Administrativer Preis (administrierter Preis): Bezeichnung für einen Preis, der nicht durch das freie Spiel der Kräfte von Angebot und Nachfrage am Markt gebildet, sondern von staatlichen Einrichtungen festgesetzt wird. Dazu zählen z.B. die Tarife öffentlicher Verkehrsmittel oder die Preise für die Benutzung kommunaler Schwimmbäder. Von a. P. wird aber auch gesprochen, wenn Großunternehmen, die über eine entsprechende Marktmacht verfügen, z.B. Preise für Markenartikel bestimmen.
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