Betriebsnotwendiges Kapital das Eigen- und Fremdkapital, das zur Erreichung der Betriebsziele notwendig ist. Das gesamte Betriebsvermögen wird um alle nicht betriebsnotwendigen Teile bereinigt (z.B. Privatfahrzeuge). Das b. K. ist die Berechnungsgrundlage für die kalkulatorischen Zinsen als Teil der kalkulatorischen Kosten. Betriebsorganisation die planvolle Gestaltung des inneren Betriebsgeschehens nach bestimmten Ordnungsprinzipien. Zum organisatorischen Aufbau eines Betriebs gehören einerseits die Zuordnung der betrieblichen Funktionen zu Abteilungen und Arbeitsplätzen bzw. Stellen – die ...
weiterlesen »Tag Archives: wirtschaftslexikon online
Arbeitszeugnis, Arbitrage und Armut und alles darüber – wichtige Wirtschaftsbegriffe
Arbeitszeugnis vom Arbeitgeber dem Arbeitnehmer auf Wunsch auszustellendes Zeugnis, auf das der Arbeitnehmer einen gesetzlichen Anspruch hat (§630 BGB). Da das A. ein wichtiges Element der Bewerbung um einen neuen Arbeitsplatz ist, soll es möglichst positiv formuliert sein. Das Zeugnis muss vollständig, klar, wahr und wohlwollend (selbst bei negativen Leistungen des Arbeitnehmers) formuliert sein. Fällt die Beurteilung zu positiv aus, besteht die Gefahr von Schadenersatzansprüchen des neuen Arbeitgebers. Gibt es ...
weiterlesen »Inflationsarten und Inflationsrate – und alles darüber – wichtige Wirtschaftsbegriffe
Inflationsarten Nach der Geschwindigkeit des Prozesses der Geldentwertung (Inflationstempo) unterscheidet man zwischen schleichender Inflation, trabender Inflation, galoppierender Inflation und Hyperinflation. Nach der Erkennbarkeit wird zwischen offener Inflation und versteckter oder zurückgestauter Inflation unterschieden, nach dem Auslöser für die Preissteigerungen angebotsbedingte Inflation und nachfrage-bedingte Inflation. Folgen der Inflation: Eine I. führt zur Entwertung von Ersparnissen mit der Folge, dass die Sparneigung in der Bevölkerung zurückgeht oder gespartes Geld in Sachwerten angelegt ...
weiterlesen »Abgestimmte Verhaltensweisen, Abhängiges Unternehmen und alles darüber
Informelle Absprachen, z.B. zwischen Unternehmen, die die gleichen Güter produzieren und vertreiben und sich über die Höhe der Preise oder die Herstellmengen einigen, ohne dass ein Vertrag geschlossen wird. Dieser Sachverhalt wird auch als Frühstückskartell (Kartell) oder Parallelverhalten bezeichnet. Abhängiges Unternehmen Ein rechtlich selbstständiges Unternehmen, auf das ein anderes Unternehmen (herrschendes Unternehmen) mittelbar oder unmittelbar einen dominierenden Einfluss ausüben kann. Beide Unternehmen bilden i. d. R. einen Konzern oder sind ...
weiterlesen »Betriebsausgabe, Betriebsbedingte Kündigung und Betriebsbuchhaltung – und alles darüber – wichtige Wirtschaftsbegriffe
Betriebsausgabe die Aufwendung eines Betriebs oder Unternehmens, die durch seine Tätigkeit veranlasst ist, z.B. Gehälter, Löhne, Wareneinkäufe, Zinsen für Darlehen, anteilige Ausgaben für die Nutzung von Maschinen (Absetzung für Abnutzung). Diese Aufwendungen werden den Einnahmen aus dem Verkauf von Waren und Dienstleistungen, den Betriebseinnahmen, gegenübergestellt, mindern den steuerlichen Gewinn und damit die Steuerbelastung. Betriebsbedingte Kündigung Betriebsbedingte Gründe rechtfertigen nach dem Kündigungsschutzgesetz eine Kündigung des Arbeitnehmers, wenn z.B. eine schlechte Auftragslage ...
