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Handelsgewerb, Handelskauf und Handelskette – und was das bedeutet – Wirtschaftsbegriffe Liste

Handelsgewerb
im Sinn des HGB Gewerbe, die ein Grundhandelsgeschäft zum Gegenstand haben oder nach Art und Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordern und ins Handelsregister eingetragen sind oder in einer bestimmten Rechtsform betrieben werden.

Handelskauf
Kauf von Waren oder Wertpapieren im Rahmen eines Handelsgeschäfts. Das HGB regelt einige Abweichungen vom allgemeinen Kaufrecht. Die Pflichten der Parteien werden verstärkt, die Abwicklung der Verträge wird vereinfacht und beschleunigt. Handelt es sich um ein beiderseitiges Handelsgeschäft (im Gegensatz zum Fixgeschäft), so hat der Käufer die Ware unverzüglich zu untersuchen und etwaige Mängel zu rügen. Unterlässt er die Mängelanzeige, so gilt die Ware als genehmigt, es sei denn, dass der Mangel nicht erkennbar oder der Verkäufer ihn arglistig verschwiegen hat. Die Rügepflicht besteht auch dann, wenn eine andere als die bedungene Ware geliefert wird, sofern nicht eine offensichtliche Abweichung von der Bestellung vorliegt.

Handelskette
• der Weg eines Produkts vom Erzeuger zum Verwender (indirekter Absatzweg, Absatzkette).
• eine Vertriebsorganisation, die ein einheitliches Erscheinungsbild aufweist, z.B. die Filialnetze großer Einzelhandelsunternehmen.