Institutioneller Anleger, Interessengemeinschaft und IAS – und alles darüber – wichtige Wirtschaftsbegriffe

Institutioneller Anleger
ein Kapitalanleger, der aufgrund seiner Geschäftstätigkeit Geldbeträge an den Finanzmärkten – insbesondere am Kapitalmarkt – investiert. Solche Anleger sind z.B. Investmentfonds oder Versicherungsunternehmen. Aufgrund der umfangreichen Kapitalbeträge, die sie einsetzen, beeinflussen sie mit ihrer Investitions- bzw. Desinvestitionstätigkeit oder Abstinenz in erheblichem Maß das Geschehen an den Finanzmärkten.

Interessengemeinschaft
Abk. IG ein Unternehmenszusammenschluss, bei dem die angeschlossenen Unternehmen rechtlich selbstständig bleiben, ihre wirtschaftliche Selbstständigkeit jedoch dort aufgeben, wo die gemeinsamen Interessen liegen, ohne dass eine einheitliche Leitung wie beim Konzern existieren muss. Die häufigsten Formen sind die Forschungs- und Entwicklungsgemeinschaft (gemeinsame Forschung und Teilhabe an den Erkenntnissen), die Gewinngemeinschaft (alle Gewinne fließen zusammen und werden über einen Schlüssel an die Mitglieder der IG verteilt) und die Produktionsgemeinschaft (gemeinsame Produktion bestimmter, von allen benötigter Bauteile).

International Accounting Standards, IAS
Grundsätze und Regelungen des International Accounting Standards Committee mit Sitz in London, das international die Bilanzierung von Unternehmen vereinheitlichen will. Ähnlich der General Accepted Accounting Principles versuchen beide Konzepte die Aktionärsinteressen stärker zu berücksichtigen, als es das deutsche HGB verlangt. So müssen stille Reserven offen ausgewiesen werden. Börsennotierte deutsche Unternehmen wenden diese Konzepte häufig schon an, um auf ausländische Investoren oder Kapitalmärkte zugreifen zu können.

GATT, Gattungskauf und GbR – und was das bedeutet – Wirtschaftsbegriffe Liste

GATT, General Agreement on Tariffs and Trade, dt. Allgemeines Zoll- und Handelsabkommen
am 1. 1.1948 in Kraft getretenes Abkommen zur Erleichterung des gegenseitigen Handels auf der Basis der Meistbegünstigung und zur Neuordnung des Welthandels. Das GATT wurde zum 1. 1. 1996 durch die am 1. 1. 1995 gegründete Welthandelsorganisation, die WTO, abgelöst.

Gattungskauf
Kauf einer nur der Gattung nach bestimmten Sache (z.B. Obstsorten). Der Verkäufer ist verpflichtet, zumindest eine mittlere Qualität der Ware zu liefern. Bei fehlerhafter oder unvollständiger Lieferung hat der Käufer das Recht, statt Wandlung oder Minderung die Nachlieferung einer mängelfreien Sache zu verlangen. – Gegensatz: Stückkauf.

GbR, Gesellschaft des bürgerlichen Rechts
BGB-Gesellschaft. Gebietskörperschaften: die Summe der öffentlichen Verwaltungen, das sind Bund, Länder, Kreise und Gemeinden bzw. Städte. Die G. sind Körperschaften des öffentlichen Rechts und bilden zusammen mit den Trägern der Sozialversicherung den öffentlichen Sektor.

Handelsklasse, Handelsklausel und Handelsmakle – und was das bedeutet – Wirtschaftsbegriffe Liste

Handelsklasse
eine Kategorisierung, die die Orientierung des Verbrauchers erleichtern soll. Obst, Gemüse, Kartoffeln, Milcherzeugnisse, Geflügelfleisch werden i.d.R. nach H. angeboten, die auf EU-Qualitätsnormen oder deutschen Normen beruhen. Die Anwendung einiger weniger wichtiger Arten der deutschen gesetzlichen H. ist freiwillig. Beispiel: Butter kann als Deutsche Markenbutter oder Deutsche Molkereibutter gekennzeichnet werden, wenn sie den strengen gesetzlichen Anforderungen genügt.

