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Kompensationsgeschäft, Kompensatorische Kosten und Komplementärgut – und alles darüber – wichtige Wirtschaftsbegriffe

Kompensationsgeschäft (Gegenseitigkeitsgeschäft, Kopplungsgeschäft)
vertragliche Vereinbarung, bei der ein Import- mit einem Exportgeschäft verknüpft wird. Grundform des K. ist das Parallelgeschäft (Gegengeschäft), bei dem sich der Exporteur verpflichtet, Waren oder Dienstleistungen im Wert eines bestimmten Prozentsatzes des Liefervertrags aus dem Partnerland zu importieren und ggf. in Drittländer zu exportieren, wobei Import- und Exportvertrag vollkommen unabhängig voneinander sind. Beim Rückkaufgeschäft liefert der eine Partner (oft ein Unternehmen aus einem westlichen Industrieland) Maschinen und Anlagen, deren Wert er ganz oder teilweise aus oft über Jahre dauernder Lieferung von damit erstellten Produkten zurückerhält. Spielen finanzielle Transaktionen keine Rolle und werden auf Basis eines Vertrags Waren gegen Waren getauscht, liegt ein Tauschgeschäft (Bartergeschäft) vor.

Kompensatorische Kosten
Kosten, die in ihrer Wirkung die Gegenwirkung einer anderen Kostenart auf lieben. So kann eine zusätzliche Produktionsmenge infolge besserer Ausnutzung der Kapazität zu einem degressiven Kostenverlauf führen, der aber durch die zusätzlichen Verkaufs- und Werbekosten für diese Zusatzmenge ausgeglichen wird.

Komplementärgut
ein Erzeugnis, das immer die Verwendung eines anderen Erzeugnisses zur Folge hat, z.B. Reifen in Verbindung mit dem Auto. Nimmt die Nachfrage nach dem primären Gut, also dem Auto ab, vermindert sich auch die Nachfrage nach dem K., in dem Fall den Reifen, und umgekehrt.