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Beruf, Berufliche Bildung, Berufsausbildung und Berufsausbildungsbeihilfe – wichtige Wirtschaftsbegriffe

Beruf
die auf Ausbildung bzw. auf spezielle Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen gegründete, auf Dauer angelegte, sinnerfüllte innere Bindung einer Person an einen Kreis von Tätigkeiten aus der arbeitsteilig strukturierten Wirtschaft. Mit dem Beruf wird die Erwartung verbunden, als Arbeitnehmer ein dauerhaftes geregeltes Einkommen erzielen zu können. Im Unterschied dazu wird mit Job meist eine mehr oder weniger vorübergehende Erwerbstätigkeit bezeichnet. – Siehe auch Berufswahl.

Berufliche Bildung
der gesamte Bereich der Ausbildung, der im beruflichen Bildungswesen stattfindet (Berufsschulen, Berufsfachschulen, Fachoberschulen, Berufsakademien usw.) und berufsbezogene Inhalte vermittelt. Der Gegensatz ist die allgemeine Bildung. Zur b. B. gehören auch die Berufsausbildung (Erstausbildung), die berufliche Fortbildung und die berufliche Umschulung. – Siehe auch Berufswahl.

Berufsausbildun
Ausbildungsgang, der eine breit angelegte berufliche Grundbildung und die für die Ausübung einer qualifizierten beruflichen Tätigkeit notwendigen fachlichen Fertigkeiten und Kenntnisse vermittelt. Sie hat außerdem den Erwerb der erforderlichen Berufserfahrungen zu ermöglichen; damit ist i. d. R. die betriebliche Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf gemeint. Es gibt ca. 370 staatlich anerkannte Ausbildungs-gänge in Deutschland. Gesetzliche Grundlage ist das Berufsbildungsgesetz, das Rechte und Pflichten der Vertragspartner im Rahmen des dualen Systems festlegt.

Berufsausbildungsbeihilfe
Zuschuss, der gewährt wird, wenn eine Ausbildung scheitern würde, weil ein Ausbildungsplatz in sehr großer Entfernung vom Wohnort der Eltern liegt. Die monatliche Zahlung vom Arbeitsamt wird für den Lebensunterhalt und die Fahrt-kosten gewährt. Auch Teilnehmer an berufsvorbereitenden Lehrgängen haben Anspruch auf diese Leistungen.