Kann die Bank auch Sie vor dem Darlehen überzeugen

Selbstverständlich genehmigt die Bank nur solche Anträge, die erwarten lassen, dass am Ende ein Verdienst herausspringt. Aber auch Sie sollten wählerisch sein – und zwar gegenüber Ihrer Bank. Stellen Sie im Bankgespräch ebenfalls Fragen. Damit zeigen Sie, dass Sie das Gespräch als eine Konversation auf Augenhöhe betrachten, und Sie erleben keine unangenehmen Überraschungen im Nachhinein. Die folgende Übersicht enthält Anregungen für Fragen, die Sie stellen können.

Achten Sie auch darauf, wie sich der für Sie zuständige Bankmitarbeiter auf das Gespräch vorbereitet hat. Hat er Ihren Businessplan aufmerksam gelesen, und setzt er sich mit Ihren Plänen wirklich auseinander? Antwortet er auf Ihre Fragen in nachvollziehbarer Art und Weise, oder weicht er aus? Wenn Ihr Gegenüber eine Antwort nicht weiß, bietet es dann an, die Antwort später herauszufinden? Sie können in das Bankgespräch auch einen Spickzettel mit Ihren Fragen mitnehmen. Markieren Sie darauf die Punkte, die für Sie besonders wichtig sind. Wenn Sie Augen und Ohren offenhalten, fällt Ihnen die Entscheidung, ob die Bank auch für Sie überzeugend ist, sicher leicht.

Kriterium Mit diesen Fragen erfahren Sie mehr
Hilfsbereitschaft Wie unterstützt die Bank Sie außer mit dem Darlehen oder einem Kontokorrentkredit? Kann die Bank hier und da auch mit einem Tipp helfen, zum Beispiel bei der Frage, welches Förderdarlehen im Augenblick vorteilhaft ist? Hilft die Geschäftsbank beim Erstellen der Antragsformulare? Gibt es einen „direkten Draht“ zum Bearbeiter?
Flexibilität Ist auch in der Startphase ein Kontokorrentkredit möglich? Wie flexibel ist die Bank, falls sich zeigt, dass das Geschäft gut läuft und eventuell Ausbaufinanzierungen benötigt werden?
Kosten der Finanzierung Wie hoch ist die Bearbeitungsgebühr für die Prüfung, und wird sie bei einem positiven Bescheid zurückgezahlt? Was erwartet die Bank von Ihnen über die Finanzierung hinaus? Dass Sie dort auch eine Versicherung abschließen? Oder sämtliche Konten dort führen? Wie hoch sind die Gebühren für Geschäftskonten und Buchungen?
Weiterer Verlauf Finden regelmäßige Gespräche statt, wie es mit den Plänen vorangeht? Welche Unterlagen werden im Verlauf der Geschäftsbeziehung von der Bank verlangt?
Sonstiges Wenn Sie viele Buchungen auf Ihrem Geschäftskonto erwarten, hat die Bank Lösungen zur kompletten elektronischen Abwicklung des Zahlungsverkehrs? Sind Einzugsermächtigungen ein Problem für die Bank?

Gewinnen Sie mehr Sicherheit
Manche Dinge kann man sehen, wie man will. Wenn ein Wasserglas zur Hälfte gefüllt ist, sieht der eine ein halbvolles Wasserglas, der andere ein halbleeres. Genauso verhält es sich mit Äußerungen im Bankgespräch und Aussagen im Businessplan. Wer will, kann faktisch aus jedem Satz, den Sie formulieren, etwas Negatives herauslesen und Ihnen das dann ankreiden. Auch wenn ein solches Verhalten selten vorkommt, befassen Sie sich damit. Das folgende einfache Gedankenspiel zeigt Ihnen, wie Sie mit derart unangenehmen Situationen besser umgehen und wie Sie Einwänden sicher und gelassener begegnen können.

Tipp – trainieren Sie für das Bankgespräch
Wenn Sie genug Phantasie haben, können Sie diese Übung alleine machen. Besser wäre es jedoch, wenn Sie jemanden aus Ihrem Bekanntenkreis finden, der Ihnen dabei hilft. Nehmen Sie sich Ihren Businessplan vor. Wählen Sie aus den einzelnen Textabschnitten verschiedene Aussagen aus und notieren Sie diese. Nun versuchen Sie, mindestens einen Einwand oder eine abwertende Bemerkung zum gerade notierten Satz zu finden. Versuchen Sie im nächsten Schritt, diese negative Auslegung zu entkräften. Halten Sie die Ergebnisse schriftlich fest. Am Ende sollte die Erkenntnis stehen, dass sich zu den meisten Dingen etwas Schlechtes finden wird, dem Sie aber etwas Gutes entgegensetzen können.

Was in der Übung spielerisch ruhig übertrieben werden kann, sollte in der Praxis mit dem nötigen Einfühlungsvermögen erfolgen. Ihr Gesprächspartner hat möglicherweise etwas falsch verstanden oder eine Passage nicht richtig gelesen. Was auch immer der Grund für den Einwand ist: Zeigen Sie Verständnis dafür, dass Ihr Gegenüber sich zum ersten Mal mit dem Thema beschäftigt und sich zunächst über die Inhalte klarwerden muss. Wenn Sie feststellen, dass Details aus dem Businessplan oder im Gespräch falsch verstanden werden, sollten Sie zudem darüber nachdenken, ob sich Ihre schriftliche beziehungsweise mündliche Kommunikation noch verbessern lässt.

Wenn Sie Änderungen an Ihrem Businessplan vornehmen wollen, sollten Sie das ankündigen und den Bankmitarbeiter bitten, das Konzept noch nicht weiterzureichen. Um hier auf Nummer sicher zu gehen, können Sie auch – selbst wenn Sie denken, dass Ihr Businessplan fertig ist – „Entwurf“ auf jede Seite schreiben und so den Spielraum für kleinere Überarbeitungen gewinnen. Die folgenden Beispiele aus der Praxis zeigen, worauf es ankommt und wie unterschiedlich sich ein Gespräch entwickeln kann.

Aussage/Frage des Bankers Reaktion des Unternehmers
Der Banker hat mit dem Taschenrechner ermittelt, dass der Jahresumsatz in der Rentabilitätsplanung um zehn Euro vom Jahresumsatz in der Liquiditätsplanung abweicht. Lassen Sie sich von einer solchen Feststellung nicht aus der Ruhe bringen. Sie können sagen, dass Sie dies im Nachhinein überprüfen werden. Sie sollten aber auch klarmachen, dass eine Abweichung von zehn Euro kaum einen Einfluss auf das Gesamtbild hat und dass Ihre Berechnungen trotzdem als Gesprächsgrundlage gut geeignet sind.
Sie wollen ein Restaurant eröffnen. Ihr Banker fragt Sie, ob Sie auch Bewertungsportale im Internet für Ihr Marketing in Erwägung ziehen. Wer hier anfängt, über mögliche schlechte Bewertungen zu lamentieren, zeigt nicht gerade unternehmerisches Denken. Beweisen Sie, dass Sie lösungsorientiert denken, und machen Sie klar, dass Sie diese Thematik aktiv in Angriff nehmen werden.
Sie wollen eine Dienstleistung anbieten. Der Stundenpreis für Ihre Arbeitsleistung erscheint dem Banker zu hoch. Machen Sie klar, wie Ihr Stundensatz zustande kommt. Eventuell haben Sie sich sehr spezialisiert, was den höheren Stundensatz rechtfertigt. Wenn Sie keine Begründung haben, kommt das schlecht an.
Nach einer halben Stunde im Gespräch mit einem Ansprechpartner einer Bank fragt dieser plötzlich: „Um welches Vorhaben geht’s noch mal?“ Da kann einem schon der Hut hochgehen – man redet 30 Minuten über etwas, und das Gegenüber weiß nicht, worum es geht? Es kann aber stets sein, dass der andere gerade den Faden verloren hat – aus welchen Gründen auch immer. Zeigen Sie Verständnis, und erklären Sie es noch einmal in Ruhe.

