Finanzierung
Die finanziellen Mittel der Krankenkassen werden v.a. durch Beiträge aufgebracht, die bei versicherungspflichtigen abhängig Beschäftigten von ihnen und ihrem Arbeitgeber je zur Hälfte getragen werden. Letzteres gilt ab 2005/06 nicht mehr für die Finanzierung des Zahnersatzes und des Krankengeldes. Hierfür werden dann Sonderbeiträge von 0,4 % bzw. 0,5 % erhoben, die die Versicherten in voller Höhe zu leisten haben. Die Beiträge werden in Prozenten vom Bruttoeinkommen durch jede Kasse festgesetzt. Wenn eine Krankenkasse ihren Beitragssatz erhöht, erhöhen sich die Zuzahlungen. Die Mitglieder haben dann ein besonderes Kündigungsrecht. Die staatlichen Ausgaben für Gesundheit sind in den letzten Jahr zehnten kontinuierlich gestiegen. Gründe für diese Entwicklung sind u.a. die wachsende Zahl älterer Menschen, die immer höheren Reallöhne, die steigenden Preise im Gesundheitswesen und die Reduzierung häuslicher Pflegetätigkeit. Eine wirksame Ausgabenkontrolle lässt sich nur schlecht bewerkstelligen.
Die Gesetze zur Gesundheitsreform sollen die Kostenexplosion eindämmen. Eine Möglichkeit, die Ausgabenkontrolle zu verbessern, bietet die Selbstbeteiligung der Patienten. Wenn der Patient einen gewissen Anteil der durch ihn verursachten Kosten selbst trägt, sollte er generell kostenbewusster handeln.
Private Krankenversicherung
Neben der GKV ist die private K. (PKV) eine Säule der sozialen Sicherung mit folgenden Aufgaben: Übernahme des Versicherungsschutzes für solche Personen, die nicht gesetzlich versichert zu sein brauchen, und Übernahme eines ergänzenden Versicherungsschutzes für gesetzlich versicherte Personen, um deren individuelle Ansprüche zu erfüllen. Angeboten werden i.d.R. Krankheitskostenvoll- bzw. -Zusatzversicherung, Krankenhaustagegeld-Versicherung und Auslandsreise-Versicherung. Der privat Krankenversicherte hat in jedem Fall die freie Arztwahl. Er erhält die Arzt-, Krankenhaus- und Apothekenrechnungen meist selbst und reicht sie zur Erstattung bei der Versicherungsgesellschaft ein. Die Beiträge hängen vom Eintrittsalter, dem Geschlecht und gewählten Tarif ab. Arbeitnehmer erhalten auch zur PKV den Arbeitgeberzuschuss. Der privat Versicherte kann seine Versicherung vertragsgemäß kündigen; die Kündigungsfrist entfällt, wenn durch Heraufsetzen der Beitragsbemessungsgrenze die Krankenversicherungspflicht eintritt.
Österreich und Schweiz
In Österreich haben sich vier Systeme der gesetzlichen Krankenversicherung entwickelt. Das allgemeine System ist im Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz vom 9. 9. 1955 geregelt. Daneben gibt es die Beamten-, Kranken- und Unfallversicherung, die Gewerbliche Selbstständigenkrankenversicherung und die Bauern-krankenversicherung. In der Schweiz besteht seit 1. 1. 1996 Versicherungspflicht, Arbeitgeberbeiträge gibt es nicht.