weiterlesen »Kapitalerhaltung, Kapitalerhöhung und Kapitalertragsteuer – und was das bedeutet – Wirtschaftsbegriffe Liste
Kapitalerhaltung Begriff für das bilanztheoretische Ziel, die Leistungsfähigkeit eines Unternehmens zu wahren. Anhänger der nominellen Kapitalerhaltung streben an, dass der Betrag des nominellen Geldkapitals von Rechnungsperiode zu Rechnungsperiode gleich bleibt. Gewinn oder Verlust ergeben sich als Differenz zwischen dem Kapital zu Beginn und am Ende der Rechnungsperiode. Dieses Prinzip liegt dem Handels- und Steuerrecht zugrunde. Anhänger der realen (materiellen) Kapitalerhaltung verlangen, dass die Kaufkraft des Kapitals zu Beginn und am ...
weiterlesen »Job-Center, Jobenrichment und Jobrotation – und was das bedeutet – Wirtschaftsbegriffe Liste
Job-Center Anlaufstellen für Arbeitslose und erwerbsfähige Sozialhilfeempfänger unter der Trägerschaft der Arbeitsagenturen, deren Aufgabe darin besteht, den Arbeit Suchenden Stellen zu vermitteln. Jobcenter werden seit Anfang 2003 in jedem Verwaltungsbezirk der Bundesagentur für Arbeit eingerichtet. Ziel der Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik ist es, bis Ende 2004 alle Arbeitsagenturen und Sozialämter in J. zusammenzufassen, um eine neue, einheitliche Leistung für alle erwerbsfähigen und hilfebedürftigen Personen anbieten zu können. Jobenrichment Wird das Arbeitsgebiet ...
weiterlesen »Ertrag und Etragsgesetz – und alles darüber – wichtige Wirtschaftsbegriffe
Ertrag die erfolgswirksamen Einnahmen eines Unternehmens in einer Periode (z.B. aus Verkauf der erstellten Güter und Leistungen). Der E. stellt die positive Seite des im Rahmen der Finanzbuchhaltung (Gewinn-und- Verlust-Rechnung) ermittelten Erfolgs dar; übersteigt (unterschreitet) der Ertrag den Aufwand, erzielt das Unternehmen einen Gewinn (Verlust). Die Erträge bestehen zum einen aus dem betrieblich bedingten E. (Betriebsertrag), d.h. aus der Summe der Nettobeträge, die den Kunden in Rechnung gestellt werden für ...
weiterlesen »Hauptbuch, Hauptfürsorgestelle, Hauptkostenstelle und Hauptrefinanzierungsgeschäft – und was das bedeutet – Wirtschaftsbegriffe Liste
Hauptbuch in der doppelten Buchführung die Zusammenfassung der im Grundbuch (chronologische Aufzeichnung aller Geschäftsvorfälle) enthaltenen Informationen. Im H. werden die Sachkonten geführt. In der einfachen Buchführung dient das H. der Erfassung der Geschäftsvorfälle mit Kunden und Lieferanten (Debitoren, Kreditoren), es entspricht dem Kontokorrentbuch der doppelten Buchführung. Hauptfürsorgestelle Teil des Versorgungsamts. Die H. muss bei der Kündigung von Schwerbehinderten zugestimmt haben und leistet begleitende Hilfen für diese Arbeitnehmergruppe. Hauptkostenstelle (Endkostenstelle) Kostenstelle, ...
weiterlesen »Ehevertrag, Eidesstattliche Versicherung und Eigene Aktie – und alles darüber – wichtige Wirtschaftsbegriffe
Ehevertrag ein Vertrag zwischen Eheleuten, der das jeweilige Anfangsvermögen der Partner festhält sowie einen gegenseitigen Versorgungsausgleich und Unterhaltsansprüche regelt. Der Vertrag muss von einem Notar beurkundet werden; die Kosten des Vertrags richten sich nach dem gemeinsamen Vermögen und sind durch eine bundesweite Gebührenordnung festgelegt. Bei einem Vermögen von 30 000 € betragen die Beurkundungskosten etwa 250 €, zu denen noch die Mehrwertsteuer und die Auslagen des Notars addiert werden. Eidesstattliche ...
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