Hilfestellungen zur Vorbeugung und Krisenbewältigung – erfolgreiche Unternehmendteuerung

Das strategische Controlling hilft vor allem dabei, Krisen vorzubeugen und möglichst früh zu erkennen, die mit weichen Faktoren zu tun haben. Das ist oft gar nicht einfach – insbesondere wenn die Krise durch unternehmensinterne Faktoren hervorgerufen oder begünstigt wird. Nur allzu oft verschließen Unternehmer/innen die Augen, wenn es um die eigenen Schwächen geht. Familienangehörige oder Mitarbeiter, die die Problematik schon früher erkennen, werden oft als Miesepeter abgestempelt oder wagen es wegen des guten Verhältnisses nicht, ihre Bedenken zu äußern. Dabei ist es keine Schande: Wir alle haben Schwächen, und die tägliche Arbeit macht betriebsblind. Vor diesem Effekt sind auch alte Hasen nicht gefeit.
Deshalb ist es sinnvoll, sich in kritischen Phasen Hilfe von einem erfahrenen Branchenkenner zu holen. Dieser kann mit Checklisten und Fragebögen schnell ergründen, wo der Hase im Pfeffer liegt, und mit Ihnen gemeinsam Maßnahmen zur Verbesserung der Unternehmenssituation ausarbeiten. Auch wenn Sie Instrumente für das operative Controlling einführen wollen, die richtige Software suchen und sich jemanden wünschen, der mit Ihnen regelmäßig neue Maßnahmen erarbeitet und bei deren Umsetzung hilft, stellt die Beratung von außerhalb eine gute Lösung dar. Wenn Steuerungsinstrumente eingeführt werden sollen, ohne dass bereits eine Krise besteht, können Sie sogar unterschiedliche Förderungen für die Beratung beantragen. Sie wird zum Teil vom Staat bezuschusst. Denken Sie daran: Je früher Sie am Controlling arbeiten, desto besser.

Es ist sinnvoll, das operative und das strategische Controlling sowie vereinzelte unabhängige Prüfungen fest in den Arbeitsalltag zu integrieren. Die folgende Abbildung zeigt den Ablauf im Zusammenhang.

Hilfestellungen zur Vorbeugung und Krisenbewältigung - erfolgreiche Unternehmendteuerung11

Darlehensantrag und Bilanzzahlen – Papierkram vor dem Kredit

Im Darlehensantrag wird grundsätzlich nach der gewünschten Laufzeit gefragt. Zudem ist anzugeben, wie lang die tilgungsfreie Anlaufzeit sein soll. Lassen Sie sich von der Bank beraten, wenn Sie über die Angaben hierzu nachdenken. Gemeinsam werden Sie die sinnvollste Variante finden. Für Verwirrung sorgt regelmäßig die Frage nach dem Durchführungszeitraum, die insbesondere bei Förderdarlehen von Bedeutung ist. Solche Förderungen unterliegen strengen Regeln, eine davon lautet: Die Verwendung der Mittel ist nur innerhalb des bewilligten Zeitraums möglich. Daher muss der Zeitraum, in dem die Investitionen erfolgen sollen, angegeben werden.

Der Durchführungszeitraum beginnt mit der Gründung oder mit dem Zeitpunkt, zu dem die Investitionen geplant sind. Er endet mit dem Termin, der im Antrag steht. In der Regel fällt dieser Zeitraum in die Anlaufzeit des Vorhabens und beträgt höchstens sechs Monate. Das gilt unabhängig von einer eventuellen tilgungsfreien Anlaufzeit des Darlehens. Klären Sie mit der Bank, ob sich diese Zeitspanne verlängern lässt.

Großzügige Zeitplanung
Selbst wenn Sie geplant haben, alle Investitionen Innerhalb der ersten zwei oder drei Monate Zu tätigen, sollten Sie den Endzeitpunkt etwas großzügiger ansetzen. Der Grund: Verschiebt sich eine Investition zeitlich und liegt sie dann außerhalb des Zeitraums, der im Formular angegeben ist, kann sie nicht mehr mithilfe des Förderdarlehens finanziert werden.

Selbst wenn es kleine Unterschiede bei den Antragsformularen der Banken gibt, enthält jedes die Frage nach den geplanten Investitionen. Zudem wird danach gefragt, wie sich Ihre Finanzierung gestaltet. Mit diesen beiden Bereichen haben Sie sich ja bereits befasst, als Sie Ihren Businessplan erarbeitet haben. Greifen Sie also auf die Daten in Ihrem Plan zurück.
In einigen Antragsformularen werden zusätzlich Angaben über wirtschaftliche Verhältnisse oder Kennzahlen verlangt. Dabei wird allerdings davon ausgegangen, dass das beantragende Unternehmen eine Bilanz erstellt. Was unter den am häufigsten abgefragten Angaben zu verstehen ist und wie Sie die Formulare ausfüllen, auch wenn Sie keine Bilanz erstellen, können Sie der folgenden Übersicht entnehmen. Fragen Sie bei Ihrem Ansprechpartner in der Bank nach, wenn Sie etwas nicht verstehen. Auch ein Unternehmens- oder Gründerberater kann Ihnen beim Ausfüllen helfen. Stellen Sie in jedem Fall sicher, dass die Angaben richtig sind. Schließlich ist das Antragsformular samt Anlagen entscheidend für den Ausgang der Prüfung Ihres Vorhabens.

Bilanzzahlen
Bilanzzahlen werden bei Kapitalgesellschaften wie der GmbH, der Unternehmergesellschaft oder der Aktiengesellschaft auf Basis der Unternehmensbilanz ermittelt. Für Personengesellschaften wie Einzelunternehmen, GbR, OHG oder KG wird keine Bilanz, sondern eine Einnahmen-Über- schuss-Rechnung erstellt, die als Basis bei der Ermittlung der Zahlen herangezogen wird.

Bilanzsumme
Die Bilanzsumme wird der entsprechenden Planung entnommen und ist nur bei einer Kapitalgesellschaft relevant. Die Bilanzsumme setzt sich aus dem Anlagevermögen, dem Umlaufvermögen und aus weiteren Positionen zusammen.

Umlaufvermögen
Das Umlaufvermögen wird ebenfalls der Planbilanz entnommen und ist nur bei einer Kapitalgesellschaft relevant. Zum Umlaufvermögen gehören Vorräte (Lagerbestände), offene Forderungen des Unternehmens, liquide Mittel wie Kassenbestände, Guthaben auf Konten und Ähnliches.

Anlagevermögen
Auch das Anlagevermögen wird der Planbilanz entnommen und ist nur bei einer Kapitalgesellschaft relevant. Das Anlagevermögen dient dem Unternehmen dauerhaft; dazu gehören beispielsweise Sachanlagen wie die Betriebs- und Geschäftsausstattung, Maschinen und Ähnliches. Auch Finanzanlagen wie langfristige Beteiligungen gehören zum Anlagevermögen. Weiterhin zählen immaterielle Vermögensgegenstände, zum Beispiel Rechte oder Konzessionen, dazu.

Ertragszahlen
Bilanzzahlen werden aus der Bilanz oder aus der Einnahmen-Überschuss- Rechnung – also aus den Berechnungen für die steuerliche Gewinnermittlung – entnommen und stellen die Vermögenslage dar. Sie erlauben jedoch keine Aussage darüber, wie sich Ihre laufenden Einnahmen gestalten und welche Beträge Ihr Unternehmen erwirtschaftet oder welche Werte es erschafft. Um dies zu klären, werden die Ertragszahlen herangezogen.

Umsatz
Umsatz = verkaufte Einheiten x Verkaufspreis

Gesamtleistung
Unter Leistungen ist das zu verstehen, was das Unternehmen produziert. Werden also beispielsweise 1.000 Einheiten eines bestimmten Produkts hergestellt, so ist das die Gesamtleistung des Unternehmens – auch wenn ein Teil davon gar nicht verkauft wurde. Um die Gesamtleistung zu ermitteln, müssen die hergestellten Einheiten bewertet werden, und zwar entweder mit den Anschaffungskosten (bei Einkauf der Leistungen) oder mit den Herstellkosten (bei Eigenproduktion).

