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Fifo-Methode und Finanzausgleich – und alles darüber – wichtige Wirtschaftsbegriffe

Fifo-Methode,
für First in first out Methode der Bewertung gleichartiger Vermögensgegenstände des Vorratsvermögens. Die Wirtschaftsgüter des Vorratsvermögens, die im Jahresendbestand erfasst werden, sind im Lauf des Jahres i. d. R. zu unterschiedlichen Preisen erworben oder hergestellt worden. Das führt zu dem Problem der Bewertung am Bilanzstichtag. Die F.-M. geht davon aus, dass die zuerst erworbenen Wirtschaftsgüter auch zuerst verbraucht oder weiter veräußert werden. Der Endbestand wird also mit den Anschaffungskosten der zuletzt beschafften Wirtschaftsgüter bewertet. Weitere Verfahren der Bewertung haben sich herausgebildet: Die Hifo-Methode (Highest in – first out) unterstellt, dass die am teuersten erworbenen Wirtschaftsgüter zuerst verbraucht werden.

So ergibt sich eine Bilanzierung zum niedrigst möglichen Wertansatz. Die Lifo-Methode (Last in – first out) ist das Gegenstück zur F.-M.: Es werden also die ersten Anschaffungskosten zugrunde gelegt. Bei der Bewertung zu durchschnittlichen Anschaffungskosten wird ein Mittelwert gebildet, der in die Bilanz einfließt. Das HGB lässt die F.-M. und die Lifo- Methode zu, sofern sie den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung entsprechen und nicht gegen das Niederstwertprinzip verstoßen.

Finanzausgleich
ein Verfahren zur Regulierung der finanziellen Beziehungen zwischen den Gebietskörperschaften (Bund, Länder und Gemeinden) eines Staates. Im Rahmen des F. erhalten die einzelnen Körperschaften Mittel aus öffentlichen Einnahmen für die Erfüllung bestimmter Aufgaben. Der F. kann vorgenommen werden, um Unterschiede in der Finanzkraft derselben staatlichen Ebene auszugleichen, wie es im Länderfinanzausgleich geschieht. Dies wird auch als horizontaler Finanzausgleich bezeichnet. Dem gegenüber tritt der vertikale Finanzausgleich zwischen den verschiedenen Ebenen, d. h. zwischen Bund und Ländern oder zwischen einem Bundesland und seinen Kreisen, Städten und Gemeinden als kommunaler Finanzausgleich. Wer beim F. Geber und wer Nehmer ist, wird durch bestimmte Rechenmodelle festgelegt. Beim Länderfinanzausgleich wird die sog. Steuerkraftmesszahl ins Verhältnis zur sog.

Ausgleichsmesszahl gesetzt. Die Steuerkraftmesszahl eines Landes ergibt sich aus der Summe seiner Steuereinnahmen, die Ausgleichsmesszahl aus der Multiplikation der Anzahl der Einwohner des Landes mit dem Verhältnis von Steuereinnahmen zu Einwohnern im Bundesdurchschnitt. Ausgleichszahlungen müssen solche Länder leisten, deren Steuerkraftmesszahl größer ist als die Ausgleichsmesszahl (Geberländer an Nehmerländer). Auch die EU verfügt über verschiedene Töpfe, aus denen eine Art F. zwischen höher und schwächer entwickelten Regionen in der EU herbeigeführt werden soll ( Europäische Strukturfonds).