Handelsklausel
Vereinbarung im Geschäftsleben, mit der man in Form von Abkürzungen die Rechte und Pflichten der Vertragspartner bei Versendung, Lieferung, Bezahlung, Haftung bei Verlust oder Schäden regelt. Wird z.B. im Vertrag frei Haus vereinbart, hat der Lieferant alle Beförderungskosten bis zum Kunden zu tragen und haftet auch für die ordnungsgemäße Lieferung.Wesentliche H. im Außenhandel sind die Incoterms, Kurzwort für International Commercial Terms, die im Jahr 1936 von der Internationalen Handelskammer in Paris geschaffen und mehrfach neu gefasst wurden. Sie sichern die einheitliche und klare Auslegung insbesondere der Lieferbedingungen. Bekannte Vertragsbedingungen sind etwa cif, Abk. für cost insurance freight, d. h., der Verkäufer trägt Kosten und Fracht bis zum Bestimmungshafen, auch die Gefahr des Untergangs oder von Schäden an der Ware trägt er bis dort, oder fob, Abk. für free on board, d.h., der Verkäufer hat Kosten und Risiko der Ware bis an Bord im Verschiffungshafen zu tragen.

Handelsmakle
selbstständiger Kaufmann, der gewerbsmäßig für andere Verträge über den Kauf oder Verkauf von Waren (Warenmakler), Wertpapieren (Börsenmakler) oder Versicherungen (Versicherungsmakler) vermittelt. Als Vergütung ist eine Gebühr (Maklergebühr, Courtage) zu zahlen. Handelsrechnung (Handelsfaktura): wichtiges Außenhandelsdokument für zoll- und devisenrechtliche Vorschriften bei der Einfuhr von Waren, das der Bestätigung des Kaufpreises und der Warenherkunft dient.

Die Rolle der Staaten – und die Bedeutung davon – Wirtschaftsbegriffe Übersicht

Die Rolle der Staaten
Viele Staaten haben durch Privatisierung und Deregulierung zur Globalisierung beigetragen. Dadurch wurde der Wettbewerb intensiver, die Verbraucherpreise sanken und der technische Fortschritt wurde beschleunigt. Der von den einstigen Staatsunternehmen durchgeführte Arbeitsplatzabbau wurde von den neuen Anbietern (teilweise) kompensiert, allerdings oft unter schlechteren Arbeitsbedingungen. Um für potenzielle Investoren im globalen Standortwettbewerb attraktiv zu sein, sind die Staaten und Regionen zunehmend bemüht, Steuern zu senken, durch Entbürokratisierung Verwaltungen effizienter zu machen und ihre Infrastruktur sowie Forschung und Bildung (Humankapital) zu verbessern. In vielen Industrieländern wurden soziale Leistungen auf den Prüfstand gestellt und zurückgenommen. Andererseits – und auch das zeigt die geographische Reichweite des Globalisierungsprozesses – bekommen sehr viele Menschen in den Schwellenländern und z. T. auch in der Dritten Welt durch die Auslagerung von Betrieben aus den Industrieländern die Chance auf einen für ihre Verhältnisse exzellent dotierten Arbeitsplatz.

Die Lebensqualität und der Wohlstand, den viele Menschen in Ländern wie Singapur oder Taiwan heute genießen, schien vor einigen Jahren noch unerreichbar. In diesem Sinn kann Globalisierung auch eine Umverteilung des Wohlstands zwischen den Ländern der Ersten Welt und vielen zuvor benachteiligten Staaten sein. Viele Menschen bewerten den Prozess jedoch anders: Die sog. Globalisierungsgegner, die bei Konferenzen zu diesem Thema durch manchmal auch gewaltsame Demonstrationen auf sich aufmerksam machen, kritisieren die Globalisierung als eine Wiederaufnahme der Ausbeutung der ärmeren Länder wie während der Kolonialzeit. Sie weisen v.a. daraufhin, dass die führenden Industrienationen und die Multis ihre Interessen auf allen Ebenen wesentlich besser durchsetzen können als die Entwicklungsländer und damit den
Prozess der Globalisierung nachhaltig in ihrem Interesse steuern können.