Leistung = eingekaufte Einheiten x Anschaffungskosten oder
Leistung = hergestellte Einheiten x Herstellkosten

Zu den Anschaffungskosten gehören neben dem Einkaufspreis die Kosten für den Transport oder für Versicherungen. Als Herstellkosten zählen neben denen für das eingesetzte Material beispielsweise Fertigungslöhne, die angefallen sind. Die genauen Regelungen, was unter die Anschaffung Sund die Herstellungskosten fällt, finden sich im Handelsgesetzbuch unter § 253 (1).
Ihre Bank interessiert sich im Wesentlichen dafür, ob Ihr Unternehmen Vermögenswerte aufweist. Und das ist nun mal der Fall, sobald Leistungen erbracht werden. Die Ware in einem Lager kann schließlich im Fall der Fälle verkauft werden. Fragen Sie im Zweifelsfall Ihren Berater, Steuerberater oder Ihren Ansprechpartner bei der Bank, ob die betreffende Angabe für Sie relevant ist.

Wareneinsatz
Unter „Wareneinsatz“ ist beispielsweise Ihr Einkauf von Waren für den Verkauf oder von Material für die Produktion zu verstehen.

Personalaufwand
Hier tragen Sie ein, wie hoch die geplanten Personalkosten sind. Diese Angabe können Sie Ihrem Businessplan entnehmen.

Sonstiger Betriebsaufwand
Hier gehen alle Kostenpositionen aus der Rentabilitätsplanung ein, die in dieser Tabelle noch nicht genannt wurden. Das sind beispielsweise Kosten für Marketing, Reisen, Wartung oder Mieten. Bei einigen Gründungen – insbesondere bei kleineren Dienstleistungsgründungen – macht der sonstige Betriebsaufwand den Großteil der Kosten aus.

Cashflow
Der Cashflow zeigt, wie es um die Liquidität des Unternehmens bestellt ist. Dabei geht es allein darum, wie viel Geld tatsächlich über das Geschäftskonto und die Geschäftskasse ein- und ausgezahlt wird. Die Berechnung erfolgt in der Liquiditätsplanung im Rahmen des Businessplans:
Zahlungswirksame Erträge (zum Beispiel Umsatzerlöse, Beteiligungserträge, Zinserträge, Subventionen) abzüglich
zahlungswirksame Aufwendungen (zum Beispiel Materialkosten, Löhne/ Gehälter, Zinsen, Tilgungen, Steuern)

Zins
Hier tragen Sie die zu erwartenden Zinszahlungen ein.

Abschreibungen (AfA)
Im Rahmen der Investitions- und Rentabilitätsplanung haben Sie Ihre Abschreibungen bereits für den Businessplan kalkuliert. Übertragen Sie diese in die Tabelle im Formular der Bank.

Jahresergebnis
Unter „Jahresergebnis“ ist der Gewinn oder der Verlust des Unternehmens zu verstehen.

Kostenlose Unterstützung und Beratung für Selbständige – erfolgreiche Unternehmendteuerung

Für Gründer und Selbständige gibt es zahlreiche Unterstützungsangebote. Oft werden sie nicht in Anspruch genommen, selbst wenn Hilfestellung angebracht wäre. So manche Gründung eines unrentablen Unternehmens und viele Insolvenzen könnten vermieden werden, wenn die Menschen hinter den Unternehmen Hilfe in Anspruch nehmen würden.

Lassen Sie sich helfen
Frau Ingrid Schmitt ist Leiterin des Bereichs Unternehmensgründung und -führung der IHK Berlin und weiß Folgendes zu berichten: „Bei vielen kleineren Unternehmen zeigen sich Schwächen im kaufmännischen Wissen, und das Resultat sind dann Schwächen in der Unternehmensführung. Letztlich ist niemand perfekt, und deshalb gibt es zahlreiche Möglichkeiten, sich mithilfe von Büchern, Seminaren, Workshops, geförderten Coachings und anderem einzuarbeiten. Wenn ein Gartenfreund den Anbau einer neuen Pflanze plant oder Probleme mit dem Anbau einer Pflanze hat, zieht er ja auch meist ein Gartenbuch zurate oder fragt einen erfahrenen Gartenprofi. Was für den Gartenfreund selbstverständlich ist, sollte eigentlich auch für Unternehmerinnen und Unternehmer gelten. Wer alleine nicht weiterkommt, sollte sich helfen lassen – und das zu einem Zeitpunkt, zu dem es nicht bereits zu spät ist. Also nicht erst, wenn man zahlungsunfähig ist oder wenn die Insolvenz bereits vor der Tür steht.“

Für Selbständige besteht der Arbeitsalltag oft daraus, dass man eben alles Mögliche alleine in Angriff nehmen muss, und in vielen Fällen sind Unternehmer/innen so stark in den Arbeitsalltag involviert, dass sie gar nicht auf die Idee kommen, hier oder da Hilfe zu suchen oder ihr eigenes Handeln zu hinterfragen. Wer aber genauer hinschaut, wird merken, dass genügend Ansatzpunkte zu finden sind, um den Arbeitsalltag besser zu organisieren, um sich selbst zu entlasten und schlussendlich um sich besser auf die Kernaufgaben im Unternehmen zu konzentrieren.

Wohin kann ich mich wenden?
Das Angebot an Hilfsleistungen ist breit gefächert; viele Leistungen werden sogar vom Bund oder vom Land gefördert. Sie erfahren nun, wohin Sie
sich wenden können, wenn Sie sich über mögliche Unterstützung informieren wollen.

Unternehmensberater und andere privatwirtschaftliche Organisationen
Bei diesen Ansprechpartnern finden Sie Seminare, Workshops und Beratung. Im Internet stehen ergänzend zahlreiche Informationen und Downloads mit Tools bereit. Die Themen sind zum Beispiel: Erstellung und Optimierung des Businessplans, Hilfestellung bei der Auswahl einer Finanzierung oder beim Bankgespräch, beim Marketing oder Vertrieb, bei der Einrichtung von Steuerungsinstrumenten des Controllings sowie Unterstützung beim Check-up des Unternehmens und Begleitung bei der Umsetzung von Maßnahmen. Während bei Kammern und anderen Organisationen allgemeine Informationen oder eine kurzfristige Beratung zu bekommen sind, begleiten Unternehmensberater Sie über einen längeren Zeitraum hinweg. Sie dürfen jedoch keine Steuer- und Rechtsberatungen durchführen.
Ein breites Angebot, das auch ein Beraternetzwerk im deutschsprachigen Raum umfasst, ist auf der Website Gruendungszuschuss*de zu finden. Informationen und andere Hilfestellungen stehen im Internet unter Amaveo*de bereit.

Kammern
Industrie- und Handelskammern sowie Handwerkskammern bieten Kurzberatungen bei rechtlichen, steuerlichen sowie wirtschaftlichen Fragen. Außerdem gibt es Angebote für Seminare und Workshops sowie Informationsmaterial auf deren Websites. Die meisten Freiberufler gehören allerdings zu keiner Kammer, können also nicht von den hier angebotenen Services profitieren.

Berufsverbände
Die Angebote der Berufsverbände sind unterschiedlich. Informieren Sie sich bei einem Berufsverband, der zu Ihrer Branche passt, über die vorhandenen Möglichkeiten.

Banken
Banken bieten häufig branchenbezogene Informationen mit entsprechenden Kennzahlen. Das kann insbesondere bei der Vorbereitung einer Grün
düng hilfreich sein, um Daten für die Kalkulationen im Businessplan zu erhalten. Außerdem finden sich auf vielen Websites Checklisten.

Anwälte
Die Domäne der Anwälte ist die Rechtsberatung, sie darf nicht von Personen aus anderen beratenden Berufen durchgeführt werden. Nur einigen Organisationen, beispielsweise Verbänden, die als gemeinnützige Organisationen auftreten, ist es erlaubt, rechtliche Beratungen durchzuführen. Die Vertretung vor Gericht geschieht ausschließlich durch Anwälte – Kammern und andere können das nicht für Sie übernehmen.

Steuerberater
Steuerberater sind Experten für Fragen des Steuerrechts. Sie helfen außerdem häufig bei der Lohnabrechnung für die Mitarbeiter. Laufende Aufgaben wie die Erfassung von Belegen des Unternehmens und die Erstellung von Steuererklärungen und betriebswirtschaftlichen Auswertungen oder Bilanzen gehören ebenfalls zu ihrem Aufgabengebiet. Bei Rechtsstreitigkeiten in Sachen Steuerrecht werden Fachanwälte beauftragt.

