Das duale System
Die Berufsausbildung als ein zentraler Bereich der beruflichen Bildung ist in Deutschland in Form des dualen Systems organisiert. Das heißt, die Ausbildung in einem Ausbildungsbetrieb (mit dem die Auszubildenden einen Ausbildungsvertrag abschließen) und der Unterricht in der Berufsschule ergänzen sich gegenseitig. Deutschland ist das einzige der großen Industrieländer, das eine solche Verknüpfung etabliert hat. Die Erfahrungen sind i.A. hervorragend: Es bildet u. a. die Grundlage für das Facharbeitertum, das Rückgrat der hoch spezialisierten Mittelstandsbetriebe (z.B. im Maschinenbau). In der letzten Zeit hat die Wirtschaft aber vermehrt Forderungen nach Reformen laut werden lassen.
Gewünscht wird v.a. eine Verbesserung des Unterrichts an allgemein bildenden und beruflichen Schulen. In der beruflichen Bildung bildet das Berufsbildungsgesetz die wesentliche juristische Grundlage. Es bestimmt, dass für jeden Ausbildungsberuf eine Ausbildungsordnung zu erlassen ist, die folgende Inhalte festlegt: die Bezeichnung des Ausbildungsberufs, die Ausbildungsdauer, das Berufsbild (die zu vermittelnden Fertigkeiten und Kenntnisse), den Ausbildungsrahmenplan (die sachliche und zeitliche Gliederung des Erwerbs der Fertigkeiten und Kenntnisse) und die Prüfungsanforderungen.