in der Betriebswirtschaftslehre der in Geldeinheiten bewertete Verzehr von Produktionsfaktoren und Dienstleistungen, der zur Erstellung und Verwertung der betrieblichen Leistungen sowie zur Aufrechterhaltung der Betriebsbereitschaft erforderlich ist. Hauptkostenarten sind Einzelkosten und Gemeinkosten, fixe
Kosten und variable Kosten.
Kostendeckungsprinzip
Grundsatz, nach dem aus wirtschafts- und sozialpolitischen Gründen nur kostendeckende Gebühren und Beiträge erhoben werden sollen. Das K. findet v. a. im Kommunalabgaberecht bzw. in Einrichtungen der öffentlichen Hand Anwendung.
Kosten-Nutzen-Analyse (Nutzen- Kosten-Analyse)
Analyse zur Bewertung von Investitionsvorhaben bzw. zur rationalen Auswahl eines unter mehreren alternativen Projekten. Die K.-N.-A. wurde theoretisch begründet von dem französischen Ingenieur und Ökonomen JULES J. DUPUIT (1804 bis 1866) und im Rahmen der Wohlfahrtsökonomik weiterentwickelt. Ziel des Verfahrens ist die Rationalisierung politischer Entscheidungen durch einen Vergleich von Erfolgen und Belastungen, die diese nach sich ziehen. Der erste Schritt besteht in der Auswahl der als wesentlich anzusehenden Folgen, anschließend werden diese bewertet und verglichen. Problematisch ist in erster Linie die Bewertung des nichtmonetären gesellschaftlichen Nutzens (z. B. bei Bildungs-investitionen). Da Kosten und Erträge eines Projekts in der Zukunft und oft zu verschiedenen Zeiten anfallen, müssen beide durch die Wahl eines geeigneten Kalkulationszinsfußes auf den Gegenwartswert abgezinst werden. Die Entscheidung über ein Projekt oder zwischen alternativen Möglichkeiten kann dann nach den aus der Investitionsrechnung bekannten Kriterien erfolgen.