Wirtschaftsförderung
Es gibt zahlreiche Anbieter, die der Wirtschaftsförderung zuzuordnen sind. Von Beratungsstellen für bestimmte Personengruppen bis hin zu gemeinnützigen Organisationen, die Seminare, Beratungen, Coachings und vieles mehr anbieten, ist alles Mögliche im Angebot. Was für Sie vor Ort infrage kommt, müssen Sie selbst herausfinden. Sie können im Internet recherchieren, bei Ihrer Kammer oder bei einem Berufsverband fragen, sich bei der Arbeitsagentur oder beim Jobcenter erkundigen oder auch Tipps von Ihrem Berater oder Steuerberater einholen.

Netzwerke
Nahezu überall finden Sie unterschiedliche Businessnetzwerke. Von losen Treffen ohne bestimmten Zweck bis hin zu straff organisierter Unterstützung gibt es ein vielfältiges Angebot. Informieren Sie sich, welche Netzwerke zu Ihnen passen könnten. Wenden Sie sich an Beratungsstellen, Berater oder suchen Sie im Internet. Auf der Internetplattform xing*com finden sich zahlreiche Netzwerke und Gruppen rund um verschiedenste branchen- und funktionsspezifische Themen.

Wettbewerbe
Es gibt eine ganze Reihe von Wettbewerben, die branchenspezifisch oder themenspezifisch ausgerichtet sind. Einige Businessplan-Wettbewerbe bieten zusätzlich Begleitung auf dem Weg in die Selbständigkeit. Auch hier ist das Angebot groß. Informationen bekommen Sie ebenfalls im Rahmen von Beratungen oder im Internet.

Prüfungen und Gespräche bei der Bank bezüglich Ihres Darlehens

Ein erstes, kostenloses Gespräch ist bei fast allen Banken möglich. Die weitergehenden Prüfungen sind jedoch meist mit Kosten verbunden. Geschäftsbanken verlangen dafür üblicherweise Gebühren in Höhe von ein bis zwei Prozent des Darlehensbetrags. Einige erstatten diese Gebühr zurück, sobald eine Zusage vorliegt. Daneben gibt es Geschäftsbanken, bei denen die Prüfungen gar nichts kosten. Damit Sie die Prüfungen mehrerer Geschäftsbanken nicht teuer zu stehen kommen, beachten Sie die folgenden Tipps.

Thema Was Sie tun können
Ermitteln Sie die Höhe der Gebühren. Fragen Sie bei mehreren infrage kommenden Banken nach, ob dort Kosten für die Prüfung entstehen und wie hoch diese ausfallen.
Lassen Sie sich Zeit. Denken Sie gründlich nach, bevor Sie entscheiden, wann Ihr Vorhaben in die abschließende Prüfung bei einer Bank gehen soll. Sie können nach dem ersten Gespräch bei einer Bank verlangen, dass Ihnen eine Bedenkzeit eingeräumt wird.
Wahlen Sie die Bank sorgfältig aus. Wenn Sie mit mehreren Banken sprechen, sollten Sie sich gut überlegen, bei welcher davon Sie Ihr Vorhaben in die abschließende Prüfung geben wollen. Bevorzugen Sie die Bank, bei der Sie sich am besten aufgehoben fühlen.
Vorsicht bei zeitgleichen Prüfungen! Wenn Ihr Budget knapp ist, sollten Sie auf zeitgleiche Prüfungen bei mehreren Geschäftsbanken verzichten. Informieren Sie sich bei einer Ablehnung zunächst über die Gründe – nur so können Sie es beim nächsten Versuch besser machen.
Ziehen Sie vordem Kontakt mit der Bank einen Berater hinzu. Sie können Ihr Vorhaben jederzeit durch einen Berater prüfen lassen. Von ihm erhalten Sie eine ehrliche Einschätzung, ob Ihr Vorhaben überhaupt Aussichten auf Erfolg hat oder ob Sie nur an Ihrem Businessplan arbeiten müssen. Der Check durch einen Berater kostet zwar etwas, ist aber unter Umständen immer noch günstiger als die Prüfungsgebühren der Bank. Teuer wird es vor allem dann, wenn mehrere Prüfungen durchgeführt werden, weil Ihr Antrag im ersten Anlauf abgelehnt wurde. Holen Sie am besten Angebote für eine Beratung in Ihrer Nähe ein, denn so werden Sie auch erfahren, welche Bank in Ihrer Umgebung zu Ihrem Vorhaben passt. Das erhöht die Wahrscheinlichkeit für eine Zusage.

Wird ein Vorhaben nicht nur von einer Geschäftsbank, sondern auch von einer Förder- oder Bürgschaftsbank geprüft, müssen Sie sich auf weitere Gebühren einstellen. Die Kosten hierfür fallen ebenfalls unterschiedlich aus. Sind beispielsweise zwei Prozent des Darlehensbetrags bei einer Bürgschaftsbank zu zahlen und geht es um 50.000 Euro, müssen Sie mit zusätzlichen 1.000 Euro rechnen.

Pauschalen für die Bank
Wenn Geschäftsbanken eine Gebühr für die Prüfung verlangen und diese bei positivem Ausgang nicht zurückerstatten, wird meist so argumentiert: „Wir verdienen ja nichts an einem Förderdarlehen.“ Das ist nicht ganz richtig: Die KfW will attraktive Vorhaben unterstützen, auch wenn nicht viel Kapital vorhanden ist. Daher zahlt sie den Geschäftsbanken eine angemessene Bearbeitungspauschale und beteiligt sie an den Zinseinkünften. Welchen Anteil sie bekommt, kann die Geschäftsbank nicht selbst festlegen. Sie erhält aber de facto weniger Zinsen als bei einem Darlehen, das sie aus eigenen Mitteln vergibt. Dafür übernimmt die Förderbank allerdings auch bis zu 80 Prozent des Ausfallrisikos. Leer geht die Geschäftsbank auf keinen Fall aus.

Es kostet viel Zeit, wenn Geschäftsbank und Eörder – oder Bürgschaftsbank Ihr Vorhaben nacheinander prüfen. Deshalb kann Ihre Bank im Ausnahmefall dafür sorgen, dass beide Prüfungen zeitgleich ablaufen. Das Vorgehen verspricht zwar eine schnellere Bearbeitung, birgt aber erhebliche Risiken:
• Wenn beide Banken Gebühren für die Prüfung verlangen, müssen Sie in jedem Fall zweimal zahlen; auch wenn schon die Geschäftsbank Ihren Antrag nicht genehmigt.
• Lehnt Ihre Geschäftsbank das Vorhaben ab, während es gleichzeitig bei der Bürgschafts- oder Förderbank geprüft wird, müssen Sie damit rechnen, dass dort Misstrauen entsteht. Im schlimmsten Fall erteilt die Förder- oder Bürgschaftsbank sogar gleich eine Absage, obwohl Sie in einem zweiten Anlauf vielleicht doch eine Geschäftsbank gefunden hätten, die Ihr Vorhaben unterstützt hätte. Mit einer Ablehnung durch eine Förder- oder Bürgschaftsbank verhageln Sie sich alle Chancen auf ein Förderdarlehen oder auf eine Bürgschaft dieser Bank. Das kann zum vorzeitigen Aus für Ihre Pläne führen.

Mithilfe des Businessplans beschreiben Sie Ihr Geschäftsvorhaben. Dabei geht es nicht darum, eine große Menge an beschriebenem Papier zu produzieren, sondern darum, Ihr Vorhaben auf rund 20 Seiten auf den Punkt zu bringen. Und zwar so, dass Sie die Bank oder andere Personen beziehungsweise Organisationen davon überzeugen. Da Sie für verschiedene Gesprächspartner unterschiedliche Versionen des Businessplans benötigen, ist es sinnvoll, zunächst eine Basisversion auszuarbeiten. Meist müssen Sie diese Fassung nur minimal abwandeln, wenn Sie Ihren Businessplan bei anderen Organisationen, beispielsweise bei der Arbeitsagentur, vorlegen müssen. Erstellen Sie am besten zuerst die Version für die Bank, da diese den größten Arbeitsaufwand mit sich bringt, und verwenden Sie diese als Basis.

