Home » immobilien » Ordentliche Kündigung im Zweifamilienhaus – Muster

Ordentliche Kündigung im Zweifamilienhaus – Muster

Muster: Ordentliche Kündigung im Zweifamilienhaus

Karla Schwarz
Andreas Schwarz
Menzingerstr. 18/EG
82325 München

Durch Boten

Frau Christa Braun
Herrn Anton Braun
Menzingerstraße 18/1. Stock
82325 München München, 20.3.2010

Mietverhältnis Menzingerstr. 18/1. Stock in 82325 München

Sehr geehrte Frau Braun, sehr geehrter Herr Braun,

mit Mietvertrag vom 12.10.1996 haben Sie die Wohnung im ersten Stock unseres Zweifamilienhauses Menzingerstr. 18, 82325 München gemietet.
Gemäß § 573 a Abs. 1 BGB kann der Vermieter eine Wohnung in einem von ihm selbst bewohnten Wohngebäude mit nicht mehr als zwei Wohnungen auch ohne Vorliegen eines gesetzlichen Kündigungsgrundes kündigen. Wir sehen uns leider veranlasst, das vorbezeichnete Mietverhältnis unter Einhaltung der verlängerten gesetzlichen Kündigungsfrist von zwölf Monaten zum 31.3.2011 zu kündigen. Die Kündigung wird auf die Voraussetzungen des Sonderkündigungsrechts im Zweifamilienhaus (§ 573 a Abs. 1 BGB) gestützt.
In Erfüllung der gesetzlichen Belehrungspflicht weisen wir darauf hin, dass Sie dieser Kündigung gemäß § 574 BGB widersprechen können. Der Widerspruch ist schriftlich zu erklären und muss spätestens zwei Monate vor Ablauf der Kündigungsfrist bei uns eingegangen sein. Einer Verlängerung des Mietverhältnisses über den 31.3.2011 hinaus wird bereits jetzt widersprochen.
Für den Fall Ihres Widerspruchs tragen wir bereits jetzt Folgendes vor:
Trotz entsprechender Aufforderung mit Schreiben vom 12.8.2009 und 14.12.2009 kommen Sie Ihrer vertraglichen Verpflichtung zur wöchentlichen Reinigung des Hausflurs im Erdgeschoss und der Treppe zum Obergeschoss nicht nach. Ferner halten Sie seit Anfang Dezember 2009 ohne unsere Einwilligung einen Hund in Ihrer Wohnung und haben diesen trotz Aufforderung mit Schreiben vom 14.12.2009 nicht aus der Wohnung entfernt. Somit liegen auch berechtigte Interessen vor, die einer Fortsetzung des Mietverhältnisses entgegenstehen.
Wir bitten, die Wohnung einschließlich des zugehörigen Kellerabteils und der Garage bis spätestens 31.3.2011 vollständig geräumt und in vertragsgemäßem Zustand (s. hierzu insbesondere §§ 9 Abs. 2 und 12 des Mietvertrags) mit allen Schlüsseln zurückzugeben und sich vor Rückgabe mit uns zur Vereinbarung eines Abnahmetermins in Verbindung zu setzen.

 

Mit freundlichen Grüßen

Karla Schwarz Andreas Schwarz