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Ertragsteuern, Ertragswert und Erwerbsminderungsrente – und was das bedeutet – Wirtschaftsbegriffe Liste

Ertragsteuern
alle Steuern, die das wirtschaftliche Ergebnis – also den Gewinn, das zu versteuernde Einkommen oder den Überschuss – für die Steuerermittlung zugrunde legen (im Unter-schied zu Substanzsteuern und Verkehrsteuern). Die wichtigsten Arten sind Einkommensteuer für natürliche Personen sowie Gewerbesteuer und Körperschaftsteuer für Unternehmen. – Siehe auch Steuern.

Ertragswert
auf der Grundlage des Ertrags berechneter Wert von Wirtschaftsgütern, z.B. Grundstücken, Aktien oder ganzen Unternehmen. Bei der Berechnung werden die erwarteten zukünftigen durchschnittlichen Jahreserträge für die restlichen Nutzungsjahre unter Verwendung des branchenüblichen Kapitalisierungszinsfußes zugrunde gelegt.

Erwerbsminderungsrente
Rente, die wegen verminderter oder ganz weggefallener Erwerbsfähigkeit gezahlt wird und Einkommen ersetzt. Diese Renten werden grundsätzlich auf Zeit geleistet. Nach einer Gesamtbefristung von neun Jahren wird von einer dauerhaften Erwerbsminderung ausgegangen und die Rente unbefristet bis zur Vollendung des 65. Lebensjahres gezahlt. Anschließend folgt die Regelaltersrente in mindestens gleicher Höhe. Voraussetzungen für die Erwerbsminderungsrente sind die Erfüllung der allgemeinen Wartezeit von fünf Jahren und die Zahlung von Pflichtbeiträgen für drei Jahre in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung. Die bisherige Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsrente wurde ab 1. 1. 2001 durch die zweistufige Erwerbsminderungsrente ersetzt. Volle Erwerbsminderungsrente in Höhe einer Altersrente wird gezahlt bei einem Restleistungsvermögen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt von unter drei Stunden aufgrund von Krankheit oder Behinderung auf nicht absehbare Zeit. Halbe Erwerbsminderungs-rente steht dem Versicherten bei einem Restleistungsvermögen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt von drei bis unter sechs Stunden zu.