Zusammenfassung und Textteil – Businessplan für die Bank vor dem Darlehen

Die ersten Bestandteile Ihres Businessplans sind die Zusammenfassung und der Textteil. Die wichtigsten Fakten, die Banken besonders interessieren, beschreiben wir im Folgenden.

Titel und Zusammenfassung
Formulieren Sie den Titel Ihres Businessplans möglichst griffig und eingängig. Schon mit dem Deckblatt sollte das Interesse des Lesers geweckt werden. Ein langweiliger, schwer verständlicher oder aussageloser Titel schreckt eher ab und sorgt schon in der ersten Sekunde für Langeweile. So sollte der Titel eines Plans für einen Feinkostladen nicht „Businessplan Feinkostladen“ heißen. Besser wäre beispielsweise „Feinkost Lisa Mustermann – eine kulinarische Reise durch alle Welt“.

                         Checkliste
Elemente der Executive Summary Vorhanden?
Wenn das Unternehmen bereits existiert, sollten Sie vor der Beschreibung Ihrer Geschäftsidee in ein paar aussagekräftigen Sätzen die bisherige Entwicklung des Unternehmens beschreiben.
Kurze Beschreibung des Vorhabens in maximal drei Sätzen. Achten Sie auf das Darstellen Ihrer Unique Selling Proposition (USP); dazu erfahren Sie im nächsten Abschnitt mehr.
Kurze Beschreibung der Gründerperson in maximal drei Sätzen. (Warum wollen Sie die Pläne realisieren, und welche Fähigkeiten/Kenntnisse bringen Sie in das Unternehmen ein?)
Startdatum, eventuell grobe Meilensteine in der Startphase, Rechtsform.
Nennung des Standorts und, wenn dieser wichtig ist, eine kurze Beschreibung in maximal drei Sätzen.
Ganz kurze Beschreibung der Marktlage sowie der wesentlichen Säulen des Marketings und des Vertriebs in maximal drei Sätzen.
Eventuell Nennung anderer Faktoren, die sehr wichtig für das Gelingen Ihres Vorhabens sind.
Beschreibung der Finanzierung: Wie viel Eigenkapital bringen Sie ein, wie hoch ist der Fremdkapitalbedarf, und können Sie Sicherheiten bieten?
Finanzdaten: Am wichtigsten in diesem Teil des Businessplans ist die Liquiditätsplanung. Sie können in der Zusammenfassung ein Diagramm mit der zu erwartenden Liquidität unter Einbezug Ihrer Lebenshaltungskosten und der Zinsen und Tilgungen einfügen. So sieht Ihr Banker (oder auch ein Investor) auf den ersten Blick, ob Sie im positiven Bereich bleiben. Ein Beispiel für eine solche Abbildung befindet sich in unserem Geldanlage-Ratgeber.

Zusammenfassung und Textteil - Businessplan für die Bank vor dem Darlehen10

Geschäftsidee/Vorhaben und Alleinstellungsmerkmal
Die Beschreibung der Geschäftsidee oder des Vorhabens fällt vielen Gründern und Unternehmern schwer. Doch für den Erfolg Ihres Businessplans ist es wichtig, dass Sie Ihren Leser so schnell wie möglich „ins Boot“ holen. Dazu ist es erforderlich, schon in den ersten Absätzen zu verdeutlichen, wie Sie sich im Markt behaupten wollen.

Das sogenannte Alleinstellungsmerkmal, auch Unique Selling Proposition (USP), spielt dabei eine Hauptrolle. Wer keine USP vorweisen kann, bekommt kein Darlehen. Stellen Sie sich daher die Frage: Auf welche Weise hebe ich mich von Wettbewerbern eindeutig ab? Lassen Sie die Antwort darauf in die Beschreibung Ihres Vorhabens einfließen. Die folgende Übersicht zeigt einige Beispiele, anhand deren schnell deutlich wird, wie Sie es richtig angehen.

Die Zusammenfassung wird ganz zum Schluss geschrieben und sollte ungefähr eine Seite umfassen. Dieser Text muss es in sich haben, für Details bleibt kein Platz. Mithilfe der Checkliste in unserem Geldanlage-Ratgeber können Sie prüfen, ob Ihre Zusammenfassung die wichtigsten Elemente enthält. Prinzipiell gilt diese Liste auch dann, wenn eine dreiseitige Zusammenfassung verlangt wird. Sie können in diesem Fall jedem einzelnen Element deutlich mehr Platz einräumen.

Wenig vorteilhaft So ist es besser
 dabei wird das Dienstleistungsangebot die Programmierung von Websites umfassen. Der Usability-gesteuerte Ansatz und die Verwendung neuester Frameworks machen eine neuartige Form der Programmierung möglich.“             dabei werden wir unsere Auftraggeber in großen Online-Shopping-Portalen finden und für diese Programmierarbeiten übernehmen. Die Verbesserung der Nutzerfreundlichkeit dieser Shops ermöglicht unseren Kunden höhere Absatzzahlen. Der Einsatz neuester Technologien macht unsere Dienstleistung deutlich kostengünstiger als die der Wettbewerber.“
es wird Kalt- und Warmgetränke geben, warme und kalte Speisen sowie musikalische Unterhaltung und Veranstaltungen. Die Speisen- und Getränkekarte wird Jung und Alt ansprechen und dabei für außergewöhnlichen Genuss und Unterhaltung sorgen, die konkurrenzlos ist.“ dabei stand der besondere Flair und Mythos derStadt New Orleans Pate für das Konzept. Das Ambiente soll zwar für gehobenen Standard stehen, aber nicht übermäßig luxuriös sein. Eine Einrichtung im Kolonialstil sowie ein musikalisches und gastronomisches Programm, das sich am Vorbild orientiert, werden das Angebot abrunden und ein Stück Südstaaten-Feeling in die Stadt bringen.“
„… ich plane die Gründung eines Shops mit Modeartikeln. Ziel ist es, den besten verfügbaren Shop zu haben.“ ich plane die Gründung mit einem Online-Shop, der Modeaccessoires wie Gürtel, Taschen, Schmuck und Ähnliches im deutschsprachigen Raum bieten soll. Dabei stammen alle Artikel von jungen Künstlern aus angesagten Städten wie London, Berlin und New York. Wer auf der Suche nach Individualismus ist, wird in meinem Online-Shop fündig.“

Beschreibung des Markts und des Marketings/ Vertriebs
Die Beschreibung des Markts ist von großer Bedeutung. Denn daran lässt sich erkennen, ob Sie sich gut informiert haben und ob Ihr Unternehmen so aufgestellt ist, dass Sie sich behaupten können. In dieser Passage sollten Sie die allgemeine Marktlage, die wichtigsten Wettbewerber und die Zukunftsaussichten in dem von Ihnen anvisierten Geschäftsfeld darstellen. Beziehen Sie bei der Beschreibung der aktuellen Lage und der Perspektive fremde Quellen ein, denn das wird Ihre Bank ebenfalls tun.

Entsprechendes Material finden Sie bei Kammern, bei Verbänden, in Fachzeitschriften, bei Marktforschungsinstituten, bei den statistischen
Landesämtern oder beim Statistischen Bundesamt. Halten Sie außerdem Ausschau nach Marktstudien zu Ihrem Umfeld. Eine weitere wichtige Quelle sind die Geschäftsbanken selbst. Viele bieten Brancheninformationen, die auch Sie sich besorgen sollten. Damit verschaffen Sie sich einen wesentlichen Vorteil: Sie wissen mindestens genauso viel wie Ihre Bank, und wenn Sie sich weiter in das Thema vertiefen, erarbeiten Sie sich vielleicht sogar einen Vorsprung.

Wenn es um Marketing und Vertrieb geht, sollten Sie nicht nur die wichtigsten Eckpunkte beider Bereiche beschreiben, sondern auch die genauere Planung der Ausgaben. Fertigen Sie eine Tabelle mit zwei Spalten für Marketing und Vertrieb an und unterteilen Sie in „Laufende Ausgaben“ und „Anfangsausgaben“. So können Sie die entsprechenden Summen später einfach in Ihre Finanzplanung übertragen.

