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Versichern und Vorsorgen bei Vertrieb von Finanzprodukten und Angebote

Der kostengünstige Direktvertrieb von Finanzprodukten hat nicht nur den Bankensektor revolutioniert. Auch die Versicherungsbranche wurde von einigen Newcomern förmlich aufgemischt, wobei viele dieser Anbieter allerdings zu großen, etablierten Assekuranzunternehmen gehören. Die Direktversicherungen arbeiten nach einem ähnlichen Prinzip wie die Direktbanken. Sie verzichten weitgehend auf individuelle Beratung, auf Filialen und einen Außendienst. Die Policen werden zum größten Teil über die Wege des Direktmarketings vertrieben. Im Klartext: Im Mittelpunkt steht der Verkauf per Internet, Mailings und über Callcenter. Teilweise arbeiten diese Versicherungsunternehmen darüber hinaus mit Direktbanken zusammen.
Vor allem im Bereich der privaten Vorsorge sind Bank- und Versicherungsprodukte eng miteinander verzahnt. Aber auch standardmäßige Sachversicherungen, wie etwa Haftpflicht- oder Hausratpolicen, eignen sich für den Vertrieb über Direktbanken. Die Geldinstitute bieten dabei keine eigenen Produkte an, sondern verkaufen die Policen von Partnerunternehmen, die sich für jeden erfolgreichen Abschluss mit einer Provision bedanken. Der Vertriebsweg von Versicherungsverträgen über Banken kann sich als lohnendes Geschäft erweisen. Nicht von ungefähr haben zum Beispiel die Sparkassen sowie die Volks- und Raiffeisenbanken mit der Sparkassen-Versicherung bzw. der R+V-Versicherung starke Assekuranz-Unternehmen in ihrer Finanzgruppe.
So richtig lukrativ wird das Allfinanz-Geschäft, wie die allmähliche Verschmelzung von Bank- und Versicherungsdienstleistungen im Fachjargon genannt wird, allerdings bei der privaten Altersvor sorge. Hier hat der Kunde unter anderem die Wahl zwischen staatlich geförderten Angeboten (Stichwort: Riester-Rente), Sparprodukten, Fondssparen und privaten Rentenversicherungen. Alle diese Produkte sind für den Direktvertrieb geeignet und werden auf den folgenden Seiten daher kurz vorgestellt.
Ähnlich wie bei der Baufinanzierung galt die private Altersvorsorge bislang als Geschäft» der Bankfilialen vor Ort oder des Versicherungsaußendienstes. Dass sich dies in jüngster Zeit geändert hat, ist im Wesentlichen drei Tatsachen geschuldet:
Intransparente und aufgrund ihrer besonderen Kosten- und Provisionsstrukturen für den Kunden häufig ungünstige Lösungen wie die Kapitallebensversicherung haben nach dem Wegfall des Steuerprivilegs an Attraktivität eingebüßt.
Kritische Verbraucherjournalisten haben in den vergangenen Jahren gerade auf dem Feld der privaten Vorsorge viel Aufklärungsarbeit geleistet.
Viele Direktbanken und Direktversicherer bieten auf ihren Homepages nützliche interaktive Tools, mit deren Hilfe der informierte Privatkunde seine Versorgungslücke ermitteln und entsprechende Gegenmaßnahmen ergreifen kann.

Handlungsbedarf bei der privaten Altersvorsorge
„Früher war alles besser.“ Viele von uns haben sich sicher schon irgendwann einmal dabei ertappt, wie sie die Vergangenheit unkritisch verklärten. Bekanntlich spielt uns aber die Erinnerung oft einen Streich: Was wir als gut und angenehm empfanden, bleibt langfristig im Gedächtnis haften. Dinge, die nicht so ideal liefen, werden verdrängt.
Doch manches war früher tatsächlich besser – oder sagen wir: Es war einfacher. Jahrelang galt zum Beispiel die Faustregel: Wer 45 Jahre versicherungspflichtig beschäftigt war und immer mindestens durchschnittlich verdiente, erhielt später genügend Rente, um seinen bisherigen Lebensstandard absichern zu können. Wir alle wissen, dass davon heute keine Rede mehr sein kann.
Im Jahr 2007 betrug die unversteuerte Rente in Deutschland im Mittel rund 53 Prozent des Durchschnittseinkommens. Nach Angaben der Bundesregierung soll das Rentenniveau bis 2020 nicht unter 46 Prozent sinken. Um eine solche gesetzliche Rente zu beziehen, muss man aber 45 Jahre lang mindestens durchschnittlich verdienen und entsprechende Beiträge entrichten. Ob derweil das Niveau tatsächlich nicht unter 46 Prozent sinken wird, bleibt abzuwarten, immerhin wäre es nicht das erste Mal, dass sich eine Bundesregierung in ihren Rentenprognosen täuscht (oder sollte man sagen: die Augen vor den Tatsachen verschließt).

