Akkreditiv
Anweisung eines Kreditinstituts an ein anderes, im Auftrag seines Kunden einem Dritten innerhalb einer bestimmten Frist einen bestimmten Betrag unter bestimmten Bedingungen auszuzahlen. Beim Barakkreditiv (glattes oder offenes Akkreditiv) überweist das eine Kreditinstitut im Auftrag seines Kunden einen genau bezifferten Betrag an ein anderes Kreditinstitut, welches den Betrag einem vom Auftraggeber benannten Empfänger nach Legitimationsprüfung auszahlt. Das Warenakkreditiv oder Dokumentenakkreditiv ist im Handel sehr verbreitet. Es wird von dem beauftragten Kreditinstitut nur gegen Aushändigung bestimmter, vom Auftraggeber bezeichneter Dokumente ausgezahlt, die die Gegenleistung betreffen, z. B. Konnossement oder Kopie eines Frachtbriefs. Für den Außenhandel hat die Internationale Handelskammer einheitliche Richtlinien für Dokumentenakkreditive erlassen.
Akkumulation
von den Vertretern der klassischen ökonomischen Lehre, insbesondere aber von KARL MARX (1818 bis 1883) geprägter Begriff für die Kapitalbildung in der Volkswirtschaft. Nach MARX (Marxismus) führt die A., verbunden mit der ständigen technologischen Verbesserung der Produktion, tendenziell zu fallenden Profitraten, was eine beschleunigte A. durch Konzentration der Produktion und Zentralisation des Kapitals in wenigen Händen zur Folge hat. Die Arbeitslosigkeit der Massen nimmt zu und die Lebensbedingungen verschlechtern sich.