Gründer/in oder Gründerteam
Welche Kenntnisse, Erfahrungen und Persönlichkeitsmerkmale Sie mitbringen, ist entscheidend für die Bewilligung eines Darlehens oder anderer Finanzierungsprodukte einer Bank. All das wird ausgiebig geprüft, deshalb sollten Sie Ihre Person oder das Gründerteam ausführlich beschreiben. Verfassen Sie dazu einen Fließtext, der folgende Fragen beantwortet.

Kriterium Fragen
Branchenerfahrung Welche Branchenerfahrungen und -kenntnisse bringen Sie mit? Auf welche Weise wollen Sie fehlende Kenntnisse und/oder Erfahrungen ausgleichen?
Kaufmännische Welche kaufmännischen Erfahrungen und Kenntnisse bringen Sie mit?
Kenntnisse Auf welche Weise wollen Sie fehlende Kenntnisse ausgleichen?
Persönliche Stärken Welche persönlichen Stärken bringen Sie in das Vorhaben ein? Welche
und Schwächen persönlichen Schwächen könnten Ihnen im Weg stehen? Wie wollen Sie diesen begegnen?
Motivation Was motiviert Sie zur Umsetzung Ihrer Pläne?

Niemand erwartet von Ihnen, dass Sie alles alleine und am besten können. Jeder Mensch hat Stärken und Schwächen. Wer behauptet, perfekt zu sein, wirkt eher unglaubwürdig. Es ist aus wirtschaftlicher Sicht auch nicht sinnvoll, alles selbst zu erledigen. Wer sich im Steuerrecht kaum auskennt, beauftragt besser einen Steuerberater. Kernkompetenzen, die für das Unternehmen von Bedeutung sind, müssen Sie allerdings selbst mitbringen. Wer als Anwalt die „Tätigkeit als Mediator ausüben will, braucht nun einmal viel Einfühlungsvermögen und muss stark in der Kommunikation mit anderen Menschen sein. Wer ein Internetportal plant, sollte sich mit der Technologie auskennen, mindestens als Projektleiter agieren können und außerdem topfit in Sachen Online-Marketing sein. Im Einzelhandel wiederum sind Erfahrungen mit der Planung des Sortiments, der Abrechnung sowie der Mitarbeiterführung wichtig. Waren Sie bereits mit Führungsaufgaben betraut, die ebenfalls wichtig im Rahmen Ihrer Selbständigkeit sind, sollten Sie diese ohnehin ausdrücklich nennen. Beschränken Sie sich aber auch in diesem Abschnitt des Businessplans auf das Wichtigste. Was Sie vor 15 Jahren gemacht haben – ganz besonders, wenn es nichts mit Ihrem Vorhaben zu tun hat -, ist irrelevant.

Der tabellarische Lebenslauf
In den Anhang Ihres Businessplans gehören ein tabellarischer Lebenslauf und einige Nachweise über Ihre beruflichen Stationen. Auch hier geht es nicht darum, einen lückenlosen Lebenslauf nachzuweisen. Vielmehr sollten Sie bedeutende Stationen näher beleuchten. Lange zurückliegende berufliche Tätigkeiten mit geringer Relevanz können Sie beispielsweise zu einer Position zusammenfassen. Ein Foto ist kein zwingender Bestandteil, schafft aber etwas mehr Nähe.

Der Standort
Ihre Beschreibung des Standorts sollte mindestens die folgenden Angaben enthalten: Miete, Nebenkosten, Quadratmeter, eine grobe Skizze der Räumlichkeiten, die Adresse und die Lage. Und Sie sollten auch erklären, weshalb Sie sich für einen bestimmten Standort entschieden haben. Wenn der Standort für Sie nur eine untergeordnete Rolle spielt, können Sie sich kurzfassen. Spielt er dagegen eine bedeutende Rolle – beispielsweise im Einzelhandel oder in der Gastronomie -, sollten Sie hierfür etwa eine Seite einplanen.

Bei derartigen Vorhaben ist auch die nähere Umgebung wichtig. Sie können eine Umgebungskarte einfügen, auf der sowohl Ihr eigener Standort als auch bedeutsame umliegende Locations eingezeichnet sind. Auch die Infrastruktur kann eine große Rolle spielen. Gibt es einen Parkplatz? Ist eine U-Bahn-Station oder Ähnliches in direkter Nähe? Falls es Wettbewerber in der Nähe gibt, sollten sie bereits im Abschnitt Markt/Marketing erwähnt worden sein. Verweisen Sie hier nun auf diese Beschreibung und tragen Sie die entsprechenden Wettbewerber ebenfalls in die Karte ein. Wenn Sie feststellen, dass die Karte zu groß wird, können Sie sie auch im Anhang unterbringen. Darüber hinaus gehören Daten über die Bevölkerungsstruktur vor Ort (zum Beispiel Zielkundengruppen, Einkommensverhältnisse, Familienstand, Bildungsstand) und über die Passanten Frequenz am geplanten Standort in diese Textpassage.

Risikomanagement und Ausblick
In einem Businessplan für eine Bank oder einen Investor sollte stets der Gliederungspunkt „Risikomanagement und Ausblick“ zu finden sein. Beschreiben Sie alle Risiken, die Sie absehen können, und beschreiben Sie, wie Sie ihnen begegnen wollen. Vermitteln Sie deutlich, dass Ihnen klar ist, dass es Risiken gibt und dass Sie in der Lage sind, auf Veränderungen flexibel zu reagieren.
Ein Ausblick für die nähere Zukunft ist ebenfalls gefragt. Dieser kann kurz gehalten werden, dennoch sollte die Frage danach, wo Sie in vier Jahren stehen wollen oder ob Sie noch weitere Ideen für den Ausbau oder Umbau Ihres Geschäfts haben, im Businessplan beantwortet werden.

Wenn die Bank Ihr Darlehen kündigt – Insolvenz bei Unternehmen

Die Bank kann ein Darlehen nur aus wichtigen Gründen kündigen, beispielsweise bei Zahlungsunfähigkeit des Unternehmens, wenn Informationspflichten nicht eingehalten oder Kreditraten nicht gezahlt werden oder auch wenn ein Förderdarlehen unter Vorgabe falscher Tatsachen vergeben wurde. In der Realität zeigt sich allerdings, dass die eine oder andere Kündigung letztlich nicht ganz rechtens ist.

Aber: Die Dienste eines Anwalts sind teuer, und ein Verfahren kann sich lange hinziehen. Wenn Ihnen eine Kündigung also nicht rechtmäßig erscheint und Ihre finanzielle Lage unbedenklich ist, sollten Sie eher eine Umschuldung und die Suche nach einer anderen Bank in Betracht ziehen. Ein Verfahren würde etwa ein Jahr dauern, und das Honorar des Anwalts würde sich an der Darlehenssumme bemessen – günstig kommt man also auf keinen Fall weg. Falls eine Rechtsschutzversicherung einspringt, wäre ein Verfahren in Erwägung zu ziehen. Dann stellt sich aber die Frage, ob man mit einer Bank, die sich so verhalten hat, weiterhin Zusammenarbeiten will.

Wird Insolvenz angemeldet oder liegen ernsthafte Zahlungsschwierigkeiten vor, führt das fast immer dazu, dass eine Bank das Darlehen kündigt. Das versetzt einem Unternehmen, das vielleicht noch gerettet werden könnte, meist endgültig den Todesstoß. Auch hieran wird deutlich: Das rechtzeitige Reagieren bei Schwierigkeiten ist unumgänglich, und auch die Kommunikation mit der Bank spielt eine große Rolle. Wer wartet, bis nichts mehr geht, kommt aus der Situation üblicherweise nicht mehr heraus und muss aufgeben.