Gesetzliche Renten: Die Kernzahlen auf einen Blick
•Die Einkommen der deutschen Rentner bestehen derzeit noch zu 88 Prozent aus Staatsrente (4 Prozent Betriebsrente, 5 Prozent private Vorsorge). Im internationalen Vergleich ist dieser Anteil sehr hoch (Niederlande: 58 Prozent, Großbritannien: 65 Prozent, Dänemark: 73 Prozent, USA: 45 Prozent).
•Auf zwei Rentner kommen aktuell drei Beschäftigte (1958 waren es pro Rentner noch acht Beschäftigte). Im Jahr 2030 wird es nur noch ein Beschäftigter sein.
•Die gesetzliche Rentenversicherung hat derzeit 34 Millionen Mitglieder und unterhält 19,6 Millionen Rentner. Das Budget der Rentenversicherung umfasst circa 230 Milliarden Euro. Der Staatszuschuss beträgt inzwischen etwa 23 Prozent (54 Milliarden Euro).

Darauf sollten Sie sich einstellen
Die Einkommen aus der gesetzlichen Rentenversicherung werden in den kommenden Jahren deutlich sinken und kaum noch ausreichen, um damit ein angemessenes Leben im Alter zu führen.
Alle Versicherten, die 1947 und danach geboren wurden, dürfen erst später als mit 65 Jahren in Rente gehen. Für jedes Jahr gibt es einen Monat Zuschlag. Das heißt, Erwerbstätige, die 1947 zur Welt kamen, dürfen noch mit 65 plus einem Monat in den Ruhestand treten. Ein Erwerbstätiger aus dem Geburtsjahr 1948 müsste also zwei Monate daranhängen, aus dem Geburtsjahr 1949 drei Monate usw. Die Jahrgänge von 1958 bis 1963 müssen jeweils zwei Monate pro Jahr länger arbeiten, für Erwerbstätige ab dem Geburtsjahr 1964 gilt dann endgültig: Rente erst mit 67! Natürlich können Sie sich auch früher aus Ihrem Job verabschieden, müssen dann aber Rentenkürzungen hinnehmen.
Im Jahr 2005 führte der Gesetzgeber die nachgelagerte Rentenbesteuerung ein. Das heißt konkret, bestimmte Formen der Altersversorgung werden seither schrittweise steuerfrei gestellt. Dafür greift der Fiskus später bei den Renten stärker zu als heute.
Die ernüchternde Erkenntnis lautet daher: Sie werden später in den Ruhestand gehen, weniger Rente vereinnahmen und in vielen Fällen sogar noch höhere Steuern zahlen als die Rentner der Vergangenheit.

Früher in Rente gehen kann teuer werden
Natürlich können Sie Ihrem Job auch künftig schon vor Vollendung Ihres 67. Lebensjahres „Adieu“ sagen und sich in den Ruhestand zurückziehen. Dann aber müssen Sie mit spürbaren Abschlägen bei Ihrer gesetzlichen Rente rechnen. Für jeden Monat des vorgezogenen Renteneintritts werden Ihnen nämlich 0,3 Prozent abgezogen. Ein Praxisbeispiel: Angenommen, ein 1964 geborener Angestellter will später nicht erst mit 67 Jahren, sondern schon mit 63 Jahren aufhören. Die Einbuße bei der gesetzlichen Rente macht demnach 14,4 Prozent aus (vier Jahre, entsprechend 48 Monate, multipliziert mit 0,3). Ein solcher Abschlag macht sich im Budget eines Rentners schon bemerkbar. Insofern sollte, wer früher in den Ruhestand gehen möchte, noch intensiver privat Vorsorgen und Kapital aufbauen.