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DIN, Dingliches Recht und Direktbank – und die Bedeutung davon – Wirtschaftsbegriffe Übersicht

DIN Deutsche Industrie-Normung
Zuständig ist das DIN Deutsches Institut für Normung e.V. mit Sitz in Berlin, das zusammen mit den interessierten Kreisen (Hersteller, Handel, Wissenschaft, Verbraucher, Behörden) Normen erarbeitet, die der Rationalisierung, der Sicherheit, Qualitätssicherung u. a. in Wirtschaft, Technik und Wissenschaft dienen. Die Arbeit erfolgt in rd. 120 Normenausschüssen mit rd. 2 000 Arbeitsausschüssen. Die Arbeitsergebnisse werden als DIN- Normen in das Deutsche Normenwerk aufgenommen. So sind z.B. Papiergrößen genormt (DIN A4, DIN A5 usw.). Das Verbandszeichen DIN, Kennzeichen der Gemeinschaftsarbeit, darf unter bestimmten Voraussetzungen auch zur Kennzeichnung genormter Gegenstände verwendet werden. din*de

Dingliches Recht
das Recht an einer Sache, weil es die Sache (das Ding) unmittelbar umfasst, gegen jedermann wirkt und von jedem respektiert werden muss. Es handelt sich um ein absolutes Recht. Die d. R. sind im dritten Buch des BGB (Sachenrecht) zusammengefasst: Dazu gehören Besitz, Eigentum, Dienstbarkeiten, Vorkaufsrecht, Reallasten, Hypothek, Grund- und Rentenschuld, Pfandrecht an beweglichen Sachen und an Rechten.

Direktbank
Vertriebswege der Kredit-wirtschaft, über filiallose Tochterinstitute, einfache, wenig erklärungsbedürftige Hankprodukte zu verkaufen wie Überweisungen, Sparanlagen, Wertpapiere. Die so vertriebenen Produkte sind kostengünstig (keine Filialen, keine Beratung) und meist rd. um die Uhr in Auftrag zu geben. Zudem können diese Transaktionen bequem von zu Hause aus erledigt werden mittels moderner Kommunikationstechnik wie Telefon, Fax und PC (Internet). Vielfach werden Wertpapiertransaktionen zur Erzielung von Konditionenvorteilen auf sog. Discountbroker übertragen.