Wenn gar nichts mehr geht
Die Insolvenz kommt durch eine vorliegende oder drohende Zahlungsunfähigkeit und/oder durch Überschuldung zustande. Die gesetzliche Grundlage findet sich in der Insolvenzordnung (InsO). Nach § 13 InsO ist nicht nur der Schuldner, sondern auch der Gläubiger berechtigt, eine Insolvenz anzumelden. Mit anderen Worten: Wenn Sie Rechnungen nicht mehr zahlen können und es zu gerichtlichen Mahnbescheiden und/oder Vollstreckungsverfahren kommt, können auch Ihre Gläubiger die Insolvenz Ihres Unternehmens anmelden. Mit der Insolvenzordnung werden nicht Sie oder Ihr Unternehmen geschützt, sondern diejenigen, die finanzielle Ansprüche an Sie haben.

Verpflichtung zum Insolvenzantrag
Kapitalgesellschaften sind verpflichtet, innerhalb von drei Wochen nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit einen Insolvenzantrag zu stellen. Geschieht das nicht, handelt es sich um eine Straftat – die Konkursverschleppung. Personengesellschaften wie die GbR und Einzelunternehmer können einen Insolvenzantrag stellen oder aber eine außergerichtliche Einigung mit den Gläubigern anstreben. Wer davon ausgehen kann, dass er seine Schulden mithilfe einer Festanstellung oder auf andere Weise in absehbarer Zeit begleichen kann, sollte die außergerichtliche Einigung anstreben, um entsprechende Schufa-Einträge, Pfändungen oder Ähnliches zu vermeiden. Lässt sich keine Einigung mit den Gläubigern erreichen oder ist der Schuldenberg so groß, dass er innerhalb der kommenden sechs Jahre nicht abgebaut werden kann, sollte Insolvenz angemeldet werden. Das bringt letztlich die Entschuldung mit sich, wodurch sich neue Perspektiven eröffnen.

In Deutschland werden zwei Arten des Insolvenzverfahrens unterschieden: die Regelinsolvenz und die Verbraucherinsolvenz. Die erste Variante ist relevant für Unternehmen jeder Rechtsform, also auch für Freiberufler und andere Einzelunternehmen. Die zweite – bekannter unter dem Namen Privatinsolvenz – ist ein vereinfachtes Insolvenzverfahren, das nur für bestimmte Selbständige infrage kommt. Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit ein Verbraucherinsolvenzverfahren durchgeführt werden kann:
• Die betreffende Person muss ihre Selbständigkeit bereits aufgegeben haben.
• Sie darf maximal 19 Gläubiger haben.
• Sie darf keine Schulden aus Arbeitsverhältnissen haben (Schulden bei Sozialversicherungsträgern für Mitarbeiter, die bei ihr beschäftigt waren, Schulden aus nicht bezahlten Arbeitslöhnen/Gehältern oder Schulden aus nicht abgeführter Steuer für ehemalige Arbeitnehmer).

Bei allen anderen Unternehmen kommt das Regelinsolvenzverfahren zum Tragen. Über das richtige Insolvenzverfahren entscheidet das zuständige Gericht. Darüber, wo eine Insolvenz angemeldet werden muss, informiert das örtliche Amtsgericht. Die folgende Übersicht zeigt die wichtigsten Unterschiede zwischen den beiden Insolvenzvarianten auf.

Regelinsolvenzverfahren Verbrauchinsolvenzverfahren
Es geht schnell. Wegen außergerichtlicher Einigungsversuche dauert es länger.
Die kostenlosen Schuldnerberatungen fühlen sich nicht zuständig. Es entsteht eine Beratungslücke. Inanspruchnahme der kostenlosen Schuldnerberatungen Ist möglich.
Ein außergerichtlicher Einigungsversuch Ist nicht vorgesehen, kann aber trotzdem unternommen werden. Bevor das Insolvenzverfahren eröffnet wird, Ist der Versuch einer außergerichtlichen Einigung mithilfe einer der kostenlosen Schuldnerberatungen notwendig.
Ein Schuldenbereinigungsplan ist im Rahmen der Regelinsolvenz nicht vorgesehen. Im zweiten Schritt versucht das Gericht, bei entsprechenden Erfolgsaussichten, einen Schuldenbereinigungsplan mit den Gläubigern zu vereinbaren.
Ein Insolvenzverwalter verwertet das Vermögen des Unternehmens, bei Unternehmen mit unbeschränkter Haftung auch das Privatvermögen. Die Restschulden bleiben bestehen. Der Insolvenzverwalter vertritt die Interessen der Gläubiger. Vom Gericht wird ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestimmt. Die Gläubigerversammlung entscheidet über den endgültigen Insolvenzverwalter. Führt der Versuch einer außergerichtlichen Einigung und eines gerichtlichen Schuldenbereinigungsplans nicht zum Erfolg, wird das Insolvenzverfahren eröffnet. Ein Treuhänder verwertet das Vermögen des Schuldners, die Restschulden bleiben bestehen. Der Treuhänder wird vom Gericht bestellt. Seine Rolle entspricht in etwa der Rolle des Insolvenzverwalters bei der Regelinsolvenz.
Es kann ein Insolvenzplan erstellt werden (mehr hierzu im Anschluss an diese Übersicht). Es besteht keine Möglichkeit für einen Insolvenzplan.
Im Rahmen eines weiteren Verfahrens, das sich an das Regelinsolvenzverfahren anschließt, kann der Schuldner eine Restschuldbefreiung anstreben. Nur wer den Gläubigern für die Dauer von sechs Jahren die pfändbaren Einkünfte überlässt, kann nach Ablauf der sechs Jahre eine Restschuldbefreiung bekommen. Im Rahmen eines weiteren Verfahrens, das sich an das Verbraucherinsolvenzverfahren anschließt, kann der Schuldner eine Restschuldbefreiung anstreben. Nur wer den Gläubigern für die Dauer von sechs Jahren die pfändbaren Einkünfte überlässt, kann nach Ablauf der sechs Jahre eine Restschuldbefreiung bekommen.

Das Insolvenzverfahren wird sehr kritisch betrachtet. Die meisten Insolvenzverwalter betreuen mehrere Unternehmen gleichzeitig und kennen sich in den jeweiligen Branchen oft nur wenig aus. Hinzu kommt, dass sie die Interessen der Gläubiger und nicht die des insolventen Unternehmers verfolgen – so schreibt es das Gesetz nun einmal vor. Die Abwicklung eines Insolvenzverfahrens verläuft deshalb nicht unbedingt im Sinne des insolventen Unternehmers. So passiert es, dass Material zu Preisen verkauft wird, die deutlich unter denen beim Einkauf liegen – obwohl der betreffende Lieferant bereit wäre, das Material zurückzunehmen und damit die Schuldenlast stark zu senken. Flüssige Mittel zur Verteilung an die Gläubiger sind das vorrangige Ziel, auch wenn das manchmal unsinnig erscheint. Das kann letztlich für den insolventen Unternehmer bedeuten, dass der Restschuldenberg, auf dem er sitzenbleibt, nur noch größer wird.

Ein weiterer Kritikpunkt ist, dass die Zerschlagung von Unternehmen im Vordergrund steht. Die Rettung durch eine Sanierung wird nur selten in Betracht gezogen. Dabei wird parallel zur Abwicklung des Insolvenzverfahrens nach den Buchstaben des Gesetzes ein Insolvenzplan aufgestellt. Das Ziel der damit verbundenen Verhandlungen besteht darin, für eine möglichst einvernehmliche Bewältigung der Situation zu sorgen. Die Gläubiger müssen dem Insolvenzplan sowieso zustimmen, die Regelungen darin werden vom Unternehmer in Zusammenarbeit mit dem Insolvenzverwalter festgelegt. Im Insolvenzplan kann von den Regelungen des Insolvenzverfahrens abgewichen werden. Somit kann dieser Weg vorteilhaft für das Unternehmen sein. Sobald der Insolvenzplan rechtskräftig wird, endet das Insolvenzverfahren.

Standardwarnsystem und operative Controlling – erfolgreiche Unternehmendteuerung

Das Standardinstrument für die Unternehmenssteuerung heißt „operatives Controlling“. Dabei steht die Planung und Prüfung der Ergebnisse eines Unternehmens in regelmäßigen zeitlichen Abständen im Vordergrund. Hierfür reichen in kleineren Unternehmen einfache Excel-Tabellen aus. Das operative Controlling besteht dabei aus einem sich wiederholenden Zyklus, der wie folgt abläuft.

