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Institutioneller Anleger, Interessengemeinschaft und IAS – und alles darüber – wichtige Wirtschaftsbegriffe

Institutioneller Anleger
ein Kapitalanleger, der aufgrund seiner Geschäftstätigkeit Geldbeträge an den Finanzmärkten – insbesondere am Kapitalmarkt – investiert. Solche Anleger sind z.B. Investmentfonds oder Versicherungsunternehmen. Aufgrund der umfangreichen Kapitalbeträge, die sie einsetzen, beeinflussen sie mit ihrer Investitions- bzw. Desinvestitionstätigkeit oder Abstinenz in erheblichem Maß das Geschehen an den Finanzmärkten.

Interessengemeinschaft
Abk. IG ein Unternehmenszusammenschluss, bei dem die angeschlossenen Unternehmen rechtlich selbstständig bleiben, ihre wirtschaftliche Selbstständigkeit jedoch dort aufgeben, wo die gemeinsamen Interessen liegen, ohne dass eine einheitliche Leitung wie beim Konzern existieren muss. Die häufigsten Formen sind die Forschungs- und Entwicklungsgemeinschaft (gemeinsame Forschung und Teilhabe an den Erkenntnissen), die Gewinngemeinschaft (alle Gewinne fließen zusammen und werden über einen Schlüssel an die Mitglieder der IG verteilt) und die Produktionsgemeinschaft (gemeinsame Produktion bestimmter, von allen benötigter Bauteile).

International Accounting Standards, IAS
Grundsätze und Regelungen des International Accounting Standards Committee mit Sitz in London, das international die Bilanzierung von Unternehmen vereinheitlichen will. Ähnlich der General Accepted Accounting Principles versuchen beide Konzepte die Aktionärsinteressen stärker zu berücksichtigen, als es das deutsche HGB verlangt. So müssen stille Reserven offen ausgewiesen werden. Börsennotierte deutsche Unternehmen wenden diese Konzepte häufig schon an, um auf ausländische Investoren oder Kapitalmärkte zugreifen zu können.