Haben Sie vor, bestimmte Kapitalanlagen wieder zu verkaufen, dann sollten Sie auch die steuerlichen Auswirkungen bei Ihren Entscheidungen berücksichtigen. Vergessen Sie nicht, dass Spekulationsgewinne zu versteuern sind, wenn Sie das Investment weniger als ein Jahr lang gehalten haben. Wollen Sie sich von einem Investment verabschieden, das Ihnen Verluste eingebracht hat, und auch in Zukunft keine Besserung in Sicht ist, dann können Sie diese Verluste gegen Gewinne mit anderen Wertpapieren aufrechnen, und somit Ihre Steuerlast senken. Berücksichtigen Sie aber auch, dass Spekulationsgewinne einschließlich 999,99 € steuerfrei sind, ab 1.000 € jedoch der gesamte Gewinn versteuert werden muss. Hier kommt es auf den Pfennig an.
Doch allein deswegen, weil bei einem Verkauf Steuern fällig würden, sollten Sie nicht unbedingt an bestimmten Kapitalanlagen festhalten. Schließlich kann es mehr Gründe geben, sich von einer Anlage zu trennen, die nichts mit Steuern oder der Anlage selbst zu tun haben.
Bei Aktien und Investmentfonds wird es ein wenig komplizierter, weil Sie aussuchen können, welche Aktien oder Fondsanteile Sie verkaufen wollen. Achten Sie aber dabei wiederum auf steuerliche Aspekte.
Wie Wird der Wertzuwachs Versteuert?
Am liebsten ist es Ihnen sicher, wenn Sie überhaupt keine Steuern auf den Wertzuwachs bezahlen müssen. In Ordnung – warten Sie mindestens ein Jahr, und das Finanzamt guckt in die Röhre.
Denken wir aber über eine andere Situation nach: Sie kaufen im Januar ein Paket mit 100 Aktien der XYZ-AG für 30 €, im Februar des gleichen Jahres noch einmal 100 Stücke für 40 € und im März noch einmal 100 Stücke zu 50 €. Im September ist der Kurs auf 80 € gestiegen und Sie entschließen sich, einen Teil der Gewinne zu realisieren. Sie verkaufen 150 Stück. Allerdings ist die Spekulationsfrist noch nicht abgelaufen, und Sie müssen den Wertzuwachs versteuern. Aber, und das ist jetzt die Frage, welche Aktien verkaufen Sie? Bei den Aktien, die Sie im Januar gekauft haben, müssten Sie 50 € Wertzuwachs je Stück versteuern, bei den im Februar gekauften Aktien liegt der zu versteuernde Wertzuwachs bei 40 € und bei den im März gekauften Aktien bei 30 €.
Hier gibt es eine eindeutige Regel, und die heißt FIFO! Und FIFO bedeutet First in – first out. Die Aktien, die Sie zuerst gekauft haben, werden auch zuerst verkauft. Verkaufen sie also 150 Stück, so sind dies 100 Stück, die Sie im Januar gekauft haben und 50 Stück, die Sie im Februar gekauft haben. Der zu versteuernde Wertzuwachs ist also
100 x 50 € + 50 x 40 € = 7.000 €