreich besteht seit 1947 die Bundeskammer der gewerblichen Wirtschaft als öffentlich-rechtliche Körperschaft, in der Schweiz der 1870 gegründete Schweizerische Handels- und Industrieverein. Für die überstaatliche Zusammenarbeit ist die Internationale Handelskammer (IHK, International Chamber of Commerce, ICC, gegründet 1919), mit Sitz in Paris, zuständig. ihk*de

Inflation
anhaltender Prozess der Geldentwertung in der Volkswirtschaft, der sich durch allgemeine Preiserhöhungen bemerkbar macht. Mit einer Geldeinheit kann dann ständig weniger gekauft werden, d. h. die Kaufkraft des Geldes vermindert sich dauernd. Nicht als I. gelten einmalige, vorübergehende, durch ungewöhnliche Vorkommnisse (beispielsweise Missernten, Streiks) verursachte Preisniveauerhöhungen sowie Preissteigerungen für bestimmte Güter oder Produktionsfaktoren. Die I. wird gemessen am Anstieg eines das allgemeine Preisniveau am besten widerspiegelnden Preisindex wie dem Preisindex für die Lebenshaltung. Der prozentuale Anstieg des Preisindex in einem bestimmten Zeitraum heißt Inflationsrate. Bei der Entstehung einer I. spielt besonders die Geldmenge in der Volkswirtschaft eine große Rolle. Steht der gesamtwirtschaftlichen Gütermenge eine zu große Geldmenge gegenüber, ist eine Bedingung für die I. gegeben.

Übersteigt die gesamtwirtschaftliche Güternachfrage das gesamtwirtschaftliche Güterangebot, das kurzfristig nicht erhöht werden kann, sind steigende Preise die Folge, die setzt ein. Die Preissteigerungen lösen steigende Löhne aus, wegen des höheren Einkommens steigt die Nachfrage nach Gütern an. Die höheren Löhne bewirken jedoch auch steigende Kosten der Unternehmen, was wiederum zu Preissteigerungen für Güter führt. Außerdem wird der Preisauftrieb durch die gestiegene Nachfrage zusätzlich verstärkt. Als Folge steigen die Löhne und es entsteht eine Lohn-Preis-Spirale. Da in einer solchen Situation in der Bevölkerung die Angst vor weiteren Preis-steigerungen und dem Verlust der gesparten Gelder ständig wächst, geben viele ihr Geld möglichst schnell für den Kauf von Gütern aus oder legen Geld zur Werterhaltung in Sachwerten an (Flucht in die Sachwerte), bevor neue Preiserhöhungen zu weiteren Kaufkraftverlusten führen. Eine I. kann sich deshalb dauernd selbst verstärken und eine Kettenreaktion immer neuer Steigerungen der Nachfrage und der Preise mit anschließenden Lohnerhöhungen auslösen.

Hedging, Heimarbeit, Hermesbürgschaft und Herrschendes Unternehmen – und was das bedeutet – Wirtschaftsbegriffe Liste

Hedging
die Risikobegrenzung bei Wertpapier-, Währungs- oder Warengeschäften durch ein zweites, entgegengesetztes Geschäft. Bei Aktiengeschäften kann man z.B. mit Verkaufsoptionsscheinen das Risiko eines Kursverlusts absichern.

Heimarbeit
Die zu leistende Arbeit wird ausschließlich in der Wohnung des Arbeitnehmers ausgeübt (Schreibarbeiten, einfache handwerkliche Produktion). Die Entlohnung ist i.d.R. leistungsbezogen. Durch moderne Telekommunikationsmittel gewinnt H. zunehmend an Bedeutung (Telearbeit),

Hermesbürgschaft
eine Ausfuhrgewährleistung zur Exportförderung. Für deutsche Unternehmen besteht mit den H. die Möglichkeit, ihre Exporte gegen wirtschaftliche und politische Risiken abzusichern. Für die Absicherung eines Exportkredits werden Entgelte in Abhängigkeit von Art, Umfang und Laufzeit eines Geschäfts sowie der Risikoeinstufung eines Importlandes erhoben.

Herrschendes Unternehmen
Unternehmen, das z.B. aufgrund einer Mehrheitsbeteiligung einen beherrschenden Einfluss auf ein anderes Unternehmen (abhängiges Unternehmen) ausüben kann. – Siehe auch Konzern. Herstellkosten: Begriff der Kalkulation für die durch die Herstellung eines Produkts entstandenen Kosten, z.B. Materialkosten, Fertigungslöhne, Fertigungsgemeinkosten, kalkulatorische und Sonderkosten der Fertigung.

Gewerbeaufsicht und Gewerbeertrag – und was das bedeutet – Wirtschaftsbegriffe Liste

Gewerbeaufsicht
die staatliche Überwachung der Einhaltung der zum Schutz der Arbeitnehmer erlassenen Vorschriften (u. a. Arbeitszeitordnung) sowie der Einhaltung der gewerblichen Vorschriften. Sie wird durch die Gewerbeaufsichtsämter ausgeübt.

Gewerbeertrag
der nach den einkommen- bzw. körperschaftsteuerlichen Bestimmungen für den Veranlagungszeitraum ermittelte Gewinn eines inländischen Gewerbebetriebs, der um Hinzurechnungen vermehrt und um Kürzungen vermindert wird. Damit soll eine doppelte steuerliche Erfassung vermieden werden. Der G. ist die Bemessungsgrundlage der Gewerbesteuer. Hinzugerechnet werden 50% der Zinsen für Dauerschulden, Renten und dauernde Lasten, Gewinnanteile stiller Teilhaber, die Hälfte der Miet- und Pachtzinsen für die Benutzung von Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens, Verlustanteile an Personengesellschaften und Spenden an Parteien (bei Kapitalgesellschaften). Zu kürzen ist der Gewinn v. a. um 1,2 % des Einheitswerts der betrieblichen Grundstücke, Gewinnanteile an Personengesellschaften, Gewinnanteile an inländischen Kapitalgesellschaften, Miet- und Pachtzinsen für die Überlassung von Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens, soweit sie dem G. eines anderen gewerblichen Betriebs hinzugerechnet worden sind, und Parteispenden (bei natürlichen Personen und Personengesellschaften).

 

Wirtschaftszweig Anmeldungen

(Neuerrichtungen)

Abmeldungen (nur Aufgaben)
verarbeitendes Gewerbe 21 230 22 400
Baugewerbe 48 352 49014
Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kfz und Gebrauchsgütern 173 293 165714
Gastgewerbe 28 466 39192
Verkehr und Nachrichten­übermittlung 27 650 27017
Kredit- und

Versicherungsgewerbe

38 379 32 529
Grundstücks-, Wohnungswesen, Vermietung beweglicher Sachen usw. 170 069 115225
sonstige Dienstleistungen 49 892 35 389
übrige Wirtschaftszweige 16775 8 345
insgesamt 582 828 501 240