Sie legen Ziele für Ihr Unternehmen fest
Zielformulierungen sind wichtig, um frühzeitig erkennen zu können, wenn ein Ergebnis nicht erreicht wird. Aus Ihrem Businessplan könnte beispielsweise das Ziel „Gewinn von 25.000 Euro im ersten Jahr“ hervorgehen. Ziele müssen messbar, erreichbar und eindeutig sein – ansonsten lässt sich der Stand der Dinge nicht überprüfen. Legen Sie Ihre Ziele auch gegenüber der Bank offen.

Sie planen die Daten für Ihr Unternehmen
Im Businessplan findet sich bereits die erste Planung. Nutzen Sie die hierfür ermittelten Finanzdaten als Grundlage für das operative Controlling in der ersten Phase nach dem Start Ihres Vorhabens.

Sie prüfen, ob der Plan eingehalten werden kann
Ordnen Sie die Daten, die Sie auch Ihrem Steuerberater liefern, Ihrer Planung aus dem Businessplan zu. Am Anfang ist zum Beispiel ein Vergleich der geplanten mit den tatsächlichen Startinvestitionen sinnvoll. Im weiteren Verlauf gleichen Sie die geplanten und aktuellen laufenden Kosten und Investitionen ab. Das lässt sich gut mit Excel oder anderen Softwareprodukten bewältigen. Legen Sie Ihre Ergebnisse auch der Bank vor. Wenn es nicht wie geplant für Sie läuft, wird ohnehin nachgefragt. Wenn Ihr Unternehmen gut anläuft, sammeln Sie Pluspunkte in Sachen Rating und sichern sich den guten Willen des zuständigen Bankmitarbeiters.
Ein Abgleich der Ist- mit den Soll-Werten wird meist monatlich vorgenommen. Zeichnet sich dabei eine bedenkliche Abweichung ab, die Ihre Zielerreichung gefährdet, so müssen Sie sofort reagieren und Korrekturmaßnahmen einleiten. Mit einem Tabellenkalkulationsprogramm können Sie auf den ersten Blick erkennen, wo in Ihrem Unternehmen es brennt. Legen Sie negative Entwicklungen und die Einleitung von Korrekturmaßnahmen bei Ihrer Bank offen, spätestens bei Abgabe der Jahresergebnisse.

Die Planung bezieht sich auf einen bestimmten Zeitraum – meist auf ein Jahr. Anschließend planen Sie für das darauffolgende Jahr. Aktualisieren Sie Ihre Unterlagen aus dem Businessplan spätestens nach Ablauf von zwölf Monaten. Nutzen Sie dabei die Erfahrungswerte, die Sie zuvor gesammelt haben. Beginnen Sie dann wieder mit dem ersten Schritt, indem Sie neue Ziele festlegen. So schließt sich der Kreislauf. Sie sollten auch die neue Planung bei Ihrer Bank vorlegen, denn so zeigen Sie, dass Sie Ihr Unternehmen mit professionellem Know-how steuern.

Informieren Sie sich über Helfer fürs Controlling
Für das operative Controlling gibt es noch andere Maßnahmen. Viele Unternehmer scheitern daran, dass sie nicht wissen, welche Produkte oder Dienstleistungen sie eigentlich wirklich unterstützen können. Zumindest den Taschenrechner oder verschiedene Excel-Tabellen sollten Sie regelmäßig zur Hand nehmen, um Ihr Unternehmen in die richtige Richtung zu steuern. Lassen Sie sich beraten, recherchieren Sie im Internet, oder sprechen Sie mit anderen Gründern, um herauszufinden, welche Software wie arbeitet.

Frühwarnsystem: strategisches Controlling
Der Begriff „strategisches Controlling“ sorgt bei manchen kleineren Unternehmern für echte Angst. Aber: Was einen so hochtrabenden Namen trägt, ist in Wahrheit gar nicht so schwierig. Im Textteil Ihres Businessplans sind Sie gefordert, alle möglichen Aspekte Ihres Geschäfts unter die Lupe zu nehmen, darunter zum Beispiel Ihre Marktposition, das Marketing, die Wettbewerber, die Technologie sowie den Standort. Die Ausführungen hierzu sind bereits Ihre erste Aktion in Sachen strategisches Controlling. Es geht darum, diese „weichen Faktoren“ ständig im Blick zu behalten. Zeigen sich Anzeichen einer Entwicklung, die Ihr Unternehmen in Gefahr bringen könnte, sollten Sie schnell Gegenmaßnahmen einleiten. Durch ständiges Beobachten der Situation erkennen Sie aber auch Chancen für Ihr Unternehmen und können diese frühzeitig nutzen.

Ein Software-Entwickler auf Erfolgskurs
Strategisches Controlling lohnt sich auch für Kleinstunternehmen, das zeigt das Beispiel von Softwareentwickler Michael W. aus Hamburg. „Ich habe einige Jahre mit der Programmiersprache Java gearbeitet. Sie wird in vielen größeren Unternehmen eingesetzt, es war also ein recht sicheres Geschäft. Zwischenzeitlich hat sich jedoch so einiges getan. Eine neuere Programmiersprache heißt „Ruby on Rails“, und ich habe zahlreiche aktuelle Berichte rund um das Geschehen in meiner Branche gelesen. Dabei stellte ich auch fest, dass in meiner Stadt mehr und mehr Unternehmen „Ruby on Rails“ einsetzen. Also habe ich mich in diese Programmiersprache eingearbeitet und profitiere heute noch von deren Boom. Meine Stundensätze sind inzwischen deutlich höher, und das lohnt sich für mich.“

Halten Sie sich immer auf dem neuesten Stand, wenn Sie Veränderungen schnell erkennen wollen. Lesen Sie Branchenzeitschriften, Websites mit Informationen rund um Ihre Branche, abonnieren Sie geeignete Newsletter oder beschäftigen Sie sich mit allgemeinen Trends – zum Beispiel, wenn es um Marketing oder Technik geht. Zudem können Sie Informationen beispielsweise bei Verbänden, bei Kammern, in Fachzeitschriften, auf Fachportalen im Internet, in Marktstudien und durch die Beobachtung Ihrer Wettbewerber erhalten.

Ist Ihr Standort ein wichtiger Faktor für Ihr Unternehmen, sollten Sie seine Entwicklung ebenfalls im Auge behalten. Fragen Sie auch Ihre Mitarbeiter, wie sie die weitere Entwicklung einschätzen. Weiterhin kann es sinnvoll sein, sich in Netzwerken oder Erfolgsteams zu engagieren. Hierbekommen Sie Informationen und können sich regelmäßig austauschen. Wenn Sie auf Informationen stoßen, die sich auf Ihr Unternehmen auswirken, so sammeln Sie diese. Heften Sie Kopien für die Bank in einem Ordner ab und übergeben Sie sie zusammen mit Ihren Jahresergebnissen. Dazu sind Sie nicht verpflichtet, es sorgt aber für gute Beziehungen zu Ihrer Bank und verbessert Ihr Rating.

Standortveränderungen
Im Stadtteil Berlin-Friedrichshain wurde vor mehreren Jahren ein Café eröffnet. Damals gehörten die meisten Anwohner Im näheren Umfeld zur alternativen Szene Berlins. Im Lauf der letzten Jahre hat der Stadtteil massive Veränderungen durchlebt: Steigende Mieten sowie ein hochwertigeres Angebot Im Einzelhandel und In der Gastronomie haben die ehemaligen Kiezbewohner in andere Stadtteile verdrängt. Die Betreiber des Cafés haben zwar die Veränderungen beobachtet, aber keine Maßnahmen eingeleitet. Sie haben die Chancen auf bessere Umsätze nicht wahrgenommen, und so blieb der Umsatz mäßig. Schließlich mussten sie aufgeben.

Unternehmen müssen auf Veränderungen reagieren – sonst droht auf längere Sicht das Aus. Im Beispiel wäre eine Verlagerung des Standorts oder die Neuausrichtung des Geschäftskonzepts notwendig gewesen. Nachdem ein längerer Überlebenskampf stattgefunden hatte, waren jedoch die Kraft- und Finanzreserven der Eigentümer aufgebraucht. Eine Reaktion zu einem früheren Zeitpunkt hätte die Rettung sein können.