Versuche einmal die internationalen Kapitalverflechtungen einiger Global Players ausfindig zu machen. Auch deutsche Konzerne wie DaimlerChrysler oder Deutsche Telekom bieten sich an. – Setze dich mit den Argumenten der Globalisierungsgegner auseinander (attac*de). Wertvolle Internetadressen zum Thema findest du beim Institut für Weltwirtschaft uni-kiel*de/ifw und der WTO (wto*org). Weitere Infos zur Globalisierung liefert auch. politikintemational*de.

Atlas der Globalisierung, herausgegeben von BARBARA BAUER. Berlin
(TAZ- Verlags- und Vertriebsgesellschaft mbH) 2003.
■ BALSER, MARKUS U. BAUCHMÜLLER, MICHAEL:
Die 10 Irrtümer der Globalisierungsgegner. Wie man Ideologie mit Fakten
widerlegt, Frankfurt am Main (Eichhorn) 2003.
■ STIGLITZ, JOSEPH:
Die Schatten der Globalisierung. München (Goldmann) 2004.

Handelsrecht und Handelsregister – und was das bedeutet – Wirtschaftsbegriffe Liste

Handelsrecht
Sonderrecht der Kaufleute als Teil des besonderen Privatrechts, hauptsächlich im Handelsgesetzbuch sowie in mehreren Nebengesetzen geregelt. Daneben gelten Gewohnheitsrecht und Handelsbrauch. Eine große Bedeutung haben die allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Handelsregister
öffentliches Verzeichnis, in dem die rechtlichen Verhältnisse der Handelsgewerbe, das sind alle Betriebe des Gewerbes, aufgezeichnet sind. Es wird von den Amtsgerichten geführt und besteht aus den Abteilungen A (Einzelkaufleute, Personengesellschaften) und B (Kapitalgesellschaften). Das H. enthält Angaben über die Firma und den Sitz des Unternehmens, die Haftungsverhältnisse, die Namen der Gesellschafter, die Höhe des Kapitals bei Kapitalgesellschaften, den Umfang der Vertretungsbefugnis (Prokurist, Handlungsbevollmächtigter).

Jedermann, der ein Interesse nachweisen kann, ist die Einsicht gestattet. Jede Eintragung wird dem Antragsteller mitgeteilt und im Bundesanzeiger bekannt gemacht. Ähnlich dem Grundbuch genießt das öffentlichen Glauben:
– Die Richtigkeit einer eingetragenen Tatsache wird vermutet;
– für den Geschäfts- und Prozessverkehr mit Dritten gilt:
• Vor Eintragung und Bekanntmachung kann eine einzutragende Tatsache einem Dritten nur entgegengehalten werden, wenn er sie kannte;
• eine richtig eingetragene und richtig bekannt gemachte Tatsache muss ein Dritter – ohne Rücksicht auf Kenntnis oder Unkenntnis – gegen sich gelten lassen.

In Österreich werden die H. seit 1991 als Firmenbuch bezeichnet und bei den Gerichtshöfen erster Instanz, in der Schweiz bei kantonalen Behörden geführt.

Indifferenzkurve, Indirekte Abschreibung und Indirekte Steuer – und was das bedeutet – Wirtschaftsbegriffe Liste

Indifferenzkurve
in der Haushaltstheorie die grafische Darstellung aller Kombinationen von zwei Gütern, die dem Haushalt jeweils den gleichen Nutzen stiften. Es wird angenommen, dass der Haushalt eine ausgewogene Mischung zweier Güter (z.B. Kuchen und Kaffee) den beiden Extremen vorzieht. Die Kurven laufen deshalb gebogen (konvex) zum Koordinatenursprung. Mit steigender Menge an Kuchen nimmt die Menge an Kaffee, die der Einzelne für ein Mehr an Kuchen aufzugeben bereit ist, ab (Grenzrate der Substitution).

