Europäisches Währungssystem EWS
am 13. 3. 1979 durch Beschluss des Europäischen Rats errichtetes System fester Wechselkurse innerhalb der EG. Dem EWS gehörten die Zentralbanken aller Mitgliedsländer der Europäischen Union an. Kernstück des EWS war die Europäische Währungseinheit ECU, die innerhalb des EWS als Rechen- und Bezugsgröße der Wechselkurse sowie von den Zentralbanken als Zahlungsmittel und Reservewährung verwendet wurde. Das EWS sollte dazu beitragen, eine größere wirtschaftliche Stabilität, besonders bezogen auf Preisniveau und Wechselkurse – v.a. gegenüber dem US-Dollar – zu schaffen (Stabilitätsgemeinschaft), den Waren-, Dienstleistungs- und Kapitalverkehr zu erleichtern sowie über eine gemeinsame Währungspolitik zu einer gemein-samen Wirtschafts- und Finanzpolitik zu gelangen. Endziel war der Ausbau der EG zur Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion, das am 1. 1. 1999 erreicht wurde. In dieser Währungsunion leistet das EWS II die Anbindung der Währungen der noch nicht an der Währungsunion teilnehmenden EU- Staaten an den Euro. Dies dient der Vorbereitung auf eine spätere Teilnahme an der Europäischen Währungsunion.
Europäische Wirtschaftsgemeinschaft, EWG
die durch die am 25. 3. 1957 Unterzeichneten Römischen Verträge von Belgien, Deutschland, Frankreich, Italien, Luxemburg und den Niederlanden begründete überstaatliche Gemeinschaft zum Zweck der wirtschaftlichen Integration in Westeuropa. Ziele waren die Schaffung einer Zollunion, eines gemeinsamen Markts und einer Wirtschaffs- und Währungsunion. Die EWG ging als Teil in den Europäischen Gemeinschaften auf.