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Konzertierte Aktion, Konzession und Kooperation – und alles darüber – wichtige Wirtschaftsbegriffe

Konzertierte Aktion
gleichzeitiges, aufeinander abgestimmtes Verhalten von Vertretern des Staats, der Arbeitgeberverbände und der Gewerkschaften zur Abstimmung der Konjunkturpolitik des Staats und der Tarifpolitik der Sozialpartner. Sie tagte zum ersten Mal im Jahr 1967. Nach Konflikten zwischen den beteiligten Arbeitgeberverbänden und den Gewerkschaften wurde die Arbeit 1977 schließlich eingestellt. Ein ähnliches Modell war in den Niederlanden seit den 1980er-Jahren außerordentlich erfolgreich.

Konzession
verwaltungsrechtliche Genehmigung zur Ausübung eines Gewerbes oder zum Betrieb gewerblicher Anlagen in den gesetzlich geregelten Fällen, für die aus Gründen der öffentlichen Sicherheit, des Umweltschutzes usw. die sonst grundsätzlich bestehende Gewerbefreiheit durch Verbot mit Erlaubnisvorbehalt ersetzt ist.

Kooperation
die freiwillige Zusammenarbeit von Unternehmen, die ihre rechtliche Selbstständigkeit behalten, sich aber vertraglich zur Zusammenarbeit in bestimmten Bereichen verpflichten. K. ermöglicht z.B. die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit und die Ausweitung des Absatzmarkts. Unterschieden werden beispielsweise horizontale K. von Unternehmen gleicher Produktions- oder Handelsstufen (z.B. mehrere Bauunternehmen arbeiten beim Bau eines größeren Gebäudes zusammen), vertikale K. von Unternehmen aufeinander folgender Produktions- oder Handelsstufen (z.B. ein Schraubenhersteller arbeitet mit einem Maschinenbaubetrieb zusammen) oder K. in bestimmten Bereichen (z.B. bei Forschung und Entwicklung). Die Art der Zusammenarbeit reicht von einer Arbeitsgemeinschaft bis zu einem Gemeinschaftsunternehmen bzw. Jointventure. K. können auch die Vorstufe zu einer weiter reichenden
Unternehmenskonzentration sein.