Indirekte Abschreibung
buchungstechnisches Verfahren, bei dem das abzuschreibende Wirtschaftsgut bis zur völligen Abschreibung unverändert mit dem Anschaffungswert bzw. den Herstellungskosten in der Buchführung und in der Bilanz erscheint. Die Wertminderung wird indirekt auf einem eigenen Konto für das entsprechende Wirtschaft gut erfasst. Dieses Wertberichtigungskonto wird über die Passiv-seite der Bilanz abgeschlossen.

Indirekte Steuer
Steuer, die durch den Kauf von Waren mit erhoben wird und im Kaufpreis enthalten ist. Der Käufer zahlt sie mit, der Verkäufer überweist als Steuerschuldner und Steuerzahler den Steueranteil an das Finanzamt. Beispiele sind die Umsatzsteuer bei jedem Produkt, die Mineralölsteuer bei Benzin, die Tabaksteuer bei Zigaretten.

Geschäftsanteile und Genossenschaftsbanken – und die Bedeutung davon – Wirtschaftsbegriffe Übersicht

Die Genossen zeichnen Geschäftsanteile
die Haftung beschränkt sich auf diese Anteile. Organe der eingetragenen G. sind Generalversammlung, Vorstand und Aufsichtsrat. In der Generalversammlung als oberstem Willensbildungsorgan hat jeder Genosse eine Stimme. Ab 1 500 Mitgliedern kann eine Vertreterversammlung an die Stelle der Generalversammlung treten. Der Vorstand, mindestens zwei von der Generalversammlung gewählte Genossen, leitet die G. unter eigener Verantwortung. Der Aufsichtsrat besteht aus mindestens drei von der Generalversammlung gewählten Genossen. raiffeisen*de

Genossenschaftsbanken (Kreditgenossenschaften)
Banken, die seit der zweiten Hälfte des 19.Jh. als Selbsthilfeeinrichtungen entstanden sind und zum Ziel hatten, die Lücke in der Kreditversorgung für die kapitalschwachen Betriebe des Gewerbes und der Landwirtschaft zu schließen. Die G. unterliegen den Bestimmungen des Genossenschaftsgesetzes und den Vorschriften des Kreditwesengesetzes. Sie lassen sich, gemäß ihrer historischen Entwicklung, in zwei große Gruppen einteilen: die Volksbanken als gewerbliche G. und die Raiffeisenbanken, zu denen auch Institute mit Bezeichnungen wie Spar- und Kreditbank, Vereinsbank, Sparda-Bank u.a. gehören, als ländliche Kreditgenossenschaften. Ursprünglich wurden sie zur Befriedigung des Kreditbedarfs der kleinen und mittleren Betriebe ins Leben gerufen. Heute bieten sie das gesamte Spektrum des Bankgeschäfte, wenngleich sich ihre Geschäftstätigkeit auf die Hereinnahme von Sicht- und Spareinlagen sowie auf die Gewährung von kurz- und mittelfristigen Krediten an ihre Mitglieder konzentriert, wobei der Anteil der langfristigen Ausleihungen ständig zunimmt.

Seit 1973 dürfen sie Kredite auch an Nichtmitglieder vergeben. Früher waren überwiegend Handwerker, Gewerbetreibende und Landwirte ihre Mitglieder, heute sind v. a. Unselbstständige (Arbeiter, Angestellte, Beamte) unter den mehr als 15 Mio. Mitgliedern. Im Bundesgebiet bestehen 1 392 kreditgenossenschaftliche Institute, die im Spitzenverband der G., dem Bundesverband der deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e. V., organisiert sind.

Gefahrenübergang, Gefahrstoffverordnung und Gefälligkeitsakzept – und alles darüber – wichtige Wirtschaftsbegriffe

Gefahrenübergang
der Zeitpunkt und Ort, an dem der Untergang der Ware oder die Verschlechterung des Zustands der Sache vom Verkäufer auf den Käufer übergeht. Der G. ist dann gegeben, wenn die Sache dem Käufer übergeben oder sie auf Wunsch des Käufers dem Transporteur übergeben wurde (Versendungskauf) oder der Käufer die Annahme verweigerte, also in Annahmeverzug ist.

