Die Geschäftsbank prüft, ob alle Voraussetzungen, die gegeben sein müssen, um ein Darlehen oder einen Kredit zu erhalten, erfüllt sind – und das bereits nach dem ersten Gespräch. Wenn eine Bank Ihr Vorhaben am Ende doch noch ablehnt, obwohl erst alles ganz gut aussah, sollten Sie die Gründe dafür in Erfahrung bringen. Sie können zwar bei derselben Geschäftsbank nicht noch einen Antrag einreichen, aber Sie haben eventuell die Chance, mit besseren Voraussetzungen an anderer Stelle einen zweiten Versuch zu starten.
Prüfung der Bonität
Wie auch beim Darlehen via Internetplattform wird Ihre Bonität anhand der Ergebnisse einer Auskunftei wie der Schufa geprüft. Die Bonitätsklasse kann ein frühes Ausschlusskriterium sein-Ihre Einwilligung, dass eine solche Auskunft eingeholt werden darf, müssen Sie meist schon im ersten Gespräch mit der Bank geben. Jede Geschäftsbank legt Mindestanforderungen fest; unterhalb der Schufa-Bonitätsklasse H oder I wird man Ihren Antrag schon ablehnen, ohne Ihr Vorhaben überhaupt näher zu betrachten.
Holen Sie im Vorfeld eine Selbstauskunft bei der Schufa ein – Sie bekommen sie gegen Gebühr unter schufa*de. Die mündliche Selbstauskunft kostet nichts, Sie können in einer Geschäftsstelle der Schufa danach fragen. Die Adressen finden Sie ebenfalls im Internet. Prüfen Sie die angegebenen Daten und achten Sie darauf, dass sie korrekt sind. Oft werden veraltete Angaben verwendet. Die Schufa ist übrigens verpflichtet, bestimmte Daten nach Ablauf einer Frist zu löschen.
Die Schufa-Auskunft
Auf welcher Grundlage die Bonitätsklassen genau ermittelt werden, ist unklar, Organisationen wie die Schufa, Creditreform oder Bürgel legen nicht offen, welche statistischen Werte in die Beurteilung einfließen. Es gibt beispielsweise verschiedene Hinweise, dass geografische Daten wie der Wohnort einbezogen werden; die Schufa ihrerseits bestreitet das jedoch. Selbst Vertragspartner der Schufa – also beispielsweise die Banken – wissen nicht genau, wie die Einstufung zustande kommt, und nicht immer sind die Daten der Schufa korrekt. Nichtsdestotrotz wird die Auskunft der Schufa oder anderer Unternehmen als Beurteilungsbasis herangezogen.
Daten | Dauer der Eintragung bei der Schufa |
Angaben über Anfragen (zum Beispiel über das Ansinnen, ein Girokonto eröffnen zu wollen oder einen Kredit aufzunehmen) | Die Daten bleiben zwölf Monate in der Auskunft stehen. |
Aufgenommene Kredite/Darlehen | Die Daten bleiben bis zum Ende des dritten Kalenderjahres nach dem Jahr der vollständigen Rückzahlung in der Auskunft. |
Bürgschaften | Die Daten werden sofort gelöscht, wenn die Hauptschuld (der Kredit/das Darlehen) beglichen ist. |
Daten über die nicht vertragsgemäße Abwicklung von Geschäften | Drei Jahre nach Begleichen der Forderung werden diese Daten gelöscht. |
Giro- und Kreditkartenkonten | Löschung sofort nach Auflösung des Kontos. |
Eintrag in Schuldnerverzeichnisse der Amtsgerichte (eidesstattliche Versicherung beziehungsweise Offenbarungseid und Haftbefehl zur Erzwingung des Offenbarungseids) | Die Daten bleiben drei Jahre In der Auskunft stehen. Wer nachweisen kann, dass das Amtsgericht die Eintragung gelöscht hat, dessen Daten werden auch bei der Schufa vorzeitig gelöscht. |
Wenn sich in Ihrer Auskunft falsche oder veraltete Daten befinden, können Sie verlangen, dass die Schufa diese löscht. Einen solchen Antrag sollten Sie samt Fristsetzung auf jeden Fall schriftlich stellen. Sie können sich auch an die Person/Institution wenden, die für die falschen Daten verantwortlich ist, und von ihr fordern, dass sie den entsprechenden Sachverhalt gegenüber der Schufa richtigstellt. Musterbriefe für die Datenlöschung finden Sie im Internet. Darüber hinaus haben Daten über strittige Forderungen nichts in einer Schufa-Auskunft zu suchen. Verlangt ein Gläubiger von Ihnen Zahlungen und Sie haben den Zahlungsaufforderungen oder den gerichtlichen Mahnbescheiden widersprochen, sollten Sie diesen Widerspruch auch an die Schufa senden, um die sofortige Löschung der damit verbundenen Daten zu veranlassen.
Wenn Sie bei einer Geschäftsbank, bei der Sie noch kein Konto haben, ein Darlehen oder einen Kredit beantragen, müssen Sie auch unterschreiben, dass die neue Bank Auskünfte über Ihr Verhalten bei einer anderen Bank einholen darf. Hatten Sie also mit Ihrer alten Bank häufig Arger, kann auch das zu Schwierigkeiten und zu einem frühen Ausschluss aus dem Prüfungsverfahren der Bank führen.
Prüfung der Kapitaldienstfähigkeit
Den Begriff „Kapitaldienstfähigkeit“ des Darlehensnehmers haben Sie ja bereits kennengelernt. Sie wird auch von Banken ermittelt, und zwar auf Grundlage der von Ihnen abgegebenen Unterlagen. Es empfiehlt sich, im Vorfeld die eigene Kapitaldienstfähigkeit zu ermitteln, um zu sehen, wie Sie dastehen und eventuell die Angaben in Ihrem Antrag noch zu ändern. Nutzen Sie unseren bereits erwähnten Download unter jeder-ist-unternehmer*de/kdf.