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Balanced Scorecard und Bank, Kreditinstitut, Geldinstitut – wichtige Wirtschaftsbegriffe

Balanced Scorecard
Konzept zur Umsetzung einer Unternehmensstrategie, die sich auf die vier Bereiche finanzielle Leistungsfähigkeit, Kundenbeziehungen, Leistungsprozesse und Innovations- und Lernfähigkeit erstreckt. Für jeden dieser Bereiche werden Kennzahlen entwickelt, die die exakte Formulierung von Zielen und die Ermittlung des Grades ihrer Realisierung erlauben. Der Zweck der B. S. besteht darin, die Leistung des Unternehmens nicht nur mithilfe von finanziellen Kennzahlen zu bewerten und zu steuern. An deren Stelle soll vielmehr ein umfassendes und ausgewogenes Kennzahlensystem treten, das auch sog. weiche, weniger leicht messbare Faktoren, wie z.B. Kundenzufriedenheit und Engagement der Mitarbeiter, berücksichtigt.

Bank (Kreditinstitut, Geldinstitut)
gemäß des Kreditwesengesetzes, kurz KWG, ein Unternehmen, das Bankgeschäfte betreibt, wenn der Umfang dieser Geschäfte einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert. Die einzelnen Bankgeschäfte sind gemäß § 1 (1) KWG: Annahme fremder Gelder als Einlagen ohne Rücksicht darauf, ob Zinsen vergütet werden (Einlagengeschäft); die Gewährung von Gelddarlehen und Akzeptkrediten (Kreditgeschäft); der Ankauf von Wechseln und Schecks (Diskontgeschäft); die Anschaffung und Veräußerung von Wertpapieren für andere (Effektengeschäft);

Die Verwahrung und die Verwaltung von Wertpapieren für andere (Depotgeschäft); die in § 1 des Gesetzes über Kapitalanlagegesellschaften bezeichneten Geschäfte (Investmentgeschäft); die Eingehung der Verpflichtung, Darlehensforderungen vor Fälligkeit zu erwerben; die Übernahme von Bürgschaften, Garantien und sonstigen Gewährleistungen für andere (Garantiegeschäft) sowie die Durchführung des bargeldlosen Zahlungsverkehrs und des Abrechnungsverkehrs (Girogeschäft). Eine Reihe von Institutionen, so z.B. die Deutsche Bundesbank, gelten gemäß §2 (1) KWG nicht als Kreditinstitute im Sinn des Gesetzes, obwohl sie eindeutig Bankgeschäfte im Sinn des § 1 (1) KWG tätigen. Bankarten: Der ökonomische Bankbegriff ist allgemeiner gefasst und beinhaltet grundsätzlich alle Institutionen, die national oder/und international Bankgeschäfte tätigen. Dies gilt somit auch für die Zentralnotenbank ( Zentralbank), die sich von den Geschäftsbanken durch ihre spezifische Funktion unterscheidet. In Anlehnung an die Monatsberichte der Deutschen Bundesbank lassen sich folgende Bankengruppen unterscheiden: Kreditbanken, d.h.

Großbanken, Regionalbanken und sonstige Kreditbanken sowie Zweigstellen ausländischer Banken; Landesbanken; Sparkassen; Genossenschaftliche Zentralbanken; Kreditgenossenschaften; Realkreditinstitute; Banken mit Sonderaufgaben; Banken im Mehrheitsbesitz ausländischer Banken; Auslandsbanken, die die Zweigstellen ausländischer Banken und die Banken im Mehrheitsbesitz ausländischer Banken zusammenfassen; Bausparkassen, einschließlich der rechtlich unselbstständigen Bausparabteilungen der Landesbanken. Grundsätzlich ergibt sich im Hinblick auf den Umfang der getätigten Bankgeschäfte die Möglichkeit einer Klassifikation in Universalbanken und Spezialbanken.