Gefahrstoffverordnung
regelt den Umgang mit Gefahrstoffen. Die einzelnen Vorschriften über die Einstufung und Kennzeichnung gefährlicher Stoffe und Zubereitungen versetzen den Arbeitgeber in die Lage, Schutzmaßnahmen zu treffen. Die Verordnung enthält auch besondere Anforderungen an den Umgang mit Krebs erzeugenden und das Erbgut verändernden Gefahrstoffen.

Gefälligkeitsakzept
im Wechselrecht ein aus Gefälligkeit, d. h. ohne rechtliche Verpflichtung abgegebenes Attest. Der Aussteller verpflichtet sich dem Bezogenen gegenüber, ihm den Wechselbetrag bei Fälligkeit des Wechsels zur Verfügung zu stellen.

Volkswirtschaft, Betriebswirtschaft, Handelsbrauch und Handelskauf – und was das bedeutet – Wirtschaftsbegriffe Liste

Volkswirtschaft
Der Teil der Zahlungsbilanz, der die Warenausfuhren (Exporte) den Wareneinfuhren (Importe) gegenüberstellt. Übersteigen die Ausfuhren in einem bestimmten Zeitraum die Einfuhren, liegt ein Exportüberschuss vor und es wird von einer positiven H. gesprochen. Sind die Importe höher, spricht man von Importüberschuss und einer negativen H. Die deutsche H. ist seit langer Zeit positiv.

Betriebswirtschaft
eine Bilanz, die nach den Bewertungsvorschriften des HGB erstellt wurde. Sie dient dazu, Unternehmensfremden Einblick in die finanziellen Verhältnisse des Unternehmens zu geben. Die Wertansätze der H. sind meist auch für die Steuerbilanz maß-gebend.

Handelsbrauch (Usance)
geltende Gewohnheit und Brauch beim zweiseitigen Handelsgeschäft. Der H. kann zum Gewohnheitsrecht werden, obwohl er keine eigene Rechtsquelle darstellt. Vertragsabmachungen – v. a. in schriftlicher Form – haben aber stets den Vorrang vor dem Brauch. Die Industrie- und Handelskammern zeichnen H. auf und erteilen darüber Auskünfte.

Handelsgeschäft (Handelskauf)
im Sinn des HGB alle Geschäfte, an denen Kaufleute beteiligt sind. Beim einseitigen H. ist nur ein Vertragspartner Kaufmann (der andere Konsument oder auch Rechtsanwalt; alle Freiberufler sind handelsrechtlich keine Kaufleute), beim zweiseitigen H. sind beide Vertragspartner Kaufmann.

ISO und Istkosten – und alles darüber – wichtige Wirtschaftsbegriffe

ISO, International Organization for Standardization
die weltweite Dachorganisation der nationalen Normungsinstitute; ihre Normen werden weltweit akzeptiert. Besondere Bedeutung haben die ISO-Normen 9 000 bis 9 004, die die Einführung und die Überprüfung innerbetrieblicher Qualitätssicherungssysteme regeln, sodass Fehler und Mängel im Fertigungsprozess nach Möglichkeit von vornherein vermieden werden. Die Unternehmen können sich die Erfüllung der ISO-Normen durch das entsprechende Zertifikat eines unabhängigen Prüfungsinstituts (beispielsweise TÜV) bestätigen lassen (Zertifizierung).

Istkosten
die tatsächlich entstandenen Kosten im Gegensatz zu den Sollkosten oder Normalkosten, mit denen man die Vorkalkulation erstellt hat. Durch die Differenz zwischen Sollkosten und I. entstehen Kostenüberdeckungen und -unterdeckungen. Die I. dienen auch der Erstellung von Nachkalkulationen nach Beendigung des betrieblichen Leistungsprozesses. – Siehe auch Kalkulation.