Der Betrugsfall Phoenix Kapitaldienst gilt als zweitgrößter Finanzskandal in Deutschland (vgl. Maisch/Schnell 2005, o. V. 2005, Schnell 2005). Die Wertpapierhandelsbank betrieb über zehn Jahre lang Scheingeschäfte und prellte damit mehr als 30000 Anleger. Der Gesamtschaden soll rund 800 Millionen Euro betragen, davon mehr als 500 Millionen Euro Scheingewinne. Anleger wurden unter anderem in Ostdeutschland durch Vertriebsfirmen in den Hedgefonds
Phoenix Managed Account gelockt. Dieser sollte angeblich Termingeschäfte mit Rohstoffen wie Kaffee und Öl betreiben. Anfangs wurden solche Geschäfte wohl auch abgewickelt, doch häuften sich die Verluste. Als eine Art Verlustvermeidung beschloss man, die Geschäfte gar nicht erst auszuführen, sondern nur auf dem Papier darzustellen.
Den Anlegern wurden jedes Mal hohe Gewinne bescheinigt. Wenn Gelder abgezogen wurden, wurden Einlagen neuer Kunden für die Auszahlung benutzt, was dem Prinzip des Schneeballsystems entspricht. Die Tatsache, dass die Anlegergelder unzulässigerweise auf ein Sammelkonto einer britischen Bank eingezahlt wurden, erleichterte den Betrug. 2004 verunglückte der Geschäftsführer Breitkreuz bei einem Flugzeugabsturz. Die von den Erben eingesetzten Geschäftsführer bemerkten bei der Prüfung der Unterlagen den Betrug und erstatteten Anzeige. Anfang 2005 kam der Fall in die Öffentlichkeit. Der wesentliche Teil der Geschäftsunterlagen sei perfekt gefälscht gewesen, so dass die Papiere selbst keinen Anlass zu Misstrauen gegeben hätten. Den Wirtschaftsprüfern sei nie etwas aufgefallen, die Bafin bemerkte anlässlich einer Sonderprüfung 2002 nichts. In der Presse habe es aber schon fünf Jahre zuvor Berichte über Unregelmäßigkeiten gegeben.
Im Juli 2006 wurden der Chefhändler und die Chefsekretärin zu sieben Jahren und vier Monaten beziehungsweise zwei Jahren und drei Monaten Haftstrafe verurteilt. Wie vielen Menschen die Altersvorsorge genommen wurde, lässt sich allenfalls schätzen. Warum all die Prüfungen nichts erbracht haben, bleibt schleierhaft.
Die betroffenen Anleger könnten einen Teil ihrer Einlagen zurückbekommen. Geschädigte von Wertpapierhandelsunternehmen können bei deren Entschädigungseinrichtung Ansprüche anmelden. Allerdings ist die Haftungssumme auf 90 Prozent der eingezahlten Beträge und maximal 20 000 Euro beschränkt. Die Einrichtung zahlt jedoch nicht in jedem Fall. Zudem verfügt sie nicht über ausreichende Mittel für diesen Fall. Gegebenenfalls könnten die Mitglieder der Entschädigungseinrichtung anteilig Gelder nachschießen müssen.